2020

Unterkapitel

Navigation

StartseiteElternseite

Weitere Kapitel

Rote Alpen 2020

Eine virtuelle Ausstellung in der Wohnhausanlage der Stadt Wien
KARL-WRBA-HOF

Die Textanteile der Seite sind für blinde Menschen mit einem
Screenreader zugänglich, die Bilder meiner Ausstellung haben eine
Beschreibung.
Die Videos sind abspielbar.

Erreichbar ist die Ausstellung über folgenden Link.
Danach KARL-WRBA-HOF anklicken und sie kommen zur Ausstellung u.a. mit meinen Fotos.

https://www.rotealpen.at/start.html

Viele grüße
Wolfgang Kremser
27.12.2020, 16:27 aktualisiert
Nicht normgerecht befestigter Handlauf mit Roststellen wurde durch einen neuen, nicht normgerecht befestigten Handlauf ersetzt
Wien 13., U4 Ober St. Veit, Stiegenabgänge im neuen Aufnahmegebäude
2020 12 16

Die Handläufe mit den Roststellen wurden in der Zeit zwischen 2020 10 28 und 2020 12 16 anscheinend repariert oder erneuert.

Die Montage der Handläufe entspricht nach wie vor nicht der gängigen Norm für Handläufe in Verkehrsstationen, weder damals noch heute!

Fakten:
Nach vier Monaten und einigen Meldungen an die Wiener Linien wurden zwischen 2020 09 23 und 2020 10 28 die Roststellen mit einem grünen Klebeband umwickelt.

Die Roststellen wurden seit
2020 06 15
2020 07 07
2020 08 02
2020 08 07
2020 09 03
2020 09 23
beobachtet und am
2020 06 16
2020 08 09
2020 09 25
den Wiener Linien mittels Mail gemeldet.

An mehreren Stellen des Handlaufes fehlte bereits seit einiger Zeit die grüne Farbe, es waren unterschiedlich große Roststellen zu sehen.
Die Handläufe beider Stiegenanlagen zu den Bahnsteigen waren zunehmend betroffen.

Die Befestigungen des Handlaufrohres zur Wand entsprechen nicht der zum damaligen Zeitpunkt der Errichtung der Station und damit der Handläufe gültigen Norm für die Konstruktion von Handläufen.

An den vorhandenen Befestigungen stoßen die Finger beim Umgreifen des Handlaufes immer an die kantige Befestigung.

Handläufe dienen zum Festhalten!
Die Befestigungselemente müssen waagerecht zur Wand geführt werden und deren Oberkante muss sich mindestens 8 cm unterhalb der Oberkante des Handlaufrohres befinden. Dadurch wird ein Anstoßen der Finger an den Befestigungselementen vermieden.
Näheres siehe
ÖNORM B5371 Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden
und von Außenanlagen – Abmessungen und
ÖNORM B1600 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen.

Bereits Otto Wagner hat in den Stationen der Stadtbahn in Wien die Handlaufbefestigungen vor mehr als 120 Jahren richtig anbringen lassen.

Einige Handläufe der U-Bahn-Stationen der neueren Zeit weisen die beschriebene, nicht zweckmäßige und nicht normgerechte Konstruktion der Handlaufbefestigung auf.

Anmerkung:
Die Umsetzung der Barrierefreiheit, und sei sie vor allem für
die Finger, ist bei den verantwortlichen der Wiener Linien noch nicht angekommen!!
Alle Roststellen scheinen noch immer nicht saniert worden zu sein.

Anmeldekästchen mit akustischen und tastbaren Signalen hinter Gittern
Wien 12., Schönbrunner Straße – Fabriksbrücke, Höhe Ruckergasse
2020 11 19

Etwa die Hälfte der Schutzwegbreite ist am davor liegenden Gehsteig durch eine Betonleitwand mit einem Baugitter abgesperrt.

Der Ampelmast mit dem Anmeldekästchen mit akustischen und tastbaren Signalen (ATAS) für den Schutzweg steht hinter Bau-Gittern.
Das akustische Auffindesignal ist eingeschaltet. Ein Drücken der Anmeldetaste an der Unterseite des Anmeldekästchens ist durch das Baugitter nicht möglich.
Kommt ein sehbeeinträchtigter Fußgänger von der anderen Straßenseite und geht auf das akustische Signal zu, so steht er plötzlich vor der Absperrung und weiß nicht, wo er weiter gehen kann.

Sind Schutzwege nicht frei begehbar bzw. Gehsteigbereiche vor Schutzwegen abgesperrt und damit Anmeldekästchen nicht nutzbar, so sind die akustischen Signale aus Sicherheitsgründen abzuschalten!
Am besten wäre, die Anmeldekästchen mit Schutzhüllen abzudecken, dann ist klar, dass der Schutzweg unbenutzbar ist.
Oberhalb eines Anmeldekästchens mit akustischen und taktilen Signalen (ATAS) montiertes beleuchtetes Straßenverkehrszeichen
Kantige Straßenverkehrszeichen oberhalb eines Anmeldekästchens mit ATAS
Nicht auffindbare Mastnummer auf einem Kurzsteher mit Anmeldekästchen
Wien 3., Haltestelle der Linie 71, Oberzellergasse
2020 11 19

Selbe Situation des beleuchteten Straßenverkehrszeichens oberhalb des Anmeldekästchens wie
2000 06 15 und
2016 11 20 sowie
2019 03 06, durch Fotos dokumentiert.

Der MA 33 Wien Leuchtet wurde die Situation mit dem beleuchteten Straßenverkehrszeichen oberhalb des Ampelkästchens am
24. November 2016 und am
10. März 2019 sowie am
23. November 2020 per Mail gemeldet.
Abzuwarten bleibt, wann das Straßenverkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsordnung entfernt wird.

Seit 20 Jahren hat sich nichts geändert!

Auf einem Ampelmast auf der Haltestelleninsel der Linie 71,
Station Oberzellergasse in Fahrtrichtung Kaiserebersdorf ist
oberhalb eines Anmeldekästchens mit akustischen und taktilen
Signalen (ATAS) ein beleuchtetes Straßenverkehrszeichen montiert.
An dem Straßenverkehrszeichen, besonders an dem kantigen Scharnier, besteht für sehbehinderte, vor allem für blinde Menschen Verletzungsgefahr, wenn sie das Anmeldekästchen suchen, die tastbaren Symbole abgreifen,
das akustische Signal auslösen oder das taktile Signal abgreifen oder die seit einiger Zeit am Mast angebrachte tastbare Mastnummer mit den Fingern ablesen wollen.

Auf einem Kurzsteher auf der Haltestelleninsel der Linie 71 Oberzellergasse in Fahrtrichtung Börsegasse ist ein Anmeldekästchen mit akustischen und taktilen Signalen montiert.
Die Oberseite des Kurzstehers ist abgeklebt.
Die Mastnummer in tastbarer Normalschrift und Blindenschrift ist nicht auffindbar.
Unterhalb des Anmeldekästchens ist ebenfalls ein Klebeband angebracht.

Auf dem Ampelmast, der rechts von der Richtungsfahrbahn in Richtung Stadt vor der Oberzellergasse neben dem Wiesenstreifen steht, sind oberhalb des Anmeldekästchens für die akustischen und taktilen Signale kantige Straßenverkehrszeichen montiert, an welchen ebenfalls Verletzungsgefahr besteht.

Gemäß gültiger Straßenverkehrsordnung (StVO ab Oktober 2015) müssen Straßenverkehrszeichen auf für den Fußgänger bestimmten Flächen mindestens in einer Höhe von 2,20 m über Boden (Unterkante) montiert werden.

Auszug aus der StVO:
Zitat Beginn:
§ 48. Anbringung der Straßenverkehrszeichen.

(5) Der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und der Fahrbahn darf bei seitlicher Anbringung nicht weniger als 0,60 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2,50 m, bei Anbringung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und nur in Ausnahmefällen oder bei Verwendung beleuchteter Straßenverkehrszeichen
mehr als 5,50 m betragen, sofern sich aus den Bestimmungen
dieses Bundesgesetzes bei einzelnen Straßenverkehrszeichen
nichts anderes ergibt; der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und einer für den Fußgängerverkehr bestimmten Fläche darf bei Anbringung auf einer solchen Fläche nur in Ausnahmefällen weniger als 2,20 m betragen. Bei seitlicher Anbringung darf der seitliche
Abstand zwischen dem der Fahrbahn zunächst liegenden Rand eines Straßenverkehrszeichens und dem Fahrbahnrand im Ortsgebiet nicht weniger als 0,30 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2 m, auf Freilandstraßen
nur in Ausnahmefällen weniger als 1 m und mehr als 2,50 m betragen.
Sind auf einer Anbringungsvorrichtung mehr als ein
Straßenverkehrszeichen angebracht, so gelten bei untereinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des Höhenabstandes für das untere Zeichen, bei
nebeneinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des Seitenabstandes für das näher der Fahrbahn angebrachte Zeichen.
Die weiteren Zeichen sind in einem solchen Fall entsprechend den
Größenverhältnissen anzubringen.
Ende Zitat.
Oberhalb eines Anmeldekästchens mit akustischen und taktilen Signalen montiertes beleuchtetes Straßenverkehrszeichen
Wien 3., Haltestelleninsel der Linie 18, Station Viehmarktgasse in Fahrtrichtung Schlachthausgasse
2020 11 19

Das oberhalb des Anmeldekästchens montierte Straßenverkehrszeichen wurde am 24. November 2016 und am 23. November 2020 der MA 33, Wien leuchtet gemeldet. Abzuwarten bleibt, wann das Straßenverkehrszeichen entsprechend der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entfernt wird.

Auf einem Ampelmast auf der Haltestelleninsel der Linie 18,
Station Viehmarktgasse in Fahrtrichtung Schlachthausgasse ist
oberhalb eines Anmeldekästchens mit akustischen und taktilen
Signalen (ATAS) ein beleuchtetes Straßenverkehrszeichen montiert.
An dem Straßenverkehrszeichen, besonders an dem kantigen Scharnier, besteht für sehbehinderte, vor allem für blinde Menschen Verletzungsgefahr, wenn sie das Anmeldekästchen suchen, die tastbaren Symbole abgreifen oder das akustische Signal auslösen, das taktile Signal abgreifen wollen oder die seit einiger Zeit angebrachte tastbare Mastnummer mit den Fingern ablesen wollen.

Gemäß gültiger Straßenverkehrsordnung (StVO ab Oktober 2015) müssen Straßenverkehrszeichen auf für den Fußgänger bestimmten Flächen mindestens in einer Höhe von 2,20 m über Boden (Unterkante) montiert werden.

Auszug aus der StVO:
Zitat Beginn:
§ 48. Anbringung der Straßenverkehrszeichen.

(5) Der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und der Fahrbahn darf bei seitlicher Anbringung nicht weniger als 0,60 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2,50 m, bei Anbringung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und nur in Ausnahmefällen oder bei Verwendung beleuchteter Straßenverkehrszeichen
mehr als 5,50 m betragen, sofern sich aus den Bestimmungen
dieses Bundesgesetzes bei einzelnen Straßenverkehrszeichen
nichts anderes ergibt; der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und einer für den Fußgängerverkehr bestimmten Fläche darf bei Anbringung auf einer solchen Fläche nur in Ausnahmefällen weniger als 2,20 m betragen. Bei seitlicher Anbringung darf der seitliche Abstand zwischen dem der Fahrbahn zunächst liegenden Rand eines Straßenverkehrszeichens und dem Fahrbahnrand im Ortsgebiet nicht weniger als 0,30 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2 m, auf Freilandstraßen
nur in Ausnahmefällen weniger als 1 m und mehr als 2,50 m betragen.
Sind auf einer Anbringungsvorrichtung mehr als ein
Straßenverkehrszeichen angebracht, so gelten bei untereinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des Höhenabstandes für das untere Zeichen, bei nebeneinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des
Seitenabstandes für das näher der Fahrbahn angebrachte Zeichen.
Die weiteren Zeichen sind in einem solchen Fall entsprechend den
Größenverhältnissen anzubringen.
Ende Zitat.
Tastbare Beschriftung der Mastnummer unterhalb statt oberhalb des Anmeldekästchens montiert
Wien 3., Löwengasse, Haltestelle der Linie 1 Radetzkyplatz, ampelgeregelter Schutzweg am vorderen Stationsende
2020 11 11

Über die beiden Richtungsfahrbahnen der Löwengasse, die gleichzeitig Gleiskörper der Linie 1 sind, führt ein ampelgeregelter Schutzweg mit akustischen und tastbaren Signalen (ATAS). Der Schutzweg befindet sich am vorderen Ende der Station Radetzkyplatz der Linie 1 in Richtung Stefan-Fadinger-Platz.
An dem beiden gegenüber liegenden Masten sind die Anmeldekästchen für die akustischen und tastbaren Signale (ATAS) montiert.

Um eine eindeutige Meldung von Defekten von akustischen und tastbaren Signalen zu ermöglichen, wurde 2017 zwischen den Sehbehinderten- und Blindenorganisationen eine Vereinbarung getroffen, wonach jeder Mast mit ATAS eine unverwechselbare Nummer erhält.
Die Nummer ist ca. 10 bis 15 cm oberhalb des Anmeldekästchens am Mast anzubringen um eine bequeme „Lesbarkeit“ mit den Fingern zu erreichen .

Bei dieser Ampel wurde die tastbare Beschriftung aus unerklärlichen Gründen unterhalb des Anmeldekästchens angebracht.
Ob und wann und auf wessen Kosten die tastbare Beschriftung oberhalb des Ampelkästchens neu angebracht wird, ist unbekannt.
Beleuchtetes Straßenverkehrszeichen oberhalb eines Anmeldekästchens mit akustischen und tastbaren Signalen
Wien 2., Schüttelstraße – Franzensbrückenstraße, Schutzweg über die Schüttelstraße an der flußabwärtigen Seite der Brücke, Mast an der Hausecke
2020 11 11

Unmittelbar oberhalb eines Anmeldekästchens mit akustischen und tastbaren Signalen (ATAS) ist ein beleuchtetes Straßenverkehrszeichen montiert.

Seit Oktober 2015 ist in der Straßenverkehrsordnung die Mindesthöhe eines Straßenverkehrszeichens über Grund auf Gehsteigen mit 2,20 m festgelegt, siehe Auszug aus der Straßenverkehrsordnung weiter unten.

Seit mehr als einem Jahr werden von der MA 33 Wien leuchtet auf den Ampelmasten mit akustischen und tastbaren Signalen (ATAS) unverwechselbare Nummern in tastbarer Normalschrift und Blindenschrift ca. 10 cm oberhalb des Anmeldekästchens angebracht, um die Meldung eines Defektes der akustischen und tastbaren Signale für sehbeeinträchtigte Menschen zu vereinfachen.

An dem beleuchteten Straßenverkehrszeichen oberhalb des Anmeldekästchens, vor allem an dem kantigen Scharnier, besteht für sehbehinderte, vor allem für blinde Menschen Verletzungsgefahr, wenn sie das Anmeldekästchen suchen und die tastbaren Symbole , die über die Fahrbahnsituation Auskunft geben, bzw. Die Mastnummer in tastbarer Beschriftung abgreifen wollen.

Gemäß gültiger Straßenverkehrsordnung (Neuregelung ab Oktober 2015)
müssen Straßenverkehrszeichen auf für den Fußgänger bestimmten Flächen mindestens in einer Höhe von 2,20 m über Boden (Unterkante) montiert werden.

Zitat Beginn:
§ 48. Anbringung der Straßenverkehrszeichen.

(5) Der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und der Fahrbahn darf bei seitlicher Anbringung nicht weniger als 0,60 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2,50 m, bei Anbringung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und nur in Ausnahmefällen oder bei Verwendung beleuchteter Straßenverkehrszeichen mehr als 5,50 m betragen, sofern sich aus den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bei einzelnen Straßenverkehrszeichen
nichts anderes ergibt; der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und einer für den Fußgängerverkehr bestimmten Fläche darf bei Anbringung auf einer solchen Fläche nur in Ausnahmefällen weniger als 2,20 m betragen. Bei seitlicher Anbringung darf der seitliche Abstand zwischen dem der Fahrbahn zunächst liegenden Rand eines Straßenverkehrszeichens und dem Fahrbahnrand im Ortsgebiet nicht weniger als 0,30 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2 m, auf Freilandstraßen nur in Ausnahmefällen weniger als 1 m und mehr als 2,50 m betragen.
Sind auf einer Anbringungsvorrichtung mehr als ein Straßenverkehrszeichen angebracht, so gelten bei untereinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des Höhenabstandes für das untere Zeichen, bei nebeneinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des
Seitenabstandes für das näher der Fahrbahn angebrachte Zeichen.
Die weiteren Zeichen sind in einem solchen Fall entsprechend den
Größenverhältnissen anzubringen.
Ende Zitat.

Fahrrad steht auf tastbarem Leitsystem für sehbeeinträchtigte Menschen
Wien 3., Bahnhofsvorplatz Wien Landstraße (Wien Mitte), Abgang zur Tiefgarage
2020 11 02 Letzter Tag vor dem 2. Lockdown wegen Coronavierus in Österreich

Ein Fahrrad steht neben der Seitenwand des Abganges zur Tiefgarage am tastbarem Leitsystem für sehbeeinträchtigte Menschen.

Trotz der Hinweistafeln werden immer wieder Fahrräder am tastbaren Leitsystem abgestellt.

Seit Errichtung des tastbaren Leitsystems habe ich an dieser Stelle schon unzählige abgestellte Fahrräder und Scooter angetroffen.

Ist es wirklich so schwer, die Rillen am Boden mit einem mindestens ebenso breiten Streifen links und rechts davon frei zu lassen???
Ja, sie fallen oft kaum optisch auf, was für sehbehinderte Menschen ebenso nachteilig ist.

Tastbare Leiteinrichtungen für seheingeschränkte Menschen und Ampelmasten mit akustischen und tastbaren Signalen dienen zur Orientierung sehbeeinträchtigter Menschen und müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden:

Nach den Zitaten aus der Straßenverkehrsordnung finden sie einen Link der Wiener Polizei zum Thema.

Auszug aus StVO:

§ 24. Halte- und Parkverbote.
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:

l. vor Rampen zur barrierefreien Erschließung von Verkehrsflächen
oder wenn Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung nicht bestimmungsgemäß genutzt werden können,


IV. ABSCHNITT. Regelung und Sicherung des Verkehrs.
A. Gemeinsame Bestimmungen.
§ 31. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.
(1) Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs
(insbesondere Verkehrsampeln, Signalscheiben, Straßenverkehrszeichen, Verkehrsleiteinrichtungen, Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung, Sockel für Verkehrsposten, Verkehrstürme, Schutzinseln,
Sperrketten, Geländer, Begrenzungspfeiler, Randsteine, radableitende Randbegrenzungen, Straßenbeleuchtungseinrichtungen, Schneegatter,
Verkehrsspiegel und das allenfalls mit solchen Einrichtungen verbundene Rückstrahlmaterial) dürfen nicht beschädigt oder unbefugt angebracht, entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert werden.

Ende Zitat.

Auszug aus ÖNORM V 2102 Taktile Bodeninformationen (Ausgabe August 2018):
5.1.3 Vermeiden und Freihalten von Hindernissen
TBI sind von Hindernissen freizuhalten (Lichtraumprofil gemäß Bild 1).
Dazu ist zu Hindernissen wie Wänden, Stützen, Einbauten,
Straßenmöblierung u. dgl. ein Abstand von mindestens 40 cm, bevorzugt 50 cm, gemessen von den Außenkanten der TBI einzuhalten. Bei TBI unter Standardbreite sind die Abstände wie bei TBI mit Standardbreite einzuhalten. In diesem Bereich muss eine lichte Höhe von 220 cm vorhanden sein.
Geht der zu erwartende Platzbedarf aufgrund der Nutzung über die
Abmessungen eines Hindernisses hinaus (zB Sitzmöbel, Kassenautomaten, Monitore oder Verkaufspulte), so ist dieser bei der Bemessung des Lichtraumprofils einzukalkulieren.
Empfohlen wird ein Abstand von mindestens 150 cm, gemessen von der Außenkante der TBI zu den Hindernissen, bei denen eine Nutzung durch Personen vorgesehen ist. "
Ende Zitat.

Link zu einem Video der Wiener Polizei zum ThemaAbstellen vor Fahrrädern und Scootern:
https://www.youtube.com/watch?v=Af4-P_sKMHc&feature=youtu.be
Mit grünem Klebeband abgedeckte Roststellen an einem nicht zweckmäßig befestigten Handlauf
Wien 13., U4 Ober St. Veit, Stiegenabgänge im neuen Aufnahmegebäude
2020 10 28

Nach vier Monaten und einigen Meldungen an die Wiener Linien wurden nun die Roststellen mit einem grünen Klebeband umwickelt.

Die Roststellen wurden seit
2020 06 15
2020 07 07
2020 08 02
2020 08 07
2020 09 03
2020 09 23
beobachtet und am
2020 06 16
2020 08 09
2020 09 25
den Wiener Linien mittels Mail gemeldet.

An mehreren Stellen des Handlaufes fehlte bereits die grüne Farbe, es waren unterschiedlich große Roststellen zu sehen.
Die Handläufe beider Stiegenaufgänge zu den Bahnsteigen waren zunehmend betroffen.

Die Befestigungen des Handlaufrohres zur Wand entsprechen nicht der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Norm für die Konstruktion von Handläufen.

An den vorhandenen Befestigungen stoßen die Finger beim Umgreifen des Handlaufes immer an die kantige Befestigung.

Handläufe dienen zum Festhalten.
Die Befestigungselemente müssen waagerecht zur Wand geführt werden und deren Oberkante muss sich mindestens 8 cm unterhalb der Oberkante des Handlaufrohres befinden. Dadurch wird ein Anstoßen der Finger an den Befestigungselementen vermieden.

Näheres siehe
ÖNORM B5371 Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden
und von Außenanlagen – Abmessungen und
ÖNORM B1600 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen.

Bereits Otto Wagner hat in den Stationen der Stadtbahn in Wien die Handlaufbefestigungen vor mehr als 120 Jahren richtig anbringen lassen.

Einige Handläufe der U-Bahn-Stationen der neueren Zeit weisen die beschriebene, nicht zweckmäßige Konstruktion der Handlaufbefestigung auf.
Handlauf einer Stiege vor dem Hintereingang in das Donauzentrum
Wien 22., Donaustadtstraße 1
2020 10 14

Nach der von mir durchgeführten Meldung der scharfkantigen Tafeln an einem Steher am Ende des Handlaufes des Stiegenaufganges zum Hintereingang des Donauzentrums an das Donauzentrum bzw. An den Stadtservice Wien wurden die scharfkantigen Informationstafeln vom Management des Donauzentrums entfernt und der Handlauf neu gestrichen.

Siehe meine Facebook-Seite
2020 08 26
2020 09 21
Scharfkantige Hinweistafeln nach einer Stiege und vor dem Hintereingang in das Donauzentrum – Teilweise rostiger Handlauf
Scharfkantiges Straßenverkehrszeichen in Kniehöhe unmittelbar neben Ampelmast mit ATAS
Wien 10., Kreuzung Raxstraße – Gußriegelstraße, Schutzweg über die Gußriegelstraße, Ampelmast an der nordöstlichen Hausecke
2020 10 15

Unmittelbar neben dem Ampelmast des Schutzweges über die Gußriegelstraße steht ein scharfkantiges Straßenverkehrszeichen etwa in Kniehöhe.

Der Ampelmast mit dem Anmeldekästchen für die akustischen und tastbaren Signale ist dadurch für seheingeschränkte Menschen nicht gefahrlos erreichbar.
Von der anderen Straßenseite kommen stellt das scharfkantige Straßenverkehrszeichen unmittelbar neben dem Ampelmast ein ebensolches gefährliches Hindernis dar.

Stolper- und Sturzgefahr!
Fahrrad steht mit Hinterrad am tastbaren Leitsystem in einer Straßenbahnstation
Wien 10., Bedarfshaltestelle Reumannplatz in der Favoritenstraße (Buchenschleife)
2020 10 02

In der Bedarfshaltestelle Reumannplatz der Buchenschleife in der Favoritenstraße wurde ein tastbares Leitsystem im Zuge des Umbaues des Reumannplatzes Ende September 2020 neu errichtet.

Im Bereich der Bedarfshaltestelle gibt es keine Randsteinkante, Gleiskörper und Gehfläche sind in einer Ebene.

Ein Fahrrad steht mit seinem Hinterrad am tastbaren Leitsystem. Das Fahrrad ist an der Infosäule der Station angehängt.
Stolpergefahr!

Tastbare Leitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung von Hindernissen frei gehalten werden (links und rechts vom tastbaren Leitsystem mindestens 40 cm).
Pflanzenwuchs (Unkraut) am Gehsteig entlang einer Hausmauer
Wien 10., Raxstraße, Außenwand der Wohnhausanlage Jaureshof
(Adresse Wien 10., Neilreichgasse 105)
2020 10 02

Entlang und parallel der Hauswand der Wohnhausanlage der Stadt Wien Jaureshof in der Raxstraße, unmittelbar neben dem tastbaren Leitsystem, das zum Ampelmast führt, findet sich am Gehsteig Pflanzenwuchs (Unkraut) mit Verschmutzung.

Folge ich als blinder Mensch dem tastbaren Leitsystem bis zur Hausmauer und dieser entlang in Richtung Neilreichgasse, so ist ein Ausweichen nicht möglich.

Der Pflanzenwuchs tritt alljährlich im Herbst auf.
Roststellen an einem nicht zweckmäßig befestigten Handlauf
Wien 13., U4 Ober St. Veit, Stiegenabgänge im neuen Aufnahmegebäude
2020 09 23

wie schon am
2020 06 15
2020 07 07
2020 08 02
2020 08 07
2020 09 03
beobachtet und am
2020 06 16
2020 08 09
2020 09 25
den Wiener Linien gemeldet

Die Wiener Linien waren bisher nicht in der Lage, die an Zahl zunehmenden Roststellen am Handlauf mit Klebebändern abzudecken, damit sich niemand verletzen kann.

An mehreren Stellen des Handlaufes fehlt bereits die grüne Farbe, es sind unterschiedlich große Roststellen zu sehen.

Es sind die Handläufe beider Stiegenaufgänge zu den Bahnsteigen zunehmend betroffen.

Die Befestigungen des Handlaufrohres zur Wand entsprechen nicht der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Norm für die Konstruktion von Handläufen.

An den vorhandenen Befestigungen stoßen die Finger beim Umgreifen des Handlaufes immer an die kantige Befestigung und kommen somit in Berührung mit den Roststellen.
Verletzungsgefahr!

Handläufe dienen zum Festhalten.
Die Befestigungselemente müssen waagerecht zur Wand geführt werden und deren Oberkante muss sich mindestens 8 cm unterhalb der Oberkante des Handlaufrohres befinden. Dadurch wird ein Anstoßen der Finger an den Befestigungselementen
vermieden. Näheres siehe ÖNORM B5371 Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen – Abmessungen und ÖNORM B1600 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen.

Bereits Otto Wagner hat in den Stationen der Stadtbahn in wien die Handlaufbefestigungen vor mehr als 120 Jahren richtig anbringen lassen.

Einige Handläufe der U-Bahn-Stationen der neueren Zeit weisen die beschriebene, nicht zweckmäßige Konstruktion der Handlaufbefestigung auf.
Mittels rot-weißem Plastikband abgesperrtes tastbares Leitsystem
Wien 9., Allgemeines Krankenhaus, AKH Wien
2020 09 22

Zwischen dem Ausgang der U6 Station Michelbeuern-AKH und dem Eingang zum AKH verläuft ein tastbares Leitsystem für seheingeschränkte Menschen.

Das tastbare Leitsystem besteht aus weißer Bodenmarkierungsfarbe auf dem vorhandenen Untergrund.
Stellenweise ist das tastbare Leitsystem bereits merkbar beschädigt.

Seit einigen Tagen ist das tastbare Leitsystem mit rot-weißen Plastikbändern, die auf mobilen Stehern befestigt sind, abgesperrt.
Vor dem Eingang des AKH wurde aufgrund der Bestimmungen zur Eindämmung des Corona-Virus ein provisorisches Zugangs-Labyrinth mit mobilen Stehern und Plastikbändern errichtet.

Das tastbare Leitsystem für seheingeschränkte Menschen ist durch die Errichtung der Absperrung unbrauchbar geworden.
Rot-weiße Plastikbänder stellen keine geeignete Absperrungsmaßnahme dar.
Plastikbänder in einer Höhe von ca. 0,80 m über Grund stellen kein tastbares Hindernis für den Blinden-Langstock dar.

Gemäß österreichischer Straßenverkehrsordnung sind tastbare Leitsysteme von Hindernissen frei zu halten.

Für seheingeschränkte Menschen bedeuten die getroffenen Maßnahmen Orientierungslosigkeit, da sie nicht wissen, wo sie weiter gehen können.

Entweder ist die Absperrung des tastbaren Leitsystems so gestaltet, dass sie für seheingeschränkte Menschen nutzbar und mit einer Tastleiste für den Langstock gemäß ÖNORM V2104 versehen ist und eindeutig zum Eingang führt bzw. Den Eingang mit dem tastbaren Leitsystem verbindet, oder Sicherheitspersonal ist ständig vorhanden, das sehbeeinträchtigten Menschen hilft.

Tastbare Leitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden:

Auszug aus StVO:
§ 24. Halte- und Parkverbote.
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:

l. vor Rampen zur barrierefreien Erschließung von Verkehrsflächen
oder wenn Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung nicht bestimmungsgemäß genutzt werden können,


IV. ABSCHNITT. Regelung und Sicherung des Verkehrs.
A. Gemeinsame Bestimmungen.
§ 31. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.
(1) Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs
(insbesondere Verkehrsampeln, Signalscheiben, Straßenverkehrszeichen,
Verkehrsleiteinrichtungen, Leiteinrichtungen für Menschen mit
Sehbehinderung, Sockel für Verkehrsposten, Verkehrstürme, Schutzinseln, Sperrketten, Geländer, Begrenzungspfeiler, Randsteine, radableitende Randbegrenzungen, Straßenbeleuchtungseinrichtungen, Schneegatter,
Verkehrsspiegel und das allenfalls mit solchen Einrichtungen verbundene Rückstrahlmaterial) dürfen nicht beschädigt oder unbefugt angebracht, entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert werden.

Ende Zitat.

Die Funktion von tastbaren Leitsystemen für seheingeschränkte Menshen ist anscheinend noch viel zu wenig bekannt!
Scharfkantige Hinweistafeln nach einer Stiege und vor dem Hintereingang in das Donauzentrum – Teilweise rostiger Handlauf
Wien 22., Donaustadtstraße 1
2020 08 26

Auf dem Vorplatz des Hintereinganges des Donauzentrums steht zwischen Stiegenaufgang und Eingang ein Steher mit scharfkantigen Hinweistafeln
„Apotheke“
„VHS“
„Büchereien Wien“
„Sozialmarkt Samariterbund“.

Verletzungsgefahr an den scharfkantigen Schildern.

Der Greifbereich des Handlaufes des Stiegenaufganges zum Eingangsbereich des Donauzentrums ist teilweise rostig.

Ein geplanter Einkauf im Donauzentrum könnte für sehbeeinträchtigte Menschen zu einem unvergesslichen Erlebnis werden!
Radverkehr: Neuerlich dringender Appell an die Radfahrer, Verkehrsregeln einzuhalten.
Ersuchen richtet sich auch an E-Scooter-Benützer

Anmerkung (Wolfgang Kremser):
Nachfolgende Aussendung des Pensionistenverbandes Österreichs,
Landesorganisation Wien, ist vollinhaltlich zu unterstützen.

Für seheingeschränkte Menschen stellen Rad- und Scooter-Benützer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten oder unaufmerksam sind, eine besondere Gefahrenquelle dar, da deren Fahrzeuge kaum bis gar nicht akustisch wahrgenommen bzw. geortet werden können.
Eine Verfolgung eines fahrerflüchtigen Rad- oder Scooter-Fahrers ist für seheingeschränkte Menschen überhaupt unmöglich.

Das gemäß Straßenverkehrsordnung verbotene Abstellen von Fahrrädern und Scootern auf tastbaren Leitsystemen (Rillen im boden), Rampen , im Bereich von Stationen öffentlicher Verkehrsmittel oder an Ampelmasten mit akustischen und tastbaren Signalen bedeutet für seheingeschränkte Menschen eine Stolperfalle!

Eine breite Unterstützung der Aussendung des Pensionistenverbandes durch weitere Organisationen von Menschen mit Mobilitäts- und Sehbeeinträchtigung wäre sehr begrüßenswert.

https://www.ots.at/apps/v2/presseaussendung/OTS_20200815_OTS0006
15.08.2020, 18:09 aktualisiert
Wegen Bauarbeiten auf der Fahrbahn durch Absperrung nicht erreichbare aktive Anmeldekästchen mit ATAS
Wien 10., ampelgeregelter Schutzweg über die Raxstraße Nähe Fernkorngasse
2020 08 12 ca. 20 h

Auf der Fahrbahn der Raxstraße finden Bauarbeiten statt.

Die akustischen und tastbaren Signale (ATAS) für den Schutzweg über die Raxstraße Nähe Fernkorngasse sind aktiv.
Die Anmeldekästchen sind jedoch für seheingeschränkte Menschen nicht erreichbar, da um die Ampelmasten herum in einem Abstand jeweils Absperrungen aus Holzlatten aufgestellt sind.

Von den Fahrbahnen der Raxstraße in Richtung Triesterstraße ist die rechte Fahrbahn wegen Betonfeld-Sanierung gesperrt.
Auf der Schutzinsel zwischen der Hauptfahrbahn und der Nebenfahrbahn der Raxstraße in Richtung Verteilerkreis und auf der Nebenfahrbahn finden Umbauarbeiten für die Freigabe der Nebenfahrbahn als Busspur statt.

Auf beiden Gehsteigen der Raxstraße und auf der Schutzinsel sind Absperrungen aus Holzlatten aufgestellt. Für Fußgänger bestehen nur schmale Durchgänge in den Absperrungen zwischen Gehsteig und der Fahrbahn.

Die Anmeldekästchen mit den in Betrieb befindlichen akustischen und taktilen Signalen am Gehsteig (Seite BIPA) und auf der Schutzinsel zwischen Hauptfahrbahn und Nebenfahrbahn sind durch die Absperrungen mit Holzlatten für seheingeschränkte Menschen nicht erreichbar.
Am Gehsteig (Seite BILLA und Trafik) ist der Bereich des Fahrbahnüberganges am Gehsteig ebenfalls abgesperrt.
Die Querung der Nebenfahrbahn war bisher ungeregelt.

Die tastbaren Leitsysteme auf den Gehsteigen führen direkt in die Absperrungen.

Durch Absperrung für seheingeschränkte Menschen nicht erreichbare in Betrieb befindliche akustische und taktile Signale führen zu massiven Orientierungsproblemen seheingeschränkter Menschen.

Ist baustellenbedingt eine übersichtliche Querung einer Fahrbahn zwischen den frei zugänglichen akustischen Signalgebern nicht möglich, so sind die akustischen und taktilen Signale im Sinne der Sicherheit sehbeeinträchtigter Menschen abzuschalten!
Keine akustischen Signale bedeutet besondere Vorsicht und bedeutet unmissverständlich, dass eine selbstständige Querung aus welchen Gründen auch immer für seheingeschränkte Menschen nicht möglich ist.

Einfach die akustischen Signale weiter aktiv zu lassen und die Ampelmasten abzusperren ist keine Handlungsweise im Sinne der Verkehrssicherheit für seheingeschränkte Menschen!
Wolfgang Kremser hat seinen Status aktualisiert.
Tastbare Leitsysteme
2020 08 11

Hinweis:
Da die Bedeutung des Wortes „taktil“ weniger geläufig ist als „tastbar“ wird meist das letztere Wort verwendet.
Tastbar bzw. Ertastbar sind Gegenstände mit den Händen, Füßen und tastbare Leitsysteme mit dem Blinden-Langstock und bedingt mit den Füßen.

Die tastbaren Leitsysteme werden in der Fachliteratur als taktile Leitsysteme, tastbare Leiteinrichtungen oder taktile Bodeninformationen (TBI) und in der Umgangssprache als Blindenleitsysteme (BLS) bezeichnet.

Bausteine eines tastbaren Leitsystems
Die Bausteine des tastbaren Leitsystems sind Leitlinien und Aufmerksamkeitsfelder.
Die Leitlinien bestehen aus Stegen und Rillen am Boden und dienen der Fortbewegung in Längsrichtung.
Ein Standard-Leitstreifen ist gemäß ÖNORM V2102 40 cm breit und hat mindestens 6 Stege.
Die Aufmerksamkeitsfelder liegen an Kreuzungen der Leitstreifen oder an Stellen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, wie z.B. Vor Fahrbahnquerungen, abwärts führenden Treppen und Rampen, und im Bereich der ersten Einstiegstüre in Stationen öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Aufmerksamkeitsfelder bestehen ebenso aus Stegen und Rillen oder aus Noppen.
In bestimmten, in der ÖNORM beschriebenen Fällen können auch „Leerfelder“ an Kreuzungen von Leitstreifen verwendet werden.
Leerfelder als Aufmerksamkeitsfelder in Sicherheitslinien entlang der Bahnsteigkante sind nicht zulässig.

In der ÖNORM V2102 (Ausgabe August
2018) „Taktile Bodeninformationen (TBI)“ sind die technischen Ausführungen beschrieben.

Material
Die tastbaren Leiteinrichtungen bestehen aus Natur- oder Kunststein, Beton-Stein, Fliesen und anderen nachhaltigen Materialien sowie weißer Bodenmarkierungsfarbe (Dickschichtfarbe).

Nutzung
Blinde Menschen können die tastbaren Leiteinrichtungen mit dem Blinden-Langstock und mit den Füßen, sehbehinderte Menschen zusätzlich mit ihrem Restsehvermögen erkennen, falls der in der ÖNORM angeführte optische Kontrast zwischen Leitstreifen und umgebender Fläche vorhanden ist.

Wolfgang Kremser
Roststelle an einem nicht zweckmäßig befestigten Handlauf
Wien 13., U4 Ober St. Veit, Stiegenabgang im neuen Aufnahmegebäude,
Stiege zum Bahnsteig nach Heiligenstadt, rechter Handlauf
2020 08 07

wie schon am
2020 06 15
2020 07 07
2020 08 02
beobachtet und am
2020 06 16 den Wiener Linien gemeldet

An einem Befestigungselement des Handlaufes fehlt die grüne Farbe, es ist eine
Roststelle zu sehen.

Die Befestigungen des Handlaufrohres zur Wand entsprechen nicht der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Norm für die Konstruktion von Handläufen.

An den vorhandenen Befestigungen stoßen die Finger beim Umgreifen des Handlaufes immer an die kantige Befestigung und kommen somit in Berührung mit der
Roststelle.
Verletzungsgefahr!

Handläufe dienen zum Festhalten.
Die Befestigungselemente müssen waagerecht zur Wand geführt werden und deren Oberkante muss sich mindestens 8 cm unterhalb der Oberkante des Handlaufrohres
befinden. Dadurch wird ein Anstoßen der Finger an den Befestigungselementen vermieden. Näheres siehe ÖNORM B5371 Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden
und von Außenanlagen – Abmessungen und ÖNORM B1600 Barrierefreies Bauen –
Planungsgrundlagen.

Bereits Otto Wagner hat in den Stationen der Stadtbahn in wien die Handlaufbefestigungen vor mehr als 120 Jahren richtig anbringen lassen.

Einige Handläufe der U-Bahn-Stationen der neueren Zeit weisen die beschriebene, nicht zweckmäßige Konstruktion der Handlaufbefestigung auf.
Mistkübel steht auf tastbarem Leitsystem Tastbares Leitsystem ungünstig angelegt Wien 3., Landstraßer Hauptstraße, Bahnhofsvorplatz, Zugang zu dem Lift zur U3 neben dem Lokal „Vapiano“ 2020 08 05 Ein Mistkübel steht knapp neben dem tastbaren Leitsystem. Der Mindestabstand zum tastbaren Leitsystem von 40 cm ist nicht eingehalten. Das tastbare Leitsystem führt an die Hauswand des Gebäudes knapp neben der Ecke zu dem Liftzugang des Liftes zur U3. Eine Führung des tastbaren Leitsystems direkt in den Liftzugang ohne Wandkontakt wäre sinnvoller. Die Nutzung der Hauswand als Orientierungsmöglichkeit für sehbeeinträchtigte Menschen bis zur Hausecke an der Kreuzung Landstraßer Hauptstraße – Invalidenstraße ist zumindest in den Sommermonaten nicht möglich, da sich entlang der Hauswand ein Schanigarten des Lokales „Vapiano“ befindet.
Mistkübel steht auf tastbarem Leitsystem
Tastbares Leitsystem ungünstig angelegt
Wien 3., Landstraßer Hauptstraße, Bahnhofsvorplatz, Zugang zu dem Lift zur U3 neben dem Lokal „Vapiano“
2020 08 05

Ein Mistkübel steht knapp neben dem tastbaren Leitsystem.
Der Mindestabstand zum tastbaren Leitsystem von 40 cm ist nicht eingehalten.

Das tastbare Leitsystem führt an die Hauswand des Gebäudes knapp neben der Ecke zu dem Liftzugang des Liftes zur U3.

Eine Führung des tastbaren Leitsystems direkt in den Liftzugang ohne Wandkontakt wäre sinnvoller.

Die Nutzung der Hauswand als Orientierungsmöglichkeit für sehbeeinträchtigte Menschen bis zur Hausecke an der Kreuzung Landstraßer Hauptstraße – Invalidenstraße ist zumindest in den Sommermonaten nicht möglich, da sich entlang der Hauswand ein Schanigarten des Lokales „Vapiano“ befindet.
Fahrrad an Ampelmast mit ATAS angehängt
Wien 3., Landstraßer Hauptstraße – Invalidenstraße, Schutzweg über die Landstraßer Hauptstraße auf der Seite zum Bahnhof, Ampelmast auf der Seite des Lokales „Vapiano“
2020 08 05

Ein Fahrrad ist an dem Ampelmast mit akustischen und taktilen Signalen (ATAS) angehängt.

Kurz vor dem Ampelmast steht ein Mistkübel neben dem tastbaren Leitsystem.
Der Mindestabstand von 40 cm zwischen Mistkübel und Außenkante des tastbaren Leitsystems ist eingehalten, Platz für mehr Abstand wäre jedoch problemlos vorhanden.

Ampelmasten und tastbare Leitsysteme müssen laut Straßenverkehrsordnung von Hindernissen frei gehalten werden.
Scharfkantige mobile Straßenverkehrszeichen stehen direkt neben Ampelmasten mit ATAS
Wien 10., Neilreichgasse – Raxstraße, nördlicher Schutzweg zwischen Groissböck und schmaler Verkehrsinsel
2020 08 06 17:30 h

Unmittelbar neben den Ampelmasten des Schutzweges über die Neilreichgasse der Kreuzung mit der Raxstraße stehen mobile Standsockel mit scharfkantigen Straßenverkehrszeichen.

Das tastbare Leitsystem bzw. die akustischen Signale „führen“ direkt zu den Ampelmasten mit den Anmeldekästchen für die akustischen und taktilen Signale (ATAS).
Wenn ein blinder Mensch mit der Hand das Anmeldekästchen sucht um den Knopf an der Unterseite zu Drücken, damit bei der nächsten Grünphase das „ akustische Grünsignal“ertönt bzw. der Vibrationspfeil abgetastet werden kann, besteht die Möglichkeit, in die scharfkantige Tafel zu greifen.
Weiters besteht Stolper- und Sturzgefahr bei der beschriebenen Aufstellung von mobilen Straßenverkehrszeichen für seheingeschränkte Menschen.

Tastbare Leiteinrichtungen für seheingeschränkte Menschen und Ampelmasten mit akustischen und tastbaren Signalen dienen zur Orientierung sehbeeinträchtigter Menschen und müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden:

Auszug aus StVO:
§ 24. Halte- und Parkverbote.
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:

l. vor Rampen zur barrierefreien Erschließung von Verkehrsflächen
oder wenn Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung nicht bestimmungsgemäß genutzt werden können, …

IV. ABSCHNITT. Regelung und Sicherung des Verkehrs.
A. Gemeinsame Bestimmungen.
§ 31. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.
(1) Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs
(insbesondere Verkehrsampeln, Signalscheiben, Straßenverkehrszeichen, Verkehrsleiteinrichtungen, Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung, Sockel für Verkehrsposten, Verkehrstürme, Schutzinseln,
Sperrketten, Geländer, Begrenzungspfeiler, Randsteine, radableitende Randbegrenzungen, Straßenbeleuchtungseinrichtungen, Schneegatter,
Verkehrsspiegel und das allenfalls mit solchen Einrichtungen verbundene Rückstrahlmaterial) dürfen nicht beschädigt oder unbefugt angebracht, entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert werden.

Ende Zitat.

Es ist noch sehr weit bis zur Barrierefreiheit!
Niedrig montierte scharfkantige Straßenverkehrszeichen auf bestehendem Steher
Mobiles scharfkantiges Straßenverkehrszeichen auf Standsockel
Wien 10., Ettenreichgasse – Dieselgasse, Pädagogische Akademie
2020 08 04

An der Kreuzung Ettenreichgasse – Dieselgasse steht neben dem Radweg eine Standsäule mit scharfkantigen Straßenverkehrszeichen. Die Unterkante der untersten Zusatztafel der Straßenverkehrszeichen liegt etwa auf 1,40 m Höhe über dem Gehsteig.
Verletzungsgefahr!

Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 2015 ist die Mindesthöhe von fix montierten Straßenverkehrszeichen auf Gehsteigen mit 2,20 m festgelegt.

Ein Stück weiter weg von dem fixen Straßenverkehrszeichen steht ein mobiles scharfkantiges Straßenverkehrszeichen auf einem Standsockel am Gehsteig.
Verletzungsgefahr!

Der in der Ettenreichgasse verlaufende Radweg ist niveaugleich mit dem Gehsteig ausgeführt und daher tastbar nicht vom Gehsteig unterscheidbar.
Teilstück eines tastbaren Leitsystems in einer Busstation fehlt
Keine Ansage der Linie und des Fahrzieles
Wien 12., Wienerbergstraße – Europlatz, Busstation 7A 15A in Fahrtrichtung U4 Meidling Hauptstraße bzw. U6 Bahnhof Meidling
2020 08 02

In der Busstation der Linie 7A und 15A in Richtung U4 Meidling Hauptstraße bzw. U6 Bahnhof Meidling fehlt ein Teilstück eines tastbaren Leitsystems.

Die Doppelstation war heute etwa eine Buslänge entgegen der Fahrtrichtung verlegt, da Bauarbeiten stattfinden.

Ich bin mit dem Bus 15A in der Station Europlatz angekommen.
Der Bus blieb als zweiter Bus in der Doppelhaltestelle stehen, was ich nicht wusste.
Ich bin bei der Mitteltüre ausgestiegen und bis zur Fahrertüre vorgegangen.
Der Fahrer öffnete die erste Türe und fragte mich, ob ich Hilfe brauche.
Gleichzeitig heulte vor mir der Motor eines Busses auf.
Der Fahrer von meinem Bus erklärte mir, dass jetzt der 7A weggefahren
ist.

Super!!!
Kaum jemand wird vom 7A in den 15A umsteigen, umgekehrt jedoch sicherlich mehr Fahrgäste.
Selbst an Sonntagen funktioniert der Anschluss nicht!!!
Das bedeutet ca. 10 Minuten warten!

Der Fahrer sagte mir, dass ich vorgehen muss, da er als zweiter Bus
hinten stehen geblieben ist.

Der Bus der Linie 15A fuhr weg (er ist am Foto von hinten zu sehen).
Der Bus der Linie 15A, aus dem ich ausgestiegen bin, musste weiter vorne bei der Ampel halten.

Ich ging am tastbaren Leitsystem in Richtung erster Haltepunkt.
Nach einem Stück des Weges war das tastbare Leitsystem zu Ende,
ich fand auch kein Aufmerksamkeitsfeld am ersten Haltepunkt.

Nach einiger Zeit fuhr ein Bus ein.
Keine Ansage der Linie und des Fahrtzieles durch das Fahrpersonal.

Ich stieg in den Bus ein, blieb in der Mitteltüre stehen und fragte nach
der Linie.
Anscheinend antwortete der Fahrer: Linie 7A.

Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist für einen blinden Fahrgast teilweise sehr mühsam.
Wolfgang Kremser hat seinen Status aktualisiert.
Ich danke allen für die netten Worte und Glückwünsche anlässlich meines Geburtstages.
Keine Ansage der Linie und des Fahrzieles
Wien 11., Haltestelle Geiereckstraße der Linie 6 und 11 in Richtung Reumannplatz
2020 07 28

Am 2. September 2019 wurde die neue Schleife der Linie 6 unter der Südost-Tangente in Betrieb genommen. Damit endete die Streckenführung der Linie 6 ab diesem Tag in der Geiereckstraße.

Die Linie 67 wurde aufgelassen. An Stelle der Linie 67 verkehrt ab 2. September 2019 die Linie 11, die ab dem Reumannplatz bis nach Kaiserebersdorf verlängert wurde.

Der Stationsbereich der Haltestelle Geiereckstraße wurde vollkommen umgebaut.

In Fahrtrichtung Reumannplatz ist die Haltestelle Geiereckstraße eine Fahrbahnhaltestelle. Zwischen dem Gehsteig und der haltenden Straßenbahn in der Station befindet sich eine Fahrbahn.

Besonders in Fahrbahnhaltestellen wird vom Fahrpersonal nur äußerst selten die Linie und das Fahrziel über Außenlautsprecher angesagt, wenn eine Sehbeeinträchtigte Person wartet.

Obwohl der Stationsbereich der Geiereckstraße erst kürzlich neu errichtet wurde, finden sich im Stationsbereich keinerlei tastbare Leitsysteme. Selbst ein Aufmerksamkeitsfeld in Höhe der Fahrertüre fehlt am Gehsteig.
Dadurch fehlt ein Orientierungspunkt für Sehbeeinträchtigte Menschen, wo sie auf die Straßenbahn warten sollen, um am kürzesten Weg zur ersten Türe zu gelangen, um dort die Linie und das Fahrziel beim Fahrpersonal erfragen zu können, da dieses nur äußerst selten über Außenlautsprecher angesagt wird (siehe oben).

Fahrbahnhaltestellen sind für sehbeeinträchtigte Menschen durch die teilweise während des Fahrgastwechsels auf der Türseite der haltenden öffentlichen Verkehrsmitteln vorbei fahrenden Fahrzeuge äußerst gefährlich.
Wenn es nicht das richtige Nahverkehrsmittel ist, muss die sehbeeinträchrtigte Person wieder über die Fahrbahn zurück zum Gehsteig gehen.

In Fahrbahnhaltestellen kommt es immer wieder zu Gefährdungen der Fahrgäste durch vorbeifahrende Fahrzeuglenker.

Ein bereits seit Jahren verlangtes Vorbeifahrverbot an in Haltestellen stehenden öffentlichen Verkehrsmitteln an der Türseite ist bis heute nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden.

Am Dienstag, dem 28. Juli 2020 sind mir in der oben genannten Straßenbahnstation zwei Straßenbahnen davon gefahren, die dritte erreichte ich nur mit Hilfe eines anderen Fahrgastes.
Die erste Straßenbahn bemerkte ich gar nicht.
Bei der zweiten Garnitur fand ich die Türdruckertaste nicht schnell genug. Ein Fahrgast wollte mir helfen, dennoch fuhr die Straßenbahn ohne mir weiter.
Das Fahrpersonal hat gar nicht regiert.

Linie und Fahrziel wurde vom Fahrpersonal nicht über Lautsprecheranlage angesagt.
Mangelhaft abgesicherte Baustelle im Außenbereich U2 Wien Donaumarina
Wien 2., Straßenweise, U2 Station Donaumarina
2020 07 23

Mangelhafte Absicherung einer Baustelle mittels Baugitter.
Für sehbeeinträchtigte Menschen ist der Weg von dem Ausgang der U2 Station Donaumarina bis zu der Busstation in beiden Richtungen vor dem
U-Bahnausgang bzw. umgekehrt und der Weg von und zum Österreichischen Gewerkschaftsbund nicht auffindbar.

Das vorhandene tastbare Leitsystem endet in einer Absperrung.

Die Fußgänger werden mittels runder blauer Tafel mit weißem Pfeil auf die andere Straßenseite verwiesen.
Wie kann ein blinder Mensch eine solche Tafel erkennen?

Ein eindeutig wahrnehmbarer Weg für sehbeeinträchtigte Menschen ist nicht auffindbar.

Es ist noch sehr weit bis zur Barrierefreiheit!
Wegen Bauarbeiten aufgelassene Bushaltestelle
Wien 10., Bushaltestelle der Linie 15A,
Raxstraße-Rudolfshügelgasse in Fahrtrichtung Enkplatz
2020 07 27

Die Bushaltestelle in der Raxstraße der Linie 15A Raxstraße-Rudolfshügelgasse in Fahrtrichtung Enkplatz war ab Dienstag, 21. Juli 2020 laut WienMobil auf etwa zwei Wochen wegen Gleisbauarbeiten in der querenden Neilreichgasse vollkommen aufgelassen (Information erst einige Stunden nach dem Vorfall in WienMobil gefunden).
Ersatzhaltestelle gab es keine, obwohl sich in unmittelbarer Nähe die Haltestellen der Linie O und 11 in der Neilreichgasse befinden.

Die Angaben von WienMobil waren mangelhaft.
Für die Linie 15A wurde eine Störung angegeben. Nähere Angaben über die Störung fanden sich zum Zeitpunkt der Abfrage um ca. 11:35 h nicht.
Ich habe aufgrund der mangelhaften Auskunft in WienMobil bei den Wiener Linien noch von zu Hause versucht anzurufen, nach längerer Wartezeit legte ich auf und ging weg.

Ich kam um ca. 11:50 zur Haltestelle der Linie 15A, Raxstraße-Rudolfshügelgasse in Fahrtrichtung Enkplatz.
Bei der Haltestelle wartete ich längere Zeit, ein Bus der Linie 15A von WienMobil angezeigt war anscheinend schon vorbei gefahren.

Ich fragte nochmals WienMobil ab, kein Ergebnis wegen einer Störung, siehe Fotos.

Eine Frau machte mich aufmerksam, dass die Haltestelle aufgelassen ist.
Angaben über eine Ersatzhaltestelle fand sie nicht.

Ein Mann kam auch zur Haltestelle, der sich nicht auskannte und dann bei den Wiener Linien anrief. Nach einiger Wartezeit erhielt er die Auskunft vom Kundendialog, dass es keine Ersatzhaltestelle gibt.

Eine Haltestellenauflassung ohne Ersatzhaltestelle kann nicht als Störung gewertet werden!

Für mobilitätsbehinderte, sehbehinderte und blinde Menschen sind vollkommene Haltestellenauflassungen eine Zumutung, weil der Weg zur nächsten Haltestelle meist weit und für Sehbeeinträchtigte Menschen oft unbekannt ist.

Eine derartige Vorgangsweise ist kein Service am Kunden!

Selbst wenn sich ein Fahrgast versucht vorzubereiten und den Weg vor ab erkundet, stößt er immer wieder auf nicht lösbare Probleme:
– WienMobil gab keine nutzbare Auskunft.
– Die Telefonleitungen des Kundendialoges der Wiener Linien sind überlastet oder der Kundendialog ist außerhalb der Betriebszeiten nicht erreichbar.
– Die Information für die Fahrgäste im Stationsbereich ist mangelhaft bis nicht vorhanden.
– Für blinde Fahrgäste gibt es im Stationsbereich gar keine wahrnehmbaren Informationen!
– Erst einige Stunden nach meinem Fahrtantritt waren die Informationen in WienMobil über die Stationsverlegung der Linie 15A wieder verfügbar.
– In der Information von WienMobil über die Auflassung der Station der Linie 15A gab es keine Angabe über eine alternativ nutzbare Station.
z.B. „Nutzen sie die davor oder danach liegende Station der Linie 15A“.

Das ist wahrliche Barrierefreiheit der Wiener Linien!
Nicht abgesicherte, frei tragende Treppe im Stiegenhaus
Wien 10., Quellenplatz 4, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2020 07 13

Im 1. Stock der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen, Wien 10., Quellenplatz 4 gibt es eine frei tragende Stiege, die nicht gegen das Unterlaufen abgesichert ist.

Sehbehinderte und blinde Menschen können die schräg nach unten kommende frei tragende Stiege unter Umständen nicht rechtzeitig erkennen bzw. Nicht mit dem Blinden-Langstock als Hindernis ertasten.
Verletzungsgefahr!

In dem Haus gibt es zwei Arztpraxen, eine davon im ersten Stock in der Nähe der frei tragenden Stiege.

Im Sinne der Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit ist es unverständlich, dass es derartige Gefahrenstellen in Wohnhäusern von Wiener Wohnen noch immer gibt.

Wohnhausanlage Wiener Wohnen
Quellenplatz 4
1100 Wien
Baujahr: 1985-1987
Wohnungen: 34. Architekt: Annemarie Obermann.
(Quelle: Wiener wohnen)
Mangelhaft abgesicherte Baustelle
Wien 10., Neilreichgasse 105, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2020 07 03

Auf dem Gehsteig steht ein Kompressor und Baumaterial ist gelagert.
Der Gehsteig ist verstellt.
Für mobilitätsbehinderte, sehbehinderte und blinde Menschen sowie Menschen mit Kinderwagen ist ein Vorbeikommen an der Baustelle nur sehr schwer möglich.
Die mindestens erfordelriche Restbreite des Gehsteiges ist nicht vorhanden.

Die Situation entspricht keinesfalls einer korrekten Baustellenabsicherung.

Der Motorlärm des Kompressors erschwert die Orientierung sehbehinderter und blinder Menschen wesentlich.

Die Baumaßnahmen sind wegen einer ausgebrannten Wohnung in der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen erforderlich.

Wurde die Baustelle so genehmigt?
Haltestelle der Zukunft" Wien Kagraner Platz und ihre Umgebung
Wien 22. Kagraner Platz, Straßenbahnhaltestellen der Linie 26
2020 06 24

Die U1 Station Kagraner Platz wurde am 2. September 2006 eröffnet.

Im Folge des U-Bahn-Baues erfolgte eine Neugestaltung der Umgebung der U1 Station und des Kagraner Platzes.
Ein tastbares Leitsystem aus Betonstein mit vertieften Strukturen wurde im Bereich der Busstationen und der Umgebung des Ausganges der U-Bahn-Station Kagraner Platz am Gehsteig verlegt.

Die Haltestellen der Linie 26 Kagraner Platz wurden von den Wiener Linien im Jänner 2014 als Pilotprojekt "Haltestelle der Zukunft" den sehbehinderten und blinden Menschen vorgestellt.
Bereits anlässlich der "Besichtigung" durch sehbehinderte und blinde Menschen gab es zahlreiche Bedenken und kritische Stimmen bis Ablehnung zu der Ausführung.

Situation im Bereich "Haltestellen der Zukunft" am Kagraner Platz am 24. Juni 2020:

– Straßenbahnhaltestellen Kagraner Platz in beiden Richtungen:
Auf den Haltestelleninseln ist das vorhandene tastbare Leitsystem aus weißer Bodenmarkierungsfarbe mit erhabenen Strukturen teilweise sehr schlecht bis praktisch gar nicht mehr tastbar.
Besonders im Zugangsbereich auf den Inseln im Nahbereich des Straßenbüberganges ist das tastbare Leitsystem extrem stark abgenützt.

– Von Informationswand abstehende, pultartige taktile Pläne:
Die Informationswände auf den Inseln stellen ein Hindernis dar.

Die taktilen Pläne auf den pultartig abstehenden Elementen sind verschmutzt und werden von blinden Menschen nur dann gefunden, wenn sie wirklich danach suchen, was eine Kenntnis der Anbringung voraussetzt.

Zumindest eine Anordnung einer Informationswand mit dem mehr als 15 cm abstehenden Pult auf einer Haltestelleninsel entspricht nicht der ÖNORM V2102-1 (2003), da der
Außenrand des Pultes senkrecht auf den Inselboden übertragen weniger als 40 cm von der Außenkante des taktilen Leitsystems entfernt ist.
Das Pult wird mit dem Langstock unterlaufen, ein schmerzhaftes Anstoßen kann die Folge sein! Bei der zweiten Informationswand steht das Pult ebenso mehr als 15 cm von der Wand ab, reicht jedoch nicht so weit an das tastbare Leitsystem heran.

– Gehsteig vor Donaufelderstraße 259, SPÖ Donaustadt,
Donaufelderstraße 261, Immobilien Kubicek und daneben die Abfahrt in eine Garage, Donaufelderstraße 263, Firma SPAR:
Auf dem Gehsteig ist nur ein Stück eines tastbaren Leitsystems vorhanden.
Die weitere Orientierung für sehbehinderte und blinde Menschen muß frei entlang der Poller und der Garageneinfahrt erfolgen.
Die Orientierung entlang der Poller und anderer Elemente ist für sehbehinderte und blinde Menschen sehr schwierig, da es keine durchgehende vorhandene
"natürliche Leitlinie" gibt.

Eine tastbare Abgrenzung der Garagenabfahrt zum Gehsteig ist nicht vorhanden.
Eine Orientierungsmöglichkeit im Bereich der Garageneinfahrt fehlt für
sehbeeinträchtigte Menschen gänzlich.

– Zugang am Ende der beiden Haltestelleninseln:
Ein tastbares Aufmerksamkeitsfeld quer über den Gehsteig zeigt eine
Querungsmöglichkeit über eine Fahrbahnanhebung zur Straßenbahninsel an.
Diese Möglichkeit der Fahrbahnquerung mag für sehende Menschen sinnvoll sein.
Ob eine derartige Querung für sehbeeinträchtigte Menschen durch ein Aufmerksamkeitsfeld am Gehsteig angezeigt eine Straßenbahnlänge neben einer ampelgeregelten Querung angeboten werden soll, ist aus
sicherheitstechnischen Gründen zu hinterfragen.

– Donaufelderstraße 263:
Pflanzenwuchs reicht in den Lichtraum eines tasbbaren Leitsystems.

– Kagraner Platz:
Ein tastbares Leitsystem aus Stein in vertiefter Struktur vom U-Bahn-Ausgang kommend in Richtung Wagramer Straße führt im Bereich des Kagraner Platzes in eine Baumscheibe und auf der anderen Seite der Baumscheibe weiter zum
ampelgeregelten Straßenübergang.

– Wagramer Straße 162 – Radständer:
Ein tastbares Leitsystem aus Stein in vertiefter Struktur führt direkt in einen Radständer.
Stolper- und Sturzgefahr!

– Wagramer Straße 162, Zugang zur Postfiliale:
Die Postfiliale ist vom Gehsteig aus über zwei abwärts führende Stufen
erreichbar.
Ein tastbares Leitsystem aus Betonstein in vertiefter Struktur am Gehsteig führt direkt bis zur obersten Stufenkante der ersten Stufe.
Ein Aufmerksamkeitsfeld fehlt vor der Stufe.
Die Stufen sind nicht optisch markiert.

– Die Rot-Gelb-Ampel mit Glockensignal über den Gleiskörper stellt ein besonderes Problem für sehbehinderte und blinde Menschen dar.
Ihre Nutzung steht im Gegensatz zu der Nutzung aller anderen Ampeln mit akustischen und taktilen Signalen.
Da die Ampel kein optisches Grünsignal hat, gibt es auch kein akustisches und tastbares Freigabesignal für sehbehinderte und blinde Menschen.
Wenn ein sehbeeinträchtigter Mensch kein akustisches Glockensignal und keine
Straßenbahn hört, so darf er gehen. Das ist eine wahrliche Herausforderung und sicherheitsbedenkliche
Anforderung an sehbeeinträchtigte Menschen.
Wie kann unter Berücksichtigung des vorhandenen Straßenlärms diese Aufgabe sicher durch sehbeeinträchtigte Menschen gelöst werden?
Bei Ampelregelungen mit akustischen und taktilen Signalen bedeutet kein akustisches und taktiles Signal auf jeden Fall Halt!
Bei einer Rot-Gelb-Ampel ist gegenteilig zu handeln!
Das Auseinanderhalten dieser Regelungen ist besonders problematisch, wenn der
mit rot-Gelb-Ampel geregelte gleiskörper zwischen Fahrbahnen getrennt durch Inseln zum Gleiskörper liegt, die mit "normalen" Fußgängerampeln mit akustischem und taktilem Signal geregelt werden.

Zusammenfassung:
Die Gegebenheiten am Kagraner Platz stellen in zahlreichen Ausführungen keinesfalls brauchbare Beispiele für die Zukunft dar.

Die zum Zeitpunkt der Aufnahmen aufgefundenen tastbaren Leitsysteme aus Stein in vertiefter Ausführung sind wesentlich besser zu ertasten als die tastbaren
Bodeninformationen aus weißer Markierungsfarbe mit erhabenen Strukturen.
Roststelle an einem nicht zweckmäßig befestigten Handlauf
Wien 13., U4 Ober St. Veit, Stiegenabgang im neuen Aufnahmegebäude,
Stiege zum Bahnsteig nach Heiligenstadt, rechter Handlauf
2020 06 15

An einem Befestigungselement des Handlaufes fehlt die grüne Farbe, es ist eine Roststelle zu sehen.

Die Befestigungen des Handlaufrohres zur Wand entsprechen nicht der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Norm für die Konstruktion von Handläufen.

An den vorhandenen Befestigungen stoßen die Finger beim Umgreifen des Handlaufes immer an die kantige Befestigung und kommen somit in Berührung mit der Roststelle.
Verletzungsgefahr!

Handläufe dienen zum Festhalten.
Die Befestigungselemente müssen waagerecht zur Wand geführt werden und deren Oberkante muss sich mindestens 8 cm unterhalb der Oberkante des Handlaufrohres befinden. Dadurch wird ein Anstoßen der Finger an den Befestigungselementen
vermieden. Näheres siehe ÖNORM B5371 Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen – Abmessungen und ÖNORM B1600 Barrierefreies Bauen –
Planungsgrundlagen.

Bereits Otto Wagner hat in den Stationen der Stadtbahn in wien die Handlaufbefestigungen vor mehr als 120 Jahren richtig anbringen lassen.

Einige Handläufe der U-Bahn-Stationen der neueren Zeit weisen die beschriebene, nicht zweckmäßige Konstruktion der Handlaufbefestigung auf.
Mangelhaftes tastbares Leitsystem
Wien 13. / 14., U4 Hietzing Kennedy Brücke Ostseite,
Station der Linie 10 und 60 stadtauswärts
2020 04 18

Im Stationsbereich der Linie 10 und 60 U4 Hietzing, Kennedybrücke Richtung stadtauswärts, auf der Ostseite der Brücke (Richtung Stadt), gibt es keine Randsteinkante zum Gleisbett. Das Gleisbett liegt in gleicher Höhe wie der Stationsbereich.
Eine optische sicherheitslinie fehlt im Stationsbereich ebenfalls!

Das längs des Gleiskörpers verlaufende tastbare Leitsystem ist teilweise stark abgenützt und defekt und daher nur mehr schlecht mit dem Blinden-Langstock ertastbar.
Ebenso ist der Asphaltbelag, auf dem das tastbare Leitsystem aufgebracht ist, teilweise unterschiedlich stark beschädigt und hat Risse.
Aufgrund der mangelhaften Ertastbarkeit des Leitsystems ist nicht
gewährleistet, dass sehbeeinträchtigte Menschen mit dem Blinden-Langstock immer und rechtzeitig erkennen können, ob sie sich im sicheren Bereich oder schon im Gefahrenbereich befinden.

Am Ende des tastbaren Leitsystems, das zum WC im U-Bahn-Gebäude führt, steht ein Mistkübel am tastbaren Leitsystem.

Ein Mann mit Mund- und Nasenschutz ist in Zeiten von Corona abgebildet, er ist nicht erkennbar.

Anfang Mai 2020 war wieder einmal in den Medien eine Information über eine geplante Sanierung der Kennedy-Brücke zu lesen.

Abzuwarten bleibt, wann das tastbare Leitsystem saniert wird.

Für sehbehinderte und blinde Menschen ist die Situation auf und um die Kennedy-Brücke bezüglich Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit äußerst unbefriedigend gelöst.

Die Beschädigungen des tastbaren Leitsystems wurden zum ersten Mal am 4. Dezember 2018 gemeldet.
Nachfrage 10. September 2019.
10. Oktober 2019 Antwort. Zuständigkeit muss geklärt werden.
Nochmalige Nachfrage am 20. April 2020.
Wolfgang Kremser hat etwas in Christa Ehrenreichs Chronik geschrieben.
Alles Gute und Gesundheit zum heutigen Geburtstag!1
Rot markierter Randstein in einer Busstation
Wien 3., Stationen der Linie 74A Wien Mitte – Landstraße in beiden Richtungen
2020 05 23

Der zur Fahrbahn im Bereich der Busstationen Wien Mitte – Landstraße der Linie 74A
erhöhte Randstein ist mit einem roten Farbstreifen markiert um ihn besser sichtbar zu machen.
Der Farbstreifen ist ca. 10 cm breit und etwas mehr als die Farbstreifenbreite von der Randsteinkante abgesetzt.
Der rote Farbstreifen ist im Bereich der Stöße der Randsteine immer kurz unterbrochen.

Außerhalb der Busstationen ist der Fahrbahnbereich und Gehbereich gleich hoch und nicht markiert.

Gelbe Markierungen haben gemäß Straßenverkehrsordnung andere Bedeutungen (Halten und Parken verboten) und dürfen daher im Bereich von erhöhten Randsteinen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel nicht mehr verwendet werden.
Tastbares Leitsystem mangelhaft und zu den Türstöcken
Wien 19., Halle Bahnhof Heiligenstadt und Vorplatz
2015 02 04

Im Frühjahr des Jahres 2008 wurden die Sanierungsarbeiten des Bahnhofes Heiligenstadt abgeschlossen und ein tastbares Leitsystem errichtet.

Das tastbare Leitsystem endete am Vorplatz des Bahnhofes ohne Anbindung zu den Busstationen und mit mangelhafter Ausführung im Bereich des Bahnhofshallenausganges.
Das tastbare Leitsystem führt an die Türstöcke des Ausganges und nicht durch den Türdurchgang!

Bei den Türen zwischen Verbindungsgang und Bahnhofshalle ist das tastbare Leitsystem richtig angelegt, es führt in die Mitte der Türöffnung bzw. zu den Türgriffen, wenn die Türen geschlossen sind.

In der Bahnhofshalle sind aufgrund der Maßnahmen gegen das Corona-Virus die Fahrkartenschalter geschlossen.

Bei den Türen zwischen Bahnhofshalle und Vorplatz ist das tastbare Leitsystem falsch angelegt, es führt zu den Türstöcken bzw. bei offen stehenden türen
gegen deren Schmalseite!

Das tastbare Leitsystem muss bei Doppel-Flügeltüren gemäß ÖNORM immer zu den
Türdrückern der Türen, also in die Mitte des Türdurchganges geführt werden.

Das Heranführen eines tastbaren Leitsystems zu den
Türstöcken bzw. Türangeln von Türen und damit an die kantigen Schmalseiten der offen stehenden Türen ist aus Sicherheitsgründen unzulässig.

Wird das tastbare Leitsystem am Vorplatz in Richtung Bahnhofshalle verwendet, so besteht die Gefahr im Eingangsbereich mit einem Schuh unter einen Bügel zu
geraten.
Sturzgefahr!

Am Vorplatz ist das tastbare Leitsystem teilweise stark abgenützt.

Am Vorplatz des Bahnhofes Heiligenstadt endet das tastbare Leitsystem einige Meter vor der Randsteinkante ohne Weiterführung. Eine Verbindung zu den
einzelnen Haltestellen der Busse fehlt gänzlich!
Ebenso gibt es kein tastbares Leitsystem von den Ausstiegsbereichen der Busse
zu dem am Vorplatz endenden tastbaren Leitsystem.

Besonders im Bereich von Endstellen von U-Bahn-Stationen ist die Anbindung der Stationen weiterführender öffentlicher Verkehrsmittel mit tastbaren Leitsystemen bis zu den Einstiegsstellen sehr wichtig für
seheingeschränkte Menschen.

Weder damals war, noch heute ist eine Führung eines tastbaren Leitsystems in der gegebenen Form zu den Türstöcken bzw. keine Weiterführung zu den Einstieg stellen Stand der Technik.

Am 5. November 2008, am 3. Mai 2011 und am 19. Mai 2020 wurde ein Antrag auf Sanierung des tastbaren Leitsystems gestellt.
Keine Ansage der Linie und des fahrtzieles
Wien 10., Station Troststraße der Linie 11 und O in Fahrtrichtung Raxstraße
2020 05 13 15:04 bis 15:06

Die Aufnahmem wurden vom mir persönlich gemacht.

Bin von einem Zug der Linie 11 ausgestiegen.

Zug fährt ein.
Nachfrage nach Linie.
Aussteigende Frau fühlt sich angesprochen.
Erst nach mehrmaligem Nachfragen wird eine Auskunft von Fahrgästen und über außenlautsprecher erteilt,
Zug Linie 11.
Zug: 650.
2020 05 13 15:04 h.

Kurz darauf Zug fährt ein.
Auskunft durch einen Fahrgast in der Haltestelle, Zug linie O.
Keine Stationsansage durch Fahrpersonal.
Zug: 35.
2020 05 13 15:05 h.

Schon zu Normalzeiten war entgegen der immerwährenden Zusagen der Wiener Linien vielfach keine Ansage der Linie und des Fahrtzieles durch das Fahrpersonal zu hören, wenn eine gekennzeichnete sehbehinderte oder blinde Person in einer Station im Bereich der ersten Türe gestanden ist.
In den meisten Fällen fahren auch Straßenbahnen und Busse in Doppelstationen, die in der zweiten Haltestelle gestanden sind, in der ersten Haltestelle durch, wenn am ersten Haltepunkt behinderte Fahrgäste oder Menschen mit Kinderwagen oder Gepäck gewartet haben.

In den derzeitigen Corona-Zeiten ist eine weitere wesentliche
Verschlechterung des Ansageservices der Wiener Linien zu bemerken.

Busse und Straßenbahnen mit nicht abgeschlossener Kabine haben bis auf weiteres
die erste Türe geschlossen, daher ist eine Kontaktaufnahme
sehbeeinträchtigter Personen mit dem Fahrpersonal zwecks Erfragens der Linie und des Fahrtzieles nicht möglich.

Die einzige Methode die zu einem brauchbaren Erfolg führt , um zu erfahren, wohin das öffentliche Verkehrsmittel fährt, ist folgende:

Ich stelle mich so lange in die Türöffnung, sodass die Türe der
Straßenbahn oder des Busses nicht schließen kann, bis ich sicher erfahren habe, wohin das öffentliche Verkehrsmittel fährt.
Das dauert oft länger, bis das Fahrpersonal reagiert oder möglicherweise Fahrgäste eine korrekte und übereinstimmende Auskunft geben.
Es scheint aber derzeit der einzig gangbare Weg zu sein um als sehbehinderter oder blinder Fahrgast, der die Liniensignale nicht lesen kann, mit möglichst großer Wahrscheinlichkeit zu erfahren, wohin das
öffentliche Verkehrsmittel fährt.

Die Einhaltung der Dienstanweisung, die eine Ansage der Linie und des Fahrtzieles bei Ansichtigkeit einer gekennzeichneten sehbehinderten oder blinden Person durch das Fahrpersonal vorsieht wird anscheinend nicht beachtet.

Das Zwei-Sinne-Prinzip wird anscheinend von den Wiener
Linien nicht beachtet (alles was optisch angezeigt wird muss akustisch ausgegeben und alles was akustisch ausgegeben wird, muss auch optisch angezeigt werden).
Hindernisreiches tastbares Leitsystem von U-Bahn-Bahnsteig U2 Station Wien Stadion
bis zu Busstation 11A Wien Stadion
12 Jahre sportlicher Hindernislauf
Wien 2., Vorplatz U2 Station Stadion, Olympiaplatz
Haltestelle der Linie 11A
2020 05 06

Die U2 Station Stadion wurde am 10. Mai 2008 mit der Eröffnung des zweiten Teilstücks der U2 zwischen Schottenring und Stadion kurz vor dem Beginn der Fußball-Europameisterschaft 2008 in Betrieb genommen.
Das tastbare Leitsystem wurde damals mitgeplant und errichtet.

In dem Aufnahmegebäude der U2 Station Stadion, Ausgang Olympiaplatz – Stadion, gibt es ein tastbares Leitsystem.
Das Leitsystem führt im Außenbereich weiter in Richtung Busstationen und Stadioncenter.

Im Verlauf des tastbaren Leitsystems in der U-Bahn-Station, das von bzw. zu den Stiegen Richtung Bahnsteige führt stehen größere, viereckige Mistkübel mit Behältern zur Mülltrennung, die das tastbare Leitsystem unterbrechen und damit direkt im Weg stehen.
Im Bereich der Mistkübel gibt es kein tastbares Leitsystem.

Die Wiener Linien haben sicherlich eine Erklärung für diese gestalterische Maßnahme. Hindernisfrei begehbar wird das tastbare Leitsystem durch diese Erklärung dennoch nicht.

Um zumindest zukünftig seheingeschränkten Fahrgästen eine hindernisfreie Fortbewegung zu ermöglichen, sind die Mistkübel entsprechend weit vom tastbaren Leitsystem aufzustellen und das tastbare Leitsystem zu ergänzen.

Am Weg von der U2 Station Stadion, Ausgang Olympiaplatz, führt einer der Wege zur Endstelle der Linie 11A am Vorplatz.
Der Bodenbelag am Vorplatz ist teilweise bereits sehr uneben.

Um in der Bussstation das Aufmerksamkeitsfeld bei der Fahrertüre am ersten Haltepunkt zu erreichen sind noch einige Hindernisse zu nehmen!

Das von der U-Bahn-Station in Richtung Busstation führende tastbare Leitsystem biegt ca. 2,5 m vor der Randsteinkante in der Station in Richtung ersten Haltepunkt ab. Im Bereich des ersten Haltepunktes sowie im Bereich des zweiten Haltepunktes gibt es in der Station ein tastbares Aufmerksamkeitsfeld (Fahrertüre).

Bevor das tastbare Leitsystem das erste Aufmerksamkeitsfeld erreicht, verläuft es noch knapp an der Haltestellentafel mit dem üblichen kantigen Fahrplanaushang vorbei (weniger als 40 cm) und trifft dann an die Seitenwand des Wartehauses.

Bei Ortskenntnis steigt ein sehbeeinträchtigter fahrgast an dieser Stelle bei den hinteren türen in den Bus ein, um sich weitere Hindernisse am Weg zur Fahrertüre im vorderen Stationsbereich zu ersparen!

Um zum ersten Aufmerksamkeitsfeld bei der Fahrertüre zu kommen muss das Wartehaus umgangen werden.
Im Bereich des Wartehauses gibt es kein tastbares Leitsystem.

An der anderen Seite des Wartehauses beginnt das tastbare Leitsystem an der Seitenwand des Wartehauses und führt kurz danach an der Info-Säule vorbei, die ebenfalls innerhalb von 40 cm neben dem Leitsystem steht.
Dann endlich ist das erste Aufmerksamkeitsfeld bei der Fahrertüre erreicht.

Die Wiener Linien empfehlen sehbeeinträchtigten Menschen das Einsteigen bei der Fahrertüre.

Sicherlich gibt es für die gewählte Gestaltung eine Erklärung, die dem Weg jedoch nicht hindernisfreier macht.

Zwischen der Vorderkante des Wartehauses und der Gehsteigkante ist in dieser Station gut 2 m Platz. In diesem Bereich ist ohne Probleme und mit ausreichendem Abstand (mindestens 80 cm) von der Randsteinkante und ausreichendem Abstand zur Vorderkante des Wartehauses (mindestens 40 cm) ein tastbares Leitsystem ohne Hindernisse verlegbar.

Möglicherweise finden sich noch in absehbarer Zeit Mittel und Wege, zwischen dem Bahnsteig der U-Bahn-Station und der Busstation einen hindernisfreien Weg für sehbeeinträchtigte Menschen herzustellen.
Eine gute Gelegenheit für die Sanierung wären die bevorstehenden Umbaumaßnahmen für den neuen Busbahnhof neben dem Radstadion.

Interessant wäre zu klären, ob diese Planung und Ausführung möglicherweise Beispiel für ähnliche weitere war?
Die Frage stellt sich deshalb, da selbst bei ausreichendem Platzangebot immer wieder feste Hindernisse im Bereich von tastbaren Leitsystemen oder im frei zu haltenden Bewegungsraum seitlich des tastbaren Leitsystems anzutreffen sind.

Tastbare Leitsysteme dienen zur geleiteten möglichst sicheren und hindernisfreien Fortbewegung seheingeschränkter Menschen.
Deshalb ist in der zur Zeit der Errichtung dieses tastbaren Leitsystems gültigen ÖNORM V2102 aus 2003 ein bevorzugter Abstand von 50 cm und Mindestabstand von 40 cm zu Hindernissenangegeben.

Was würden sehende AutofahrerInnen sagen, wenn auf Autobahnen stellenweise Felsblöcke auf den Fahrbahnen aufgelegt werden und ihnen dann möglicherweise noch erklärt wird, sie können ohnedies ausweichen?

Weder damals war, noch heute ist eine Führung eines tastbaren Leitsystems in der gegebenen Form Stand der Technik.

Beantragt wurde der hindernisfreie Weg im Mai 2020.
E-Scooter parken auf Gehsteig
Wien 11., Leberstraße – Ecke Brehmstraße
2020 05 13

Drei Elektroscooter stehen in einer Linie hintereinander.
Die ersten 2 stehen noch auf dem Parkstreifen. Der vorderste Elektroscooter ragt bis in die Hälfte des gehsteiges.
Stolpergefahr!!
Schirme eines Verkaufsstandes ragen über den Gehsteig
Wien 13., Jagdschlossgasse 44
Gehsteig vor der evangelischen Kirche
2020 05 10

Im Zugangsbereich der evangelischen Kirche ist ein Obst- und
Gemüse-Verkaufsstand aufgestellt.
Die Schirmkappen der aufgestellten Schirme des Verkaufsstandes ragen etwa über die Hälfte des Gehsteiges in einer Höhe von ca. 1,70 m.

Für große blinde Personen bedeuten die über den Standfuß der Schirme hinausstehenden Schirmkappen eine mit dem Blinden-Langstock nicht ertastbare Gefahr.

Ein Erschrecken, womöglich sogar Verletzungen im Gesicht oder Hals an den Spitzen der Schirmkappen sind möglich!

Wird die Aufstellung von Schirmen in dieser Form genehmigt?
Bus der Linie 4A steht mit verschlossener erster Türe wegen Corona-Virus in der Endstelle
Wien 2., Böcklingstraße – Wittelsbachstraße, Endstelle der Linie 4A
2020 04 30

Wegen der Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus wird bei den Linienbussen in Wien die erste Türe (Fahrertüre) nicht geöffnet. Alle weiteren Türen werden vom Fahrer nach Halt in der Station geöffnet.

Ein Bus der Linie 4A hält mit geschlossener erster Türe in der Endstelle 2., Böcklinstraße. Die zweite Türe wird vom Fahrer geöffnet.
Nach kurzer zeit öffnet der Fahrer auch die erste Türe und steigt aus.
Die erste Türe bleibt offen bis der Fahrer nach Ablauf der Ausgleichszeit wieder einsteigt.

Im Businneren ist der vordere Gangbereich hinter dem Fahrerplatz zwischen den ersten Sitzreihen durch rot-weiß-rote Plastikbänder in Höhe der Oberkante der Sitzlehne abgesperrt.

Eine Kommunikation eines seheingeschränkten Fahrgastes mit dem Fahrpersonal zwecks Erfragens der Linie und des Fahrzieles ist über die geschlossene erste Türe nicht möglich.

Bemerkt das Fahrpersonal gekennzeichnete seheingeschränkte Menschen nicht und erfolgt daher keine Ansage der Linie und des Fahrzieles über die Außenlautsprecher, so wird die Situation für seheingeschränkte Menschen problematisch, da sie
nicht wissen, welcher Bus vor ihnen steht.

Das Erfragen der Linie und des Fahrzieles eines öffentlichen Verkehrsmittels durch seheingeschränkte Menschen bei anderen Fahrgästen hat nicht immer den gewünschten Erfolg. Missverständnisse und falsche auskünfte kommen immer wieder vor und können für die seheingeschränkten Menschen problematische Folgen haben (Einsteigen in ein falsches Verkehrsmittel).
Wolfgang Kremser hat seinen Status aktualisiert.
Hinweis

Aufgrund der herrschenden Situation (Corona-Virus und der damit einher gehenden Mobilitätsbeschränkungen) gibt es momentan von mir keine aktuellen Fotos von Hindernissen, Gefahrenstellen und anderen Barrieren für sehbehinderte und blinde Menschen im öffentlichen Raum.

Möglicherweise werde ich einige alte Fotos aus meiner reichlichen Sammlung ab 2000 (also aus den letzten 20 Jahren), besonders gekennzeichnet durch Archiv) auf meine Seite stellen.
Sie können auch gerne zurück blättern, vieles wiederholt sich mit Regelmäßigkeit!

Wirklich entscheidendes hat sich ja in einigen Bereichen nicht geändert, teilweise sind die Situationen locker tauschbar!

Wolfgang Kremser
30. April 2020
Wolfgang Kremser hat etwas in Klaus Robatschs Chronik geschrieben.
Alles Gute zum Geburtstag und viel Energie für die zukünftigen Herausforderungen.
Tastbares Leitsystem in Haltestellen der Linie 82A
mit zu geringem Abstand zu der Haltestellentafel
Wien 2., Bushaltestellen der Linie 82A
Joseph-Roth-Gasse, Jakov-Lind-Strasse in Richtung Krieau
und Jakov-Lind-Strasse in Richtung Praterstern
2020 03 08

In den genannten Bushaltestellen der Linie 82A wurde im Herbst 2019 ein tastbares Leitsystem aus Bodenmarkierungsfarbe aufgebracht.

Obwohl ausreichen Platz am Gehsteig vorhanden ist, wurden die Haltestellentafeln in zu geringem Abstand zur Randsteinkante aufgestellt.

Das tastbare Leitsystem ist nur ca. 57 cm bis 65 cm von der Randsteinkante und teilweise weniger als 40 cm von den Haltestellentafeln in den angeführten Stationen entfernt.

Hier zeigt sich wieder, dass nicht einmal Mindestmaße eingehalten werden, obwohl ausreichend Platz für eine barrierefreie und nutzungssichere Anlage des
tastbaren Leitsystems vorhanden ist.

Zwischen den zu knapp neben dem Randstein aufgestellten Haltestellentafeln und dem Randstein wurde einfach das tastbare Leitsystem hineingequetscht!

Stehen die Haltestellentafeln ein Stück weiter weg vom Randstein, ergibt sich das Problem nicht!

Weitere Alternative: Das tastbare Leitsystem wird hinter der Haltestellentafel mit den erforderlichen Abständen zu Hindernissen verlegt, was in diesem Fall problemlos
möglich ist. Vom tastbaren Leitsystem hinter der Haltestellentafel führt ein rechtwinkelig abzweigendes Leitsystem zum Aufmerksamkeitsfeld bei der fahrertüre.

Gibt es vor der Ausführung der taktilen Maßnahmen keinerlei Kontrolle???

Seit 3. September 2018 fährt die Linie 82A vier neue Stationen im Nordbahnhofviertel an. Richtung Krieau gibt es nun nach der Leopold-Moses-Gasse die Stationen Walcherstraße, An den Kohlenrutschen und
Jakov-Lind-Straße, Richtung Praterstern die Station Jakov-Lind-Straße.
Letztere Station ist im September 2018 eröffnet worden.
Wolfgang Kremser hat etwas in Marion Schinnerls Chronik geschrieben.
Schönen Tag Marion! Wir haben am selben Tag telefoniert an dem du Geburtstag hattest oder knapp danach. Ich wusste aber nichts davon. Daher jetzt auf diesem Weg dir alles Gute!! Schönen Gruß an alle aus der nahezu leblosen Stadt Wien. Wolfgang
Ansammlung von scharfkantigen, teilweise bis zum Boden reichenden mobilen Straßenverkehrszeichen
Wien 2., Bushaltestelle der Linie 82A, Haltestelle Harkortstrasse Richtung Krieau
2020 03 08

Im Bereich der Bushaltestelle der Linie 82A sind zur Absicherung einer Baustelle mehrere scharfkantige, mobile Straßenverkehrszeichen aufgestellt.
Einige scharfkantige Straßenverkehrszeichen reichen teilweise bis zum Boden.

Für sehbehinderte und blinde Menschen besteht an den scharfkantigen Straßenverkehrszeichen Verletzungsgefahr.
Mangelhaft abgesicherte Baustelle
Scharfkantige Straßenverkehrszeichen auf Gehsteig
Wien 10., Laxenburger Straße 2a bis 4
2020 03 06

Ein Baugitter trennt den Gehsteig von einer Baustelle.
Im Bereich der Baustelle steht ein mobiles scharfkantiges Straßenverkehrszeichen auf einem Standsockel am Gehsteig neben dem Baugitter.
Über diesem Straßenverkehrszeichen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 kmh.

Eine unachtsame Bewegung im Bereich des scharfkantigen Straßenverkehrszeichens
kann zu Verletzungen von sehbeeinträchtigten Menschen führen.

Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nähe der Einfahrt in die Tankstelle.

Im Bereich der ampelgeregelten Übergänge mit Zebrastreifen in Höhe der
Straßenbahnstationen der Linie O Columbusplatz ist der Gehsteig der
Laxenburger Straße auf der Seite der geraden Hausnummern abgesperrt.

Ein mobiles scharfkantiges Straßenverkehrszeichen (blaue Tafel mit weißer Schrift und
Richtungspfeil) für Fußgänger auf einem Standsockel ist umgefallen und liegt am
Gehsteig.

Anbringung von Straßenverkehrszeichen – Schutz vor Verletzungen
Scharfkantige Gegenstände im öffentlichen Raum, vor allem niedrig
montierte bzw. mobile scharfkantige Straßenverkehrszeichen bedeuten für
seheingeschränkte Menschen eine erhebliche Verletzungsgefahr.
Die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und der schutz vor Verletzungen muss beachtet werden, hierfür gibt es
genügende Hinweise in den Richtlinien.

Auszug aus der Richtlinie RVS Fußgänger der Forschungsgesellschaft für Schiene, Straße und Verkehr:

3.3.2 Lichtraum
Der Lichtraum beginnt immer in der Höhe des Verkehrsraumes. Die Breite
des Lichtraumes setzt sich in der Regel aus der Breite des
Verkehrsraumes (b) und beidseitigen Breitenzuschlägen (z) zusammen, die
Höhe aus der Höhe des Verkehrsraumes zuzüglich 0,25 m (gem. Abbildung
1). Ggf. dürfen z.B. Verkehrszeichen (VZ) in den Lichtraum ragen, nicht
jedoch über 15 cm auskragend (gem. ÖNORM B 1600).

3.3.3 Aufstellung von Verkehrszeichen und Hindernissen
Die VZ sind gemäß StVO aufzustellen. Bei der Aufstellung auf oder über
Flächen für den Fußgängerverkehr ist der Verkehrsraum der Fußgänger
gänzlich freizuhalten, indem VZ im Bereich von Schutzstreifen und
Gehsteigvorziehungen aufgestellt werden (s. Abbildung 7). Auch hier
soll auf die Gehlinien der Fußgänger geachtet werden. Ist dies nicht
möglich, so ist eine direkte Wandmontage mit Auslegern bzw. die
Positionierung der Steher direkt an der Hauswand bzw. an der der
Fahrbahn abgewandten Seite des Gehsteiges anzustreben (s. Abbildung 8 u.
Abbildung 9).

VZ, die in den Lichtraum der Fußgänger hineinragen, dürfen nicht
scharfkantig sein und sind entsprechend taktil zu kennzeichnen, um ein
Unterlaufen durch blinde oder sehbehinderte Menschen zu vermeiden.
Sinngemäß gilt dies auch für Postkästen, Verkaufsautomaten, usw.
VZ (einschließlich Zusatztafeln) dürfen im Lichtraum für den
Fußgängerverkehr nicht unter 2,20 m (gem. ÖNORM B 1600) über
Gehsteigniveau angebracht werden, um Verletzungen insbesondere von
blinden oder sehbehinderten Menschen durch das Unterlaufen der VZ oder
das Anstoßen zu vermeiden. Hindernisse auf Fußgängerflächen
(Verkehrszeichensteher, Hydranten, Poller, usw.) sind farblich
kontrastierend (mindestens zweifärbig) zu markieren (s. Abbildung 5 und
Abbildung 6) und sollten eine Mindesthöhe von 0,9 m aufweisen.
Die Markierungen sind in einer Regelbreite von 24 cm (bei drei gleich
breiten Streifen), jedoch in einer Mindestbreite von 10 cm gemäß ÖNORM B
1600 bei zwei gleich breiten Streifen auszuführen und in einer Höhe von
0,8 m bis 1,0 m und ggf. 1,50 m bis 1,60 m (gem. ÖNORM B 1600)
anzubringen (s. Abbildung 5).

Werden VZ in begründeten Ausnahmefällen unter 2,25 m über Grund
montiert, so sind diese mit Bügel oder Rahmen, die beiderseits des VZ
bis zum Boden geführt werden und einer waagerechten Tastleiste (maximal
20 cm über Grund gem. ÖNORM V 2104 und ÖNORM B 1600) gegen das
Unterlaufen abzusichern.

Baustellenbedingte oder sonstige mobil aufgestellte VZ dürfen nicht
scharfkantig sein und die Standsockel nicht überragen. Die Standsockel
sind so auszuführen, dass sie für blinde und sehbehinderte Menschen mit
dem Langstock taktil wahrnehmbar (Höhe mindestens 6 cm) sind. Auf die
Freihaltung des Verkehrsraumes und tastbarer Bodeninformationen gem.
ÖNORM V 2102-1, ist besonders zu achten.
Ebenso sind Maste von VLSA u.dgl. so anzuordnen, dass sie den
Verkehrsraum der Fußgänger so wenig wie möglich einschränken und abseits
der Gehlinien der Fußgänger platziert sind.
Ende auszug.
Scharfkantige mobile Straßenverkehrszeichen
Wien 1., Laurenzerberg 2 und Fleischmarkt 15 bzw. 18 (laut Navi)
2020 03 05

Mehrere mobile Straßenverkehrszeichen auf Standsockeln stehen am Gehsteigrand
im Bereich Wien 1., Laurenzerberg 2 und Fleischmarkt 15 bzw. 18 (laut Navi).
Die Straßenverkehrszeichen sind scharfkantig und stehen
teilweise über die
Breite des Standsockels hinaus.

Die mobilen scharfkantigen Straßenverkehrszeichen im Bereich Laurenzerberg 2
stehen unmittelbar vor der Polizeiinspektion Laurenzerberg.

Anbringung von Straßenverkehrszeichen – Schutz vor erletzungen
Scharfkantige Gegenstände im öffentlichen Raum, vor allem niedrig
montierte bzw. mobile scharfkantige Straßenverkehrszeichen bedeuten für
seheingeschränkte Menschen eine erhebliche Verletzungsgefahr.
Die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und der Schutz vor Verletzungen muss beachtet werden, hierfür gibt es
genügende Hinweise in den Richtlinien.

Auszug aus der Richtlinie RVS fußgänger der forschungsgesellschaft für schiene, Straße und Verkehr:

3.3.2 Lichtraum
Der Lichtraum beginnt immer in der Höhe des Verkehrsraumes. Die Breite
des Lichtraumes setzt sich in der Regel aus der Breite des
Verkehrsraumes (b) und beidseitigen Breitenzuschlägen (z) zusammen, die
Höhe aus der Höhe des Verkehrsraumes zuzüglich 0,25 m (gem. Abbildung
1). Ggf. dürfen z.B. Verkehrszeichen (VZ) in den Lichtraum ragen, nicht
jedoch über 15 cm auskragend (gem. ÖNORM B 1600).

3.3.3 Aufstellung von Verkehrszeichen und Hindernissen
Die VZ sind gemäß StVO aufzustellen. Bei der Aufstellung auf oder über
Flächen für den Fußgängerverkehr ist der Verkehrsraum der Fußgänger
gänzlich freizuhalten, indem VZ im Bereich von Schutzstreifen und
Gehsteigvorziehungen aufgestellt werden (s. Abbildung 7). Auch hier
soll auf die Gehlinien der Fußgänger geachtet werden. Ist dies nicht
möglich, so ist eine direkte Wandmontage mit Auslegern bzw. die
Positionierung der Steher direkt an der Hauswand bzw. an der der
Fahrbahn abgewandten Seite des Gehsteiges anzustreben (s. Abbildung 8 u.
Abbildung 9).

VZ, die in den Lichtraum der Fußgänger hineinragen, dürfen nicht
scharfkantig sein und sind entsprechend taktil zu kennzeichnen, um ein
Unterlaufen durch blinde oder sehbehinderte Menschen zu vermeiden.
Sinngemäß gilt dies auch für Postkästen, Verkaufsautomaten, usw.
VZ (einschließlich Zusatztafeln) dürfen im Lichtraum für den
Fußgängerverkehr nicht unter 2,20 m (gem. ÖNORM B 1600) über
Gehsteigniveau angebracht werden, um Verletzungen insbesondere von
blinden oder sehbehinderten Menschen durch das Unterlaufen der VZ oder
das Anstoßen zu vermeiden. Hindernisse auf Fußgängerflächen
(Verkehrszeichensteher, Hydranten, Poller, usw.) sind farblich
kontrastierend (mindestens zweifärbig) zu markieren (s. Abbildung 5 und
Abbildung 6) und sollten eine Mindesthöhe von 0,9 m aufweisen.
Die Markierungen sind in einer Regelbreite von 24 cm (bei drei gleich
breiten Streifen), jedoch in einer Mindestbreite von 10 cm gemäß ÖNORM B
1600 bei zwei gleich breiten Streifen auszuführen und in einer Höhe von
0,8 m bis 1,0 m und ggf. 1,50 m bis 1,60 m (gem. ÖNORM B 1600)
anzubringen (s. Abbildung 5).

Werden VZ in begründeten Ausnahmefällen unter 2,25 m über Grund
montiert, so sind diese mit Bügel oder Rahmen, die beiderseits des VZ
bis zum Boden geführt werden und einer waagerechten Tastleiste (maximal
20 cm über Grund gem. ÖNORM V 2104 und ÖNORM B 1600) gegen das
Unterlaufen abzusichern.

Baustellenbedingte oder sonstige mobil aufgestellte VZ dürfen nicht
scharfkantig sein und die Standsockel nicht überragen. Die Standsockel
sind so auszuführen, dass sie für blinde und sehbehinderte Menschen mit
dem Langstock taktil wahrnehmbar (Höhe mindestens 6 cm) sind. Auf die
Freihaltung des Verkehrsraumes und tastbarer Bodeninformationen gem.
ÖNORM V 2102-1, ist besonders zu achten.
Ebenso sind Maste von VLSA u.dgl. so anzuordnen, dass sie den
Verkehrsraum der Fußgänger so wenig wie möglich einschränken und abseits
der Gehlinien der Fußgänger platziert sind.
Ende auszug.
Fahrad ist an Ampelmast mit akustischen und taktilen Signalen angehängt
Wien 3., Kreuzung Landstraßer Hauptstraße mit der Invalidenstraße,
Schutzweg über die Invalidenstraße, Ampelmast bei Lokal "Vapiano"
2020 03 03

Ein Fahrrad ist an dem Ampelmast mit akustischen und taktilen Signalen angehängt.

Bei einem Versuch als blinde Person das Anmeldetableau zu erreichen und das akustische Grünsignal auszulösen oder die taktilen Signale abzutasten,
wird das durch das Fahrrad und vor allem durch den Lenker des Fahrrades wesentlich behindert.

Ampelmasten sind Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs und müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Haltestellentafel befindet sich direkt vor zweiter Türe der Straßenbahn
Wien 10., Linie O, Haltestelle Raxstraße-Rudolfshügelgasse in der Migerkastraße (Endstelle)
2020 02 12

In der Endstelle der Linie O, Wien 10., Raxstraße Rudolfshügelgasse in der Migerkastraße, bleiben die Straßenbahngarnituren oft so ungünstig stehen, dass
sich die zweite Türe des Fahrzeuges direkt vor der Haltestellentafel befindet.
Die Haltestellentafel ist weniger als 1,5 m von der Randsteinkante aufgestellt (angegebenes Mindestmaß in der Straßenbahnverordnung seit 1999).
Platzmangel herrscht in dieser station keiner.

Beim Aus- und Einsteigen ist die vor der Straßenbahntüre stehende Haltestellentafel sehr hinderlich.
Scharfkantige mobile Straßenverkehrszeichen auf Standsockel stehen unmittelbar neben Ampelmasten mit akustischen und taktilen Signalen
Wien 10., kreuzung Absberggasse – Gudrunstraße, Umsteigestelle zwischen den Linien 6 und 11 und der Linie D
2020 01 31

Seit Montag, 2. Dezember 2019 ist die Verlängerung der Linie D bis zur Absberggasse (neue Endstelle im Sonnwendviertel) in Betrieb.
Seit dieser Zeit besteht an dieser Stelle eine Umsteigemöglichkeit zwischen den Linien 6 und 11 und der Linie D.

Ich wollte am 31. Jänner 2020 nachmittags, also zwei Monate nach Inbetriebnahme der Verlängerung der Linie D die Gehrelationen als blinder Mensch erkunden,
um zu lernen, wie ich dort bei Bedarf umsteigen kann.

Die angetrofffene Situation war wieder einmal ernüchternd!

– Zwei Monate nach Eröffnung der neuen Endstelle der Linie D waren die Bauarbeiten im Bereich der Kreuzung 10., Absberggasse – Gudrunstraße anscheinend noch immer nicht abgeschlossen.
– Zumindest an zwei Stellen standen scharfkantige mobile Straßenverkehrszeichen auf Standsockeln unmittelbar neben Ampelmasten mit akustischen und taktilen
Signalen.
– Neben einem Ampelmast standen noch zusätzliche Absperreinrichtungen.
– Wird mit der Hand das Anmeldekästchen mit seinem tackenden Geräusch gesucht um die Anmeldetaste für das akustische Grünsignal zu drücken, bzw. die
Vibration bei "grün" abzugreifen, so besteht in jedem Fall die Gefahr, direkt auf das scharfkantige Straßenverkehrszeichen zu greifen.

ich habe meine Erkundung abgebrochen, da unter den gegebenen Umständen eine sichere Erreichbarkeit der Anmeldekästchen mit akustischen und taktilen
Signalen und damit sichere Querung der Fahrbahnen bzw. Bewältigung der Umsteigewege für mich als blinder Mensch nicht möglich ist.

Tastbare Bodeninformationen sind derzeit keine vorhanden.

Es ist noch sehr sehr weit bis zur Barrierefreiheit!
Verkaufsstand steht auf tastbarem Leitsystem
Wien 10., Columbusplatz, Fußgängerzone
2020 01 06

Ein geschlossener Verkaufsstand steht am tastbaren Leitsystem.
Das tastbare Leitsystem führt jeweils an eine Ecke des Verkaufsstandes.

Nachdem in diesem Bereich kein Platzmangel herrscht, wäre eine Aufstellung des Verkaufsstandes einige Meter neben dem tastbaren leitsystem sicherlich kein Problem.

Gleichgültig ob der Verkaufsstand während der gesamten Feiertage oder nur für den Abtransport am tastbaren Leitsystem aufgestellt wurde, letzteres ist frei zu halten.

Die tastbaren „Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung“ sind gemäß gültiger Österreichischer Straßenverkehrsordnung in jedem Fall von Hindernissen frei zu halten:
§ 24. Halte- und Parkverbote (1) l).
§ 31. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.

„Geht der zu erwartende Platzbedarf aufgrund der Nutzung über die Abmessungen eines Hindernisses hinaus (zu Sitzmöbel, Kassenautomaten, Monitore oder Verkaufspulte), so ist dieser bei der Bemessung des Lichtraumprofils einzukalkulieren. Empfohlen wird ein Abstand von
mindestens 150 cm, gemessen von der Außenkante der TBI zu den Hindernissen, bei denen eine Nutzung durch Personen vorgesehen ist.", siehe ÖNORM V2102.
Das kann passieren, wenn man zu viel aufs Smartphone schaut oder sehbeeinträchtigt ist!
Rums! – Autsch!

Im nachfolgenden Artikel von „www.heute.at„ beschriebene mögliche Verletzungen sind sehbeeinträchtigten Menschen auf ihren Wegen im öffentlichen Raum nichts Unbekanntes!
Trotz zahlreicher Eingaben hat sich jedoch nicht sehr viel verbessert.
Immer noch stehen Hindernisse an den unmöglichsten Stellen herum, sind sogar auf tastbaren Leitsystemen oder in Bereichen aufgestellt oder angehängt, die sehbeeinträchtigten Menschen als Orientierungsmöglichkeit dienen. Besonders Hindernisse im Rumpf- und Kopfbereich sind sehr gefährlich, da sie mit dem Blinden-Langstock nicht, oder nicht rechtzeitig ertastet werden können.

Zu hoffen bleibt nur, dass aufgrund der steigenden Verletzungen von sehenden, auf das Smartphone blickenden Menschen, endlich einmal gefährliche Hindernisse für sehbeeinträchtigte Menschen im öffentlichen
Raum entfernt werden.

Warten wir ab, ob und was passiert???

https://www.heute.at/s/lies-diesen-text-ja-nicht-wahrend-du-gerade-gehst–54917006



Wolfgang Kremser
Warnschild mit Kabelbinder an Handlauf befestigt
Wien 4., U1 Station Taubstummengasse, Eingangsbereich Taubstummengasse
2020 01 24 12:29 h

Am Handlaufende der zum abwärtsführenden Stiegenabgang führt ist ein "Warnschild" mit einem Kabelbinder befestigt.

Das "Warnschild" für sehende Menschen bedeutet an dieser Stelle Stolpergefahr für sehbehinderte und blinde Menschen.

Sehbeeinträchtigte Menschen benutzen die Innenwand des U-Bahn-Gebäudes als Orientierungsmöglichkeit, die sie zum Handlauf führt.
Unmittelbar am Beginn des Handlaufes vor der abwärts führenden Stiege ist das
Warnschild befestigt.

Dass an bestimmten Örtlichkeiten aufgestellte "Warnschilder" für sehende Menschen eine Stolpergefahr für sehbehinderte oder blinde Menschen darstellen können, wird anscheinend von den Wiener Linien nicht bedacht.
Kraftfahrzeug steht unbesetzt auf tastbarem Leitsystem
Wien 4. / 10., Südtiroler Platz
Haltestelle der Linie O in Fahrtrichtung Praterstern
Ende des Bahnsteiges zur Favoritenstraße
2020 01 07 17:49 h

Am angegebenen Zeitpunkt ist ein Kraftfahrzeug am tastbaren Leitsystem gestanden.
Erst nach Durchsicht der Fotos, die ich selber gemacht habe, hat eine sehende Hilfe festgestellt, dass es ein Fahrzeug der Wiener Linien war.

Die tastbaren „Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung“ sind gemäß gültiger Österreichischer Straßenverkehrsordnung in jedem Fall von
Hindernissen frei zu halten:
§ 24. Halte- und Parkverbote (1) l).
§ 31. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.

Auch wenn es sich um ein Dienstfahrzeug der Wiener Linien handelt, ist das tastbare Leitsystem frei zu halten!

Ich denke, dass die Freihaltung von taktilen Leitsystemen durch die Wahl geeigneter parkplätze möglich sein muss!

Die Mitarbeiter der Wiener Linien haben klar die Regelung der StVO missachtet!

Der Vorfall stimmt mich um so bedenklicher, da ich bereits 2015 einen derartigen Vorfall an derselben Stelle den WL gemeldet habe, siehe
2015 07 30 Kraftfahrzeug steht auf tastbarem Leitsystem

Es handelt sich also um einen Wiederholungsfall!

Es macht nicht viel Sinn, wenn Leiteinrichtungen für seheingeschränkte Menschen, die in Zusammenwirken mit den Wiener Linien errichtet wurden,
von den Wiener Linien selbst verparkt werden!!!

Es ist noch sehr weit bis zur Barrierefreiheit!
Tastbare Leiteinrichtungen für seheingeschränkte Menschen
Bezeichnungen, Nutzen, Freihalten, Planung, Geschichte, Wissen

Tastbare Leiteinrichtungen dienen zur Orientierung seheingeschränkter (sehbehinderter und blinder Menschen.

Seheingeschränkte Menschen nutzen auf ihren Wegen als Orientierungsmöglichkeiten in erster Linie Mauern, Brüstungen, Sockel, Rasenkanten, Geländer usw. Sind diese Möglichkeiten für eine Orientierung nicht vorhanden oder reichen nicht aus, so ist die Anbringung von tastbaren Leitsystemen (Rillen im Boden) erforderlich, um eine durchgehende tastbare und hindernisfreie Wegekette für seheingeschränkte Menschen zur Verfügung zu stellen.

Die tastbaren Leiteinrichtungen werden in der Fachliteratur als taktile Leitsysteme oder taktile Bodeninformationen (TBI) und in der Umgangssprache als Blindenleitsysteme (BLS) bezeichnet.

Die Bausteine des tastbaren Leitsystems sind Leitlinien und Aufmerksamkeitsfelder.
Die Leitlinien bestehen aus Stegen und Rillen am Boden und dienen der Fortbewegung in Längsrichtung. Ein Standard-Leitstreifen ist gemäß ÖNORM V2102 40 cm breit und hat mindestens 6 Stege.
Die Aufmerksamkeitsfelder liegen an Kreuzungen der Leitstreifen oder an Stellen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, wie z.B. Vor Fahrbahnquerungen, abwärts führenden Treppen und Rampen, und im Bereich der ersten Einstiegstüre in Stationen öffentlicher Verkehrsmittel. Die Aufmerksamkeitsfelder bestehen ebenso aus Stegen und Rillen oder aus Noppen. In bestimmten, in der ÖNORM beschriebenen Fällen können auch „Leerfelder“ an Kreuzungen von Leitstreifen verwendet werden.

Die tastbaren Leiteinrichtungen bestehen aus Natur- oder Kunststein, Beton-Stein, Fliesen und anderen nachhaltigen Materialien sowie weißer Bodenmarkierungsfarbe (Dickschichtfarbe).

In der ÖNORM V2102 (Ausgabe August 2018) „Taktile Bodeninformationen (TBI)“ sind die technischen Ausführungen beschrieben.

Blinde Menschen können die tastbaren Leiteinrichtungen mit dem Blinden-Langstock und mit den Füßen, sehbehinderte Menschen zusätzlich optisch erkennen, falls der in der ÖNORM angeführte Kontrast zwischen Leitstreifen und umgebender Fläche vorhanden ist.

Seitlich des tastbaren Leitsystems sind mindestens! 40 cm, besser mehr (gemessen von der Außenkante des tastbaren Leitsystems) bis zu Hindernissen in einer nutzbaren Höhe von 2,20 m im Außenbereich (2,10 m in Innenräumen) frei zu halten.

„Geht der zu erwartende Platzbedarf aufgrund der Nutzung über die
Abmessungen eines Hindernisses hinaus (zB Sitzmöbel, Kassenautomaten, Monitore oder Verkaufspulte), so ist dieser bei der Bemessung des
Lichtraumprofils einzukalkulieren. Empfohlen wird ein Abstand von mindestens 150 cm, gemessen von der Außenkante der TBI zu den Hindernissen, bei denen eine Nutzung durch Personen vorgesehen ist.", siehe ÖNORM V2102.

Wird ein tastbares Leitsystem in einem strukturierten Umfeld verlegt (z.B. Klein-Steinpflaster, strukturierte fliesen oder in anderen strukturierten Belägen), so ist seitlich des tastbaren Leitsystems eine glatte Fläche erforderlich, um das Leitsystem vom strukturierten Umfeld tastbar unterscheiden zu können (siehe ÖNORM V2102).

„Sind taktile Leitlinien vorgesehen, müssen diese bei (automatisierten)
zweiflügeligen Schiebetüren/Drehflügeltüren in die Mitte, bei einflügeligen
Türen zur Öffnungsseite führen.“, siehe ÖNORM B1600).

Klar muss sein, das das tastbare Leitsystem in Richtung der Türöffnung geführt wird und nicht an den Türstock oder an die kantige Seite offen stehender Türen!, da sehbeeinträchtigte Menschen ebenso wie sehende durch die Türöffnung gehen wollen. Vor entgegen der Gehrichtung aufgehender bzw. öffnender Türen sind gemäß ÖNORM V2102 Aufmerksamkeitsfelder anzubringen.

Die tastbaren „Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung“ sind gemäß gültiger Österreichischer Straßenverkehrsordnung in jedem Fall von Hindernissen frei zu halten:
§ 24. Halte- und Parkverbote (1) l).
§ 31. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.

Die Entwicklung von tastbaren Leitsystemen geht in Österreich bis an den Anfang des letzten Jahrzehnts des vergangenen Jahrtausends zurück.
Das erste tastbare Leitsystem wurde von den Wiener Linien in der U1 Station Taubstummengasse im Jahr 1993 mit schwarzer Bodenmarkierungsfarbe aufgebracht. Damals befand sich noch in unmittelbarer Nähe des Ausganges der U1 Station Taubstummengasse in der Favoritenstraße 9-11 die Direktion der Wiener Linien, die 1994 nach Erdberg übersiedelte.
Im Jahr 2004 wurde in der U1 Station Taubstummengasse ein Lift eingebaut und im Zuge der Umbauarbeiten das tastbare Leitsystem so wie in allen anderen U-Bahn-Stationen mit Asphaltboden neu mit weißer Bodenmarkierungsfarbe ausgeführt.

Anfang der 2000er Jahre begannen die ÖBB mit der Verlegung von taktilen Leitsystemen auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen.

Um das Jahr 2000 setzte ebenso die zunehmende Verlegung von tastbaren Leitsystemen im öffentlichen Raum und in Gebäuden ein.

Das Wissen über das tastbare Leitsystem, also die Rillen im Boden ist noch immer wenig verbreitet. Viele Menschen glauben, es handelt sich um beabsichtigte Muster oder eine Entwässerung und halten deshalb die tastbaren Leitsysteme nicht frei oder sie beachten die Rillen gar nicht.

Besonders problematisch sind für seheingeschränkte Menschen durch Absperrungen verstellte tastbare Leitsysteme, da meist nicht erkennbar ist, wo der Weg weiter führt. Optische Hinweise sind für seheingeschränkte Menschen meist nicht erkennbar.
Das Einlernen eines anderen Weges ist oft nicht rechtzeitig möglich, da die Baustelle bzw. Absperrung vorher nicht bekannt ist.

Die zunehmende Verstellung von Hauswänden mit Warenausräumungen, Fahrrädern und Scootern, Schanigärten und Stehtischen für Raucher, Reklame, Pflanztröge usw. bedeutet für seheingeschränkte Menschen oftmals einen Hindernislauf. Für die Orientierung errichtete tastbare Leitsysteme sind ebenfalls immer wieder verstellt.

Gesetze und Verordnungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) sind kostenlos im Internet einsehbar.

Regelwerke von Austrian Standards International (ASI) und der Forschungsgesellschaft für Schiene, Straße und Verkehr (FSV), die meist weitergehende Angaben über barrierefreie Gestaltung enthalten, sind urheberrechtlich geschützt und nur käuflich erhältlich.
Letztere Regelwerke stehen, bedingt durch die anfallenden Kosten, nur einem erlesenen Kreis von Wissenden zur Verfügung.
Dieses Wissen ist also kein Allgemeingut!
Ein freierer Zugang zu den Regelwerken für Betroffene und Interessierte wäre im Sinne der Barrierefreiheit anzustreben.

Wichtig ist eine sinnvolle Planung und Ausführung von tastbaren Leitsystemen gemäß der Regelwerke um einen möglichst hohen Wiedererkennungswert für seheingeschränkte Menschen zu erzielen.
Auf jeden Fall ist mehr Verständnis für die für seheingeschränkte Menschen unbedingt erforderlichen Orientierungsmöglichkeiten notwendig.
Dies würde die Bewältigung der täglichen Wege seheingeschränkter Menschen wesentlich erleichtern.

Wien, Jänner 2020
Wolfgang Kremser
Von Wolfgang Kremser am Samstag, 31. Juli 2021 um 10:25 UTC+02:00 erstellt
Enthält Daten von 1. Januar 2020 bis 1. Januar 2021