2019

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Hindernisse im Stationsbereich der Busstation und Eingangsbereich der U2 Station Donaumarina
Tastbares Leitsystem endet an einer Baustellenabsperrung
Wien 2., Busstation vor dem Eingang der U2 Station Donaumarina und Eingangsbereich
2019 12 28

Am in Fahrtrichtung befindlichen Ende der Busstation vor der U2 Station Donaumarina führt das taskbare Leitsystem für seheingeschränkte Menschen direkt in eine Baustellenabsicherung, die den gesamten Gehsteig absperrt.
Ein blaues Verkehrsschild mit weißem Richtungspfeil auf der Absperrung verweist die Fußgänger auf die andere Straßenseite.

Im Stationsbereich der Busstation befindet sich auf der Straßenseite des tastbaren Leitsystems eine Verkehrszeichenstange unmittelbar neben dem tastbaren Leitsystem (weniger als 40 cm).

Ein kurzes Stück entfernt steht auf der straßenabgewandten Seite des tastbaren Leitsystems eine Sitzbank mit zu geringem Abstand zum tastbaren Leitsystem.
Sitzen Personen auf der Bank, so können deren Füße bis auf das tastbare Leitsystem reichen, was verhindert werden sollte (siehe ÖNORM V2102).

Im Eingangsbereich der U-Bahn-Station führt das tastbare Leitsystem von außen kommend gegen den Türstock der Eingangstüre.
Von innen kommend führt das tastbare Leitsystem in Richtung Türöffnung der Türe zwischen Halle und Außenbereich.
Die Ausführung der beiden tastbaren Leitsysteme innerhalb und außerhalb der Halle wurde nicht aufeinander abgestimmt.

Tastbare Leitsysteme sind in Richtung Türöffnung und nicht an den Türstock heranzuführen (siehe ÖNORM B1600), da sehbeeinträchtigte Menschen auch durch die
Türöffnung gehen wollen und nicht knapp vor dem Türstock, nachdem sie diesen mit dem Langstock ertastet haben, einen Sprung nach der Seite machen wollen.

Die beschriebenen Situationen bedeuten für sehbeeinträchtigte Menschen tägliche
Herausforderungen und Gefahrenquellen.
A-Ständer und Verkehrsschild steht auf bzw. an tastbaren Leitsystem für seheingeschränkte Menschen
Wien1., Graben Ecke Trattnerhof2
2019 11 28

Das tastbare Leitsystem für sehbeeinträchtigte Menschen führt zur Ecke eines Geschäftes und somit an die Hauswand.
Direkt an der Ecke befindet sich ein A-Ständer und die Verkehrszeichenstange mit dem Einfahrt-Verboten Schild. Somit ist es für einen blinden Menschen schwierig, die Hauswand als weitere Orientierungsmöglichkeit zu nutzen.

A-Ständer werden von der Stadt Wien als Werbeträger nicht genehmigt, also ist die Aufstellung nicht zulässig.

Leitsysteme für sehbeeinträchtigte Menschen müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Christbaumverkaufsstand auf tastbarem Leitsystem für seheingeschränkte Menschen
Niederösterreich, Baden bei Wien, nähe Rathaus, Vorplatz zur Passage neben der Volksbank
2019 12 17 und 2019 12 20

Ein Bekannter von mir war am 17. Dezember 2019 zu Besuch in Baden bei Wien bei einem Christbaumverkauf. Die Christbäume befanden sich direkt auf dem tastbaren Leitsystem für seheingeschränkte Menschen.
Er hat mir das Fotomaterial und die Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Tastbare Leiteinrichtungen (tastbare Leitsysteme) für seheingeschränkte (sehbehinderte und blinde) Menschen müssen laut gültiger Straßenverkehrsordnung frei gehalten
werden!

Es macht keinen Sinn, wenn solche tastbaren Leitsysteme errichtet und dann wieder durch Hindernisse verstellt werden, gleichgültig ob sie sich auf öffentlichem oder privatem Grund befinden.

Sollte es aufrechte Bewilligungen für Warenausräumungen, Schanigärten oder Verkaufsstände und dergleichen auf tastbaren Leitsystemen geben, wo deren Freihaltung
nicht vorgesehen ist, so sind diese Bewilligungen als eindeutig mangelhaft anzusehen.

Das tastbare Leitsystem (Regelbreite 40 cm) muss einschließlich links und rechts von der Außenkante
in einer Breite von mindestens! 40 cm (also insgesamt mindestens 120 cm) bis zu einer Höhe von 210 cm frei von Hindernissen bleiben.

Der Christbaumverkäufer war anscheinend über den Nutzen des tastbaren Leitsystems für seheingeschränkte Menschen (Rillen im boden) und die erforderliche Freihaltung gemäß Straßenverkehrsordnung nicht informiert.
Die Rillen im Boden dienen in diesem Fall nicht zur Entwässerung, auch wenn sie Planer immer wieder "gut gemeint", jedoch nicht sinnvoll, im tiefsten Bereich der
Gehfläche verlegen und dadurch sehbeeinträchtigte Menschen, die das Leitsystem nutzen, bei Regen dort im Wasser und Schmutz gehen müssen.

Eine Meldung bei der Polizei am selben Tag hatte anscheinend auch keinen Erfolg, da am 20. Dezember 2019 bei einem neuerlichen Besuch meines Bekannten die
christbäume noch immer am tastbaren Leitsystem standen.

Da sich das tastbare Leitsystem anscheinend auf Privatgrund befindet, sprach mein Bekannter in der Filiale der Volksbank im Kassensaal eine junge Mitarbeiterin darauf an.
Diese sagte zu, sich des Problems anzunehmen.

Einige Zeit später fand sich eine andere Mitarbeiterin der Volksbank am Christbaumstand
ein und das Problem wurde letztendlich gütlich gelöst und die Christbäume vom tastbaren Leitsystem entfernt.

Herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen der volksbank.
Scharfkantiges Straßenverkehrszeichen auf Gehsteig
Wien 10., Laxenburger Straße 2a
2019 12 06

Ein Baugitter trennt den Gehsteig von einer Baustelle.
Im Bereich der Baustelle steht ein scharfkantiges Straßenverkehrszeichen am
Gehsteig neben dem Baugitter.

Eine unachtsame Bewegung im Bereich des scharfkantigen Straßenverkehrszeichens
kann zu Verletzungen von sehbeeinträchtigten Menschen führen.

Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nähe der Einfahrt in die Tankstelle.

In Wien gibt es bei der MA 48 Straßenverkehrszeichen mit Schutzleisten aus
Kunststoff zur Vermeidung von Verletzungen zum Ausleihen.
Fahrrad von einem Lieferservice steht auf tastbarem Leitsystem für sehbeeinträchtigte Menschen
Wien 3., Bahnhofsvorplatz Wien Landstraße (Wien Mitte), Abgang zur Tiefgarage
2019 11 29

Das Fahrrad von Lieferando steht neben der Seitenwand des Abganges zur Tiefgarage am
tastbarem Leitsystem für sehbeeinträchtigte Menschen.
Seit Errichtung des tastbaren Leitsystems habe ich an dieser Stelle schon unzählige abgestelllte Fahrräder und Scooter angetroffen.

Ist es wirklich so schwer, die Rillen am Boden mit einem mindestens ebenso breiten Streifen links und rechts davon frei zu lassen???
Ja, sie fallen oft kaum optisch auf, was für sehbehinderte Menschen ebenso nachteilig ist.

Tastbare Leiteinrichtungen für seheingeschränkte Menschen und Ampelmasten mit akustischen und tastbaren Signalen dienen zur Orientierung sehbeeinträchtigter Menschen
und müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden:

Nach den Zitaten aus der Straßenverkehrsordnung finden sie einen Link der Wiener Polizei zum Thema.

Auszug aus StVO:
§ 24. Halte- und Parkverbote.
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:

l. vor Rampen zur barrierefreien Erschließung von Verkehrsflächen
oder wenn Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung nicht
bestimmungsgemäß genutzt werden können,


IV. ABSCHNITT. Regelung und Sicherung des Verkehrs.
A. Gemeinsame Bestimmungen.
§ 31. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.
(1) Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs
(insbesondere Verkehrsampeln, Signalscheiben, Straßenverkehrszeichen,
Verkehrsleiteinrichtungen, Leiteinrichtungen für Menschen mit
Sehbehinderung, Sockel für Verkehrsposten, Verkehrstürme, Schutzinseln, Sperrketten, Geländer, Begrenzungspfeiler, Randsteine, radableitende
Randbegrenzungen, Straßenbeleuchtungseinrichtungen, Schneegatter, Verkehrsspiegel und das allenfalls mit solchen Einrichtungen verbundene Rückstrahlmaterial) dürfen nicht beschädigt oder unbefugt angebracht,
entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert werden.

Ende Zitat.

Auszug aus ÖNORM V 2102 Taktile Bodeninformationen (Ausgabe August 2018):
5.1.3 Vermeiden und Freihalten von Hindernissen
TBI sind von Hindernissen freizuhalten (Lichtraumprofil gemäß Bild 1).
Dazu ist zu Hindernissen wie Wänden, Stützen, Einbauten,
Straßenmöblierung u. dgl. ein Abstand von mindestens 40 cm, bevorzugt 50 cm, gemessen von den Außenkanten der TBI einzuhalten. Bei TBI unter Standardbreite sind die Abstände wie bei TBI mit Standardbreite einzuhalten. In diesem Bereich muss eine lichte Höhe von 220 cm
vorhanden sein.
Geht der zu erwartende Platzbedarf aufgrund der Nutzung über die Abmessungen eines Hindernisses hinaus (zB Sitzmöbel, Kassenautomaten, Monitore oder Verkaufspulte), so ist dieser bei der Bemessung des
Lichtraumprofils einzukalkulieren.
Empfohlen wird ein Abstand von mindestens 150 cm, gemessen von der Außenkante der TBI zu den Hindernissen, bei denen eine Nutzung durch Personen vorgesehen ist."
Ende Zitat.

Link zu einem Video der Wiener Polizei zum thema Abstellen vor Fahrrädern und Scootern:
https://www.youtube.com/watch?v=Af4-P_sKMHc&feature=youtu.be
Wien: Begegnungszone Otto-Bauer-Gasse
Wien 6., Otto-Bauer-Gasse beginnend an der Mariahilfer Straße
2019 11 21

Am Montag, dem 18. November 2019 wurde die Otto-Bauer-Gasse als Begegnungszone neu eröffnet.

In der Otto-Bauer-Gasse gibt es kein Leitsystem für sehbeeinträchtigte Menschen.

Entscheidend für die hindernisfreie und gefahrlose Fortbewegung von sehbehinderten und blinden Menschen ist nicht das Vorhandensein eines ertastbaren Leitsystems,
sondern ob die vorhandenen Orientierungsmöglichkeiten frei von Hindernissen sind.

Hausfronten, die geradlinig verlaufen, und frei von Hindernissen sind, ergeben ideale Orientierungsmöglichkeiten.

Die Praxis zeigt, dass sowohl Hausfronten als auch tastbare Leitsysteme für sehbeeinträchtigte Menschen immer wieder mit Hindernissen verstellt sind.

Für sehbeeinträchtigte Menschen, die Hausfronten als Orientierungsmöglichkeit nutzen, hat sich gegenüber früher, wo die Otto-Bauer-Gasse noch keine Begegnungszone war, nichts wesentliches geändert.

Anlässlich meines Besuches am Donnerstag, 21. November 2019 erfolgten noch einige Fertigstellungsarbeiten.

An der Ecke der BAWAG-PSK-Filiale Mariahilfer Straße – Otto-Bauer-Gasse, neben der Eingangstüre, ist ein gelber Briefkasten montiert. Zu diesem führt der vorhin beschriebene Leitstreifen.
Es ist wahrscheinlich einer der wenigen Postkästen mit Anbindung durch ein tastbares Leitsystem.
Unter dem Postkasten befindet sich keine Tastleiste für den Blinden-Langstock gemäß ÖNORM V 2104 Baustellen- und Gefahrenbereichsabsicherungen in der gleichen Grundflächenausdehnung des Postkastens, die das darunterfahren des Stockes unter den Kasten und damit ein Anlaufen an den Kasten verhindern soll.

Neben den Gehflächen längs der Hausfront in der Otto-Bauer-Gasse gibt es teilweise Grüninseln, die durch niedrige zäune zur Gehfläche abgegrenzt sind.
Weiters gibt es auch einige Parkplätze.
Ein jederzeitiges Queren der Otto-Bauer-Gasse von einer Straßenseite zur anderen ist nicht möglich.

An der Hausfront der Otto-Bauer-Gasse, von der Mariahilfer Straße kommend, stehen einige Elektrokästen.
Vor einem Lokal stehen an der Hauswand Pflanztröge, Sessel und ein Tisch und ein hoher A-Ständer.

Auf der Seite der Otto-Bauer-Gasse in Richtung Mariahilfer Straße ist an einer Stelle die Fuge zum Abflussgitter an der Hauswand noch nicht ausgefüllt, in der
blieb der Langstock stecken.

An einer Stelle wird die Hausfassade saniert. Die Stelle ist durch ein Baugitter abgesperrt.

Das ist der normale Alltag!
Bauarbeiten, Leiter steht vor Hausfront
Wien 2., Heinestraße 38, Austrian Standards (vormals Österreichisches Normungsinstitut)
2019 11 27

An der Hauswand von Austrian Standards steht eine A-Leiter aus Holz.
Der Asphalt in dem Arbeitsbereich ist mit einer Schutzfolie abgedeckt.

Die Baustelle ist nicht abgesichert.
Hindernisse auf Blindenleitsystem
Wien 7., Mariahilferstraße zwischen etwa Zieglergasse und kaiserstraße
2019 11 21

Auf dem Blindenleitsystem in der Mariahilfer Straße finden sich auf diesem und knapp daneben zahlreiche Hindernisse.
Ein Mistkübel, Sessel und Tische, zwei Maronibrater usw. stehen auf oder knapp neben dem Blindenleitsystem.

Blindenleitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung von Hindernissen frei gehalten werden.
Baustellenabsperrung steht teilweise knapp neben und teilweise auf einem Blindenleitsystem
Wien 3., Landstraßer Hauptstraße vor W3 bzw. Hotel Hilton
2019 11 19

Mit Werbung dekorierte Baustellenabsicherung reicht teilweise bis an das Blindenleitsystem oder steht auf diesem.
An einer Ecke der Baustellenabsicherung findet sich auch ein scharfkantiges Straßenverkehrszeichen.
Blindenleitsystem in Wr. Neustadt
Wr. Neustadt, Bahnhofsvorplatz, Abfahrtsstelle der Stadtbusse
Wr. Neustadt, Blindenleitsystem in der Fußgängerzone
2019 11 15

An der Abfahrtsstelle der Stadtbusse gegenüber dem Ausgang des Bahnhofes Wr. Neustadt herrschen beengte Platzverhältnisse.

Im Bereich der Station stehen mehrere Zeitungsboxen.
Eine fix montierte Zeitungsbox von OE24 steht direkt am Blindenleitsystem.

Blindenleitsysteme sind gemäß Straßenverkehrsordnung frei zu halten.

Im Bereich des Stationsbeginns gibt es anscheinend eine Baustelle.
Mehrere Holzsteher befinden sich knapp neben dem Blindenleitsystem, das in diesem Bereich in einem Rechten Winkel in Richtung Hauswand verläuft.

Durch die Altstadt führt in Wr. Neustadt ein Blindenleitsystem.

An einer Stelle des Blindenleitsystems parken KFZ direkt am Blindenleitsystem.
Der erforderliche Abstand von mindestens 40 cm, bevorzugt 50 cm zum Blindenleitsystem wird nicht eingehalten.

An einer anderen Stelle des Blindenleitsystems steht ein Blumentrog aus Beton sehr knapp am Aufmerksamkeitsfeld des Blindenleitsystems.

Weiters stehen an einer anderen Stelle des Blindenleitsystems Gastgartensessel
auf oder sehr knapp neben dem Blindenleitsystem.

Das Blindenleitsystem wird nicht frei gehalten und bildet daher einen Hindernislauf für sehbehinderte und blinde Menschen.
Wolfgang Kremser hat etwas in Franz Fialas Chronik geschrieben.
Schönen Geburtstag Franz! Wünsche dir alles Gute und Gesundheit zu deinem heutigen Geburtstag.
Scharfkantiges Straßenverkehrszeichen an Gerüst
Wien 10., Favoritenstraße 133-135
2019 09 14

An einem Gerüst, das vor einem Haus am Gehsteig steht, ist ein scharfkantiges Straßenverkehrszeichen "Achtung Dacharbeiten" in ca. 1,10 m Höhe montiert.

An dem scharfkantigen Straßenverkehrszeichen besteht vor allem für blinde Menschen Verletzungsgefahr.
Scooter steht auf Blindenleitsystem
Wien 3., Blindenleitsystem von der Invalidenstraße bis zur Busstation der Linie 74A in Richtung St. Marx auf der Seite des Kino-Centers
2019 09 18

Ein Scooter der Firma Lime steht direkt am Blindenleitsystem.
Mangelhaft abgesicherte Baustelle
Arbeiten an der Hausfassade mit Hubsteiger
Wien 2., Heinestraße 38
Austrian Standards Institut (Österreichisches Normungsinstitut)
2019 10 29

An der Fassade des Hauses 2., Heinestraße 38, werden Reinigungsarbeiten mit einem Hubsteiger durchgeführt.
Die Baustelle ist nur mangelhaft mit einem rot-weißen Plastikband "Abgesichert", teilweise ist das Plastikband abgerissen.
Ein Schlauch liegt über den Eingangsbereich des Hauses.

Selbst vor dem Haus, in welchem die ÖNORM V 2104, Baustellen- und Gefahrenbereichsabsicherungen erarbeitet wurde, wird diese nicht eingehalten!

Plastikbänder sind als "Absicherung" verboten!
Eine Baustellenabsicherung muss mit festen Materialien erfolgen (Abschrankungen mit Tastleiste für den Blindenlangstock, Unterkante maximal 20 cm über Grund, Baugitter usw.).
Skooter steht auf Blindenleitsystem
Wien 3., Bahnhofsvorplatz Wien Landstraße (Wien Mitte), Abgang zur Tiefgarage
2019 11 04

Am Blindenleitsystem, das am Vorplatz des Bahnhofes Landstraße am Abgang zur Tiefgarage vorbei führt, steht ein Skooter.

Dieser Platz ist ein sehr beliebter Abstellplatz für Fahrräder und Skooter.

Blindenleitsysteme sind gemäß gültiger Straßenverkehrsordnung frei zu halten!
Tägliche Hindernisse Pflanzenbewuchs in Gesichtshöhe im Bereich des Stiegenaufganges zum großen Veranstaltungssaal im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), Veranstaltungszentrum Catamaran Wien 2., Johann-Böhm-Platz 1 2019 09 24 Bei Benützung des Handlaufes auf der rechten Seite des Stiegenaufganges vom Erdgeschoß zum Veranstaltungssaal im ersten Stock werden nicht sehende Fußgänger im Gesicht von Pflanzenblättern gestreichelt.
Tägliche Hindernisse

Pflanzenbewuchs in Gesichtshöhe im Bereich des Stiegenaufganges zum großen Veranstaltungssaal im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB),
Veranstaltungszentrum Catamaran
Wien 2., Johann-Böhm-Platz 1
2019 09 24

Bei Benützung des Handlaufes auf der rechten Seite des Stiegenaufganges vom Erdgeschoß zum Veranstaltungssaal im ersten Stock werden nicht sehende Fußgänger im Gesicht von Pflanzenblättern gestreichelt.
Alltägliche Barrieren Warntafel steht und Kabel bzw. Schlauch liegt vor U-Bahn-Ausgang 14., U4 Station Hütteldorf, Ausgang Hadikgasse 2019 10 19 Eine Warntafel steht am Boden vor dem Ausgang Hadikgasse der U4 Station Hütteldorf und soll vor einem Kabel bzw. Schlauch warnen. Sehbehinderte, vor allem blinde Menschen können derartige Tafeln nicht sehen, möglicherweise stolpern sie noch über die Tafel oder das Kabel bzw. den Schlauch.
Alltägliche Barrieren

Warntafel steht und Kabel bzw. Schlauch liegt vor U-Bahn-Ausgang
14., U4 Station Hütteldorf, Ausgang Hadikgasse
2019 10 19

Eine Warntafel steht am Boden vor dem Ausgang Hadikgasse der U4 Station Hütteldorf und soll vor einem Kabel bzw. Schlauch warnen.

Sehbehinderte, vor allem blinde Menschen können derartige Tafeln nicht sehen, möglicherweise stolpern sie noch über die Tafel oder das Kabel bzw. den Schlauch.
Tägliche Hindernisse

Baustelle vor einer Filiale der Firma Palmers
Wien 10., Ecke Favoritenstraße – Quellenstraße
2019 09 30

An der Ecke Wien 10., Favoritenstraße – Quellenstraße befindet sich eine Filiale der Firma Palmers.
An der Fassade wurden Bauarbeiten durchgeführt, dafür eine Leiter aufgestellt und Werkzeug und diverse andere Gegenstände am Boden vor den Auslagen aufgelegt.

Mir wurde, nachdem ich an der Baustelle angestoßen bin,
von einem Arbeiter geholfen. auch beim Rückweg half mir der Arbeiter, nachdem ich das Gebäude verlassen hatte und er mich anscheinend gesehen hat.

Dieser Bereich ist sehr stark von Fußgängern frequentiert.

In der Favoritenstraße gegenüber des U-Bahn-Ausganges befindet sich der Eingang zum Österreichischen Behindertenrat, wo ich immer wieder
alleine hingehe.

Insgesamt ist aufgrund des hohen Personenaufkommens in diesem Bereich
mit einer vermehrten Zahl von behinderten Menschen zu rechnen.

War diese Baustelle in der vorgefundenen Form bewilligt?
Tägliche Hindernisse

Scharfkantiges Straßenverkehrszeichen und Baustelle
Wien 11., Geiselbergstraße, Stationen der Linien 6, 11 und 69A
2019 09 30

Ausgedehnte, mehrmonatige Baustelle zur Errichtung der Gleisschleife der Linie 6.

Auf einem Verkehrszeichensteher im Bereich einer Haltestelleninsel ist ein
scharfkantiges Straßenverkehrszeichen (blaue Tafel mit Richtungspfeil
für Fußgänger) angebracht.

Wie merkt ein blinder Mensch, dass er dort nicht mehr weitergehen darf?
Am scharfkantigen Straßenverkehrszeichen?

Ein vorhandenes Blindenleitsystem aus weißer Bodenmarkierungsfarbe ist schadhaft.

Eine Orientierung im Bereich der Baustelle ist für blinde Menschen problematisch bis gefährlich.
Tägliche Hindernisse

Scooter und Paketzustellwagen steht auf Blindenleitsystem
Wien 3., Blindenleitsystem auf der Seite des Hotel Hilton von
Kreuzung 3., Landstraßer Hauptstraße – Invalidenstraße bis zur Haltestelle
der Buslinie 74A in Richtung St. Marx
2019 09 18

Das Blindenleitsystem verläuft entlang der Hausfront des Kinocenters
bzw. Hotel Hilton von der Kreuzung Landstraßer Hauptstraße – Invalidenstraße
bis zur Busstation der Linie 74A.

In Höhe Kinocenter bzw. DM steht ein Scooter der Firma Lime direkt auf dem Blindenleitsystem.
Einige Meter weiter in Richtung Busstation Linie 74A in Richtung St. Marx
steht ein Paketzustellwagen auf dem Blindenleitsystem.
Im selben Bereich befindet sich knapp neben dem Blindenleitsystem
eine Baustellenabsperrung.

Auf den Blindenleitsystemen auf beiden Seiten der Landstraßer Hauptstraße
im Bereich des Bahnhofes Wien Mitte Landstraße finden sich immer
wieder Hindernisse am Blindenleitsystem.
Tägliche Hindernisse

Haltestellentafel sthet direkt vor Tür 2 einer Straßenbahn
Wien 10., Haltestelle der Linie O (Endstelle) Raxstraße-Rudolfshügelgasse
in der Migerkastraße
2019 09 21

In dieser Straßenbahnstation hält die Straßenbahn oft so ungünstig, dass
sich die Haltestellentafel mit eckigem Fahrplanaushang und großem
Mistkübel direkt vor der zweiten Tür der Straßenbahn befindet.
Der Abstand zwischen der Straßenbahn und der Haltestellentafel beträgt
weniger als 1,5 m.

Eine günstigere Markierung des Haltepunktes wäre von großem Vorteil!
Tägliche Hindernisse

Arbeiter stellen eine Leiter vor Apotheke auf
Wien 20., Wallensteinplatz, Wallensteinstraße – Jägerstraße
2019 10 03

Arbeiter stellen vor einer Apotheke eine Leiter auf.

Ich bin zufällig dazwischen gekommen! Keiner hat mir geholfen.
Fotos konnten von mir ungestört aufgenommen werden.
Das ist Alltag in Wien!
Wolfgang Kremser hat etwas in Irmgard Uhls Chronik geschrieben.
Hallo Irmgard! Alles Gute zu deinem Geburtstag. Wolfgang
Wolfgang Kremser hat etwas in Caroline Schinnerls Chronik geschrieben.
Schönen Tag Caroline Wünsche dir alles Gute zu deinem Geburtstag. Viele Grüße von Wolfgang aus Wien
Wolfgang Kremser hat seinen Status aktualisiert.
Vielen herzlichen Dank an alle für die freundlichen Geburtstagsgrüße. Wolfgang Kremser
Wolfgang Kremser hat etwas in Raphaela Frankes Chronik geschrieben.
Schönen Tag Raphaela! Alles gute zu deinem heutige Geburtstag!!
Wolfgang Kremser hat etwas in Arnold Chadikosmas Chronik geschrieben.
Hallo Arnold! Schönen Nachmittag! Alles Gute zu deinem Geburtstag!!!
25.07.2019, 16:09 aktualisiert
25.07.2019, 16:09 aktualisiert
Wolfgang Kremser hat etwas in Marcels Geburtstags-Spendenaktion für RAICES gepostet.
Marcels Geburtstags-Spendenaktion für RAICES
Du hast 0,00 € gespendet
Hallo Marcel! Alles Gute zu deinem Geburtstag. Wolfgang
Wolfgang Kremser hat etwas in Oswald Föllerers Chronik geschrieben.
Ossi alles Gute!
Wolfgang Kremser hat etwas in Carina Schönings Chronik geschrieben.
Alles Gute zum heutigen Geburtstag
Tägliche Hindernisse

Vorderkante des Wartehauses mit Sitzbank an der Schmalseite steht ca. 1,10 m neben Randsteinkante in Straßenbahnstation
Wien 10., Haltestelle der Linie 67 Sahulkastraße in Fahrtrichtung
Otto-Probst-Platz
2019 06 15

In der Straßenbahnstation steht ein Wartehaus mit seiner Vorderkante ca. 1,10 m neben der Randsteinkante zum Gleis.
Im Wartehaus ist an der Schmalseite eine frei tragende Metallbank angebracht, die bis zur Vorderkante des Wartehauses reicht.

Der Blinden-Langstock sowie die Schuhspitze gleitet unter der frei tragenden Bank hindurch, ein Zusammenstoß mit der Bank, vor allem an der Ecke der Bank, am Schienbein kann die Folge sein.

Schmerz lass nach!

Von Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit kann wohl in dieser Haltestelle keine Rede sein!
Tägliche Hindernisse

Scharfkantiges Straßenverkehrszeichen auf Verkehrsinsel
Wien 10., Migerkastraße an der Einmündung in die Neilreichgasse
2019 06 07

Auf der Verkehrsinsel in der Migerkastraße an der Einmündung in die Neilreichgasse steht ein Verkehrszeichensteher.
Im unteren Bereich des Verkehrszeichenstehers in Bodennähe ist ein scharfkantiges Verkehrszeichen angebracht.
Etwas über dem Verkehrszeichen ist eine Haltevorrichtung für Zeitungen montiert. Teilweise hängt die Zeitungstasche über das Verkehrszeichen.

Das Verkehrszeichen an dem Verkehrszeichensteher in Bodennähe ist scharfkantig und stellt eine Verletzungsgefahr dar. Bei eventueller Beschädigung dieses Verkehrszeichenstehers durch Anfahren kann dieses zu einer noch höheren Verletzungsgefahr werden.

Von Vorteil und zur Verhinderung von Verletzungen von Fußgänger-Innen (vor allem sehbehinderten und blinden Menschen sowie Kindern) wäre an dieser Stelle
die Anbringung eines massiven Pollers aus Kunststoff mit den entsprechenden optischen Markierungen bzw. Verkehrszeichensymbolen wesentlich sinnvoller!
Tägliche Hindernisse

Pflanzbehälter steht an Hausmauer am Gehsteig
Wien 10., Buchengasse 77, Postfiliale
2019 06 07

Der Pflanztrog ist rechteckig und ca. 80 cm lang und 40 cm tief bzw. breit.
Der Trog steht an der Hauswand am Gehsteig und seine Vorderkante ist damit mindestens 40 cm von der Hauswand entfernt.

Gleich nach dem Pflanztrog befindet sich ein Postkasten an der Hauswand, unter dem der Blinden-Langstock durchgleitet, ein Dagegenlaufen kann die Folge sein.

Durch aufgestellte Pflanztröge erhält eine Hausfront einen
strukturierten Charakter und erfordert dadurch für
Blinden-Langstockgeher eine wesentlich höhere Aufmerksamkeit.
Die lineare Orientierungsmöglichkeit entlang der Hausfront ist durch Pflanztröge unterbrochen, eine möglicherweise zusätzliche akustische Orientierung an der Hauswand ist ebenso erschwert.
Die senkrechten rechtwinkeligen Seitenwände der Tröge stellen für den Langstock ein Hindernis dar, an dem er nicht entlang gleiten kann.
Jedes Hindernis bedeutet ein Abbremsen und eine Neuorientierung für blinde Langstock-Geher.

Die Tröge in der derzeitigen Gestaltungsform stellen weitere Hindernisse auf den ohnedies mit Barrieren versehenen Wegen sehbehinderter und blinder Menschen dar.
Eine gewisse Verbesserung der Situation könnten meiner Ansicht schräg zur Hauswand und dem Pflanztrog angebrachte Stockabweiser bringen, die den
Stock ableiten.

Aus dem Beitrag der RK geht nicht hervor, welche Mindestgehsteigbreite im Aufstellungsbereich zwischen dem Pflanztrog und eventuellen Hindernissen am Gehsteigrand zur Fahrbahn (z.B. Maste, Verkehrszeichensteher, Hydranten) einzuhalten ist. Bei Gesamtgehsteigbreiten unter 2 m könnte es eng werden zwischen dem Aufstellungsbereich von Pflanztrögen und anderen Hindernissen entlang
des Gehsteigrandes (Pflanztrog 40 cm, Mindestgehsteigbreite, Mast oder
dgl., und dessen Mindestabstand zum Gehsteigrand 60 cm).
Nach meinem Wissensstand beträgt die zulässige maximale punktuelle Einengung eines
Gehbereiches 90 cm.

Die Hausfronten werden immer mehr verstellt (Warenausräumungen, Schanigärten, Postkästen, flanztröge, Fahrräder, Roller, …) und die teilweise vorhandenen Blindenleitsysteme sind ebenfalls stellenweise
durch derartige Gegenstände unbrauchbar.

Das ist Alltag in Wien!

Wien, eine Barrierefreie Stadt?

Siehe Artikel in der Rathauskorrespondenz vom 5. Juni 2019
Sima/Gaal: 150 Grüne Häuser im Kampf gegen Hitzeinseln – Wiener Grünfassaden-Modul BeRTA ab jetzt im Praxistest
https://www.wien.gv.at/presse/2019/06/05/sima-gaal-150-gruene-haeuser-im-kampf-gegen-hitzeinseln-wiener-gruenfassaden-modul-berta-ab-jetzt-im-praxistest
Tägliche Hindernisse

Mangelhaft abgesicherte Baustelle
Stück Blindenleitsystem fehlt
Wien 2., Heinestraße 40
2019 06 05

Knapp neben dem Blindenleitsystem befindet sich eine abenteuerrlich abgesicherte Baustelle mit Paletten und Seilabsicherung bis zum Hydranten.
Die daneben liegende Baustelle ist noch mangelhafter abgesichert.

Kurz vor der Hauswand fehlt ein Stück Blindenleitsystem, ca. 1 m, nach Neuasphaltierung eines Gehsteigbereiches.
Wolfgang Kremser hat etwas in Manfred Srbs Chronik geschrieben.
Hallo Manfred! Alles gute zu deinem Geburtstag. Viele grüße Wolfgang
Tägliche Hindernisse

Hindernisse auf und knapp neben Blindenleitsystem
Wien 10., Favoritenstraße – Fußgängerzone – Columbusplatz bis Reumannplatz
– Mistkübel – Landgutgasse
Nanu-Nana – Haushaltswarengeschäft – Favoritenstraße 83
Wahlplakat FPÖ – Keplerplatz
Delka Schuhgeschäft – Viktor-Adler-Platz 11
2019 05 25

Zahlreiche Hindernisse stehen auf oder knapp neben dem Blindenleitsystem, das an verschiedenen Stellen quer über die Favoritenstraße verläuft.

Blindenleitsysteme sind gemäß Straßenverkehrsordnung von Hindernissen frei zu halten!

Eine entsprechende Information der Angestellten in den Geschäften und Kontrollen sind erforderlich.

– Mistkübel mit scharfkantiger Oberseite knapp neben Blindenleitsystem.
Mistkübel stehen immer wieder auf oder knapp neben dem Blindenleitsystem.
Da in der Fußgängerzone kein Platzmangel herrscht, sollte die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes von Mistkübeln zu Blindenleitsystemen möglich sein.
Von Vorteil wären Mistkübel und andere Stadtmöbel mit abgerundeten Elementen.

– Nanu-Nana – Warenausräumung steht auf Blindenleitsystem.

– Wahlplakat der FPÖ steht auf Blindenleitsystem.
Immer wieder standen während der Wochen vor den Wahlen
Wahlplakate von verschiedenen Parteien auf oder knapp neben dem Blindenleitsystemen.

– Delka Schuhgeschäft – Warenausräumung knapp neben Blindenleitsystem und im Bereich des barrierefreien Einganges.
Besonders der barrierefreie Eingang sollte hindernisfrei zugänglich sein.
Tägliche Hindernisse

Sperrmüll auf Gehsteig in Hausecke
Wien 10., Neilreichgasse 105, Wohnhausanlage der Stadt Wien
2019 05 24

Unmittelbar neben dem Eingangstor in die Wohnhausanlage ist am Gehsteig in der Ecke zu dem Liftvorbau Sperrmüll anscheinend aus einer Wohnung abgelagert. Der größte Gegenstand ist eine stoffbezogene Sitzbank.
Der Sperrmüll liegt schon einige Tage dort.
Wien: Walkshop: Öffentlicher Raum – barrierefrei für alle?!

Link zu dem Artikel auf der Homepage des ÖBR mit zahlreichen Fotos mit Bildbeschreibung:

Österreichischer Behindertenrat
Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs
22. Mai 2019

https://www.behindertenrat.at/2019/05/walkshop/
24.05.2019, 20:49 aktualisiert
Tägliche Hindernisse

Hindernis steht auf Blindenleitsystem
Wien 7., Mariahilfer Straße 90
2019 05 17

Auf dem Blindenleitsystem stehen auf kleinen Transportwagen zwei Geräte.

Anscheinend ist niemandem bewusst, dass auch nur kurzfristig abgestellte
Gegenstände auf einem Blindenleitsystem Hindernisse für
sehbeeinträchtigte Menschen darstellen können.

Blindenleitsysteme sind gemäß Straßenverkehrsordnung von Hindernissen frei zu halten.
Tägliche Hindernisse

Fahrräder stehen auf Blindenleitsystem
Schanigartenbegrenzung steht knapp neben dem Blindenleitsystem

Wien 3., Bahnhofsvorplatz Wien Landstraße – Wien Mitte
Blindenleitsystem entlang des Tiefgaragenabganges
Schanigarten des Lokals "VAPIANO" an der Hausmauer
2019 05 09

Wie schon so oft in den letzten Jahren stehen mehrere Fahrräder auf dem
Blindenleitsystem das parallel zum Bahnhofsgebäude vor diesem verläuft.
Die Fahrräder stehen neben der Seitenwand des Abganges zur Tiefgarage am
Blindenleitsystem.

Dieser Standort ist für das Abstellen von Fahrrädern sehr beliebt.

Blindenleitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten
werden.
Besser sichtbare Informationsschilder, die auf das Freihalten hinweisen,
wären möglicherweise von Vorteil.

Die Schanigartenbegrenzung des Lokals steht knapp neben dem
Blindenleitsystem, das zur Hausmauer führt.

Da im Vorplatzbereich Bahnhof Wien Landstraße kein wirklicher
Platzmangel herrscht, sollte die Einhaltung des angegebenen, bevorzugten
Abstandes von 50 cm von Hindernissen zu einem Blindenleitsystem wohl
kein Problem sein.

Mit der Freihaltung des Blindenleitsystems von Hindernissen am
Bahnhofsvorplatz gab es in den letzten Jahren schon mehrfach Probleme.

Auszug aus Straßenverkehrsordnung (StVO):

§ 24. Halte- und Parkverbote.
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:

l. vor Rampen zur barrierefreien Erschließung von Verkehrsflächen
oder wenn Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung nicht
bestimmungsgemäß genutzt werden können,


IV. ABSCHNITT. Regelung und Sicherung des Verkehrs.
A. Gemeinsame Bestimmungen.
§ 31. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.
(1) Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs
(insbesondere
Verkehrsampeln, Signalscheiben, Straßenverkehrszeichen,
Verkehrsleiteinrichtungen, Leiteinrichtungen für Menschen mit
Sehbehinderung, Sockel für Verkehrsposten, Verkehrstürme, Schutzinseln,
Sperrketten, Geländer, Begrenzungspfeiler, Randsteine, radableitende
Randbegrenzungen, Straßenbeleuchtungseinrichtungen, Schneegatter,
Verkehrsspiegel und das allenfalls mit solchen Einrichtungen verbundene
Rückstrahlmaterial) dürfen nicht beschädigt oder unbefugt angebracht,
entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert werden.

Ende Zitat.

Auszug aus ÖNORM V 2102 Taktile Bodeninformationen (Ausgabe August 2018):
5.1.3 Vermeiden und Freihalten von Hindernissen
TBI sind von Hindernissen freizuhalten (Lichtraumprofil gemäß Bild 1).
Dazu ist zu Hindernissen wie Wänden, Stützen, Einbauten,
Straßenmöblierung u. dgl. ein Abstand von mindestens 40 cm, bevorzugt 50
cm,
gemessen von den Außenkanten der TBI einzuhalten. Bei TBI unter
Standardbreite sind die Abstände wie bei TBI mit Standardbreite
einzuhalten. In diesem Bereich muss eine lichte Höhe von 220 cm
vorhanden sein.
Geht der zu erwartende Platzbedarf aufgrund der Nutzung über die
Abmessungen eines Hindernisses hinaus (zB Sitzmöbel, Kassenautomaten,
Monitore oder Verkaufspulte), so ist dieser bei der Bemessung des
Lichtraumprofils einzukalkulieren.
Empfohlen wird ein Abstand von mindestens 150 cm, gemessen von der
Außenkante der TBI zu den Hindernissen, bei denen eine Nutzung durch
Personen vorgesehen ist. "
Ende Zitat.

Das Stadtservice antwortete:
Ihr Anliegen betreffend teilte uns die Magistratsabteilung 28-Straßenverwaltung und Straßenbau mit, dass bereits vor ca. 2 Jahren im betroffenen Bereich von der MA 28 Hinweistafeln angebracht wurden, welche die RadfahrerInnen auf die besondere Situation mit dem Blindenleitsystem hinweisen.
Dieses Abstellverbot wird auch weitestgehend eingehalten, dies wurde auch im Zuge einer Überprüfung am
29. Mai 2019 festgestellt.
Gegen temporär abgestellte Fahrräder können vorbeugend leider keine zusätzlichen Maßnahmen gesetzt werden.

Das Stadtservice Wien hat mit der zuständigen Polizeiinspektion Kontakt aufgenommen und ersucht, im Zuge des Streifendienstes verstärktes Augenmerk auf falsch abgestellte Fahrräder zu legen. Dies wurde uns zugesichert.

Betreffend den Schanigarten wurde das zuständige Magistratische Bezirksamt um Prüfung ersucht.


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 01 4000/74313 zur Verfügung.
Tägliche Hindernisse

Fahrrad steht knapp neben dem Blindenleitsystem in Straßenbahnstation
Wien 10., Station der Straßenbahnlinie 67, Raxstraße-Rudolfshügelgasse, Fahrtrichtung Otto-Probst-Platz
2019 05 03

An einem Verkehrszeichensteher im Stationsbereich der Haltestelle der Linie 67, Raxstraße Rudolfshügelgasse in Fahrtrichtung Otto Probst-Platz ist ein
Fahrrad angehängt.
Das Fahrrad steht knapp neben dem Blindenleitsystem.
In Stationsbereichen dürfen keine Fahrräder abgestellt werden.
Tägliche Hindernisse

Schubkarre steht knapp neben Hauseingang
Wien 10., Neilreichgasse 99 bzw. Herzgasse 110, Hauseingang Stiege 9,
Wonhausanlage der Stadt Wien
2019 05 02

Knapp neben dem Hauseingang der Stiege 9 der Wohnhausanlage der Stadt Wien,
Neilreichgasse 99 bzw. Herzgasse 110 steht am Zugangsweg ein Schubkarren beladen mit einem Sack mit Fertigverputz.

Bereits beim Verlassen des Hauses ist für sehbehinderte oder blinde Menschen besondere Vorsicht geboten, da immer wieder unbekannte Hindernisse im Weg stehen können.

Für blinde Menschen sind Hindernisse nur im Bodenbereich mit dem Langstock ertastbar. Die Griffstangen der Schubkarre sind relativ hoch über dem Boden und sind daher erst sehr spät mit dem Langstock ertastbar, ein Dagegenlaufen ist meist die Folge.
Tägliche Hindernisse

Sitzmöbel und Tische verhindern uneingeschränkte Nutzung eines Blindenleitsystems
Wien 10., Favorietenstraße 122 bzw. 103 (Fußgängerzone)
2019 04 11

Knapp neben dem quer über die Favoritenstraße in der Fußgängerzone verlaufenden Blindenleitsystem
stehen Tische und Sessel. Eine Bank sthet ohne Abstand am Blindenleitsystem.

In der Fußgängerzone gibt es keinen wirklichen Platzmangel, daher wäre die Einhaltung von ausreichenden Abständen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu Blindenleitsystemen problemlos möglich.

Blindenleitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden:

Auszug aus StVO:
§ 24. Halte- und Parkverbote.
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:

l. vor Rampen zur barrierefreien Erschließung von Verkehrsflächen oder wenn Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung nicht
bestimmungsgemäß genutzt werden können,


IV. ABSCHNITT. Regelung und Sicherung des Verkehrs.
A. Gemeinsame Bestimmungen.
§ 31. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.
(1) Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs
(insbesondere Verkehrsampeln, Signalscheiben, Straßenverkehrszeichen,
Verkehrsleiteinrichtungen, Leiteinrichtungen für Menschen mit
Sehbehinderung, Sockel für Verkehrsposten, Verkehrstürme, Schutzinseln, Sperrketten, Geländer, Begrenzungspfeiler, Randsteine, radableitende
Randbegrenzungen, Straßenbeleuchtungseinrichtungen, Schneegatter, Verkehrsspiegel und das allenfalls mit solchen Einrichtungen verbundene
Rückstrahlmaterial) dürfen nicht beschädigt oder unbefugt angebracht, entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert werden.

Ende Zitat.

Auszug aus ÖNORM V 2102 Taktile Bodeninformationen (Ausgabe August 2018):
5.1.3 Vermeiden und Freihalten von Hindernissen
TBI sind von Hindernissen freizuhalten (Lichtraumprofil gemäß Bild 1).
Dazu ist zu Hindernissen wie Wänden, Stützen, Einbauten,
Straßenmöblierung u. dgl. ein Abstand von mindestens 40 cm, bevorzugt 50 cm, gemessen von den Außenkanten der TBI einzuhalten. Bei TBI unter
Standardbreite sind die Abstände wie bei TBI mit Standardbreite einzuhalten. In diesem Bereich muss eine lichte Höhe von 220 cm
vorhanden sein.
Geht der zu erwartende Platzbedarf aufgrund der Nutzung über die Abmessungen eines Hindernisses hinaus (zB Sitzmöbel, Kassenautomaten,
Monitore oder Verkaufspulte), so ist dieser bei der Bemessung des Lichtraumprofils einzukalkulieren.
Empfohlen wird ein Abstand von mindestens 150 cm, gemessen von der Außenkante der TBI zu den Hindernissen, bei denen eine Nutzung durch Personen vorgesehen ist. "
Ende Zitat.
Tägliche Hindernisse

Bank steht mit Rückenlehne knapp neben Blindenleitsystem
Wien 2., Doppelhaltestelle der Linie o, Endstelle Praterstern, 2. Haltestelle
2019 04 10

Eine Sitzbank steht mit der Rückenlehne knapp neben dem Blindenleitsystem im hinteren Bereich der Doppelhaltestelle der Linie o, Praterstern.
Der Bereich um die Bank und die Bank selbst ist stark verschmutzt.

Das Blindenleitsystem (Sicherheitslinie) verläuft entlang der Bahnsteigkante über die gesamte Länge der Doppelhaltestelle.

Die Bank grenzt direkt an das Blindenleitsystem, dieses selbst ist nur 60 cm neben der Randsteinkante zum Gleiskörper.
Zum Zeitpunkt der Errichtung dieses Blindenleitsystems war der Mindestabstand eines Blindenleitsystems zur Randsteinkante in einer Straßenbahn- oder
Busstation in der ÖNORM V 2102-1 aus 2003 mit 80 cm festgelegt.

Die Einstiegstüre der Straßenbahn befindet sich direkt im Bereich der Bank.
Der Abstand zwischen der Rückenlehne der Bank und der Randsteinkante zur Straßenbahngarnitur beträgt ca. 1 m.

Auszug aus Straßenbahnverordnung 2018 09 19

Straßenbahnverordnung: Novelle in Kraft getreten, wichtige Ergänzung im
Sinne der barrierefreien Zugänglichkeit
Am 19. September 2018 ist die Novelle der Straßenbahnverordnung in Kraft
getreten. Sie enthält folgenden neuen Paragraphen:

Barrierefreiheit:
§ 5a. Zu den baulichen und betrieblichen Anforderungen gehören auch
Maßnahmen, welche es ermöglichen die Benutzung der Betriebsanlagen und
Fahrzeuge durch ältere Personen, Menschen mit Behinderung, Schwangere,
Kinder und Fahrgäste mit kleinen Kindern sowie sonstige in ihrer Mobilität
eingeschränkten Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar im
Sinne des Bundes- Behindertengleichstellungsgesetzes,
BGBl. I Nr. 82/2005 zu machen.

www.ris.bka.gv.at Seite 4 von 46

§ 30. Haltestellen …

(7) Die Breite der Bahnsteige ist nach dem Verkehrsaufkommen unter
Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme zu
bemessen. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite
von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher
Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des
Bahnsteigs ist so auszuführen, dass sie mit mindestens 2 von Hundert
zur Bahnsteigkante hin ansteigt.

Vollständige Fassung der Straßenbahnverordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen &
Gesetzesnummer=20000465

Die Bank wurde am 27. Mai 2019 entfernt.
Tägliche Hindernisse

Betonblöcke auf Gehsteig vor Geschäften
Wien 22., Maria-Tusch-Straße 6/1D, Optiker
2019 04 05

Der relativ breite Gehsteig bietet kaum Orientierungsmöglichkeiten für die
Fortbewegung blinder Menschen.
Auf der Seite des Gehsteiges zu den Wohnhäusern sind als Begrenzung vor den Geschäften ca. kniehohe sandgraue Betonblöcke aufgelegt.
Zwischen den Betonblöcken liegt ein Längsabstand von mehreren Metern.

Für seheingeschränkte Menschen bietet der Optiker Abhilfe mit entsprechenden Sehhilfen, falls die Betonblöcke nicht rechtzeitig erkannt werden.

Für blinde Menschen mit Langstock wäre eine durchgehende
längs verlaufende Orientierungsmöglichkeit hilfreich.
Wolfgang Kremser hat etwas in Silvia Oblaks Chronik geschrieben.
Schönen Nachmittag Silvia! Alles Gute zu deinem heutigen Geburtstag, viel Gesundheit. Wolfgang
Gelbe Armbinde für sehbehinderte und blinde Menschen

Anmerkung:
Weitergehende Informationen finden sie über die am Ende des artikels angegebenen Literaturhinweise.

Armbinden und Symbole (gelb) dienten schon seit sehr langer Zeit als Kennzeichnung von bestimmten Personengruppen.
Siehe Wikipedia.

Die gelbe Armbinde ist neben dem weißen Stock als „Verkehrsschutzzeichen“ in der österreichischen Straßenverkehrsordnung § 3 Vertrauensgrundsatz für sehbeeinträchtigte Personen angeführt.
Die drei schwarzen Punkte in V-Form bzw. das schwarze geschlechtsneutrale Symbol einer Person mit Blindenlangstock gemäß ÖNORM V 2106 „Gelbe Armbinden für blinde und sehbehinderte Menschen (2002)“, sind in der Straßenverkehrsordnung nicht angegeben.
Siehe Wikipedia.

Für sehbeeinträchtigte Personen war immer die Anordnung der drei schwarzen Punkte in V-Form, für gehörlose Menschen oder hörbehinderte Menschen die Anordnung der drei schwarzen Punkte in A-Form üblich!
Eine schriftliche Festlegung dieser Praxis liegt nicht vor, jedoch ist diese Anordnung der drei schwarzen Punkte mündlich überliefert, gängige Praxis und dürfte bereits um 1900 entstanden sein.

Bedeutung der drei schwarzen Punkte auf gelbem Grund, mündliche Überlieferung und Praxis):

V-Form = Video = Sehbeeinträchtigung
A-Form = Audio = Hörbeeinträchtigung
Siehe Wikipedia.

Mit der Möglichkeit, dass hörbehinderte bzw. gehörlose Menschen unter bestimmten Voraussetzungen eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge
erhalten können, ist die Erwähnung von hörbehinderten Menschen in § 3 Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 im Jahr 2005 entfallen. Spätestens ab diesem Datum hat die gelbe Armbinde mit den drei schwarzen Punkten in A-Form als Kennzeichnung für hörbehinderte Menschen ihre Bedeutung verloren und wird auch nicht mehr verwendet.

Um mögliche Missverständnisse und Verwechslungen zu vermeiden, sind für die Darstellung des Symbols für Sehbeeinträchtigung die drei schwarzen Punkte auf gelbem Grund in V-Form (zwei Punkte oben, ein Punkt unten) anzubringen.
Ebenso wird das geschlechtsneutrale symbol einer blinden Person in schwarz auf gelbem Grund für Sehbehinderung verwendet.
Letzteres Symbol findet sich auch auf Zusatztafeln zu Straßenverkehrszeichen.
Siehe Foto, 1020 Wien, Wittelsbachstraße – Böcklinstraße, Mai 2008.

Weitere Informationen in Wikipedia:
Wikipedia „Sehbehinderung“
Wikipedia „Blindheit“
Wikipedia Österreich „Kenntlichmachungen für sehbehinderte und blinde Menschen“
Interessant sind in diesem Wikipedia-Eintrag die Anmerkungen, woraus hervorgeht, dass die Hinweise auf die Anbringung der drei schwarzen Punkte auf gelbem Grund bereits seit 2010 in dem Eintrag aufscheinen.
Wikipedia „Hörbehinderung“

Link Wikipedia:
shttps://de.wikipedia.org/wiki/Sehbehinderung#Kenntlichmachungen_f%C3%BCr_sehbehinderte_und_blinde_Menschen
Tägliche Hindernisse

Beleuchtetes Straßenverkehrszeichen oberhalb Anmeldetableau mit akustischem Signal
Wien 3., Haltestelle der Linie 71, Oberzellergasse, Fahrtrichtung Simmering
2019 03 06

Oberhalb eines Anmeldetableaus mit akustischem Signal ist nachweislich seit Juni 2000, also seit bald 19 Jahren, ein beleuchtetes Straßenverkehrszeichen montiert.
Selbe Situation wie 2000 06 15 und 2016 11 20 durch Fotos dokumentiert.

Auf einem Ampelmast auf der Haltestelleninsel der Linie 71,
Station Oberzellergasse in Fahrtrichtung Zentralfriedhof ist
oberhalb eines Tableaus mit akustischem Signal ein beleuchtetes Straßenverkehrszeichen montiert.
An dem Straßenverkehrszeichen besteht für sehbehinderte, vor allem für blinde Menschen Verletzungsgefahr, wenn sie das Tableau suchen und die tastbaren Symbole abgreifen wollen.

Seit bald 19 Jahren hat sich nichts geändert!

Die Anmeldetableaus dieser Ampel sind eine der ältesten in Wien und haben noch keine taktilen Signale und auch keine Anmeldetaste an der Unterseite des Anmeldetableaus.

Gemäß gültiger Straßenverkehrsordnung (Neuregelung ab Oktober 2015) müssen Straßenverkehrszeichen auf für den Fußgänger bestimmten Flächen mindestens in einer Höhe von 2,20 m über Boden (Unterkante) montiert werden.

Zitat Beginn:
§ 48. Anbringung der Straßenverkehrszeichen.

(5) Der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und der Fahrbahn darf bei seitlicher Anbringung nicht weniger als 0,60 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2,50 m, bei Anbringung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und
nur in Ausnahmefällen oder bei Verwendung beleuchteter Straßenverkehrszeichen mehr als 5,50 m betragen, sofern sich aus den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bei einzelnen Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt; der Abstand zwischen dem unteren Rand eines
Straßenverkehrszeichens und einer für den Fußgängerverkehr bestimmten Fläche darf bei Anbringung auf einer solchen Fläche nur in Ausnahmefällen weniger als 2,20 m betragen. Bei seitlicher Anbringung darf der seitliche
Abstand zwischen dem der Fahrbahn zunächst liegenden Rand eines Straßenverkehrszeichens und dem Fahrbahnrand im Ortsgebiet nicht weniger als 0,30 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2 m, auf Freilandstraßen
nur in Ausnahmefällen weniger als 1 m und mehr als 2,50 m betragen.
Sind auf einer Anbringungsvorrichtung mehr als ein
Straßenverkehrszeichen angebracht, so gelten bei untereinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des Höhenabstandes für das untere Zeichen, bei
nebeneinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des Seitenabstandes für das näher der Fahrbahn angebrachte Zeichen.
Die weiteren Zeichen sind in einem solchen Fall entsprechend den Größenverhältnissen anzubringen.
Ende Zitat.
Trotz mehrerer Ersuchen an die MA 33, Wien Leuchtet (letztes Ersuchen aus 2016, siehe weiter unten), das oberhalb des Anmeldetableaus montierte, erforderliche
beleuchtete Straßenverkehrszeichen an einer anderen geeigneten Stelle zu montieren, hat sich bisher nichts verändert.


——– Weitergeleitete Nachricht ——–
Betreff: WG: 3., Haltestellel der Linie 71, Oberzellergasse, RI
Simmering, niedrig montiertes beleuchtetes Straßenverkehrszeichen
Datum: Tue, 6 Dec 2016 14:00:06 +0000
Von: MA 33 Ombudsmann <ombudsmann@ma33.wien.gv.at>
An: wolfgang.kremser@aon.at <wolfgang.kremser@aon.at>

Sehr geehrter Herr Kremser,

vielen Dank für Ihre Meldung.

Die MA 33 – WIEN LEUCHTET wird nach einer Lösung für eine Neumontage des
Verkehrszeichens suchen und diese nach Möglichkeit umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,



*/Gerald Pummer/*

*/Ombudsmann, Assistenz des Abteilungsleiters/*



Magistratsabteilung 33 – WIEN LEUCHTET
Öffentliche Beleuchtung und Verkehrslichtsignale
1110 Wien, Senngasse 2
Tel. +43 1 4000 33004
Fax +43 1 4000 99 33000

E-Mail: ombudsmann@ma33.wien.gv.at <mailto:ombudsmann@ma33.wien.gv.at>
www.wien.leuchtet.at <http://www.wien.leuchtet.at/>

Störungsmeldungen (0 – 24 Uhr)
Lichttelefon: 0800 / 33 80 33
E-Mail: lichttelefon@ma33.wien.gv.at <mailto:lichttelefon@ma33.wien.gv.at>

www.wien.leuchtet.at

iso

—–Ursprüngliche Nachricht—–

Von: Wolfgang Kremser *EXTERN* [mailto:wolfgang.kremser@aon.at]
Gesendet: Donnerstag, 24. November 2016 13:14

An: MA 33 Post

Betreff: 3., Haltestellel der Linie 71, Oberzellergasse, RI Simmering,
niedrig montiertes beleuchtetes Straßenverkehrszeichen



Sehr geehrte damen und Herren!



Niedrig montiertes, beleuchtetes Straßenverkehrszeichen oberhalb eines Tableaus mit Blindenakustik Wien 3., Haltestelleninsel der Linie 71,
Station Oberzellergasse in Fahrtrichtung Zentralfriedhof

Auf einem Ampelmast auf der Haltestelleninsel der Linie 71, Station Oberzellergasse in Fahrtrichtung Zentralfriedhof ist oberhalb eines Tableaus mit Blindenakustik ein beleuchtetes Straßenverkehrszeichen montiert.

An dem Straßenverkehrszeichen besteht für mich als blinden Bürger wiens Verletzungsgefahr, wenn ich das Tableau suche und die tastbaren Symbole abgreifen will sowie auch wenn ich irrtümlich die Auslösetaste für die
Blindenakustik suche, die es dort nicht gibt.

ich ersuche um Montage des straßenverkehrszeichens gemäß § 48. Anbringung der Straßenverkehrszeichen (5).

Mit freundlichen Grüßßen




Wolfgang Kremserang Kremser
Neilreichgasse 99/9/12
1100 Wien
Österreich / Austria

E-Mail: wolfgang.kremser@gmx.at <mailto:wolfgang.kremser@gmx.at>
Tel. Festnetz: (+43) 01 604 13 58 (Anrufbeantworter)
Tel. Mobil: (+43) 0664 25 45 999

Skype: Verkehrswolferl




Tägliche Hindernisse

Fahrrad steht auf Blindenleitsystem
Wien 3., Landstraßer Hauptstraße, Blindenleitsystem längs der Hausfront des Kinocenters und Hotel Hilton, gegenüber Bahnhof Wien Landstraße (Wien Mitte)
2019 03 06

Ein Fahrrad sthet auf dem Blindenleitsystem, das längs der Hausfront des Kinocenters bzw. des Hotel Hilton verläuft.
Das Blindenleitsystem verläuft von der Kreuzung Landstraßer Hauptstraße – Invalidenstraße bis zur Station der Buslinie 74A in Richtung St. Marx.

Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle Fahrzeuglenker.
Das Parken von Fahrzeugen (dazu gehören selbstverständlich auch Fahrräder) ist auf Blindenleitsystemen verboten.

Die Ampelmasten mit akustischen und taktilen Signalen im Bereich der Kreuzung Landstraßer Hauptstraße – Invalidenstraße und das Blindenleitsystem auf
beiden Seiten von der Kreuzung in Richtung Stadtzentrum sind sehr beliebte Abstellorte für Fahrräder und Scooter.
Tägliche Hindernisse

Holztafel an Haltestellentafel der Wiener Linien angelehnt
Wien 10., Linie O, Haltestelle Raxstraße-Rudolfshügelgasse in der Migerkastraße
2019 02 27 ca. 21:45 h

An der Haltestellentafel ist eine Holztafel mit vier Montagelöchern angelehnt.

Ein unbeabsichtigtes Anstreifen an der an die Haltestellentafel
angelehnten Holztafel kann deren Umfallen verursachen,
Stolpergefahr für sehbeeinträchtigte Menschen kann die folge sein.

Erstaunlich ist, was und wo überall die verschiedensten Dinge abgestellt werden.
Tägliche Hindernisse

Scooter liegen am Boden durcheinander
Wien 10., U1 Station Troststraße, Eingangsbereich
2019 02 11

Im Eingangsbereich bei den Informationstafeln der U1 Station Troststraße liegen vier Scooter am Boden durcheinander.

In unmittelbarer Nähe des Einganges der Station gibt es sicher geeignetere Abstellmöglichkeiten für die Scooter.
Tägliche Hindernisse

Auto sthet auf Blindenleitsystem
Wien 10., Vorplatz Hauptbahnhof Wien, Blindenleitsystem im Bereich der Busstationen der Linien 13A und 69A
2019 02 23

Ein Auto steht am Blindenleitsystem im Bereich der Busstationen der Linien 13A und 69A der Station Wien Hauptbahnhof.

Auf Blindenleitsystemen ist das Parken verboten.
Tägliche Hindernisse

Informationstafel für KFZ steht direkt an Ampelmast mit
akustischen und taktilen Signalen
Wien 5., Station der Linie 13A, Haltestelle Margaretenplatz – Schönbrunner Straße in Fahrtrichtung Skodagasse
2019 02 23

Eine Informationstafel für vorbeifahrende KFZ-Lenker ist direkt an dem Ampelmast mit akustischen und taktilen Signalen angestellt.
Die Tafel behindert die Nutzung des Anmeldetableaus zur Auslösung des akustischen Grünsignals bzw. das Abtasten des taktilen Signals an der Unterseite für sehbehinderte Menschen vor allem durch ihren Sockel erheblich.
Der Ampelmast befindet sich wenige Meter in Fahrtrichtung nach der Station.
Taktile Bodeninformationen zu den Ampelmasten fehlen.

Gemäß Straßenverkehrsordnung sind Ampelmasten von Hindernissen frei zu halten.

Anscheinend wurde kein geeigneterer Standort für die Informationstafel für die KFZ-Lenker gefunden?

Steht der Bus der Linie 13A in der Station, so ist die Informationstafel von den vorbeifahrenden KFZ-Lenkern nicht zu sehen, da sie der Bus verdeckt.
Die Tafel informiert über die Verkehrssituation im Zuge des Neubaues der U2.
Sitzbänke reichen bis knapp an das Blindenleitsystem heran
Wien 19., U4 Heiligenstadt, Bahnsteige
2019 02 17

Im Zuge der Sanierung der U4 Station Heiligenstadt im vergangenen Sommer 2018 (Bahnsteige, neues Blindenleitsystem) sind anscheinend auch neue Sitzbänke aufgestellt worden.
Die Sitzbänke stehen sowohl am Ankunftsbahnsteig sowie auch am Abfahrtsbahnsteig, beide sind Mittelbahnsteige.

Die klobigen Bankkonstruktionen nehmen fast die gesamte Breite des Mittelbahnsteiges zwischen den längs der Bahnsteigkante verlaufenden Blindenleitsystemen ein und reichen mit ihrer Sitzkante bis knapp an das
Blindenleitsystem heran (ca. 25 cm). Die Sitzflächen sind frei tragend, ein Blinden-Langstock kann zumindest ein Stück unter die Sitzfläche gleiten, bevor er von ihr gestoppt wird.

Ich konnte nicht rechtzeitig bremsen, da ich nicht mit einem derartigen Hindernis auf einem neuen Bahnsteig gerechnet habe, unter welches mein Stock gleiten kann und schlug mir das Schienbein an.

Personen, die auf den Bänken sitzen haben ihre Füße am Blindenleitsystem stehen und wenn ein blinder Mensch mit einem Blinden-Langstock vorbei geht, schlägt er mit dem Stock auf die Füße der sitzenden Personen.

Am 19. September 2018 ist die Novelle der Straßenbahnverordnung in Kraft getreten. Sie enthält folgenden neuen Paragraphen:

Barrierefreiheit

§ 5a. Zu den baulichen und betrieblichen Anforderungen gehören auch Maßnahmen, welche es ermöglichen die Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge durch ältere Personen, Menschen mit Behinderung, Schwangere, Kinder und Fahrgäste mit kleinen Kindern sowie sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar im Sinne des Bundes- Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005 zu machen.

www.ris.bka.gv.at Seite 4 von 46"
Ende Zitat.

Auszug aus ÖNORM V 2102 Taktile Bodeninformationen (Ausgabe August 2018):
5.1.3 Vermeiden und Freihalten von Hindernissen
TBI sind von Hindernissen freizuhalten (Lichtraumprofil gemäß Bild 1).
Dazu ist zu Hindernissen wie Wänden, Stützen, Einbauten,
Straßenmöblierung u. dgl. ein Abstand von mindestens 40 cm, bevorzugt 50 cm, gemessen von den Außenkanten der TBI einzuhalten. Bei TBI unter Standardbreite sind die Abstände wie bei TBI mit Standardbreite
einzuhalten. In diesem Bereich muss eine lichte Höhe von 220 cm vorhanden sein.
Geht der zu erwartende Platzbedarf aufgrund der Nutzung über die Abmessungen eines Hindernisses hinaus (zB Sitzmöbel, Kassenautomaten, Monitore oder Verkaufspulte), so ist dieser bei der Bemessung des
Lichtraumprofils einzukalkulieren.
Empfohlen wird ein Abstand von mindestens 150 cm, gemessen von der Außenkante der TBI zu den Hindernissen, bei denen eine Nutzung durch Personen vorgesehen ist. "
Ende Zitat.

Bereits in der ÖNORM V 2102-1 Taktile Bodeninformationen (Ausgabe 2003) ist der Abstand von bevorzugt 50 cm, mindestens von 40 cm des Blindenleitsystems zu Hindernissen angegeben.
Weitere Abstandsangaben gab es in dieser Norm nicht, da angenommen wurde, dass die Planer auf spezielle Gegebenheiten bezüglich erforderlicher Abstände, wie sie bei Sitzbänken und anderen speziellen Situationen erforderlich sind, Rücksicht nehmen.
Da dies aus der Erfahrung nicht erfolgte, wurden in der Neuauflage der Norm die oben angegebenen Werte aufgenommen.

Unterlaufbahre Hindernisse sind gemäß ÖNORM V 2104 abzusichern.

– Weshalb haben sich die Wiener Linien bei der Aufstellung von Bänken auf den Mittelbahnsteigen in Heiligenstadt nicht an die in der Norm genannten Mindestmaße gehalten?

..
Tägliche Hindernisse
Sichere Fahrbahnquerungen gefragt

Entfernter Schutzweg in Stubenberg am See Steiermark
2008 – 2019

Die geplante Entfernung eines Schutzweges in Zwettl (Niederösterreich)
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190215_OTS0115/
erinnert mich an ein ähnliches, bisher ungelöstes Problem in Stubenberg am See (Steiermark).

Das Gästehaus des Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes besteht bereits seit 1968.
Bis Anfang September 2008 bestand ein Schutzweg über die Landesstraße, um das Seegelände erreichen zu können, der ersatzlos entfernt wurde.
Ein einige Zeit nach der Entfernung des Schutzweges an anderer Stelle errichteter Schutzweg wurde ebenfalls entfernt.
https://youtu.be/Z0PireSU1dU

Abschrift des Artikels der Kleinen Zeitung vom 29.06.2013
Zebrastreifen als Sackgasse
Groteske um Zebrastreifen in Stubenberg, der auf Privatgrund endet. Im Streit um sicheren Übergang für Sehbehinderte zeichnet sich Kompromiss ab. Seit Jahren wird in Stubenberg gestritten, wie die Bewohner des Sehbehindertengästehauses die Landesstraße 409 beim See sicher überqueren können. Dass die Verkehrsbehörde den alten Zebrastreifen beim Oststrand aus Sicherheitsgründen entfernen ließ (wir berichteten), sorgte für helle Aufregung. Jetzt ist der Streit um eine kuriose Facette reicher: Der als Ausgleich weiter westlich angelegte Zebrastreifen ist faktisch unbenutzbar. Die Behörde hat zwar die Streifen aufgepinselt, Lampen montiert und ein 50er-Limit verordnet – jedoch offenbar nicht bedacht, dass der Übergang auf Privatgrund führt. Dieser ist nun vom Besitzer, dem E-Werk Stubenberg, gesperrt worden. (Lage der beiden bereits entfernten Schutzwege: https://drive.google.com/file/d/0B90n…) Der Weg führe durch das Betriebsgelände, diese Verantwortung könne man nicht tragen, sagt Vorstand Johann Pfeifer und verweist auf den Gehsteig auf der gegenüberliegenden Straßenseite. "Gefragt hat uns vorher niemand." Der Schutzweg sei wohl voreilig angelegt worden, assistiert Bürgermeister Franz Hofer. Das wurmt Verkehrsreferent Karl Wurzer von der Bezirkshauptmannschaft. Die Sperre des Weges sei schikanös, ärgert er sich, die Gemeinde hätte rechtzeitig darauf hinweisen müssen, dass es sich um Privatgrund handle. Mit Hofer habe es im Vorfeld mehrere Treffen gegeben. Glücklich mit der Lage des Übergangs ist der Sehbehindertenverband ohnehin nicht. "Die Route ist umständlich", klagt der neue Verbandsobmann Walter Müller (siehe "Politik Intern" auf Seite 20). Vor allem im Winter sei der Weg problematisch. Besser wäre es, den entfernten Zebrastreifen zu reaktivieren. Was Wurzer ablehnt: "Ein Übergang im Freiland ist viel zu gefährlich." Kompromiss Doch ein Kompromiss ist denkbar. Sowohl die Gemeinde als auch die Bezirkshauptmannschaft und der Verband könnten sich offenbar für die Idee erwärmen, einen Gehweg nach Westen zu bauen und einen Schutzweg beim Autohaus Windhaber einzurichten. "Wenn die Schneeräumung garantiert ist, wäre das interessant", sagt Müller. Die Gemeinde unterstützt laut Hofer die Anliegen des Verbandes. Anfang 2014 wurde der Schutzweg entfernt.
Seit dieser Zeit gibt es in Stuben Berg am See keine Querungshilfe für Fußgänger um das Seegelände vom Ortsgebiet aus erreichen zu können.

Die Entfernung von definierten Querungsstellen stellt für Kinder, ältere Menschen, mobilitätsbehinderte, sehbehinderte und blinde Menschen eine starke Einschränkung ihrer Mobilität dar.

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21.02.2019, 18:36 aktualisiert
Tägliche Hindernisse

Zunehmend werden fixe Metallpoller im Gehsteigbereich vor Zebrastreifen und in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel aufgestellt, damit Kraftfahrzeuglenker diese Bereiche nicht befahren oder verparken können. Die Poller schränken jedoch ebenso den Bewegungsraum von Fußgängern ein und bedeuten vor allem für seheingeschränkte Menschen ein Hindernis mit möglichen schmerzhaften Folgen.

Zur Orientierung vor allem im öffentlichen Raum nutzen seheingeschränkte Menschen einen weißen Langstock. Die Spitze des Stockes wird während des Gehens vor dem Körper am Boden in Pendelbewegungen etwa in Körperbreite hin- und her bewegt und damit Hindernisse und Orientierungselemente ertastet. Die Entfernung, in welcher ein Hindernis vor dem Körper ertastet werden kann, wird durch die Stocklänge und die Stockhaltung (von senkrecht bis schräg) begrenzt und liegt im Bereich von ca. 1 m in Bodennähe (je kürzer der Stock selbst ist und je steiler der Stock gehalten wird, je weniger). Hindernisse in Kopf- und Brusthöhe können mit dem Langstock nicht oder nur sehr spät ertastet werden.

Die Orientierung und Fortbewegung mit Hilfe eines Langstockes ist sehr komplex und erfordert sehr hohe Konzentration. Jedes zusätzliche Hindernis am Weg bedeutet eine Unterbrechung des Gehflusses und eine Neuorientierung.

Taktile Bodeninformationen (TBI) sind Leiteinrichtungen für sehbeeinträchtigte Menschen und dienen diesen zur hindernisfreien Orientierung und Fortbewegung. Um sehbeeinträchtigten Menschen auf einem Blindenleitsystem einen ausreichenden Bewegungsraum zur Verfügung zu stellen, sind die flächen neben dem Blindenleitsystem frei zu halten.

Als Denkanstoß folgende Frage, die ein wenig das Problem darstellen soll:
Was würden Autofahrer sagen, wenn ihnen auf hochrangigen Straßen in zunehmender Zahl Felsblöcke auf der Fahrbahn in den Weg gelegt werden und sie abbremsen und Slalom fahren müssen um den Hindernissen auszuweichen???
Das wäre wohl unzumutbar!

In der ÖNORM V 2102 (August 2018) Taktile Bodeninformationen (TBI) heißt es sinngemäß:
5.1.3Vermeiden und Freihalten von Hindernissen
TBI sind von Hindernissen freizuhalten.
Dazu ist zu Hindernissen wie Wänden, Stützen, Einbauten, Straßenmöblierung u. dgl. ein Abstand von mindestens 40 cm, bevorzugt 50 cm, gemessen von den Außenkanten der TBI einzuhalten.


Fixe Poller auf taktilen Bodeninformationen(Aufmerksamkeitsfeldern) und in Stationen öffentlicher Verkehrsmittel sind Hindernisse, die den Bewegungsraum von Fußgängern massiv einschränken. Schmerzhafte Kontakte mit den Pollern können für seheingeschränkte Menschen die Folge sein.

Falls der Straßen Erhalter keine andere Alternative Lösung sieht als Poller aufzustellen stellt sich die Frage, weshalb nicht höhere flexible Poller eingesetzt werden, die bei einem Anstoßen wesentlich geringere bis keine schmerzhafte „Bekanntschaften“ verursachen?

Es ist bezeichnend, dass für das Fehlverhalten von Fahrzeuglenkern oftmals unbeteiligte Fußgänger mit wesentlichen Behinderungenkonfrontiert werden.

Poller steht auf und Mistkübel neben Blindenleitsystem

Poller steht im Aufmerksamkeitsfeld vor der Gehsteigkante im Bereich eines Schutzweges
Wien 9., Friedensbrücke, Schutzweg in der Nähe des U-Bahngebäudes,
Schutzweg über die Donaukanal-lände,
Schutzweg zu den Stationen der Straßenbahn auf der Friedensbrücke
2019 02 09

Mistkübel im Bereich eines Ampelmastes mit akustischen und taktilen Signalen
Wien 9., Friedensbrücke, Schutzweg über die Donaukanal-lände, Ampelmast auf
der Seite des U-Bahn-Gebäudes
2019 02 08

Um das Halten und Parken am Vorplatz des U-Bahn-Gebäudes zu verhindern, wurden im Bereich der taktilen Aufmerksamkeitsfelder vor der Gehsteigkante zu den oben genannten Zebrastreifen Poller montiert.

Als optimale Lösung für Fußgänger kann eine derartige Maßnahme nicht angesehen werden, da sie ein Hindernis im Gehverlauf bedeutet.

Wenn Poller die letzte Maßnahme für die Lösung eines Halte- oder parkproblems sind, speziell im Bereich von Schutzwegen und Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, stellt sich die Frage, weshalb in diesen Fällen nicht höhere und damit besser sichtbare, flexible
Poller verwendet werden, die bei einem Anstoßen wesentlich weniger schmerzhaft sind.

Knapp vor dem Ampelmass mit dem Anmeldetableau für die akustischen und taktilen Signale steht ein Mistkübel.
Wird von einer sehbeeinträchtigten Person das Blindenleitsystem in Richtung Ampelmast benutzt, um die Anmeldetaste an der Unterseite des
Anmeldetableaus zu betätigen, so ist der Bewegungsraum vor dem Ampelmastdurch den Mistkübel eingeschränkt.

Die Aufstellung des Mistkübels etwas weiter entfernt vom Blindenleitsystem wäre vorteilhaft.
Tägliche Hindernisse

Steinpoller steht knapp neben Blindenleitsystem
Wien 3., Vorplatz Bahnhof Wien Landstraße – Wien Mitte
2018 02 08

Am Bahnhofsvorplatz, vor den Ausgängen des Bahnhofes Wien Landstraße – Wien Mitte – stehen zahlreiche Steinpoller, damit dort keine Fahrzeuge parken können.

Immer wieder werden einzelne Steinpoller auf oder in die Nähe des Blindenleitsystems verschoben, das längs der Hausfront des Bahnhofsgebäudes verläuft.

Auf den Fotos ist ein zweiter, weiter abseits des Blindenleitsystems stehender Steinpoller und ein gelber Warnhut zu sehen. Der spitzhutförmige Warnhut zeigt Rutschgefahr an.
Während der Fotoaufnahmen wurde der Warnhut von einer Person vom Blindenleitsystem weggestellt, daher ist der Warnhut am Foto weiter entfernt vom Blindenleitsystem zu sehen.

Hindernisse auf Blindenleitsystemen bedeuten für seheingeschränkte Personen Stolper- und Sturzgefahr!
Blindenleitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung von Hindernissen frei gehalten werden.
Tägliche Hindernisse

Fahrad steht an Ampelmast mit akustischen und taktilen Signalen
Wien 3., Kreuzung Landstraßer Hauptstraße mit der Invalidenstraße, Schutzweg über die Invalidenstraße, Ampelmast bei DM
2019 02 08

Ein Damenfahrrad ist an einem Verkehrszeichensteher angehängt, der knapp neben dem Ampelsteher mit dem Anmeldetableau für die akustischen und taktilen
Signale steht, sodass der Lenker des Fahrades sich direkt vor dem Anmeldetableau befindet.

Bei einem Versuch als blinde Person das Anmeldetableau zu erreichen und das akustische Grünsignal auszulösen oder die taktilen Signale abzutasten, wird das durch das Fahrrad und vor allem durch den Lenker des Fahrrades
wesentlich behindert.

Ampelmasten sind Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs und müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Tägliche Hindernisse

Scooter steht am Gehsteig
Wien 10., Landgutgasse 49 – Van der Nüllgasse 1 (2 Fotos)
Wien 10., Favoritenstraße 104
Wien 10., Favoritenstraße 100, U-Bahn-Gebäude
2019 02 03

Auf einem Spaziergang durch Favoriten – Bereich Fußgängerzone und umgebung – fanden sich einige behindernd abgestellte Mini-Scooter.

Behindernd abgestellte Scooter können vor allem für sehbehinderte und blinde Menschen ein Hindernis bis zu einer Stolperfalle darstellen.

Bild 1:
Wien 10., Landgutgasse 49 – Van der Nüllgasse 1
Mitten am Gehsteig abgestellter Mini-Scooter

Bild 2:
Wien 10., Landgutgasse 49 – Van der Nüllgasse 1
Wie Bild 1, aber andere Ansicht

Bild 3:
Wien 10., Favoritenstraße 104
Am Boden liegender Mini-Scooter

Bild 4:
Wien 10., Favoritenstraße 100, U-Bahn-Gebäude
Ein Scooter ist am Handlauf abgestellt.
Der Handlauf führt um das ganze Haltestellen-Gebäude.
Auf den ersten Blick erscheint der Scooter hier ganz gut abgestellt zu sein, doch für jemanden, der den Handlauf als Orientierungshilfe benutzt, ist auch das kein geeigneter Platz.
Folgt man nämlich dem Handlauf, ist man leicht entsetzt, was sich da alles in den Weg stellt, und dabei ist der Scooter schon das geringste Hindernis.
Zum Beispiel steht im Verlauf des Handlaufs eine Straßenlaterne. Folgt man also dem Handlauf stößt man unweigerlich mit diesem Laternenpfahl zusammen.
Auf einer anderen Seite des Haltestellengebäudes steht vor dem Handlauf eine Werbefläche, wodurch der hinder der Werbefläche befindliche Handlauf keinerlei Sinn ergibt, außer vielleicht einen dekorativen.
Tägliche Hindernisse

LKW steht auf Blindenleitsystem
Wien 2., Blindenleitsystem von der U1 Station praterstern, Ausgang Heinestraße über den Platz zur Hausfront Heinestraße 40
2019 01 31 Donnerstag, ca. 16:15 h

Auf dem Blindenleitsystem, das über den Platz zwischen dem Ausgang Heinestraße der U1 Station Praterstern bis zur Hausfront Heinestraße 40 führt, steht ein LKW und hat die Laderampe bis zum Boden herunter gelassen.
Das Blindenleitsystem wird durch den LKW blockiert.

Das Halten und Parken ist auf Blindenleitsystemen (Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung) verboten, siehe Straßenverkehrsordnung weiter unten.

Auf den Blindenleitsystem finden sich immer wieder hindernisse und Fahrzeuge.

Im Austrian Standards Institute (ASI – Österreichisches Normungsinstitut) finden Sitzungen statt, an welchen sehbehinderte und blinde Menschen teilnehmen. Weiters gibt es in der Heinestraße in diesem Bereich Lokale
und Infrastruktur.

Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO):

§ 24. Halte- und Parkverbote.
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:

l. vor Rampen zur barrierefreien Erschließung von Verkehrsflächen oder wenn Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung nicht bestimmungsgemäß genutzt werden können,

o) wenn Fußgänger, insbesondere auch Personen mit Kinderwagen oder Behinderte mit Rollstuhl, an der Benützung eines Gehsteiges, eines Gehweges oder eines Geh- und Radweges gehindert sind,
Tägliche Hindernisse

Eis und Schnee auf Blindenleitsystem
Wien 2., Blindenleitsystem von der U1 Station praterstern, Ausgang Heinestraße über den Platz zur Hausfront Heinestraße 40
2019 01 31 Donnerstag, ca. 8:45 h

Auf dem Blindenleitsystem, das über den Platz zwischen dem Ausgang Heinestraße der U1 Station Praterstern bis zur Hausfront Heinestraße 40 führt, liegt Eis und Schnee.
Der letzte Schneefall war in Wien, soweit rekonstruierbar, am Montag vor dem Donnerstag, also 3 Tage zurück.

Das Blindenleitsystem ist nicht ausreichend winterlich betreut.
Ohne Nutzung des vorhandenen Blindenleitsystems ist eine Querung des Platzes für blinde Menschen nur unter großen Orientierungsproblemen und Umwegen , wenn überhaupt, möglich.

Im Austrian Standards Institute (ASI – Österreichisches Normungsinstitut) finden Sitzungen statt, an welchen sehbehinderte und blinde Menschen teilnehmen. Weiters gibt es in der Heinestraße in diesem Bereich Lokale
und Infrastruktur.

nachfolgend ein Auszug aus dem Dokument der MA 22 der Stadt wien – Umweltschutz:

Magistratsabteilung 22 – Umweltschutz
https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/service/publikationen/pdf/schnee-eis-in-wien.pdf

Neuauflage 2012 – inkl. Rechtsvorschriften Stand 1. 9. 2012
SCHNEE UND EIS IN WIEN:Verpflichtungen für Liegenschaftseigentümer
MA 22 – Logo

SO RÄUMEN SIE RICHTIG
DAS 1 X 1 DER SCHNEERÄUMUNG
Was muss beachtet werden?
Zwischen 6 und 22 Uhr müssen Gehwege samt den dazugehörigen Stiegenanlagen geräumt bzw. bei Glatteis bestreut sein – es sei denn, es liegt eine behördliche Befreiung durch die MA 46 vor. In diesem Fall ist
eine Kennzeichnung vor Ort erforderlich.
Gehsteige und Gehwege müssen zu zwei Dritteln geräumt werden.
Der Schnee muss am verbleibenden äußeren Gehwegrand abgeladen und darf nicht auf den Radweg oder die Straße geschaufelt werden. Haus und Grundstückseinfahrten dürfen ebenfalls nicht zur Schneeablagerung herangezogen werden. Bleibt nach der Räumung auf der Fläche eine rutschige Schneeschicht oder Glatteis, muss diese gestreut werden.
Ist der Gehsteig schmäler als 1,5 Meter, muss die ganze Gehsteigbreite geräumt und bestreut werden. Die Ablagerungen von Schnee in der Parkspur ist in diesem Fall eingeschränkt zulässig, wobei der fließende Verkehr
nicht behindert werden darf.
Im Bereich von Haltestellen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Kreuzungen, bei Zebrastreifen sowie bei Behindertenparkplätzen muss der ganze Gehweg winterlich betreut werden. Die Ablagerung von Schnee auf der Fahrbahn ist hier jedenfalls unzulässig.
Befindet sich zwischen zwei Liegenschaften ausschließlich ein Gehweg, so ist die zu betreuende Fläche von beiden Seiten – von der Mitte des Weges aus – zu räumen, sodass in der Mitte eine durchgängig freie Fläche verbleibt. Zugänge zu Liegenschaften und Geschäften sind zusätzlich zu räumen und zu bestreuen.
Damit niemand gefährdet wird, lassen Sie Schneewechten und Eisbildungen auf Dächern zur Straße hin schnellstmöglich entfernen. Gefährdete Bereiche bitte absperren oder kennzeichnen.
Nehmen Sie Rücksicht auf sehbehinderte Menschen!
Taktile Leiteinrichtungen und akustische Signalgeber bei Ampeln sind für die sichere Mobilität von sehbehinderten Menschen sehr wichtig. Deshalb sind diese Bereiche ebenfalls in die winterliche Betreuung mit einzubeziehen. Schneeablagerungen sind bei den Signalgebern mit ihren
tastbaren Schildern sowie bei taktilen Leiteinrichtungen unzulässig, da diese ansonsten für den betroffenen Personenkreis unbrauchbar werden.
Schneeanhäufungen in der Gehlinie sind generell zu vermeiden.
Ampel
Dafür ist der Knopf unten am Ampelkästchen wirklich da!
Informationsvideo

Die Betätigung des Knopfes an der Unterseite des Anmeldekästchens einer Ampel bewirkt keine! Verkürzung der Wartezeit an der Ampel für die Fußgänger.

– Immer wieder kommt es zu Betätigungen des Knopfes
an der Unterseite des Ampelkästchens von Personen, die kein akustisches und taktiles Signal für die Querung der Fahrbahn brauchen.

– Auf die Funktion dieses speziellen Knopfes an der Unterseite des Ampelkästchens sollten vor allem Kinder und Jugendliche im Rahmen der Verkehrserziehung – Der Knopf ist kein Spielzeug! – sowie Personen aufmerksam gemacht werden, die glauben, sie verkürzen mit der Betätigung des Knopfes an der Unterseite des Ampelkästchens ihre Wartezeit an der Ampel.

Hinweis:
nur der Knopf oder die Berührungsfläche an der Seitenwand eines Ampelkästchens ist für die Fußgängeranmeldung bei Ampeln vorgesehen, dies ist optisch erkennbar.
Eine missbräuchliche Auslösung der Lichtzeichen ist gemäß
Straßenverkehrsordnung verboten.

Die akustischen und taktilen Signale sind in der ÖNORM V2101 (Ausgabe August 2015) festgelegt und lauten sinngemäß:
Die Abschaltung des akustischen Orientierungs- und Freigabesignals während zu definierenden Ruhezeiten ist zulässig (z.B. Abschaltung an bestimmten Tagen, Nachtabschaltung). Bleibt dabei der Betrieb der
optischen Signale der Ampel aufrecht, so müssen auch die taktilen Signale aktiv bleiben.
Das Orientierungssignal (Rotsignal) ist als Tackergeräusch („Klopfen“) mit einer Taktfrequenz von 1Hz auszuführen (Metronom mit Sekundenintervall).
Zur Anzeige der Grünphase ist ein Tackergeräusch (analog
Orientierungssignal), mit einer Taktfrequenz von mindestens 3 Hz bis maximal 4 Hz und mit einem Ein-Aus-Verhältnis von 1:1, zu verwenden.

Da bis August 2015 in der bis dahin gültigen ÖNORM die Taktfrequenz für das Freigabesignal nur mindestens 2 Hz betragen hat, sind anscheinend noch nicht alle akustischen Freigabesignale auf die neue höhere, wesentlich besser vom Auffindesignal unterscheidbare Taktfrequenz eingestellt.

Bei einer der Erzeugerfirmen der Anmeldekästchen vibriert die
Anmeldetaste an der Unterseite des Anmeldekästchens (taktiles Signal) nicht ständig bei optischem Grün und muss ebenso wie bei Ampeln mit Dauer grün für Fußgänger händisch ausgelöst werden.

Die Aktivierung des akustischen (und bei der einen Firma taktilen) Signals erfolgt nach der vorgenommenen Auslösung erst bei der nächsten Grünphase für den entsprechenden Schutzweg.

Immer wieder kommt es zu Beschädigungen bis zur gänzlichen Zerstörung der Ampelkästchen, z.B. werden Anmeldetaster heraus gerissen und Lautsprecher zugeklebt, was zum zeitweisen Ausfall der wichtigen Signale
für die sehbeeinträchtigten Menschen führt.

Teilweise werden Fahrräder, Roller, Zeitungstaschen oder Werbung usw. an den Ampelmasten mit akustischen und taktilen Signalen angehängt oder aufgestellt, sodass die Auslösetaste zur Aktivierung des akustischen und Abtasten bzw. Auslösen des taktilen Signals nur schwer oder gar nicht
für sehbeeinträchtigte Menschen erreichbar ist. Durch im Winter immer wieder auch vorkommende Anhäufung von Schnee um den Ampelmast wird die Erreichbarkeit der Ampelkästchen für sehbeeinträchtigte Menschen eingeschränkt oder gar nicht ermöglicht.
Immer wieder stehen Fußgängerinnen direkt vor dem Ampelmast oder auf einem möglicherweise vorhandenen Blindenleitsystem, das zum Ampelmast führt und bilden dadurch ein Zugangshindernis für sehbeeinträchtigte Menschen zum Anmeldekästchen.

Die Ampelkästchen müssen für sehbeeinträchtigte Menschen vollkommen frei erreichbar sein!
Ebenso müssen die taktilen Bodeninformationen (tastbare Streifen am Boden – Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung), die Wege für sehbeeinträchtigte Menschen markieren und teilweise zu Ampelmasten
führen,frei von Hindernissen sein!

In Wien gibt es zumindest von vier verschiedenen Firmen Ampelkästchen mit akustischen und taktilen Signalen (ATAS) in verschiedener Form und Farbe (quaderförmig mit quadratischer oder rechteckiger Grundfläche
sowie eigenwillig geformte Kästchen in gelb, über orange bis blau).
Der Klang der akustischen Signale ist leicht unterschiedlich je nach Erzeugerfirma.

Weiters gibt es in Wien eine Sonderform von einigen Ampelkästchen, bei welchen die Lautstärke des akustischen Signals mittels des EURO-keys oder eines bestimmten Chips lauter gestellt werden kann.

In einigen Bundesländern können die akustischen Signale zusätzlich zur Vor-Ort-Auslösung auf der Unterseite des Ampelkästchens mit einem kleinen Handsender mittels Funk ausgelöst werden.

Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen müssen Menschen, die auf akustische und taktile Signale für die Querung einer Fahrbahn angewiesen sind, unbedingt auf einige wichtige Besonderheiten bei der Nutzung der akustischen und taktilen Einrichtungen achten.

Sehende Fußgänger sind keinesfalls mit so vielen Schwierigkeiten bei der Nutzung der optischen Ampeln konfrontiert!

Mehr Aufklärungsarbeit über den wirklichen Zweck des Knopfes an der Unterseite der Ampelkästchen wäre in Österreich wünschenswert.
Die Information aus Deutschland trifft auch in Österreich zu.

In regelmäßigen Abständen finden sich in deutschen Medien Informationen über die Ampeln mit akustischen und taktilen Signalen und der damit verbundene Hinweis auf den Knopf auf der Unterseite des Ampelkästchens, der nur zur Auslösung des akustischen Signals dient.
Link zum Artikel:
http://va.newsrepublic.net/s/byZxQkp

Link zu einem Informations-Video:
Video zu "An vielen Fußgängerampeln muss man das grüne Signal per
Tastendruck anfordern. Jeder kennt und nutzt den Knopf täglich."
Möglicherweise wird vor dem Video Werbung abgespielt.
https://www.kabeleins.at/tv/abenteuer-leben/freizeit-leben/news-trends/videos/dafuer-ist-der-knopf-unten-an-der-ampel-wirklich-da-clip
Tägliche Hindernisse

Scharfkantiges mobiles Straßenverkehrszeichen auf schmalem Gehsteig
Wien 14., Hägelingasse in der Nähe zur Kreuzung mit der Spallartgasse,
in Richtung hütteldorfer Straße auf der rechten Straßenseite
2019 01 21

Auf dem sehr schmalen Gehsteig der Hägelingasse nahe der Kreuzung Spallartgasse, in Richtung hütteldorfer Straße auf der rechten Seite (ungerade ONR) stehen scharfkantige mobile Straßenverkehrszeichen.

Weshalb ist das kleine eckige Schild "Anfang" mit einem Kantenschutz versehen, das große runde Schild "Halten und Parken verboten" und das viereckige Schild mit der zeitangabe jedoch nicht!?

Muss das StVZ an der engsten Stelle des gehsteiges aufgestellt werden?

Es werden anscheinend an dieser Stelle öfters mobile StVZ aufgestellt.
Tägliche Hindernisse

Schneestangen an Hausmauer gelehnt
Wien 13., Hietzinger Hauptstraße 2, Erste Bank
2019 01 16

An dem Gebäude der Erste Bank sind Schneestangen an der Hausmauer angelehnt, die vor Dachschnee und Eiszapfen warnen sollen.

Bei tatsächlicher Gefahr durch herabfallenden Dachschnee oder Eiszapfen ist deren sofortige Entfernung erforderlich und der Gehsteig abzusperren, siehe Straßenverkehrsordnung.
Gibt es keine Gefahr, so sind die Absperrungen zu entfernen.

Mit dem BlindenLangstock werden die Schneestangen meist unterlaufen, ein
Umfallen der Stangen ist die Folge.
Tägliche Hindernisse

Zustellwagen steht auf Zugang zur wohnhausanlage
Wien 10.,herzgasse 110
2019 01 09

Knapp vor der Einmündung des Zugangsweges zur wohnhausanlage Herzgasse 110 in den Gehsteig steht in der Mitte des Weges ein Zustellwagen befüllt mit diversen Postsendungen. Derartige Gegenstände stellen für blinde Menschen ein unerwartetes Hindernis dar.

Der zusteller war nicht zu finden.

Ich konnte in Ruhe die Fotoaufnahmen machen und wartete noch wenige Minuten, jedoch es kam niemand.

Zugangswege sind von Hindernissen frei zu halten.

Die zusteller sind aufgerufen, ihre zustellwagen nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen oder an geeigneten Stellen abzustellen.
So wird richtig Schnee geräumt!

Informationen zur Schneeräumung.

Zu Beginn meiner Ausführungen finden sie die Ansprechstellen in Wien bei Problemen mit der Schneeräumung, in den Bundesländern wenden sie sich an die zuständige Gemeinde.

Wien:

MA 48 – Logo
SCHNEETELEFON: 546 48

MA 22 – Logo
WIENER UMWELTHOTLINE: 4000-8022
WWW.ABFALL.WIEN.AT

Eine Meldung per E-Mail an das Stadtservice Wien ist ebenso möglich:
E-Mail: stadtservice@post.wien.gv.at

Da es heuer, so ganz unerwarteter Weise wieder geschneit hat und trotz der relativ geringen Schneemängeln in Wien Probleme mit der Schneeräumung aufgetreten sind, nachfolgend einige wichtige Informationen zusammengefasst:

Grund meiner neuerlichen Beschäftigung mit dem Thema war unter anderem die mangelhafte Schneeräumung in der Straßenbahnstation der Linie O, Raxstraße-Rudolfshügelgasse in der Migerkastraße.
Auch in anderen Stationen und auf einigen Gehwegen war die Schneeräumung äußerst mangelhaft. Ansatzweise waren auch wieder Schneeanhäufungen an Ampelmasten mit akustischen und taktilen Signalgebern zu finden.

Bei der oben genannten Station der Linie O war ein Streifen am Gehsteig zwischen der Haltestellentafel und dem Wartehaus anscheinend mit einem Kleinschneepflug geräumt und gestreut worden, der Bereich entlang der
Randsteinkante in der Station jedoch nicht. Die Straßenbahn konnte vom geräumten Bereich nur über die Schneeablagerungen entlang der Randsteinkante verlassen oder betreten werden.

Ich habe das Problem am 16. Dezember 2018 und nach neuerlichen Schneefällen nochmals am 4. Jänner 2019 dem Stadtservice Wien mit Fotos gemeldet.

Ergebnis von den Meldungen und einigen Telefonaten war die Rückmeldung vom Stadtservice, das der Gehsteig und der Stationsbereich von Liegenschaftseigentümer, in diesem Fall Wiener Wohnen geräumt werden muss.

Grundlage für die Schneeräumung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der gültigen Fassung, siehe weiter unten.

Das Stadtservice Wien hat mir freundlicherweise zwei Links übermittelt mit weiteren wichtigen Informationen.
Die Links sowie ein Auszug aus dem Dokument der MA 22 finden sie nach dem Auszug aus der StVO.
Auf den Inhalt des Dokuments der MA 22 – Umweltschutz kann bei Meldungen von Problemen in Wien durch sehbehinderte Menschen Bezug genommen werden. Das Dokument enthält Informationen, wie die Bereiche von Schutzwegen, Ampelmasten und taktilen Bodeninformationen geräumt werden müssen:

Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:
§ 93. Pflichten der Anrainer.
(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, daß die entlang der Liegenschaft
in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.
(1a) In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die Verpflichtung nach Abs. 1 für einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten.
(2) Die in Abs. 1 genannten Personen haben ferner dafür zu sorgen, daß Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden.
(3) Durch die in den Abs. 1 und 2 genannten Verrichtungen dürfen Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; wenn nötig, sind die gefährdeten Straßenstellen abzuschranken oder sonst in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Bei den Arbeiten ist darauf Bedacht zu nehmen, daß der Abfluß des Wassers von der Straße nicht behindert, Wasserablaufgitter und Rinnsale nicht verlegt, Sachen, insbesondere Leitungsdrähte, Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen nicht beschädigt und Anlagen für den Betrieb von Eisenbahnen, insbesondere von Straßenbahnen oder Oberleitungsomnibussen in ihrem Betrieb nicht gestört werden.
(4) Nach Maßgabe des Erfordernisses des Fußgängerverkehrs, sowie der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des übrigen Verkehrs hat die Behörde, sofern im Einzelfall unter den gleichen Voraussetzungen auf Antrag des nach Abs. 1 oder 5 Verpflichteten nicht die Erlassung eines
Bescheides in Betracht kommt, durch Verordnung
a) die in Abs. 1 bezeichneten Zeiten, in denen die dort genannten Verkehrsflächen von Schnee oder Verunreinigung gesäubert oder bestreut sein müssen, einzuschränken;
b) die in Abs. 1 bezeichneten Verrichtungen auf bestimmte Straßenteile, insbesondere auf eine bestimmte Breite des Gehsteiges (Gehweges) oder der Straße einzuschränken;
c) zu bestimmen, daß auf gewissen Straßen oder Straßenteilen nicht alle in Abs. 1 genannten Verrichtungen vorgenommen werden müssen;
d) die Vorsichtsmaßregeln näher zu bestimmen, unter denen die in Abs. 1 und 2 bezeichneten Verrichtungen durchzuführen sind.
(5) Andere Rechtsvorschriften, insbesondere das Hausbesorgergesetz, BGBl. Nr. 16/1970, werden
durch die Abs. 1 bis 4 nicht berührt. Wird durch ein Rechtsgeschäft eine Verpflichtung nach Abs. 1 bis 3 übertragen, so tritt in einem solchen Falle der durch das Rechtsgeschäft Verpflichtete an die Stelle des
Eigentümers.
(6) Zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf die Straße ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt.
Ende Zitat.

nachfolgend ein Auszug aus dem Dokument der MA 22 der Stadt wien – Umweltschutz:

Neuauflage 2012 – inkl. Rechtsvorschriften Stand 1. 9. 2012
SCHNEE UND EIS IN WIEN:Verpflichtungen für Liegenschaftseigentümer
MA 22 – Logo

SO RÄUMEN SIE RICHTIG
DAS 1 X 1 DER SCHNEERÄUMUNG
Was muss beachtet werden?

Zwischen 6 und 22 Uhr müssen Gehwege samt den dazugehörigen Stiegenanlagen geräumt bzw. bei Glatteis bestreut sein – es sei denn, es liegt eine behördliche Befreiung durch die MA 46 vor. In diesem Fall ist
eine Kennzeichnung vor Ort erforderlich.
Gehsteige und Gehwege müssen zu zwei Dritteln geräumt werden.
Der Schnee muss am verbleibenden äußeren Gehwegrand abgeladen und darf nicht auf den Radweg oder die Straße geschaufelt werden. Haus und Grundstückseinfahrten dürfen ebenfalls nicht zur Schneeablagerung herangezogen werden. Bleibt nach der Räumung auf der Fläche eine
rutschige Schneeschicht oder Glatteis, muss diese gestreut werden.
Ist der Gehsteig schmäler als 1,5 Meter, muss die ganze Gehsteigbreite geräumt und bestreut werden. Die Ablagerungen von Schnee in der Parkspur ist in diesem Fall eingeschränkt zulässig, wobei der fließende Verkehr
nicht behindert werden darf.
Im Bereich von Haltestellen bei öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Kreuzungen, bei Zebrastreifen sowie bei Behindertenparkplätzen muss der ganze Gehweg winterlich betreut werden. Die Ablagerung von Schnee auf der Fahrbahn ist hier jedenfalls unzulässig.
Befindet sich zwischen zwei Liegenschaften ausschließlich ein Gehweg, so ist die zu betreuende Fläche von beiden Seiten – von der Mitte des Weges aus – zu räumen, sodass in der Mitte eine durchgängig freie Fläche verbleibt. Zugänge zu Liegenschaften und Geschäften sind zusätzlich zu
räumen und zu bestreuen.
Damit niemand gefährdet wird, lassen Sie Schneewechten und Eisbildungen auf Dächern zur Straße hin schnellstmöglich entfernen. Gefährdete Bereiche bitte absperren oder kennzeichnen.

Nehmen Sie Rücksicht auf sehbehinderte Menschen!
Taktile Leiteinrichtungen und akustische Signalgeber bei Ampeln sind für die sichere Mobilität von sehbehinderten Menschen sehr wichtig.
Deshalb sind diese Bereiche ebenfalls in die winterliche Betreuung mit einzubeziehen. Schneeablagerungen sind bei den Signalgebern mit ihren tastbaren Schildern sowie bei taktilen Leiteinrichtungen unzulässig, da diese ansonsten für den betroffenen Personenkreis unbrauchbar werden.
Schneeanhäufungen in der Gehlinie sind generell zu vermeiden.

Bildhafte Erklärung: Text: Gehsteige müssen zu 2 Dritteln geräumt werden. Im Bereich von behindertenparkplätzen muss die gesamte Gehsteigbreite geräumt werden.
Gehsteige und Gehwege müssen zu zwei Dritteln geräumt werden.
Im Bereich von Behindertenparkplätzen muss die gesamte Gehsteigbreite geräumt werden.

Bildhafte Erklärung: Text: Bei Kreuzungen und bei Zebrastreifen muss der ganze Gehweg geräumt und gestreut werden.
Bei Kreuzungen und bei Zebrastreifen muss der ganze Gehweg geräumt und gestreut werden.
Der Schnee muss am äußeren Gehwegrand abgeladen und darf nicht auf die Fahrbahn bzw. den Radweg geschaufelt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick:
• Für Schneeräumung und Streuen auf Gehsteigen und Gehwegen sind die angrenzenden LiegenschaftseigentümerInnen zuständig.
Die Verantwortung für Fahrbahnen liegt bei den StraßenerhalterInnen.
• Geräumt und gestreut sein muss in der Zeit von 6 bis 22 Uhr.
• Erst räumen, dann streuen!
• Beim Streuen gilt der Grundsatz:
So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
• „Salz“ ist im Umkreis von 10 Metern von Bäumen und Grasflächen verboten.
• Zwei Drittel des Gehsteiges müssen geräumt sein, ein Drittel dient zur Schneeablage.
Volle Räumpflicht besteht:
• bei Gehsteigen mit einer Breite von weniger als 1,5 Metern
• bei Kreuzungsbereichen
• bei Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln
• im Bereich von Schutzwegen (Zebrastreifen)
• im Bereich von Behindertenparkplätzen
• Steht kein Gehsteig zur Verfügung, ist ein Streifen von einem Meter Breite entlang der Häuserfront winterlich zu betreuen
(auch in Fußgängerzonen).
• Schneeverlagerungen vom Gehsteig auf Radwege bzw. Fahrbahnen sind verboten. Ausnahme: Bei Gehsteigen von weniger als 1,5 m Breite ist die Schneeablagerung in der Parkspur zulässig.
• Bei Dachlawinengefahr das Dach räumen bzw. räumen lassen (z. B. durch einen Dachdecker).
• Sind die ausgebrachten Streumittel für die Verkehrssicherheit nicht mehr erforderlich, müssen diese wieder eingekehrt werden.

Strenge Kontrollen durch die Stadt Wien!
Ende Zitat.

Links zu Dokumenten mit Informationen zur Schneeräumung in Wien:
1. Wirtschaftskammer Wien
https://www.wko.at/branchen/w/information-consulting/entsorgungs-ressourcenmanagement/Schneeraeumung-2015.pdf
2., Magistratsabteilung 22 – Umweltschutz
https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/service/publikationen/pdf/schnee-eis-in-wien.pdf

Link zum Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung im RIS :
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336

Wolfgang Kremser
Wolfgang Kremser hat etwas in Anika Prajos Chronik geschrieben.
Hallo Anika! Alles gute zu deinem Geburtstag!
Wolfgang Kremser hat etwas in Hildegard Weiss Chronik geschrieben.
Alles Gute zu deinem Geburtstag! Wolfgang
Von Wolfgang Kremser am Sonntag, 1. August 2021 um 09:54 UTC+02:00 erstellt
Enthält Daten von 1. Januar 2019 bis 1. Januar 2020