Rückblick 2011/2020
Eine Bilanz erstellt im Jänner 2021
Ein Jahrzehnt ist vergangen, was ist geschehen?
Eine keinesfalls Vollständigkeit beanspruchende Zusammenstellung aus persönlicher Sicht eines blinden Bürgers.
Entwicklung in den letzten 10 Jahren
In einigen Lebensbereichen gab es für sehbeeinträchtigte Menschen im letzten Jahrzehnt 2011/2020 Verbesserungen, in anderen Bereichen ist die Entwicklung so gut wie stehen geblieben, teilweise haben sich Rahmenbedingungen sogar verschlechtert.
In den unterschiedlichsten Lebensbereichen ist die Realität für Menschen mit Behinderung noch teilweise sehr weit entfernt von dem Gesetzesziel einer größtmöglichen Annäherung an eine Gleichbehandlung und an eine barrierefreie Gestaltung.
Was sagt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG (01.01.2006).
Gesetzesziel des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Fallen Regelungen in den Zuständigkeitsbereich von Landes-Behindertengleichstellungs-Gesetzen bzw. landesgesetzlichen Vorschriften oder anderen in Österreich gültigen Regelwerken „im Sinne des Geistes des Gleichstellungsrechtes“, so sind diese Regelungen analog anzuwenden.
Entsprechend BGStG § 6. (5) sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Das Ziel ist die größtmögliche Annäherung an eine Gleichbehandlung, sowie das Angebot von barrierefrei gestalteten Lebensbereichen (z.B. baulichen Anlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Informationssystemen etc.), sodass sie auch für behinderte Menschen zugänglich und nutzbar sind.
—
Der Eindruck, dass in den letzten Jahren immer weniger Menschen mit Behinderung aufgrund der Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) Erfolge erzielen ist durchaus begründet.
Nach wie vor gibt es keinen Anspruch des einzelnen Betroffenen auf Unterlassung oder Beseitigung der Diskriminierung.
Sehr nachteilig für die Betroffenen wirken sich die Hürden wegen des Prozessrisikos bei einer Klage nach einer gescheiterten Schlichtung aus.
Internetseiten und Smartphone-Apps
Die barrierefreie Zugänglichkeit von WEB-Seiten und Smartphone-Apps einiger Anbieter lässt nach wie vor zu wünschen übrig. Besonders in Zeiten wie diesen, also der allbeherrschenden Choronapandemie, sind barrierefrei zugängliche WEB-Seiten und Apps gefragter denn je.
Schon die technische Prüfung auf barrierefreie Zugänglichkeit vor der Veröffentlichung würde einige Probleme der WEB-Seiten und Apps aufzeigen, die Gebrauchstauglichkeit bzw. Bedienbarkeit ist noch ein anderes Thema.
Haushaltsgeräte
Die Bedienung zahlreicher Haushaltsgeräte (sie sind technische Gebrauchsgegenstände) hat sich durch den zunehmenden Einsatz von Touchscreens vollkommen verändert. Eine vollständige Bedienmöglichkeit der Geräte durch z.B. Drehknöpfe, die einrasten oder Drucktasten ist nur mehr eher selten zu finden.
Die alternative Bedienung der modernen Haushaltsgeräte mit Hilfe von Smartphones oder Sprachassistenten ist teilweise bereits gegeben, erfordert jedoch Bereitschaft und Möglichkeit des Kunden, diese zusätzlich erforderlichen technischen „Hilfsgeräte“ zu nutzen bzw. Nutzen zu können.
Eine direkte Bedienbarkeit der Geräte, wie sie allgemein üblich ist, ist durch die Verwendung von Hilfsgeräten jedenfalls nicht gegeben.
Baustellen- und Gefahrenbereichsabsicherungen im öffentlichen Raum
sind teilweise nach wie vor mangelhaft ausgeführt.
Scharfkantige mobile Straßenverkehrszeichen, an welchen Verletzungsgefahr besteht, stehen weiterhin auf Gehsteigen und engen den Bewegungsraum ein. Ersatzgehsteige fehlen teilweise bei gesperrten Gehsteigen. Fußgänger werden einfach auf die andere Straßenseite verwiesen. Mit Holzplatten abgedeckte Künetten sind nicht barrierefrei nutzbar.
Ampeln
Oberhalb von Anmeldekästchen mit akustischen und tastbaren Signalen sind nach wie vor noch einzelne (beleuchtete) kantige Straßenverkehrszeichen montiert, obwohl seit Oktober 2015 die in der Straßenverkehrsordnung angegebene Mindesthöhe der Unterkante eines Straßenverkehrszeichens auf einer für den Fußgängerverkehr bestimmten Fläche mindestens 2,20 m beträgt.
Die seit Jahren zunehmend eingesetzten unvollständigen Verkehrslichtsignalanlagen über Gleiskörper und Busspuren machen besonders Menschen mit Sehbehinderung Schwierigkeiten. Diese Anlagen haben kein Grünsignal für FußgängerInnen, nur ein Rot- und Gelbsignal und daher auch kein akustisches Freigabesignal für sehbeeinträchtigte Menschen mit dessen Hilfe sie den Gleiskörper oder die Busspur möglichst sicher queren können.
Hindernisse im öffentlichen Raum
Die Zahl der Hindernisse im öffentlichen Raum, wie z.B. auf tastbaren Leitsystemen abgestellte oder an Ampelmasten angehängte Fahrräder und Skooter, Reklame und Möbel von Schanigärten, Blumenkisten entlang von Hausmauern, die als Orientierung für sehbeeinträchtigte Menschen dienen, ist nicht wirklich weniger geworden.
Postkästen
Die Zahl der gelben Postkästen, die auf Gehsteigen an Hausmauern montiert sind und wesentlich mehr als 15 cm von diesen abstehen, hat sich zwar merklich in den letzten Jahren verringert, sie sind aber nach wie vor mit dem Blinden-Langstock nicht ertastbar. Der Stock gleitet unter den Postkästen hindurch, ein schmerzhaftes Anstoßen an den Postkasten kann die Folge sein. Eine Absicherung gegen das Unterlaufen mittels Bügel oder rahmen oder einer Postkastenkonstruktion bis zum Boden war bisher nicht möglich.
Ähnliches gilt für Automaten und andere Gegenstände sowie Konstruktionselemente, die mehr als 15 cm von einer Hauswand oder Montageeinrichtung abstehen.
Wiener Linien
Das Problem der Ansage der Linie und des Fahrzieles über die Außenlautsprecher der öffentlichen Verkehrsmittel für in Stationen wartende Fahrgäste, die die Anzeigen nicht lesen können, ist nach wie vor nicht gelöst.
Öffentliche Verkehrsmittel, die am zweiten Haltepunkt einen Fahrgastwechsel durchführen, fahren oftmals am ersten Haltepunkt einer Doppelstation durch, obwohl am ersten Haltepunkt Fahrgäste warten.
Besonders kritisch ist die Situation in Fahrbahnhaltestellen, wo zwischen Gehsteig und haltenden öffentlichen Verkehrsmittel (Straßenbahn, Bus) eine Fahrbahn verläuft. Hier kommt es immer wieder zur Gefährdung von ein- und aussteigenden Fahrgästen durch Fahrzeuglenker, die an dem in der Station haltendem öffentlichen Verkehrsmittel an der Türseite vorbeifahren wollen.
Zu den oben genannten bisherigen Schwierigkeiten kam im vergangenen Jahr 2020 wegen der Maßnahmen zur Eindämmung des Choronavirus noch die geschlossene Fahrertüre bei Straßenbahnen ohne Fahrerkabine und Bussen hinzu. Diese Maßnahme verhindert eine Kontaktaufnahme eines sehbeeinträchtigten Fahrgastes mit dem Fahrpersonal, um die Linie erfragen zu können.
Als letzte Möglichkeit bleibt sehbeeinträchtigten Fahrgästen nur mehr andere Fahrgäste zu fragen, welche Linie einfährt, jedoch ist die erteilte Auskunft nicht immer richtig.
Bei den Wiener Linien werden die Stationsansagen in den Straßenbahnen und Bussen nach wie vor durch Störungsansagen und Ansagen zur Aufforderung des Tragens des Mund-Nasen-Schutzes überspielt, sodass die für die Orientierung sehbeeinträchtigter Fahrgäste erforderlichen Stationsansagen nicht verständlich sind.
In den U-Bahn-Garnituren werden die Stationsansagen noch immer ca. 10 Sekunden nach dem Ausfahren des Zuges aus der letzten Station angesagt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Fahrtlärm schon sehr hoch und daher die Stationsansagen teilweise bis gar nicht verständlich.
Seit Einführung der Wiener U-Bahn, das war vor gut 40 Jahren, existiert das Problem, es wurde bisher nicht durch Ansage der Station unmittelbar nach schließen der Türen und Abfahrt des Zuges aus einer Station gelöst.
Steigt ein sehbehinderter Fahrgast in einer falschen Station eines öffentlichen Verkehrsmittels aus, so hat er große Schwierigkeiten zu erfahren, in welcher Station er sich befindet. Für blinde Menschen gibt es gar keine Möglichkeit den Stationsnamen selbstständig zu erfahren. Ein Befragen anderer Menschen ist erforderlich!
Tastbare Leitsysteme
Die Sanierung beschädigter oder nach Aufgrabungen fehlender tastbarer Leitsysteme dauert oft sehr lang.
Im Bereich so mancher wichtiger Umsteigestelle zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln fehlt noch immer ein tastbares Leitsystem (z.B. Bahnhofsvorplatz Heiligenstadt) oder ist dieses defekt (U4 Hietzing Ostseite).
In Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, wo es keine ausreichende Orientierungsmöglichkeit für seheingeschränkte Menschen gibt, fehlen Aufmerksamkeitsfelder bei der Fahrertüre, um diese auffinden zu können.
Übermittlung von Informationen in digitaler Form an sehbeeinträchtigte Menschen
Die Versorgung sehbeeinträchtigter Menschen mit für sie wichtigen Informationen in digitaler Form stellt sich sehr unterschiedlich dar.
Einige Einrichtungen haben ihre E-Mail-Aussendungen während der Lockdowns wesentlich vermehrt und versuchen das teilweise bestehende Informationsdefizit sehbeeinträchtigter Menschen auszugleichen.
Eine E-Mail als Informationsträger dient zur einfachen und raschen Informationsübermittlung. Eine aussagekräftige Betreffzeile ermöglicht der Leserin oder dem Leser eine gezielte Auswahl aus interessanten E-Mails.
Auf mobilen Geräten wie Smartphones sind E-Mails ebenso gut mit Screenreadern lesbar.
Eine im HTML-Format erstellte E-Mail mit vorhandenen Überschriften ermöglich Nutzern von Screenreadern die Navigation mit den Schnellnavigationstasten von Überschrift zu Überschrift, um den Überblick über lesenswerte Artikel oder Abschnitte des Dokuments zu bekommen.
Die Übermittlung nur eines Links in einer Mail zu einem PDF-Dokument, welches von einer WEB-Seite heruntergeladen werden muss, um es danach lesen zu können ist keine einfach zugängliche Informationsübermittlung von Aussendern an Menschen, die einen Screenreader nutzen müssen.
Wenn der Text des PDF-Dokuments (besser des ursprünglichen Word-Dokuments) vom Aussender in das Mail kopiert wird, so können in alle Screenreader-Nutzer auf einfachem Weg gleich als Mail lesen.
Der Link zum PDF-Dokument kann im Mail weiter angegeben werden, falls jemand das Original lesen oder abspeichern will.
Der Umweg über ein herunter zu ladendes PDF-Dokument ist zeitaufwändig und nicht wirklich notwendig.
Die Einschränkung auf eine ausschließliche Zusendung von PDF-Dokumenten an Einrichtungen für seheingeschränkte Menschen ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erforderlich, da sowohl in Word- als auch in PDF-Dokumenten eine Übermittlung von Schadsoftware möglich ist.
Die aktuellste technische Ausstattung einschließlich aller Programme und der modernste Screenreader sowie die für deren Bedienung erforderlichen Kenntnisse bis zum letzten Trick darf nicht Voraussetzung sein, um als blinder Mensch an bestimmte zugedachte Informationen kommen zu können.
Die Informationsübermittlung muss möglichst niederschwellig sein und dafür eignet sich eine E-Mail im Text- oder HTML-Format sehr gut.
Angekündigte und nicht erfolgende Verbesserungen
Meiner Ansicht nach macht es nicht viel Sinn auf politischen und anderen Ebenen ständig Zuversicht zu verbreiten. Dass Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in Aussicht sind, ist auf Dauer in einigen Bereichen nicht mehr glaubhaft. Vielmehr wäre es angebracht, Versäumnisse aufzuarbeiten und tatsächliche Verbesserungen im Sinne der Barrierefreiheit mit Nachdruck zu verlangen und deren Umsetzung einzufordern. An letzterem, das Aufzeigen und der tatsächlichen Beseitigung von Barrieren jedweder Art, fehlt es zunehmend in den letzten Jahren.
Zusammenfassung
Das letzte Jahrzehnt war im Sinne der Verbesserung der Barrierefreiheit für sehbeeinträchtigte Menschen mit zunehmender Dauer immer fortschrittsgebremster und hat mit den teilweise massiven coronabedingten Einschränkungen des letzten Jahres seinen ernüchternden Ausklang gefunden.
Nachwort
Ja, es gibt die verschiedensten Hürden, die den Menschen mit Seh-Behinderung den Alltag „versüßen“!
Oftmals könnten diese Probleme relativ einfach gelöst werden.
Leider fehlt einigen handelnden Personen nach wie vor die Sensibilität für die Erkennung der aus ihrer Vorgangsweise möglicherweise im Lebensalltag seh-behinderter und blinder Menschen entstehenden Probleme und des daraus folgenden Zeitaufwandes.
Anzuraten ist jeden Betroffenen soweit ihm das möglich ist, sich selbst Mit anstehenden Problemen an Behörden und Institutionen, Verkehrsunternehmungen usw. zu wenden und nicht darauf zu warten, dass es andere für ihn machen.
Je mehr Stimmen sich erheben und ihre Unzufriedenheit mit Lösungen darlegen, je eher besteht die Wahrscheinlichkeit einer Änderung.
Ein blinder Bürger Wiens
Wolfgang Kremser
—
Wolfgang Kremser
Neilreichgasse 99/9/12
1100 Wien
Österreich / Austria
E-Mail: wolfgang.kremser@gmx.at
Tel. Festnetz: +43 1 604 13 58 (Anrufbeantworter)
Tel. Mobil: +43 664 25 45 999
Skype: Verkehrswolferl
Facebook: https://www.facebook.com/wolfgang.kremser.735
Eine Bilanz erstellt im Jänner 2021
Ein Jahrzehnt ist vergangen, was ist geschehen?
Eine keinesfalls Vollständigkeit beanspruchende Zusammenstellung aus persönlicher Sicht eines blinden Bürgers.
Entwicklung in den letzten 10 Jahren
In einigen Lebensbereichen gab es für sehbeeinträchtigte Menschen im letzten Jahrzehnt 2011/2020 Verbesserungen, in anderen Bereichen ist die Entwicklung so gut wie stehen geblieben, teilweise haben sich Rahmenbedingungen sogar verschlechtert.
In den unterschiedlichsten Lebensbereichen ist die Realität für Menschen mit Behinderung noch teilweise sehr weit entfernt von dem Gesetzesziel einer größtmöglichen Annäherung an eine Gleichbehandlung und an eine barrierefreie Gestaltung.
Was sagt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG (01.01.2006).
Gesetzesziel des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Fallen Regelungen in den Zuständigkeitsbereich von Landes-Behindertengleichstellungs-Gesetzen bzw. landesgesetzlichen Vorschriften oder anderen in Österreich gültigen Regelwerken „im Sinne des Geistes des Gleichstellungsrechtes“, so sind diese Regelungen analog anzuwenden.
Entsprechend BGStG § 6. (5) sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Das Ziel ist die größtmögliche Annäherung an eine Gleichbehandlung, sowie das Angebot von barrierefrei gestalteten Lebensbereichen (z.B. baulichen Anlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Informationssystemen etc.), sodass sie auch für behinderte Menschen zugänglich und nutzbar sind.
—
Der Eindruck, dass in den letzten Jahren immer weniger Menschen mit Behinderung aufgrund der Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) Erfolge erzielen ist durchaus begründet.
Nach wie vor gibt es keinen Anspruch des einzelnen Betroffenen auf Unterlassung oder Beseitigung der Diskriminierung.
Sehr nachteilig für die Betroffenen wirken sich die Hürden wegen des Prozessrisikos bei einer Klage nach einer gescheiterten Schlichtung aus.
Internetseiten und Smartphone-Apps
Die barrierefreie Zugänglichkeit von WEB-Seiten und Smartphone-Apps einiger Anbieter lässt nach wie vor zu wünschen übrig. Besonders in Zeiten wie diesen, also der allbeherrschenden Choronapandemie, sind barrierefrei zugängliche WEB-Seiten und Apps gefragter denn je.
Schon die technische Prüfung auf barrierefreie Zugänglichkeit vor der Veröffentlichung würde einige Probleme der WEB-Seiten und Apps aufzeigen, die Gebrauchstauglichkeit bzw. Bedienbarkeit ist noch ein anderes Thema.
Haushaltsgeräte
Die Bedienung zahlreicher Haushaltsgeräte (sie sind technische Gebrauchsgegenstände) hat sich durch den zunehmenden Einsatz von Touchscreens vollkommen verändert. Eine vollständige Bedienmöglichkeit der Geräte durch z.B. Drehknöpfe, die einrasten oder Drucktasten ist nur mehr eher selten zu finden.
Die alternative Bedienung der modernen Haushaltsgeräte mit Hilfe von Smartphones oder Sprachassistenten ist teilweise bereits gegeben, erfordert jedoch Bereitschaft und Möglichkeit des Kunden, diese zusätzlich erforderlichen technischen „Hilfsgeräte“ zu nutzen bzw. Nutzen zu können.
Eine direkte Bedienbarkeit der Geräte, wie sie allgemein üblich ist, ist durch die Verwendung von Hilfsgeräten jedenfalls nicht gegeben.
Baustellen- und Gefahrenbereichsabsicherungen im öffentlichen Raum
sind teilweise nach wie vor mangelhaft ausgeführt.
Scharfkantige mobile Straßenverkehrszeichen, an welchen Verletzungsgefahr besteht, stehen weiterhin auf Gehsteigen und engen den Bewegungsraum ein. Ersatzgehsteige fehlen teilweise bei gesperrten Gehsteigen. Fußgänger werden einfach auf die andere Straßenseite verwiesen. Mit Holzplatten abgedeckte Künetten sind nicht barrierefrei nutzbar.
Ampeln
Oberhalb von Anmeldekästchen mit akustischen und tastbaren Signalen sind nach wie vor noch einzelne (beleuchtete) kantige Straßenverkehrszeichen montiert, obwohl seit Oktober 2015 die in der Straßenverkehrsordnung angegebene Mindesthöhe der Unterkante eines Straßenverkehrszeichens auf einer für den Fußgängerverkehr bestimmten Fläche mindestens 2,20 m beträgt.
Die seit Jahren zunehmend eingesetzten unvollständigen Verkehrslichtsignalanlagen über Gleiskörper und Busspuren machen besonders Menschen mit Sehbehinderung Schwierigkeiten. Diese Anlagen haben kein Grünsignal für FußgängerInnen, nur ein Rot- und Gelbsignal und daher auch kein akustisches Freigabesignal für sehbeeinträchtigte Menschen mit dessen Hilfe sie den Gleiskörper oder die Busspur möglichst sicher queren können.
Hindernisse im öffentlichen Raum
Die Zahl der Hindernisse im öffentlichen Raum, wie z.B. auf tastbaren Leitsystemen abgestellte oder an Ampelmasten angehängte Fahrräder und Skooter, Reklame und Möbel von Schanigärten, Blumenkisten entlang von Hausmauern, die als Orientierung für sehbeeinträchtigte Menschen dienen, ist nicht wirklich weniger geworden.
Postkästen
Die Zahl der gelben Postkästen, die auf Gehsteigen an Hausmauern montiert sind und wesentlich mehr als 15 cm von diesen abstehen, hat sich zwar merklich in den letzten Jahren verringert, sie sind aber nach wie vor mit dem Blinden-Langstock nicht ertastbar. Der Stock gleitet unter den Postkästen hindurch, ein schmerzhaftes Anstoßen an den Postkasten kann die Folge sein. Eine Absicherung gegen das Unterlaufen mittels Bügel oder rahmen oder einer Postkastenkonstruktion bis zum Boden war bisher nicht möglich.
Ähnliches gilt für Automaten und andere Gegenstände sowie Konstruktionselemente, die mehr als 15 cm von einer Hauswand oder Montageeinrichtung abstehen.
Wiener Linien
Das Problem der Ansage der Linie und des Fahrzieles über die Außenlautsprecher der öffentlichen Verkehrsmittel für in Stationen wartende Fahrgäste, die die Anzeigen nicht lesen können, ist nach wie vor nicht gelöst.
Öffentliche Verkehrsmittel, die am zweiten Haltepunkt einen Fahrgastwechsel durchführen, fahren oftmals am ersten Haltepunkt einer Doppelstation durch, obwohl am ersten Haltepunkt Fahrgäste warten.
Besonders kritisch ist die Situation in Fahrbahnhaltestellen, wo zwischen Gehsteig und haltenden öffentlichen Verkehrsmittel (Straßenbahn, Bus) eine Fahrbahn verläuft. Hier kommt es immer wieder zur Gefährdung von ein- und aussteigenden Fahrgästen durch Fahrzeuglenker, die an dem in der Station haltendem öffentlichen Verkehrsmittel an der Türseite vorbeifahren wollen.
Zu den oben genannten bisherigen Schwierigkeiten kam im vergangenen Jahr 2020 wegen der Maßnahmen zur Eindämmung des Choronavirus noch die geschlossene Fahrertüre bei Straßenbahnen ohne Fahrerkabine und Bussen hinzu. Diese Maßnahme verhindert eine Kontaktaufnahme eines sehbeeinträchtigten Fahrgastes mit dem Fahrpersonal, um die Linie erfragen zu können.
Als letzte Möglichkeit bleibt sehbeeinträchtigten Fahrgästen nur mehr andere Fahrgäste zu fragen, welche Linie einfährt, jedoch ist die erteilte Auskunft nicht immer richtig.
Bei den Wiener Linien werden die Stationsansagen in den Straßenbahnen und Bussen nach wie vor durch Störungsansagen und Ansagen zur Aufforderung des Tragens des Mund-Nasen-Schutzes überspielt, sodass die für die Orientierung sehbeeinträchtigter Fahrgäste erforderlichen Stationsansagen nicht verständlich sind.
In den U-Bahn-Garnituren werden die Stationsansagen noch immer ca. 10 Sekunden nach dem Ausfahren des Zuges aus der letzten Station angesagt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Fahrtlärm schon sehr hoch und daher die Stationsansagen teilweise bis gar nicht verständlich.
Seit Einführung der Wiener U-Bahn, das war vor gut 40 Jahren, existiert das Problem, es wurde bisher nicht durch Ansage der Station unmittelbar nach schließen der Türen und Abfahrt des Zuges aus einer Station gelöst.
Steigt ein sehbehinderter Fahrgast in einer falschen Station eines öffentlichen Verkehrsmittels aus, so hat er große Schwierigkeiten zu erfahren, in welcher Station er sich befindet. Für blinde Menschen gibt es gar keine Möglichkeit den Stationsnamen selbstständig zu erfahren. Ein Befragen anderer Menschen ist erforderlich!
Tastbare Leitsysteme
Die Sanierung beschädigter oder nach Aufgrabungen fehlender tastbarer Leitsysteme dauert oft sehr lang.
Im Bereich so mancher wichtiger Umsteigestelle zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln fehlt noch immer ein tastbares Leitsystem (z.B. Bahnhofsvorplatz Heiligenstadt) oder ist dieses defekt (U4 Hietzing Ostseite).
In Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, wo es keine ausreichende Orientierungsmöglichkeit für seheingeschränkte Menschen gibt, fehlen Aufmerksamkeitsfelder bei der Fahrertüre, um diese auffinden zu können.
Übermittlung von Informationen in digitaler Form an sehbeeinträchtigte Menschen
Die Versorgung sehbeeinträchtigter Menschen mit für sie wichtigen Informationen in digitaler Form stellt sich sehr unterschiedlich dar.
Einige Einrichtungen haben ihre E-Mail-Aussendungen während der Lockdowns wesentlich vermehrt und versuchen das teilweise bestehende Informationsdefizit sehbeeinträchtigter Menschen auszugleichen.
Eine E-Mail als Informationsträger dient zur einfachen und raschen Informationsübermittlung. Eine aussagekräftige Betreffzeile ermöglicht der Leserin oder dem Leser eine gezielte Auswahl aus interessanten E-Mails.
Auf mobilen Geräten wie Smartphones sind E-Mails ebenso gut mit Screenreadern lesbar.
Eine im HTML-Format erstellte E-Mail mit vorhandenen Überschriften ermöglich Nutzern von Screenreadern die Navigation mit den Schnellnavigationstasten von Überschrift zu Überschrift, um den Überblick über lesenswerte Artikel oder Abschnitte des Dokuments zu bekommen.
Die Übermittlung nur eines Links in einer Mail zu einem PDF-Dokument, welches von einer WEB-Seite heruntergeladen werden muss, um es danach lesen zu können ist keine einfach zugängliche Informationsübermittlung von Aussendern an Menschen, die einen Screenreader nutzen müssen.
Wenn der Text des PDF-Dokuments (besser des ursprünglichen Word-Dokuments) vom Aussender in das Mail kopiert wird, so können in alle Screenreader-Nutzer auf einfachem Weg gleich als Mail lesen.
Der Link zum PDF-Dokument kann im Mail weiter angegeben werden, falls jemand das Original lesen oder abspeichern will.
Der Umweg über ein herunter zu ladendes PDF-Dokument ist zeitaufwändig und nicht wirklich notwendig.
Die Einschränkung auf eine ausschließliche Zusendung von PDF-Dokumenten an Einrichtungen für seheingeschränkte Menschen ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erforderlich, da sowohl in Word- als auch in PDF-Dokumenten eine Übermittlung von Schadsoftware möglich ist.
Die aktuellste technische Ausstattung einschließlich aller Programme und der modernste Screenreader sowie die für deren Bedienung erforderlichen Kenntnisse bis zum letzten Trick darf nicht Voraussetzung sein, um als blinder Mensch an bestimmte zugedachte Informationen kommen zu können.
Die Informationsübermittlung muss möglichst niederschwellig sein und dafür eignet sich eine E-Mail im Text- oder HTML-Format sehr gut.
Angekündigte und nicht erfolgende Verbesserungen
Meiner Ansicht nach macht es nicht viel Sinn auf politischen und anderen Ebenen ständig Zuversicht zu verbreiten. Dass Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in Aussicht sind, ist auf Dauer in einigen Bereichen nicht mehr glaubhaft. Vielmehr wäre es angebracht, Versäumnisse aufzuarbeiten und tatsächliche Verbesserungen im Sinne der Barrierefreiheit mit Nachdruck zu verlangen und deren Umsetzung einzufordern. An letzterem, das Aufzeigen und der tatsächlichen Beseitigung von Barrieren jedweder Art, fehlt es zunehmend in den letzten Jahren.
Zusammenfassung
Das letzte Jahrzehnt war im Sinne der Verbesserung der Barrierefreiheit für sehbeeinträchtigte Menschen mit zunehmender Dauer immer fortschrittsgebremster und hat mit den teilweise massiven coronabedingten Einschränkungen des letzten Jahres seinen ernüchternden Ausklang gefunden.
Nachwort
Ja, es gibt die verschiedensten Hürden, die den Menschen mit Seh-Behinderung den Alltag „versüßen“!
Oftmals könnten diese Probleme relativ einfach gelöst werden.
Leider fehlt einigen handelnden Personen nach wie vor die Sensibilität für die Erkennung der aus ihrer Vorgangsweise möglicherweise im Lebensalltag seh-behinderter und blinder Menschen entstehenden Probleme und des daraus folgenden Zeitaufwandes.
Anzuraten ist jeden Betroffenen soweit ihm das möglich ist, sich selbst Mit anstehenden Problemen an Behörden und Institutionen, Verkehrsunternehmungen usw. zu wenden und nicht darauf zu warten, dass es andere für ihn machen.
Je mehr Stimmen sich erheben und ihre Unzufriedenheit mit Lösungen darlegen, je eher besteht die Wahrscheinlichkeit einer Änderung.
Ein blinder Bürger Wiens
Wolfgang Kremser
—
Wolfgang Kremser
Neilreichgasse 99/9/12
1100 Wien
Österreich / Austria
E-Mail: wolfgang.kremser@gmx.at
Tel. Festnetz: +43 1 604 13 58 (Anrufbeantworter)
Tel. Mobil: +43 664 25 45 999
Skype: Verkehrswolferl
Facebook: https://www.facebook.com/wolfgang.kremser.735
03.01.2021, 19:35 aktualisiert
Mangelhaft abgesicherte Baustelle
Wien 10., Neilreichgasse 99 – Migerkastraße
2021 02 19 9:23 h
Ich ging von der Neilreichgasse 99 kommend entlang der Rasensteinkante der Grünfläche mit meinen Blinden-Langstock tastend in Richtung Station der Linie O in der Migerkastraße.
Ich war mit meinem Einkaufswagen am Weg zum Lebensmittelgeschäft.
Plötzlich hatte ich einen harten Gegenstand zwischen den Beinen etwa in Höhe der Knie. Mit dem Langstock hatte ich den Gegenstand vorher nicht oder möglicherweise zu spät gespürt, da anscheinend der Langstock unter dem Hindernis (Leiterbein?) durchrutschte.
Stolper- und Sturzgefahr!
Beschreibung anhand der Fotos durch sehende Hilfe und meiner Wahrnehmung:
An der Gehsteigecke wird ein defekter Straßenverkehrszeichensteher ausgetauscht.
Am Gehsteigrand zur Grünfläche lag eine Stehleiter mit ca. 3m Länge und 10 Sprossen. Die Stehleiterbeine waren ca. 70 cm geöffnet.
Auf der Stehleiter war ein Straßenverkehrszeichensteher schräg aufgelegt. Das eine Ende befand sich zwischen den beiden Leiterbeinen, das andere lag am oberen Ende der Leiter.
An der Randsteinseite des Gehsteiges wird gearbeitet, dort sind auch Kübel abgestellt.
Die Baustelle war nicht abgesichert, eine ausreichend gute Überwachung fand anscheinend auch nicht statt.
Ich konnte in Ruhe mit meinem Smartphone einige Fotos machen, bis ich mich lautstark äußerte.
Ich habe die Arbeiter auf die Gefahr aufmerksam gemacht!
Wien 10., Neilreichgasse 99 – Migerkastraße
2021 02 19 9:23 h
Ich ging von der Neilreichgasse 99 kommend entlang der Rasensteinkante der Grünfläche mit meinen Blinden-Langstock tastend in Richtung Station der Linie O in der Migerkastraße.
Ich war mit meinem Einkaufswagen am Weg zum Lebensmittelgeschäft.
Plötzlich hatte ich einen harten Gegenstand zwischen den Beinen etwa in Höhe der Knie. Mit dem Langstock hatte ich den Gegenstand vorher nicht oder möglicherweise zu spät gespürt, da anscheinend der Langstock unter dem Hindernis (Leiterbein?) durchrutschte.
Stolper- und Sturzgefahr!
Beschreibung anhand der Fotos durch sehende Hilfe und meiner Wahrnehmung:
An der Gehsteigecke wird ein defekter Straßenverkehrszeichensteher ausgetauscht.
Am Gehsteigrand zur Grünfläche lag eine Stehleiter mit ca. 3m Länge und 10 Sprossen. Die Stehleiterbeine waren ca. 70 cm geöffnet.
Auf der Stehleiter war ein Straßenverkehrszeichensteher schräg aufgelegt. Das eine Ende befand sich zwischen den beiden Leiterbeinen, das andere lag am oberen Ende der Leiter.
An der Randsteinseite des Gehsteiges wird gearbeitet, dort sind auch Kübel abgestellt.
Die Baustelle war nicht abgesichert, eine ausreichend gute Überwachung fand anscheinend auch nicht statt.
Ich konnte in Ruhe mit meinem Smartphone einige Fotos machen, bis ich mich lautstark äußerte.
Ich habe die Arbeiter auf die Gefahr aufmerksam gemacht!
Elektro-Skooter steht auf tastbaren Leitsystem
Wien 10., Neilreichgasse – Raxstraße, Straßenbahnstation der Linie 11 Richtung Simmering, tastbares Leitsystem zwischen Ampelmast und Zaun
2021 03 06
Ein Elektro-Skooter steht auf einem tastbaren Leitsystem, das den Ampelmast mit der Einfriedung (Zaun) der Kleingartensiedlung verbindet.
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß gültiger Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Stolper- und Sturzgefahr für sehbeeinträchtigte Menschen!
Wien 10., Neilreichgasse – Raxstraße, Straßenbahnstation der Linie 11 Richtung Simmering, tastbares Leitsystem zwischen Ampelmast und Zaun
2021 03 06
Ein Elektro-Skooter steht auf einem tastbaren Leitsystem, das den Ampelmast mit der Einfriedung (Zaun) der Kleingartensiedlung verbindet.
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß gültiger Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Stolper- und Sturzgefahr für sehbeeinträchtigte Menschen!
Stiegenabgang mit gefährlicher Fahrradrinne
Wien 21., Thayagasse – Richard Neutra-Gasse, Straßenunterführung Nähe S-Bahn-Station Leopoldau
2021 03 12
Entlang des ehemaligen Gaswerkes Leopoldau, jetzt neues Wohngebiet „Neu-Leopoldau“, verläuft neben der Fahrbahn der Thayagasse (links Stadtauswärts) ein gemeinsamer Geh- und Radweg.
Im Kreuzungsbereich mit der Richard Neutra-Gasse befindet sich eine Straßen- und Eisenbahnunterführung.
Um von der Thayagasse auf die Richard Neutra Gasse zu gelangen, muss ein Stiegenabgang benützt werden.
Entlang der linken Seite des Gehsteiges der Thayagasse ist eine Mauer.
Vor dem Stiegenabgang ist ein mobiler Fahrbahnteiler schräg zum Gehsteig aufgestellt, der an der Mauer beginnt.
Der Fahrbahnteiler soll vor allem Radfahrer warnen.
Für sehbeeinträchtigte Menschen ist nicht zu erkennen, wie der Weg weitergeht.
Hinter dem Fahrbahnteiler befindet sich ein Stiegenabgang, der abwärts zur Richard Neutra-Gasse führt.
Vor dem Stiegenabgang sind nur gelbe Bodenmarkierungen angebracht.
Ein tastbares Aufmerksamkeitsfeld vor dem Stiegenabgang sowie ein tastbares Leitsystem zur Orientierung für sehbeeinträchtigte Menschen fehlt!
Rechts neben dem Stiegenabgang führt der Geh- und Radweg weiter.
Am Stiegenabgang ist links und rechts ein Handlauf montiert, der nicht der ÖNORM entspricht.
An der linken Seite des Stiegenabganges ist für Radfahrer aus einem U-Stahl-Profil eine Fahrradrinne montiert (ca. 25cm breit), um das Hinauf und Hinunter schieben des Fahrrades zu ermöglichen.
Die Fahrradrinne befindet sich ca. 35cm von der Mauer des Abganges entfernt direkt auf den Stufen. Die zur Mitte des Stiegenabganges liegende Außenwand der Fahrradrinne befindet sich ca. 60 cm von der Stiegenwand entfernt.
Der Stiegenabgang hat zwei Podeste, wo keine Fahrradrinne vorhanden ist.
Beim Betreten der Stiegenanlage können sich Sehbeeinträchtigte Menschen schwer verletzen!
Sturzgefahr!
Alternativ kann der oben genannte Gehsteig der Thayagasse weiter gegangen werden. Um an die selbe Stelle des unteren Gehsteiges des Stiegenabganges zu gelangen, ist jedoch ein Umweg von 670 Meter erforderlich.
Wien 21., Thayagasse – Richard Neutra-Gasse, Straßenunterführung Nähe S-Bahn-Station Leopoldau
2021 03 12
Entlang des ehemaligen Gaswerkes Leopoldau, jetzt neues Wohngebiet „Neu-Leopoldau“, verläuft neben der Fahrbahn der Thayagasse (links Stadtauswärts) ein gemeinsamer Geh- und Radweg.
Im Kreuzungsbereich mit der Richard Neutra-Gasse befindet sich eine Straßen- und Eisenbahnunterführung.
Um von der Thayagasse auf die Richard Neutra Gasse zu gelangen, muss ein Stiegenabgang benützt werden.
Entlang der linken Seite des Gehsteiges der Thayagasse ist eine Mauer.
Vor dem Stiegenabgang ist ein mobiler Fahrbahnteiler schräg zum Gehsteig aufgestellt, der an der Mauer beginnt.
Der Fahrbahnteiler soll vor allem Radfahrer warnen.
Für sehbeeinträchtigte Menschen ist nicht zu erkennen, wie der Weg weitergeht.
Hinter dem Fahrbahnteiler befindet sich ein Stiegenabgang, der abwärts zur Richard Neutra-Gasse führt.
Vor dem Stiegenabgang sind nur gelbe Bodenmarkierungen angebracht.
Ein tastbares Aufmerksamkeitsfeld vor dem Stiegenabgang sowie ein tastbares Leitsystem zur Orientierung für sehbeeinträchtigte Menschen fehlt!
Rechts neben dem Stiegenabgang führt der Geh- und Radweg weiter.
Am Stiegenabgang ist links und rechts ein Handlauf montiert, der nicht der ÖNORM entspricht.
An der linken Seite des Stiegenabganges ist für Radfahrer aus einem U-Stahl-Profil eine Fahrradrinne montiert (ca. 25cm breit), um das Hinauf und Hinunter schieben des Fahrrades zu ermöglichen.
Die Fahrradrinne befindet sich ca. 35cm von der Mauer des Abganges entfernt direkt auf den Stufen. Die zur Mitte des Stiegenabganges liegende Außenwand der Fahrradrinne befindet sich ca. 60 cm von der Stiegenwand entfernt.
Der Stiegenabgang hat zwei Podeste, wo keine Fahrradrinne vorhanden ist.
Beim Betreten der Stiegenanlage können sich Sehbeeinträchtigte Menschen schwer verletzen!
Sturzgefahr!
Alternativ kann der oben genannte Gehsteig der Thayagasse weiter gegangen werden. Um an die selbe Stelle des unteren Gehsteiges des Stiegenabganges zu gelangen, ist jedoch ein Umweg von 670 Meter erforderlich.
Achtung!
Gitterabsperrung steht auf tastbarem Leitsystem
Wien 22., Weg von der U1 Station Kaisermühlen VIC bis zum Konferenzzentrum, derzeit Covid-19-Virus Test- und Impfstation
2021 03 23
Auf dem Weg zwischen derU1 Station Kaisermühlen VIC und dem Konferenzzentrum (derzeit Covid-19-Virus Test- und Impfstation) steht bis zum bzw. am tastbaren Leitsystem ein Baugitter.
Das Baugitter reicht vom Wegesrand bis zur Mitte des Weges, wo sich das tastbare Leitsystem befindet.
Die Orientierung für sehbeeinträchtigte Menschen wird durch das Baugitter erheblich erschwert.
Gitterabsperrung steht auf tastbarem Leitsystem
Wien 22., Weg von der U1 Station Kaisermühlen VIC bis zum Konferenzzentrum, derzeit Covid-19-Virus Test- und Impfstation
2021 03 23
Auf dem Weg zwischen derU1 Station Kaisermühlen VIC und dem Konferenzzentrum (derzeit Covid-19-Virus Test- und Impfstation) steht bis zum bzw. am tastbaren Leitsystem ein Baugitter.
Das Baugitter reicht vom Wegesrand bis zur Mitte des Weges, wo sich das tastbare Leitsystem befindet.
Die Orientierung für sehbeeinträchtigte Menschen wird durch das Baugitter erheblich erschwert.
Elektro-Skooter steht auf tastbaren Leitsystem
Wien 3., Bahnhofsvorplatz Wien Landstraße, Wien Mitte
2021 03 29
Ein Elektro-Skooter steht auf dem tastbaren Leitsystem, das vor dem Bahnhofsgebäude verläuft.
Stolper- und Sturzgefahr für sehbeeinträchtigte Menschen!
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß österreichischer Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Wien 3., Bahnhofsvorplatz Wien Landstraße, Wien Mitte
2021 03 29
Ein Elektro-Skooter steht auf dem tastbaren Leitsystem, das vor dem Bahnhofsgebäude verläuft.
Stolper- und Sturzgefahr für sehbeeinträchtigte Menschen!
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß österreichischer Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
LKW blockiert Gehsteig
Wien 14., Kendlerstraße 22, Hausnummer des Supermarktes BILLA
2021 04 12
Ein LKW steht in einer schmalen Hauseinfahrt neben dem Supermarkt BILLA und blockiert den Gehsteig. Das Fahrerhaus des LKWs reicht bis zur Gehsteigkante.
Der LKW verursacht ein sehr lautes Geräusch (Gebläse, Motor). Eine akustische Orientierung ist für einen blinden Menschen daher nicht möglich.
In der Hauseinfahrt ist laute Ladetätigkeit zu hören.
Ich habe einige Zeit gewartet und dann mehrfach mit meinem Blinden-Langstock hörbar an den LKW geklopft. Ein Arbeiter machte sich anschließend bemerkbar und fragte mich, wo ich hin will.
Er brachte mich auf die andere Straßenseite.
Ein Queren der Kendlerstraße ist abseits der Ampel für einen blinden Menschen nicht empfehlenswert. Das Vorbeigehen an der Frontseite des LKW auf der Fahrbahn ist aufgrund des starken Verkehrs und des Lärms des LKW ebenfalls für einen blinden Menschen extrem gefährlich.
Kein Tag ohne Hindernisse und gefährliche Situationen!
Wien 14., Kendlerstraße 22, Hausnummer des Supermarktes BILLA
2021 04 12
Ein LKW steht in einer schmalen Hauseinfahrt neben dem Supermarkt BILLA und blockiert den Gehsteig. Das Fahrerhaus des LKWs reicht bis zur Gehsteigkante.
Der LKW verursacht ein sehr lautes Geräusch (Gebläse, Motor). Eine akustische Orientierung ist für einen blinden Menschen daher nicht möglich.
In der Hauseinfahrt ist laute Ladetätigkeit zu hören.
Ich habe einige Zeit gewartet und dann mehrfach mit meinem Blinden-Langstock hörbar an den LKW geklopft. Ein Arbeiter machte sich anschließend bemerkbar und fragte mich, wo ich hin will.
Er brachte mich auf die andere Straßenseite.
Ein Queren der Kendlerstraße ist abseits der Ampel für einen blinden Menschen nicht empfehlenswert. Das Vorbeigehen an der Frontseite des LKW auf der Fahrbahn ist aufgrund des starken Verkehrs und des Lärms des LKW ebenfalls für einen blinden Menschen extrem gefährlich.
Kein Tag ohne Hindernisse und gefährliche Situationen!
Elektro-Skooter steht auf tastbaren Leitsystem
Wien 3., Wien Mitte – Landstraße, Bahnhofsvorplatz -Abgang zur Tiefgarage
2021 04 12
Ein Elektroskooter der Firma LIME steht am tastbaren Leitsystem an der Wand des Abganges zur Tiefgarage.
Diese Örtlichkeit ist ein sehr beliebter Abstellplatz für Fahrräder und Skooter.
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Wien 3., Wien Mitte – Landstraße, Bahnhofsvorplatz -Abgang zur Tiefgarage
2021 04 12
Ein Elektroskooter der Firma LIME steht am tastbaren Leitsystem an der Wand des Abganges zur Tiefgarage.
Diese Örtlichkeit ist ein sehr beliebter Abstellplatz für Fahrräder und Skooter.
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Beschädigtes und mangelhaft ertastbares Leitsystem U4 Wien Hietzing
Wien 13., U4 Hietzing, Kennedybrücke, Haltestelle der Linie 10 und 60 stadtauswärts
2021 04 26
Im Stationsbereich der Haltestelle der Linie 10 und 60 in Fahrtrichtung stadtauswärts auf der Kennedybrücke, U4 Hietzing gibt es keinen Höhenunterschied zwischen dem Gleiskörper und der Aufstellfläche für die Fahrgäste. Eine erhöhte Gehsteigkante fehlt in diesem Stationsbereich!
Das im Stationsbereich vorhandene tastbare Leitsystem aus weißer Bodenmarkierungsfarbe ist teilweise stark beschädigt und teilweise nur mehr schlecht bis gar nicht mehr mit dem Blinden-Langstock ertastbar.
Der unter und neben dem tastbaren Leitsystem befindliche Asphalt ist beschädigt, teilweise brüchig und weist Risse auf.
Auf der Linie 60 verkehren nach wie vor noch immer neben den Niederflurgarnituren ULF Hochflur-Straßenbahnen der Type E2 mit Beiwagen.
Für blinde Menschen besteht aufgrund des teilweise schlecht bis nicht mehr ertastbaren Leitsystems und der fehlenden Randsteinkante vor dem Gleiskörper die Gefahr, dass sie das Leitsystem mit dem Langstock nicht ertasten können und möglicherweise in den Kuppelraum zwischen Triebwagen und Beiwagen geraten.
Das Problem wurde bereits mehrfach dem Magistrat der Stadt Wien und den Wiener Linien gemeldet, das erste Mal am 4. Dezember 2018.
Bisher gab es keine Sanierung des tastbaren Leitsystems, weil anscheinend noch immer nicht geklärt ist, wer für das tastbare Leitsystem und den darunter liegenden Asphalt der vor der Aufbringung des neuen tastbaren Leitsystems saniert werden muss, zuständig ist.
Eine Neugestaltung der Kennedy Brücke wird bereits seit Jahren diskutiert, bisher jedoch nicht umgesetzt.
Für sehbeeinträchtigte Menschen ist die Orientierung auf und in der Umgebung der Kennedy Brücke von und zu den Busstationen vor allem durch die Gleisquerungen äußerst problematisch.
Ich führe einen umfangreichen Schriftverkehr wegen der Sanierung des tastbaren Leitsystems, bisher ohne Erfolg.
04. Dezember 2018, Mail an MA 28 Straßenbau
27. Februar 2019, Mail an Wiener Linien
10. September 2019, Nachfrage bei MA 28 Straßenbau
26. September 2019 Mail an mich von Wiener Linien
20. Oktober 2019 Mail an mich von MA 29 Brückenbau
25. Oktober 2019 Mail an MA 29 Brückenbau
20. April 2020 Mail an MA 28 Straßenbau und Wiener Linien
01. Juni 2020 Mail an Bezirksvorstehung für den 13. Bezirk
—
Wien 13., U4 Hietzing, Kennedybrücke, Haltestelle der Linie 10 und 60 stadtauswärts
2021 04 26
Im Stationsbereich der Haltestelle der Linie 10 und 60 in Fahrtrichtung stadtauswärts auf der Kennedybrücke, U4 Hietzing gibt es keinen Höhenunterschied zwischen dem Gleiskörper und der Aufstellfläche für die Fahrgäste. Eine erhöhte Gehsteigkante fehlt in diesem Stationsbereich!
Das im Stationsbereich vorhandene tastbare Leitsystem aus weißer Bodenmarkierungsfarbe ist teilweise stark beschädigt und teilweise nur mehr schlecht bis gar nicht mehr mit dem Blinden-Langstock ertastbar.
Der unter und neben dem tastbaren Leitsystem befindliche Asphalt ist beschädigt, teilweise brüchig und weist Risse auf.
Auf der Linie 60 verkehren nach wie vor noch immer neben den Niederflurgarnituren ULF Hochflur-Straßenbahnen der Type E2 mit Beiwagen.
Für blinde Menschen besteht aufgrund des teilweise schlecht bis nicht mehr ertastbaren Leitsystems und der fehlenden Randsteinkante vor dem Gleiskörper die Gefahr, dass sie das Leitsystem mit dem Langstock nicht ertasten können und möglicherweise in den Kuppelraum zwischen Triebwagen und Beiwagen geraten.
Das Problem wurde bereits mehrfach dem Magistrat der Stadt Wien und den Wiener Linien gemeldet, das erste Mal am 4. Dezember 2018.
Bisher gab es keine Sanierung des tastbaren Leitsystems, weil anscheinend noch immer nicht geklärt ist, wer für das tastbare Leitsystem und den darunter liegenden Asphalt der vor der Aufbringung des neuen tastbaren Leitsystems saniert werden muss, zuständig ist.
Eine Neugestaltung der Kennedy Brücke wird bereits seit Jahren diskutiert, bisher jedoch nicht umgesetzt.
Für sehbeeinträchtigte Menschen ist die Orientierung auf und in der Umgebung der Kennedy Brücke von und zu den Busstationen vor allem durch die Gleisquerungen äußerst problematisch.
Ich führe einen umfangreichen Schriftverkehr wegen der Sanierung des tastbaren Leitsystems, bisher ohne Erfolg.
04. Dezember 2018, Mail an MA 28 Straßenbau
27. Februar 2019, Mail an Wiener Linien
10. September 2019, Nachfrage bei MA 28 Straßenbau
26. September 2019 Mail an mich von Wiener Linien
20. Oktober 2019 Mail an mich von MA 29 Brückenbau
25. Oktober 2019 Mail an MA 29 Brückenbau
20. April 2020 Mail an MA 28 Straßenbau und Wiener Linien
01. Juni 2020 Mail an Bezirksvorstehung für den 13. Bezirk
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13jähriges Jubiläum – Mai 2008 / Mai 2021
Mistkübel unterbrechen tastbares Leitsystem in U-Bahn-Station U2 Wien Stadion
Wien 2., Halle der U2 Station Wien Stadion,Ausgang Olympiaplatz
2021 05 04
In dem Aufnahmegebäude der U2 Station -wien Stadion, Ausgang
Olympiaplatz, gibt es ein tastbares Leitsystem, das außen weiter in
Richtung Bus Stationen und Stadioncenter führt.
Diese Station wurde knapp vor der Fußballeuropameisterschaft 2008in Wien am 10. Mai 2008, also vor 13 Jahren eröffnet.
Im Verlauf des tastbaren Leitsystems das von bzw. zu den Stiegen
Richtung Bahnsteige führt stehen seit der Eröffnung der Statiom größere, viereckige Mistkübel mit Behältern zur Mülltrennung, die das tastbare Leitsystem unterbrechen und damit direkt im Weg stehen.
Im Bereich der Mistkübel gibt es kein tastbares Leitsystem.
Tastbare Leitsysteme dienen zur geleiteten möglichst sicheren und
hindernisfreien Fortbewegung seheingeschränkter Menschen.
Deshalb ist in der ÖNORM V 2102-1 (2003 gültig zum Zeitpunkt der
Errichtung der Station) ein bevorzugter Abstand eines tastbaren
Leitsystems von 50 cm und Mindestabstand von 40 cm zu Hindernissen angegeben.
Am 19. September 2018 ist die Novelle der Straßenbahnverordnung in Kraft getreten. Sie enthält folgenden neuen Paragraphen:
Barrierefreiheit
§ 5a. Zu den baulichen und betrieblichen Anforderungen gehören auch Maßnahmen, welche es ermöglichen die Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge durch ältere Personen, Menschen mit Behinderung, Schwangere, Kinder und Fahrgäste mit kleinen Kindern sowie sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I
Nr. 82/2005 zu machen.
Wann werden die Mistkübel entfernt und das tastbare Leitsystem ergänzt , um zumindest zukünftig seheingeschränkten Fahrgästen eine hindernisfreie Fortbewegung auf dem durch das tastbare Leitsystem vorgezeichneten Weg zu ermöglichen?
Mistkübel unterbrechen tastbares Leitsystem in U-Bahn-Station U2 Wien Stadion
Wien 2., Halle der U2 Station Wien Stadion,Ausgang Olympiaplatz
2021 05 04
In dem Aufnahmegebäude der U2 Station -wien Stadion, Ausgang
Olympiaplatz, gibt es ein tastbares Leitsystem, das außen weiter in
Richtung Bus Stationen und Stadioncenter führt.
Diese Station wurde knapp vor der Fußballeuropameisterschaft 2008in Wien am 10. Mai 2008, also vor 13 Jahren eröffnet.
Im Verlauf des tastbaren Leitsystems das von bzw. zu den Stiegen
Richtung Bahnsteige führt stehen seit der Eröffnung der Statiom größere, viereckige Mistkübel mit Behältern zur Mülltrennung, die das tastbare Leitsystem unterbrechen und damit direkt im Weg stehen.
Im Bereich der Mistkübel gibt es kein tastbares Leitsystem.
Tastbare Leitsysteme dienen zur geleiteten möglichst sicheren und
hindernisfreien Fortbewegung seheingeschränkter Menschen.
Deshalb ist in der ÖNORM V 2102-1 (2003 gültig zum Zeitpunkt der
Errichtung der Station) ein bevorzugter Abstand eines tastbaren
Leitsystems von 50 cm und Mindestabstand von 40 cm zu Hindernissen angegeben.
Am 19. September 2018 ist die Novelle der Straßenbahnverordnung in Kraft getreten. Sie enthält folgenden neuen Paragraphen:
Barrierefreiheit
§ 5a. Zu den baulichen und betrieblichen Anforderungen gehören auch Maßnahmen, welche es ermöglichen die Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge durch ältere Personen, Menschen mit Behinderung, Schwangere, Kinder und Fahrgäste mit kleinen Kindern sowie sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I
Nr. 82/2005 zu machen.
Wann werden die Mistkübel entfernt und das tastbare Leitsystem ergänzt , um zumindest zukünftig seheingeschränkten Fahrgästen eine hindernisfreie Fortbewegung auf dem durch das tastbare Leitsystem vorgezeichneten Weg zu ermöglichen?
Scharfkantige mobile Straßenverkehrszeichen auf Gehsteig
Wien 10., Neilreichgasse 96 bis Raxstraße
2021 05 12
Am Gehsteig stehen nahe der Randsteinkante ab etwa der Hauseinfahrt der Bäckerei Groissböck bis zum Ampelmast drei mobile Straßenverkehrszeichensteher mit stabilem Sockel.
Auf zwei Stehern ist jeweils das scharfkantige runde Straßenverkehrszeichen „Halten- und Parken verboten“ sowie mehrere eckige Zusatztafeln angebracht. Alle Tafeln sind scharfkantig, zumindest eine Tafel weist eine Scharte auf und ein Eck ist umgebogen.
Auf dem dritten mobilen Steher befindet sich das scharfkantige dreieckige Straßenverkehrszeichen „Unebene Fahrbahn“.
Das der Raxstraße am nächsten stehende mobile Straßenverkehrszeichen mit scharfkantiger Tafel steht ca. 1 m neben dem Ampelmast mit akustischen und tastbaren Signalen.
Verletzungsgefahr!
Besitzen die Baufirmen keine dem Regelwerk entsprechenden Straßenverkehrszeichen?
Scharfkantige Gegenstände im öffentlichen Raum, vor allem niedrig
montierte bzw. mobile scharfkantige Straßenverkehrszeichen bedeuten für
seheingeschränkte Menschen eine erhebliche Verletzungsgefahr.
Die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und der Schutz vor Verletzungen muss beachtet werden, hierfür gibt es
genügende Hinweise in den Richtlinien.
Auszug aus der Richtlinie RVS fußgänger der forschungsgesellschaft für schiene, Straße und Verkehr:
3.3.3 Aufstellung von Verkehrszeichen und Hindernissen
Die VZ sind gemäß StVO aufzustellen. Bei der Aufstellung auf oder über Flächen für den Fußgängerverkehr ist der Verkehrsraum der Fußgänger gänzlich freizuhalten, indem VZ im Bereich von Schutzstreifen und Gehsteigvorziehungen aufgestellt werden (s. Abbildung 7). Auch hier soll auf die Gehlinien der Fußgänger geachtet werden. Ist dies nicht möglich, so ist eine direkte Wandmontage mit Auslegern bzw. die Positionierung der Steher direkt an der Hauswand bzw. an der der Fahrbahn abgewandten Seite des Gehsteiges anzustreben (s. Abbildung 8 u.
Abbildung 9).
VZ, die in den Lichtraum der Fußgänger hineinragen, dürfen nicht
scharfkantig sein und sind entsprechend taktil zu kennzeichnen, um ein Unterlaufen durch blinde oder sehbehinderte Menschen zu vermeiden.
Sinngemäß gilt dies auch für Postkästen, Verkaufsautomaten, usw.
VZ (einschließlich Zusatztafeln) dürfen im Lichtraum für den
Fußgängerverkehr nicht unter 2,20 m (gem. ÖNORM B 1600) über
Gehsteigniveau angebracht werden, um Verletzungen insbesondere von blinden oder sehbehinderten Menschen durch das Unterlaufen der VZ oder das Anstoßen zu vermeiden. Hindernisse auf Fußgängerflächen (Verkehrszeichensteher, Hydranten, Poller, usw.) sind farblich kontrastierend (mindestens zweifärbig) zu markieren (s. Abbildung 5 und Abbildung 6) und sollten eine Mindesthöhe von 0,9 m aufweisen.
Die Markierungen sind in einer Regelbreite von 24 cm (bei drei gleich breiten Streifen), jedoch in einer Mindestbreite von 10 cm gemäß ÖNORM B1600 bei zwei gleich breiten Streifen auszuführen und in einer Höhe von 0,8 m bis 1,0 m und ggf. 1,50 m bis 1,60 m (gem. ÖNORM B 1600) anzubringen (s. Abbildung 5).
Werden VZ in begründeten Ausnahmefällen unter 2,25 m über Grund montiert, so sind diese mit Bügel oder Rahmen, die beiderseits des VZ bis zum Boden geführt werden und einer waagerechten Tastleiste (maximal
20 cm über Grund gem. ÖNORM V 2104 und ÖNORM B 1600) gegen das Unterlaufen abzusichern.
Baustellenbedingte oder sonstige mobil aufgestellte VZ dürfen nicht scharfkantig sein und die Standsockel nicht überragen. Die Standsockel sind so auszuführen, dass sie für blinde und sehbehinderte Menschen mit dem Langstock taktil wahrnehmbar (Höhe mindestens 6 cm) sind. Auf die Freihaltung des Verkehrsraumes und tastbarer Bodeninformationen gem.
ÖNORM V 2102-1, ist besonders zu achten.
Ebenso sind Maste von VLSA u.dgl. so anzuordnen, dass sie den
Verkehrsraum der Fußgänger so wenig wie möglich einschränken und abseits der Gehlinien der Fußgänger platziert sind.
Ende Auszug.
Wien 10., Neilreichgasse 96 bis Raxstraße
2021 05 12
Am Gehsteig stehen nahe der Randsteinkante ab etwa der Hauseinfahrt der Bäckerei Groissböck bis zum Ampelmast drei mobile Straßenverkehrszeichensteher mit stabilem Sockel.
Auf zwei Stehern ist jeweils das scharfkantige runde Straßenverkehrszeichen „Halten- und Parken verboten“ sowie mehrere eckige Zusatztafeln angebracht. Alle Tafeln sind scharfkantig, zumindest eine Tafel weist eine Scharte auf und ein Eck ist umgebogen.
Auf dem dritten mobilen Steher befindet sich das scharfkantige dreieckige Straßenverkehrszeichen „Unebene Fahrbahn“.
Das der Raxstraße am nächsten stehende mobile Straßenverkehrszeichen mit scharfkantiger Tafel steht ca. 1 m neben dem Ampelmast mit akustischen und tastbaren Signalen.
Verletzungsgefahr!
Besitzen die Baufirmen keine dem Regelwerk entsprechenden Straßenverkehrszeichen?
Scharfkantige Gegenstände im öffentlichen Raum, vor allem niedrig
montierte bzw. mobile scharfkantige Straßenverkehrszeichen bedeuten für
seheingeschränkte Menschen eine erhebliche Verletzungsgefahr.
Die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und der Schutz vor Verletzungen muss beachtet werden, hierfür gibt es
genügende Hinweise in den Richtlinien.
Auszug aus der Richtlinie RVS fußgänger der forschungsgesellschaft für schiene, Straße und Verkehr:
3.3.3 Aufstellung von Verkehrszeichen und Hindernissen
Die VZ sind gemäß StVO aufzustellen. Bei der Aufstellung auf oder über Flächen für den Fußgängerverkehr ist der Verkehrsraum der Fußgänger gänzlich freizuhalten, indem VZ im Bereich von Schutzstreifen und Gehsteigvorziehungen aufgestellt werden (s. Abbildung 7). Auch hier soll auf die Gehlinien der Fußgänger geachtet werden. Ist dies nicht möglich, so ist eine direkte Wandmontage mit Auslegern bzw. die Positionierung der Steher direkt an der Hauswand bzw. an der der Fahrbahn abgewandten Seite des Gehsteiges anzustreben (s. Abbildung 8 u.
Abbildung 9).
VZ, die in den Lichtraum der Fußgänger hineinragen, dürfen nicht
scharfkantig sein und sind entsprechend taktil zu kennzeichnen, um ein Unterlaufen durch blinde oder sehbehinderte Menschen zu vermeiden.
Sinngemäß gilt dies auch für Postkästen, Verkaufsautomaten, usw.
VZ (einschließlich Zusatztafeln) dürfen im Lichtraum für den
Fußgängerverkehr nicht unter 2,20 m (gem. ÖNORM B 1600) über
Gehsteigniveau angebracht werden, um Verletzungen insbesondere von blinden oder sehbehinderten Menschen durch das Unterlaufen der VZ oder das Anstoßen zu vermeiden. Hindernisse auf Fußgängerflächen (Verkehrszeichensteher, Hydranten, Poller, usw.) sind farblich kontrastierend (mindestens zweifärbig) zu markieren (s. Abbildung 5 und Abbildung 6) und sollten eine Mindesthöhe von 0,9 m aufweisen.
Die Markierungen sind in einer Regelbreite von 24 cm (bei drei gleich breiten Streifen), jedoch in einer Mindestbreite von 10 cm gemäß ÖNORM B1600 bei zwei gleich breiten Streifen auszuführen und in einer Höhe von 0,8 m bis 1,0 m und ggf. 1,50 m bis 1,60 m (gem. ÖNORM B 1600) anzubringen (s. Abbildung 5).
Werden VZ in begründeten Ausnahmefällen unter 2,25 m über Grund montiert, so sind diese mit Bügel oder Rahmen, die beiderseits des VZ bis zum Boden geführt werden und einer waagerechten Tastleiste (maximal
20 cm über Grund gem. ÖNORM V 2104 und ÖNORM B 1600) gegen das Unterlaufen abzusichern.
Baustellenbedingte oder sonstige mobil aufgestellte VZ dürfen nicht scharfkantig sein und die Standsockel nicht überragen. Die Standsockel sind so auszuführen, dass sie für blinde und sehbehinderte Menschen mit dem Langstock taktil wahrnehmbar (Höhe mindestens 6 cm) sind. Auf die Freihaltung des Verkehrsraumes und tastbarer Bodeninformationen gem.
ÖNORM V 2102-1, ist besonders zu achten.
Ebenso sind Maste von VLSA u.dgl. so anzuordnen, dass sie den
Verkehrsraum der Fußgänger so wenig wie möglich einschränken und abseits der Gehlinien der Fußgänger platziert sind.
Ende Auszug.
Servierwagen auf Rädern steht zu knapp am tastbaren Leitsystem
Wien 3., Bahnhofsvorplatz Wien Landstraße – Wien Mitte
2021 05 26
Ein Servierwagen auf Rädern steht zu nahe am tastbaren Leitsystem.
Links und rechts von einem tastbaren Leitsystem müssen mindestens 40 cm zu Hindernissen frei bleiben!
Tastbare Leitsysteme sind gemäß Straßenverkehrsordnung frei zu halten!
Am tastbaren Leitsystem im Bereich des Bahnhofsvorplatzes des Bahnhofes Wien Landstraße ist ständig mit Hindernissen am tastbaren Leitsystem zu rechnen.
Wien 3., Bahnhofsvorplatz Wien Landstraße – Wien Mitte
2021 05 26
Ein Servierwagen auf Rädern steht zu nahe am tastbaren Leitsystem.
Links und rechts von einem tastbaren Leitsystem müssen mindestens 40 cm zu Hindernissen frei bleiben!
Tastbare Leitsysteme sind gemäß Straßenverkehrsordnung frei zu halten!
Am tastbaren Leitsystem im Bereich des Bahnhofsvorplatzes des Bahnhofes Wien Landstraße ist ständig mit Hindernissen am tastbaren Leitsystem zu rechnen.
Aus Unwissenheit abgeklebte Nummer eines Ampelmastes mit Anmeldekästchen mit ATAS
Wien 10., Raxstraße – Neilreichgasse, Ampelmast auf der Haltestelleninsel der Linie 11 in Richtung Otto-Probst-Platz
2021 05 28
Auf jedem Ampelmast mit Anmeldekästchen mit akustischen und tastbaren Signalen (ATAS) wurde von der MA 33 Wien Leuchtet oberhalb des Anmeldekästchens eine unverwechselbare Nummer in tastbarer Normalschrift und Blindenschrift (Brailleschrift) angebracht.
Mit dieser Nummer ist eine Meldung eines Defektes der ATAS an die MA 33, Wien Leuchtet möglich, ohne die Adresse der Kreuzung angeben zu müssen.
Die angebrachte Nummer erleichtert die Meldung von Defekten durch blinde Menschen wesentlich.
Durch Unwissenheit wurden die Nummern auf diesem Ampelmast teilweise überklebt.
Wenn die Nummern überklebt sind, können sie nicht abgetastet und dadurch von blinden Menschen nicht gelesen werden.
Die Bereiche oberhalb der Ampelkästchen sind auf Ampelmasten von Beklebungen frei zu halten!
Wien 10., Raxstraße – Neilreichgasse, Ampelmast auf der Haltestelleninsel der Linie 11 in Richtung Otto-Probst-Platz
2021 05 28
Auf jedem Ampelmast mit Anmeldekästchen mit akustischen und tastbaren Signalen (ATAS) wurde von der MA 33 Wien Leuchtet oberhalb des Anmeldekästchens eine unverwechselbare Nummer in tastbarer Normalschrift und Blindenschrift (Brailleschrift) angebracht.
Mit dieser Nummer ist eine Meldung eines Defektes der ATAS an die MA 33, Wien Leuchtet möglich, ohne die Adresse der Kreuzung angeben zu müssen.
Die angebrachte Nummer erleichtert die Meldung von Defekten durch blinde Menschen wesentlich.
Durch Unwissenheit wurden die Nummern auf diesem Ampelmast teilweise überklebt.
Wenn die Nummern überklebt sind, können sie nicht abgetastet und dadurch von blinden Menschen nicht gelesen werden.
Die Bereiche oberhalb der Ampelkästchen sind auf Ampelmasten von Beklebungen frei zu halten!
Aus Unwissenheit abgeklebte Nummer eines Ampelmastes mit Anmeldekästchen mit ATAS
Wien 3., Landstraßer Hauptstraße – Invalidenstraße, Vorplatz Bahnhof Wien Landstraße, Ampelmast an der Hausecke des Lokales „va piano“
2021 06 12
Durch Unwissenheit wurden die Nummern auf diesem Ampelmast überklebt.
Seit einiger Zeit sind immer wieder Überklebungen der Nummern festzustellen.
Auf jedem Ampelmast mit Anmeldekästchen mit akustischen und tastbaren Signalen (ATAS) wurde von der MA 33 Wien Leuchtet oberhalb des Anmeldekästchens eine unverwechselbare Nummer in tastbarer Normalschrift und Blindenschrift (Brailleschrift) angebracht.
Mit dieser Nummer ist eine Meldung eines Defektes der ATAS an die MA 33, Wien Leuchtet möglich, ohne die Adresse der Kreuzung angeben zu müssen.
Die angebrachte Nummer erleichtert die Meldung von Defekten durch blinde Menschen wesentlich.
Wenn die Nummern überklebt sind, können sie nicht abgetastet und dadurch von blinden Menschen nicht gelesen werden.
Die Bereiche oberhalb der Ampelkästchen sind auf Ampelmasten von Beklebungen frei zu halten!
Wien 3., Landstraßer Hauptstraße – Invalidenstraße, Vorplatz Bahnhof Wien Landstraße, Ampelmast an der Hausecke des Lokales „va piano“
2021 06 12
Durch Unwissenheit wurden die Nummern auf diesem Ampelmast überklebt.
Seit einiger Zeit sind immer wieder Überklebungen der Nummern festzustellen.
Auf jedem Ampelmast mit Anmeldekästchen mit akustischen und tastbaren Signalen (ATAS) wurde von der MA 33 Wien Leuchtet oberhalb des Anmeldekästchens eine unverwechselbare Nummer in tastbarer Normalschrift und Blindenschrift (Brailleschrift) angebracht.
Mit dieser Nummer ist eine Meldung eines Defektes der ATAS an die MA 33, Wien Leuchtet möglich, ohne die Adresse der Kreuzung angeben zu müssen.
Die angebrachte Nummer erleichtert die Meldung von Defekten durch blinde Menschen wesentlich.
Wenn die Nummern überklebt sind, können sie nicht abgetastet und dadurch von blinden Menschen nicht gelesen werden.
Die Bereiche oberhalb der Ampelkästchen sind auf Ampelmasten von Beklebungen frei zu halten!
Scooter steht auf Gehsteig entlang einer Brüstung
Wien 10., Neilreichgasse 105
2021 06 18 von 8:40 h bis zumindest 9:36 h
Entlang einer Betonbrüstung zum tiefer liegenden Vorgarten zur Wohnhausanlage von Wiener wohnen steht am Gehsteig ein Scooter.
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Skooter nicht in der Grünfläche zwischen den Bäumen auf der Seite zur Fahrbahn abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Der Scooter stand nachweislich von 8:40 h bis zumindest 9:36 h an der gezeigten Stelle.
Sowohl beim Hinweg zum als auch Rückweg vom Einkaufen habe ich den Scooter angetroffen.
Es war der zweite Scooter am Weg zum Einkaufen an diesem Tag.
Auf den ersten Skooter traf ich kurz davor in meiner Wohnhausanlage.
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Wien 10., Neilreichgasse 105
2021 06 18 von 8:40 h bis zumindest 9:36 h
Entlang einer Betonbrüstung zum tiefer liegenden Vorgarten zur Wohnhausanlage von Wiener wohnen steht am Gehsteig ein Scooter.
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Skooter nicht in der Grünfläche zwischen den Bäumen auf der Seite zur Fahrbahn abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Der Scooter stand nachweislich von 8:40 h bis zumindest 9:36 h an der gezeigten Stelle.
Sowohl beim Hinweg zum als auch Rückweg vom Einkaufen habe ich den Scooter angetroffen.
Es war der zweite Scooter am Weg zum Einkaufen an diesem Tag.
Auf den ersten Skooter traf ich kurz davor in meiner Wohnhausanlage.
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Scooter steht entlang einer Hauswand eines Hauszuganges
Wien 10., Neilreichgasse 99, Stiege 7, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 06 18
8:37 h, 9:42 h, 23:02 h
Entlang einer Hauswand der Wohnhausanlage von Wiener wohnen steht knapp neben der Haustüre vor den Hausbriefkästen ein Scooter am Zugangsweg.
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Scooter nicht in der Grünfläche neben dem Zugangsweg abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Der Scooter stand nachweislich um 8:37 h, 9:42 h und 23:02 h an der gezeigten Stelle, sowohl beim Hinweg zum Einkaufen als auch Rückweg vom Einkaufen habe ich ihn angetroffen.
Spät abends als ich heimkam stand der Scooter ein Stück weiter weg vom Hauseingang, möglicherweise wurde er von jemand ein Stück verstellt (Briefträger, der zu den Hausbriefkästen freien Zutritt brauchte).
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Wien 10., Neilreichgasse 99, Stiege 7, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 06 18
8:37 h, 9:42 h, 23:02 h
Entlang einer Hauswand der Wohnhausanlage von Wiener wohnen steht knapp neben der Haustüre vor den Hausbriefkästen ein Scooter am Zugangsweg.
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Scooter nicht in der Grünfläche neben dem Zugangsweg abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Der Scooter stand nachweislich um 8:37 h, 9:42 h und 23:02 h an der gezeigten Stelle, sowohl beim Hinweg zum Einkaufen als auch Rückweg vom Einkaufen habe ich ihn angetroffen.
Spät abends als ich heimkam stand der Scooter ein Stück weiter weg vom Hauseingang, möglicherweise wurde er von jemand ein Stück verstellt (Briefträger, der zu den Hausbriefkästen freien Zutritt brauchte).
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Scooter liegt quer am Gehsteig
Wien 10., Neilreichgasse 105
2021 06 20 10:35 h
Ein Elektro-Scooter ist umgefallen und liegt quer am Gehsteig.
Der Scoter versperrt einen Großteil der gehsteigbreite.
Stolper- und Sturzgefahr vor allem für sehbehinderte und blinde Menschen!
Ungefähr an derselben Stelle ist vor zwei Tagen ein Scooter entlang der Brüstung gestanden.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Skooter nicht in der Grünfläche zwischen den Bäumen auf der Seite zur Fahrbahn abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Wien 10., Neilreichgasse 105
2021 06 20 10:35 h
Ein Elektro-Scooter ist umgefallen und liegt quer am Gehsteig.
Der Scoter versperrt einen Großteil der gehsteigbreite.
Stolper- und Sturzgefahr vor allem für sehbehinderte und blinde Menschen!
Ungefähr an derselben Stelle ist vor zwei Tagen ein Scooter entlang der Brüstung gestanden.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Skooter nicht in der Grünfläche zwischen den Bäumen auf der Seite zur Fahrbahn abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Scooter liegt quer am Gehsteig
Wien 10., Neilreichgasse 105 – Raxstraße
2021 06 27 10:05 h
Ein Elektro-Scooter ist umgefallen und liegt quer am Gehsteig.
Der Scooter versperrt einen Großteil der Gehsteigbreite.
Stolper- und Sturzgefahr vor allem für sehbehinderte und blinde Menschen!
Im Bereich der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen in der Neilreichgasse 105 häufen sich in den letzten Wochen die abgestellten und umgefallenen Scooter am Gehsteig!
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Scooter nicht in der Grünfläche entlang des Hauses abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Wien 10., Neilreichgasse 105 – Raxstraße
2021 06 27 10:05 h
Ein Elektro-Scooter ist umgefallen und liegt quer am Gehsteig.
Der Scooter versperrt einen Großteil der Gehsteigbreite.
Stolper- und Sturzgefahr vor allem für sehbehinderte und blinde Menschen!
Im Bereich der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen in der Neilreichgasse 105 häufen sich in den letzten Wochen die abgestellten und umgefallenen Scooter am Gehsteig!
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Scooter nicht in der Grünfläche entlang des Hauses abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Für die Orientierung nicht frei gehaltene Hausfront oder fehlendes tastbares Leitsystem
Wien 7., Neubaugasse ungerade Hausnummern, etwa im Bereich von Hausnummer 29
2021 07 28
Die Neubaugasse wurde als kühle Begegnungszone am 3. September 2020 eröffnet.
Um sehbehinderten und blinden Menschen einen hindernisfreien und geradlinigen Weg anbieten zu können, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Orientierungsmöglichkeit entlang hindernisfreier Hausfronten als zu bevorzugende Variante.
2. Ein hindernisfreies tastbares Leitsystem abseits der Hausfront, wenn die Hausfront strukturiert ist oder Warenausräumungen, Schanigärten oder andere Hindernisse entlang der Hausfront zu erwarten sind.
Ein entsprechendes Nutzungskonzept ist im Rahmen der Planungsarbeiten für neu zu errichtende Fußgängerbereiche zu erstellen.
Diese Vorgabe war Grundlage der Vereinbarung der Behindertenorganisationen unter Führung des ÖBR mit den planenden Abteilungen der Stadt Wien.
In der Neubaugasse stehen jedoch immer wieder Warenausräumungen, Pflanzen in Trögen, Drehständer mit Karten und andere Hindernisse entlang der Hausfront. Ein tastbares Leitsystem ist jedoch nicht vorhanden, damit sehbeeinträchtigte Menschen die Hindernisse geleitet umgehen können.
Die Fortbewegung für sehbeeinträchtigte Menschen ist durch die vorhandenen Gegebenheiten erschwert.
Können die Warenausräumungen und anderen Gegenstände eventuell auf der anderen Gehsteigseite zur Fahrbahn hin aufgestellt werden und damit die Hausfront frei gehalten werden?
Wurden die Warenausräumungen in der aufgefundenen Art und Weise vom Magistrat genehmigt ohne ein tastbares Leitsystem vorzusehen?
Wien 7., Neubaugasse ungerade Hausnummern, etwa im Bereich von Hausnummer 29
2021 07 28
Die Neubaugasse wurde als kühle Begegnungszone am 3. September 2020 eröffnet.
Um sehbehinderten und blinden Menschen einen hindernisfreien und geradlinigen Weg anbieten zu können, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Orientierungsmöglichkeit entlang hindernisfreier Hausfronten als zu bevorzugende Variante.
2. Ein hindernisfreies tastbares Leitsystem abseits der Hausfront, wenn die Hausfront strukturiert ist oder Warenausräumungen, Schanigärten oder andere Hindernisse entlang der Hausfront zu erwarten sind.
Ein entsprechendes Nutzungskonzept ist im Rahmen der Planungsarbeiten für neu zu errichtende Fußgängerbereiche zu erstellen.
Diese Vorgabe war Grundlage der Vereinbarung der Behindertenorganisationen unter Führung des ÖBR mit den planenden Abteilungen der Stadt Wien.
In der Neubaugasse stehen jedoch immer wieder Warenausräumungen, Pflanzen in Trögen, Drehständer mit Karten und andere Hindernisse entlang der Hausfront. Ein tastbares Leitsystem ist jedoch nicht vorhanden, damit sehbeeinträchtigte Menschen die Hindernisse geleitet umgehen können.
Die Fortbewegung für sehbeeinträchtigte Menschen ist durch die vorhandenen Gegebenheiten erschwert.
Können die Warenausräumungen und anderen Gegenstände eventuell auf der anderen Gehsteigseite zur Fahrbahn hin aufgestellt werden und damit die Hausfront frei gehalten werden?
Wurden die Warenausräumungen in der aufgefundenen Art und Weise vom Magistrat genehmigt ohne ein tastbares Leitsystem vorzusehen?
Anmeldekästchen für ATAS wegen Baustellenabsperrung nicht erreichbar
Wien 10., Raxstraße – Neilreichgasse, Verkehrsinsel zwischen den Farbahnen der Raxstraße und dem Gleiskörper der Linie O (Einzelgleis der Schleife)
2021 07 01
Auf der relativ schmalen Verkehrsinsel zwischen den Fahrbahnen der Raxstraße und dem Einzelgleis der Gleisschleife der Linie O steht ein Ampelmast. Auf dem Ampelmast ist ein Anmeldekästchen für akustische und tastbare Signale montiert.
Vor dem Ampelmast steht eine Baustellenabsperrung, die ein Erreichen des Anmeldekästchens zum Drücken der Anmeldetaste für sehbeeinträchtigte Menschen verhindert.
Wien 10., Raxstraße – Neilreichgasse, Verkehrsinsel zwischen den Farbahnen der Raxstraße und dem Gleiskörper der Linie O (Einzelgleis der Schleife)
2021 07 01
Auf der relativ schmalen Verkehrsinsel zwischen den Fahrbahnen der Raxstraße und dem Einzelgleis der Gleisschleife der Linie O steht ein Ampelmast. Auf dem Ampelmast ist ein Anmeldekästchen für akustische und tastbare Signale montiert.
Vor dem Ampelmast steht eine Baustellenabsperrung, die ein Erreichen des Anmeldekästchens zum Drücken der Anmeldetaste für sehbeeinträchtigte Menschen verhindert.
Scooter steht mit Lenkstange direkt am Anmeldekästchen für ATAS
Wien 10., Kreuzung Laxenburger Straße – Grenzackerstraße, Ecke Möbelhaus KIKA
2021 07 02
Direkt am Ampelmast mit dem Anmeldekästchen für akustische und tastbare Signale lehnt eine Lenkstange eines Scooters.
Ampelmasten müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden!
Für sehbeeinträchtigte Menschen bedeuten derartig aufgestellte Scooter Stolper- und Sturzgefahr, da sie das Anmeldekästchen suchen um das akustische Grünsignal auslösen zu können.
Wien 10., Kreuzung Laxenburger Straße – Grenzackerstraße, Ecke Möbelhaus KIKA
2021 07 02
Direkt am Ampelmast mit dem Anmeldekästchen für akustische und tastbare Signale lehnt eine Lenkstange eines Scooters.
Ampelmasten müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden!
Für sehbeeinträchtigte Menschen bedeuten derartig aufgestellte Scooter Stolper- und Sturzgefahr, da sie das Anmeldekästchen suchen um das akustische Grünsignal auslösen zu können.
Scharfkantige mobile Straßenverkehrszeichen und Pflanzenwuchs engen schmalen Gehsteig ein
Wien 13., Gobergasse, Grundstück auf der rechten Straßenseite nach der Jagdschlossgasse und Apotheke in Richtung Ebner-Rofensteingasse
2021 07 03
Auf den schmalen Gehsteig der Gobergasse auf der rechten Straßenseite von der Jagdschlossgasse bis zur Ebner-Rofensteingasse stehen mehrere mobile Straßenverkehrssteher mit scharfkantigen Verkehrszeichen.
Verletzungsgefahr!
An einer Stelle wird der schmale Gehsteig durch Pflanzenwuchs, der seitlich in den Gehsteigbereich hineinwächst, zusätzlich verengt.
Einem blinden Fußgänger fahren unverhofft Pflanzen ins Gesicht und dann wenn er ausweicht steht das mobile Straßenverkehrszeichen im Weg, an dessen scharfkantigem Verkehrszeichen Verletzungsgefahr besteht!
Ja, das ist wirkliche Barrierefreiheit in Wien!
Weshalb wurden die mobilen Straßenverkehrszeichen nicht zwischen den parkenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn gestellt, siehe Auszug aus der Straßenverkehrsordnung?
§ 48. Anbringung der Straßenverkehrszeichen.
…
(5) Der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und der Fahrbahn darf bei seitlicher Anbringung nicht weniger als 0,60 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2,50 m, bei Anbringung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und nur in Ausnahmefällen oder bei Verwendung beleuchteter Straßenverkehrszeichen mehr als 5,50 m betragen, sofern sich aus den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bei einzelnen Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt; der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und einer für den Fußgängerverkehr bestimmten Fläche darf bei Anbringung auf einer solchen Fläche nur in Ausnahmefällen weniger als 2,20 m betragen. Bei seitlicher Anbringung darf der seitliche Abstand zwischen dem der Fahrbahn zunächst liegenden Rand eines Straßenverkehrszeichens und dem Fahrbahnrand im Ortsgebiet nicht weniger als 0,30 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2 m, auf Freilandstraßen nur in Ausnahmefällen weniger als 1 m und mehr als 2,50 m betragen. Eine nicht fest mit dem Untergrund verbundene Anbringungsvorrichtung darf auch auf der Fahrbahn angebracht werden, wenn die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des fließenden Verkehrs nicht gefährdet wird; in diesem Fall darf der seitliche Abstand zwischen dem dem Fahrbahnrand zunächst liegenden Rand eines Straßenverkehrszeichens und dem Fahrbahnrand nicht mehr als 0,30 m betragen. Sind auf einer Anbringungsvorrichtung mehr als ein Straßenverkehrszeichen angebracht, so gelten bei untereinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des Höhenabstandes für das untere Zeichen, bei nebeneinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des Seitenabstandes für das näher der Fahrbahn angebrachte Zeichen. Die weiteren Zeichen sind in einem solchen Fall entsprechend den Größenverhältnissen anzubringen.
Ende Zitat.
Wien 13., Gobergasse, Grundstück auf der rechten Straßenseite nach der Jagdschlossgasse und Apotheke in Richtung Ebner-Rofensteingasse
2021 07 03
Auf den schmalen Gehsteig der Gobergasse auf der rechten Straßenseite von der Jagdschlossgasse bis zur Ebner-Rofensteingasse stehen mehrere mobile Straßenverkehrssteher mit scharfkantigen Verkehrszeichen.
Verletzungsgefahr!
An einer Stelle wird der schmale Gehsteig durch Pflanzenwuchs, der seitlich in den Gehsteigbereich hineinwächst, zusätzlich verengt.
Einem blinden Fußgänger fahren unverhofft Pflanzen ins Gesicht und dann wenn er ausweicht steht das mobile Straßenverkehrszeichen im Weg, an dessen scharfkantigem Verkehrszeichen Verletzungsgefahr besteht!
Ja, das ist wirkliche Barrierefreiheit in Wien!
Weshalb wurden die mobilen Straßenverkehrszeichen nicht zwischen den parkenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn gestellt, siehe Auszug aus der Straßenverkehrsordnung?
§ 48. Anbringung der Straßenverkehrszeichen.
…
(5) Der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und der Fahrbahn darf bei seitlicher Anbringung nicht weniger als 0,60 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2,50 m, bei Anbringung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und nur in Ausnahmefällen oder bei Verwendung beleuchteter Straßenverkehrszeichen mehr als 5,50 m betragen, sofern sich aus den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bei einzelnen Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt; der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und einer für den Fußgängerverkehr bestimmten Fläche darf bei Anbringung auf einer solchen Fläche nur in Ausnahmefällen weniger als 2,20 m betragen. Bei seitlicher Anbringung darf der seitliche Abstand zwischen dem der Fahrbahn zunächst liegenden Rand eines Straßenverkehrszeichens und dem Fahrbahnrand im Ortsgebiet nicht weniger als 0,30 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2 m, auf Freilandstraßen nur in Ausnahmefällen weniger als 1 m und mehr als 2,50 m betragen. Eine nicht fest mit dem Untergrund verbundene Anbringungsvorrichtung darf auch auf der Fahrbahn angebracht werden, wenn die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des fließenden Verkehrs nicht gefährdet wird; in diesem Fall darf der seitliche Abstand zwischen dem dem Fahrbahnrand zunächst liegenden Rand eines Straßenverkehrszeichens und dem Fahrbahnrand nicht mehr als 0,30 m betragen. Sind auf einer Anbringungsvorrichtung mehr als ein Straßenverkehrszeichen angebracht, so gelten bei untereinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des Höhenabstandes für das untere Zeichen, bei nebeneinander angebrachten Zeichen die Maßangaben bezüglich des Seitenabstandes für das näher der Fahrbahn angebrachte Zeichen. Die weiteren Zeichen sind in einem solchen Fall entsprechend den Größenverhältnissen anzubringen.
Ende Zitat.
Vier Scooter stehen am Gehsteig
Wien 10., Kreuzungsbereich Raxstraße – Neilreichgasse
2021 07 03
Im Bereich der Kreuzung 10., Raxstraße – Neilreichgasse stehen vier Scooter am Gehsteig.
Von den Ampelmasten mit akustischen und tastbaren Signalen führen tastbare Leitstreifen zur Rasensteinkante der Grünfläche, die eine weitere Orientierungsmöglichkeit für sehbehinderte und blinde Menschen darstellt.
Die abgestellten Scooter stellen eine erhebliche Gefahrenquelle für sehbeeinträchtigte Menschen dar.
Stolper- und Sturzgefahr!
Wien 10., Kreuzungsbereich Raxstraße – Neilreichgasse
2021 07 03
Im Bereich der Kreuzung 10., Raxstraße – Neilreichgasse stehen vier Scooter am Gehsteig.
Von den Ampelmasten mit akustischen und tastbaren Signalen führen tastbare Leitstreifen zur Rasensteinkante der Grünfläche, die eine weitere Orientierungsmöglichkeit für sehbehinderte und blinde Menschen darstellt.
Die abgestellten Scooter stellen eine erhebliche Gefahrenquelle für sehbeeinträchtigte Menschen dar.
Stolper- und Sturzgefahr!
Scooter steht an Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
Wien 10., herzgasse 110, Stiege 9, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 07 09
Ein Scooter steht am Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang der Wohnhausanlage von Wiener wohnen.
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Scooter nicht in der Grünfläche neben dem Zugangsweg abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Wien 10., herzgasse 110, Stiege 9, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 07 09
Ein Scooter steht am Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang der Wohnhausanlage von Wiener wohnen.
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Scooter nicht in der Grünfläche neben dem Zugangsweg abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, daß Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Grundplatten aus Beton für mobile Verkehrszeichensteher blockieren Gehsteig
Wien 22., Doppelhaltestelle der Linie 92B, Vorplatz U1 Kaisermühlen VIC
2021 07 10
Auf dem Gehsteig, in der Nähe der Doppelhaltestelle der Buslinie 92B und des Zebrastreifens Richtung Austria Center, liegen mitten am Gehsteig drei aufeinandergestapelte Grundplatten aus Beton für mobile Verkehrszeichensteher.
Weshalb wurden diese Grundplatten am Gehsteig abgelegt und nicht abtransportiert?
Stolper- und Sturzgefahr!
Wien 22., Doppelhaltestelle der Linie 92B, Vorplatz U1 Kaisermühlen VIC
2021 07 10
Auf dem Gehsteig, in der Nähe der Doppelhaltestelle der Buslinie 92B und des Zebrastreifens Richtung Austria Center, liegen mitten am Gehsteig drei aufeinandergestapelte Grundplatten aus Beton für mobile Verkehrszeichensteher.
Weshalb wurden diese Grundplatten am Gehsteig abgelegt und nicht abtransportiert?
Stolper- und Sturzgefahr!
Mobile scharfkantige Straßenverkehrszeichen blockieren Gehsteig
Wien 21., Kreuzung Oswald Redlich Straße – Herchenhahngasse
2021 07 11
Auf dem Gehsteig in der Herchenhahngasse vor dem Parkplatz des Bades Großfeldsiedlung stehen wegen einer Baustelle zwei provisorische mobile Verkehrszeichensteher mit scharfkantigen Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“.
Eines dieser mobilen Straßenverkehrszeichen steht mitten am Gehsteig und blockiert diesen für sehbeeinträchtigte FußgängerInnen und Menschen, die einen Rollator, einen Rollstuhl oder einen Kinderwagen nutzen.
Das zweite mobile Straßenverkehrszeichen steht auf dem Gehsteig neben den Randsteinen.
Zufälligerweise sind fast an selber Stelle Verkehrszeichen ordnungsgemäß an fixen Verkehrszeichenstehern montiert, wo man eigentlich nur die Zusatztafel hätte abdecken müssen, um diese Verkehrsflächen für die Bauarbeiten freizuhalten!
Es ist noch sehr sehr weit bis zur Barrierefreiheit!
Wien 21., Kreuzung Oswald Redlich Straße – Herchenhahngasse
2021 07 11
Auf dem Gehsteig in der Herchenhahngasse vor dem Parkplatz des Bades Großfeldsiedlung stehen wegen einer Baustelle zwei provisorische mobile Verkehrszeichensteher mit scharfkantigen Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“.
Eines dieser mobilen Straßenverkehrszeichen steht mitten am Gehsteig und blockiert diesen für sehbeeinträchtigte FußgängerInnen und Menschen, die einen Rollator, einen Rollstuhl oder einen Kinderwagen nutzen.
Das zweite mobile Straßenverkehrszeichen steht auf dem Gehsteig neben den Randsteinen.
Zufälligerweise sind fast an selber Stelle Verkehrszeichen ordnungsgemäß an fixen Verkehrszeichenstehern montiert, wo man eigentlich nur die Zusatztafel hätte abdecken müssen, um diese Verkehrsflächen für die Bauarbeiten freizuhalten!
Es ist noch sehr sehr weit bis zur Barrierefreiheit!
Baustellenabsperrung eines Schutzweges ohne Alternative
Wien 10., Raxstraße – Neilreichgasse, Schutzweg an der Ostseite der Kreuzung zwischen Wohnhausanlage von Wiener Wohnen und Autobushaltestelle der Linie 15A in Richtung Simmering
2021 07 16
An der Kreuzung Wien 10., Raxstraße – Neilreichgasse ist der Schutzweg an der Ostseite der Kreuzung zwischen Wohnhausanlage von Wiener Wohnen und der Autobushaltestelle der Linie 15A in Richtung Simmering durch Baugitter auf beiden Seiten abgesperrt.
Die akustischen Auffindesignale der Anmeldekästchen sind jedoch in Betrieb!
Eine alternative Querungsmöglichkeit für blinde Menschen über die anderen drei Schutzwege besteht nicht, da von diesen Personen nicht erkannt werden kann, wo diese an der Nordseite der Kreuzung über die Neilreichgasse möglich ist.
Für blinde Menschen ist nicht erkennbar, wo das Gleis der Linie O gefahrlos gequert werden kann um auf die schmale, noch durch Baugitter eingeengte Verkehrsinsel zu kommen.
Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen ist der mögliche alternative Weg über die schmale Verkehrsinsel zwischen der Fahrbahn der Raxstraße in Richtung Triesterstraße und dem Gleis der Linie O mangels vorhandener Gehsteigabsenkungen und der beengten Platzverhältnisse auf der Verkehrsinsel wegen der aufgestellten Baugitter ebenso nicht nutzbar!
Seit wann der Schutzweg abgesperrt ist, ist mir nicht bekannt, zumindest jedenfalls seit Donnerstag, 15. Juli 2021.
Normalerweise gehe ich als blinder Bürger Wiens alleine einkaufen, jedoch heute habe ich mir eine Assistenz organisieren müssen, weil neben den behindernd aufgestellten Scootern auf den Gehsteigen noch der Schutzweg über die Raxstraße abgesperrt war.
Der Weg war für mich einfach zu gefährlich.
Es ist noch sehr sehr weit bis zur Barrierefreiheit!
Wien 10., Raxstraße – Neilreichgasse, Schutzweg an der Ostseite der Kreuzung zwischen Wohnhausanlage von Wiener Wohnen und Autobushaltestelle der Linie 15A in Richtung Simmering
2021 07 16
An der Kreuzung Wien 10., Raxstraße – Neilreichgasse ist der Schutzweg an der Ostseite der Kreuzung zwischen Wohnhausanlage von Wiener Wohnen und der Autobushaltestelle der Linie 15A in Richtung Simmering durch Baugitter auf beiden Seiten abgesperrt.
Die akustischen Auffindesignale der Anmeldekästchen sind jedoch in Betrieb!
Eine alternative Querungsmöglichkeit für blinde Menschen über die anderen drei Schutzwege besteht nicht, da von diesen Personen nicht erkannt werden kann, wo diese an der Nordseite der Kreuzung über die Neilreichgasse möglich ist.
Für blinde Menschen ist nicht erkennbar, wo das Gleis der Linie O gefahrlos gequert werden kann um auf die schmale, noch durch Baugitter eingeengte Verkehrsinsel zu kommen.
Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen ist der mögliche alternative Weg über die schmale Verkehrsinsel zwischen der Fahrbahn der Raxstraße in Richtung Triesterstraße und dem Gleis der Linie O mangels vorhandener Gehsteigabsenkungen und der beengten Platzverhältnisse auf der Verkehrsinsel wegen der aufgestellten Baugitter ebenso nicht nutzbar!
Seit wann der Schutzweg abgesperrt ist, ist mir nicht bekannt, zumindest jedenfalls seit Donnerstag, 15. Juli 2021.
Normalerweise gehe ich als blinder Bürger Wiens alleine einkaufen, jedoch heute habe ich mir eine Assistenz organisieren müssen, weil neben den behindernd aufgestellten Scootern auf den Gehsteigen noch der Schutzweg über die Raxstraße abgesperrt war.
Der Weg war für mich einfach zu gefährlich.
Es ist noch sehr sehr weit bis zur Barrierefreiheit!
Scooter-Hindernisparcour im Häuserblock
Wien 10., Herzgasse 110, Migerkastraße 9-11, Neilreichgasse 94, Kreuzung Raxstraße – Neilreichgasse, Raxstraße 13, Zohmanngasse 38
2021 07 16
Rund um die Wohnhausanlage in der ich wohne, Neilreichgasse 99 bzw. Herzgasse 110 und am Weg zum Einkaufen und zurück standen heute Freitag, 16. Juli 2021 immer wieder Elektro-Scooter mehr oder weniger behindernd für mich als blinden Fußgänger am Gehsteig.
Vor allem die Scooter, die entlang der Hausfronten bzw. Rasensteinkanten an der fahrbahnabgewandten Seite stehen, stellen oft erhebliche Stolper- und Sturzgefahr dar.
Herzgasse 110, Hausecke von Gehsteig zu Zugangsweg zu den Stiegen 7 bis 9 der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen.
1 Scooter steht schräg zur Hauswand.
Migerkastraße 9 bis 11, entlang der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen, gegenüber des vorhin genannten Häuserblocks und der Haltestelle der Linie O, Raxstraße-Rudolfshügelgasse, Endstelle,
2 Scooter stehen entlang der Hauswand.
Neilreichgasse 94, kurzes Stück stadtauswärts der Migerkastraße.
1 Scooter steht entlang der Hauswand.
Kreuzung Raxstraße – Neilreichgasse, Eckbereich, ist unmittelbar nach einer Informationstafel, die an der Rasensteinkante am Gehsteig 1 steht, 1Scooter abgestellt.
Auch die Informationstafel könnte in der Wiese aufgestellt werden und somit kein Hindernis am Gehsteig darstellen!
Neilreichgasse stadtauswärts der Kreuzung mit der Raxstraße auf der rechten Straßenseite sind entlang des Baugitters mehrere Scooter abgestellt.
Raxstraße 13, Supermarkt BILLA, wo ich einkaufen gehe an der Hauswand 1 Scooter abgestellt.
Zohmanngasse 38, 1 Scooter an der Hauswand abgestellt.)
Normalerweise gehe ich alleine einkaufen, jedoch heute habe ich mir eine Assistenz organisieren müssen, weil neben den Scootern auf den Gehsteigen noch der Schutzweg über die Raxstraße abgesperrt war, siehe
2021 07 16 Baustellenabsperrung eines Schutzweges ohne Alternative.
Ich bin von Scootern und Baustellengittern eingekesselt!
Es ist noch sehr sehr weit bis zur Barrierefreiheit!
Wien 10., Herzgasse 110, Migerkastraße 9-11, Neilreichgasse 94, Kreuzung Raxstraße – Neilreichgasse, Raxstraße 13, Zohmanngasse 38
2021 07 16
Rund um die Wohnhausanlage in der ich wohne, Neilreichgasse 99 bzw. Herzgasse 110 und am Weg zum Einkaufen und zurück standen heute Freitag, 16. Juli 2021 immer wieder Elektro-Scooter mehr oder weniger behindernd für mich als blinden Fußgänger am Gehsteig.
Vor allem die Scooter, die entlang der Hausfronten bzw. Rasensteinkanten an der fahrbahnabgewandten Seite stehen, stellen oft erhebliche Stolper- und Sturzgefahr dar.
Herzgasse 110, Hausecke von Gehsteig zu Zugangsweg zu den Stiegen 7 bis 9 der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen.
1 Scooter steht schräg zur Hauswand.
Migerkastraße 9 bis 11, entlang der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen, gegenüber des vorhin genannten Häuserblocks und der Haltestelle der Linie O, Raxstraße-Rudolfshügelgasse, Endstelle,
2 Scooter stehen entlang der Hauswand.
Neilreichgasse 94, kurzes Stück stadtauswärts der Migerkastraße.
1 Scooter steht entlang der Hauswand.
Kreuzung Raxstraße – Neilreichgasse, Eckbereich, ist unmittelbar nach einer Informationstafel, die an der Rasensteinkante am Gehsteig 1 steht, 1Scooter abgestellt.
Auch die Informationstafel könnte in der Wiese aufgestellt werden und somit kein Hindernis am Gehsteig darstellen!
Neilreichgasse stadtauswärts der Kreuzung mit der Raxstraße auf der rechten Straßenseite sind entlang des Baugitters mehrere Scooter abgestellt.
Raxstraße 13, Supermarkt BILLA, wo ich einkaufen gehe an der Hauswand 1 Scooter abgestellt.
Zohmanngasse 38, 1 Scooter an der Hauswand abgestellt.)
Normalerweise gehe ich alleine einkaufen, jedoch heute habe ich mir eine Assistenz organisieren müssen, weil neben den Scootern auf den Gehsteigen noch der Schutzweg über die Raxstraße abgesperrt war, siehe
2021 07 16 Baustellenabsperrung eines Schutzweges ohne Alternative.
Ich bin von Scootern und Baustellengittern eingekesselt!
Es ist noch sehr sehr weit bis zur Barrierefreiheit!
Scooter stehen auf für Menschen mit Sehbehinderung beschriebenen Weg
Wien 14., U3 Station Hütteldorfer Straße, Ausgang Feilplatz
2021 07 22
An der Außenwand des U-Bahn-Gebäudes der Station U3 Hütteldorfer Straße, Ausgang Feilplatz stehen immer wieder Elektro-Scooter und andere Fahrzeuge.
Die Scooter stehen meist zwischen dem Eingangsbereich der Station, erkennbar durch den Gussgitterrost und der von der Hauswand bis zur Gehsteigkante führenden Auffanglinie mit Aufmerksamkeitsfeld vor der Fahrbahnquerung.
Für den Bereich unter dem Dach der U-Bahn-Station sind die Wiener Linien zuständig, das ist vor einiger Zeit wegen der Aufbringung des tastbaren Leitsystems festgestellt worden.
Entsprechende Kontrollgänge der mobilen Stationsüberwachung sollten diese Probleme erkennen können und für Abhilfe sorgen!
Dieser Abstellplatz unter Dach ist besonders problematisch und daher gefährlich für sehbeeinträchtigte FußgängerInnen, da er direkt am beschriebenen Weg vom Ausgang der U-Bahn-Station bis zum Blinden und Sehbehindertenverband Wien, NÖ und Bgld. (BSV WNB) in der Hägelingasse 4-6 und zurück liegt.
Selbst auf den von den Wiener Linien auf ihrer Homepage für sehbeeinträchtigte Menschen beschriebenen Wegen stehen Scooter herum!
Wahrlich, das ist Barrierefreiheit!
Stolper- und Sturzgefahr!
Hier der Auszug der Wegbeschreibung entnommen von der Homepage der Wiener Linien vom BSV WNB zur U-Bahnstation (Ebenso gibt es eine Wegbeschreibung in Gegenrichtung.
http://poptis.wl-barrierefrei.at/stationen/Huetteldorfer_Strasse/trip/Wegbeschreibung_Huetteldorfer_Strasse___von___Louis-Braille-Haus___nach___U3_Richtung_Simmering.html
(Link komplett und ungebrochen eingeben)
Auszug:
…
Weiter entlang der Gebäudemauer bis zur Querlinie. Die Gebäudemauer befindet sich rechts. Achtung. Hauseinfahrt.
Querlinie mit Übergang zur Mauer, links, 2 Meter, entlang der Leitlinie bis zur Gehsteigkante.
Gehsteigkante, geradeaus, 2 Meter, über die einspurige Fahrbahn der Spallartgasse bis zur gegenüberliegenden Gehsteigkante. Fahrbahnübergang ohne Querungshilfe und ohne Blindenakustik.
Gehsteigkante, geradeaus, 2 Meter, entlang der Leitlinie bis zum U Bahn Gebäude.
Querlinie mit Übergang zum U Bahn Gebäude, Rechtsdrehung, 5 Meter, entlang des U Bahn Gebäudes bis zum Stationszugang beim Gussgitterrost. Das U Bahn Gebäude befindet sich links.
Station Hütteldorfer Straße Zugang Feilplatz, über den Gussgitterrost, dann
entlang der Leitlinie bis zur Querlinie. Querlinie, Rechtsdrehung, 3 Meter, entlang der Leitlinie bis zur Rufsäule.
Ende Zitat.
Wien 14., U3 Station Hütteldorfer Straße, Ausgang Feilplatz
2021 07 22
An der Außenwand des U-Bahn-Gebäudes der Station U3 Hütteldorfer Straße, Ausgang Feilplatz stehen immer wieder Elektro-Scooter und andere Fahrzeuge.
Die Scooter stehen meist zwischen dem Eingangsbereich der Station, erkennbar durch den Gussgitterrost und der von der Hauswand bis zur Gehsteigkante führenden Auffanglinie mit Aufmerksamkeitsfeld vor der Fahrbahnquerung.
Für den Bereich unter dem Dach der U-Bahn-Station sind die Wiener Linien zuständig, das ist vor einiger Zeit wegen der Aufbringung des tastbaren Leitsystems festgestellt worden.
Entsprechende Kontrollgänge der mobilen Stationsüberwachung sollten diese Probleme erkennen können und für Abhilfe sorgen!
Dieser Abstellplatz unter Dach ist besonders problematisch und daher gefährlich für sehbeeinträchtigte FußgängerInnen, da er direkt am beschriebenen Weg vom Ausgang der U-Bahn-Station bis zum Blinden und Sehbehindertenverband Wien, NÖ und Bgld. (BSV WNB) in der Hägelingasse 4-6 und zurück liegt.
Selbst auf den von den Wiener Linien auf ihrer Homepage für sehbeeinträchtigte Menschen beschriebenen Wegen stehen Scooter herum!
Wahrlich, das ist Barrierefreiheit!
Stolper- und Sturzgefahr!
Hier der Auszug der Wegbeschreibung entnommen von der Homepage der Wiener Linien vom BSV WNB zur U-Bahnstation (Ebenso gibt es eine Wegbeschreibung in Gegenrichtung.
http://poptis.wl-barrierefrei.at/stationen/Huetteldorfer_Strasse/trip/Wegbeschreibung_Huetteldorfer_Strasse___von___Louis-Braille-Haus___nach___U3_Richtung_Simmering.html
(Link komplett und ungebrochen eingeben)
Auszug:
…
Weiter entlang der Gebäudemauer bis zur Querlinie. Die Gebäudemauer befindet sich rechts. Achtung. Hauseinfahrt.
Querlinie mit Übergang zur Mauer, links, 2 Meter, entlang der Leitlinie bis zur Gehsteigkante.
Gehsteigkante, geradeaus, 2 Meter, über die einspurige Fahrbahn der Spallartgasse bis zur gegenüberliegenden Gehsteigkante. Fahrbahnübergang ohne Querungshilfe und ohne Blindenakustik.
Gehsteigkante, geradeaus, 2 Meter, entlang der Leitlinie bis zum U Bahn Gebäude.
Querlinie mit Übergang zum U Bahn Gebäude, Rechtsdrehung, 5 Meter, entlang des U Bahn Gebäudes bis zum Stationszugang beim Gussgitterrost. Das U Bahn Gebäude befindet sich links.
Station Hütteldorfer Straße Zugang Feilplatz, über den Gussgitterrost, dann
entlang der Leitlinie bis zur Querlinie. Querlinie, Rechtsdrehung, 3 Meter, entlang der Leitlinie bis zur Rufsäule.
Ende Zitat.
Scooter steht am Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
Wien 10., Herzgasse 110, Stiege 9, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 07 24
siehe auch
2021 06 18 Scooter steht entlang einer Hauswand eines Hauszuganges
2021 07 09 Scooter steht an Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
2021 07 16 Scooter-Hindernisparcour im Häuserblock
Ein Scooter steht am Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen.
Das Hinterrad des Scooters steht mehr als 20 cm über die Hausecke hinaus.
Der Lenker des Scooters steht in den Gehsteigbereich hinein.
Stolper- und Sturzgefahr!
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Scooter nicht in der Grünfläche neben dem Zugangsweg abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Ende Zitat.
Wien 10., Herzgasse 110, Stiege 9, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 07 24
siehe auch
2021 06 18 Scooter steht entlang einer Hauswand eines Hauszuganges
2021 07 09 Scooter steht an Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
2021 07 16 Scooter-Hindernisparcour im Häuserblock
Ein Scooter steht am Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen.
Das Hinterrad des Scooters steht mehr als 20 cm über die Hausecke hinaus.
Der Lenker des Scooters steht in den Gehsteigbereich hinein.
Stolper- und Sturzgefahr!
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Scooter nicht in der Grünfläche neben dem Zugangsweg abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Ende Zitat.
Ort: Wien, Österreich (48.2083, 16.3731)
Adresse: Wien, Austria
Zwei Schutzwege einer Kreuzung wegen Bauarbeiten nicht nutzbar
Wien 10., Kreuzung Neilreichgasse – Raxstraße
2021 07 29
Wegen Bauarbeiten ist der östliche und nördliche Schutzweg der Kreuzung Wien 10., Neilreichgasse – Raxstraße abgesperrt bzw. für sehbeeinträchtigte Menschen nicht nutzbar.
Die FußgängerInnen werden auf die andere Straßenseite verwiesen!
Für sehbeeinträchtigte Menschen ist die Kreuzung nicht nutzbar und damit die Erreichbarkeit der beiden Straßenbahnstationen der Linie 11 und die beiden Busstationen der Linie 15A von den geraden Nummern der Raxstraße östlich der Kreuzung und den ungeraden Nummern der Neilreichgasse nördlich der Kreuzung nicht gegeben.
Wien 10., Kreuzung Neilreichgasse – Raxstraße
2021 07 29
Wegen Bauarbeiten ist der östliche und nördliche Schutzweg der Kreuzung Wien 10., Neilreichgasse – Raxstraße abgesperrt bzw. für sehbeeinträchtigte Menschen nicht nutzbar.
Die FußgängerInnen werden auf die andere Straßenseite verwiesen!
Für sehbeeinträchtigte Menschen ist die Kreuzung nicht nutzbar und damit die Erreichbarkeit der beiden Straßenbahnstationen der Linie 11 und die beiden Busstationen der Linie 15A von den geraden Nummern der Raxstraße östlich der Kreuzung und den ungeraden Nummern der Neilreichgasse nördlich der Kreuzung nicht gegeben.
Abstellen von Leih-Fahrrädern und Leih-Scootern im öffentlichen Raum in Wien
Wien, Samstag, 31. Juli 2021
Anmerkung (Wolfgang Kremser):
In Wien gelten strengere Regeln für das Abstellen von Leih-Fahrrädern und Leih-E-Skootern als in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt, die Gehsteige müssen in Wien mindestens 4 m (vier Meter) breit sein.
Da in Wien der Großteil der Gehsteige nicht 4 m breit ist, ist das Abstellen der Leih-Fahrzeuge auf den meisten Gehsteigen gar nicht gestattet!
Zitat:
Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend stationslose Mietfahrräder und elektrisch betriebene Klein und Miniroller
Datum 28.06.2018
…
§ 5. (1) Soferne keine besonders gekennzeichneten Abstellflächen vorliegen, dürfen stationslose Mietfahrräder oder stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller nur auf Gehsteigen abgestellt werden, die eine Breite von mindestens 4,00 m aufweisen. Die Aufstellung hat fahrbahnseitig zu erfolgen, und zwar im rechten Winkel zum fahrbahnseitigen Gehsteigrand. Stationslose Mietfahrräder oder stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller dürfen in folgenden Bereichen nicht abgestellt werden:
1. im Bereich rund um die Oper (äußere Gehsteigkante Opernring ONr. 2, äußere Gehsteigkante Operngasse ONr. 1, äußere Gehsteigkante Philharmonikerstraße ONr. 1 und äußere Gehsteigkante Herbert von Karajan Platz),
Ende Zitat.
In der Verordnung werden noch weitere Stellen genannt, wo das Abstellen nicht gestattet ist.
Vollständige Verordnung siehe Link weiter unten.
Möglicherweise weitere Verschärfungen bezüglich des Abstellens der Leih-Fahrzeuge sind für wien im Gespräch.
Von Herrn Dipl.-Ing. MATTHIAS NAGLER, Rechtsdienste, Verkehrspolitik | Konsumentenschutz & Mitgliederinteressen des ÖAMTC habe ich folgende Informationen zur Weitergabe erhalten.
Sehr geehrter Herr Kremser,
Die Zuordnung der Fahrzeuge bereitet angesichts der verschiedenen Bauarten und Kreationen der Industrie auch in der Praxis häufig Probleme. Rein rechtlich wird man sich voraussichtlich nur über bestimmte technische Parameter Orientierung verschaffen. Das macht es natürlich gerade für den Nutzer nicht unbedingt einfacher.
Leider ist die Zuordnung der jeweiligen Geräte oft nicht einfach bzw. eindeutig.
Wir haben auf unserer Website versucht, eine halbwegs übersichtliche Zusammenstellung der unterschiedlichen Kategorien und Verhaltensregeln vorzunehmen:
https://www.oeamtc.at/thema/kindersicherheit/kleinfahrzeuge-im-strassenverkehr/
Die Scooter am Gehsteig stellen in der Tat ein Problem dar. Immerhin hat die Stadt Wien erst im Vorjahr eine durchaus strenge Verordnung erlassen, die auch das Abstellen regelt. (
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Gemeinderecht/GEMRE_WI_90101_W500_400_2020/GEMRE_WI_90101_W500_400_2020.html
).
Gemeldet werden können widerrechtlich abgestellte E-Scooter beim Wiener Stadtservice unter
Tel. +43 1 4000-4001
oder unter
anliegen@sts.wien.gv.at
oder in der Sag’s Wien-App.
Der Betreiber wird dann zur Entfernung aufgefordert.
Vielleicht wollen Sie diese Information ebenfalls über Facebook bekanntmachen?
Fragen und Antworten zum thema:
Gibt es definierte Anforderungen für die Nutzer von rollenden Fortbewegungsmitteln, wie z.B. Fahrräder und Scooter?
z.B. an das Sehvermögen
Welche sind das?
> Gemäß § 58 StVO darf ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften befolgen kann.
Eine pauschale Aussage kann diesbezüglich nicht getroffen werden, vielmehr wird stets eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen sein. Ein Mangel an einer solchen Verfassung kann grundsätzlich bereits bei starker Ermüdung, hohem Fieber oder Verletzungen vorliegen und wird wohl auch bei einer Sehbehinderung zutreffen, wenn der Lenker nicht mehr in der Lage ist, das Verkehrsgeschehen rechtzeitig und richtig zu erfassen. Dabei wird es vermutlich auch auf die Fahrgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs ankommen.
Wie Verhält es sich mit der Haftung von Lenkern, die eigentlich nicht in der Lage sind, ein Fahrrad oder einen Scooter zu lenken?
> Sofern die übrigen Voraussetzungen für Schadenersatz oder Mitverschulden vorliegen (Kausalität, Schuldfähigkeit etc.), wird bei Inbetriebnahme eines Fahrzeuges trotz entsprechender körperlicher Einschränkungen in der Regel zumindest von leichter Fahrlässigkeit auszugehen sein, sodass eine Haftung prinzipiell besteht.
Wie verhält es sich mit der Haftung bei einem Unfall, wenn der gehsteig statt der Fahrbahn benutzt wird?
> Auch hier kommt es auf die konkreten Umstände im Einzelfall an, unter anderem inwiefern auf Grund des Fehlverhaltens ein Schaden entstanden ist, bzw. Mitverschulden besteht. Wird beispielsweise ein Sehbehinderter von einem E-Scooter-Fahrer am Gehsteig angefahren und verletzt, wird in der Praxis zumeist eine entsprechende Ersatzpflicht seitens des Schädigers bestehen.
Sind die Lenker von Scootern überhaupt versichert?
> Für die Verwendung eines E-Scooters ist in Österreich keine Haftpflichtversicherung erforderlich. Häufig ist eine solche jedoch automatisch in der herkömmlichen Haushaltsversicherung enthalten.
In jedem Fall ist bei einem Unfall mit Personenschaden zwischen Rad-/Scooterfahrer und Fußgänger die Polizei zu verständigen. Optimalerweise sollte diese auch hinzugezogen werden, wenn auf den ersten Blick keine Verletzungen ersichtlich sind, aber auf Grund des Unfallmechanismus damit zu rechnen ist, da sich Schmerzen häufig erst ein wenig später bemerkbar machen.
Matthias Nagler
Dipl.-Ing. MATTHIAS NAGLER
Rechtsdienste, Verkehrspolitik | Konsumentenschutz & Mitgliederinteressen
ÖAMTC | Baumgasse 129 | A-1030 Wien
T + 43 (0)1 71199 21284 | H +43 664 613 1284
matthias.nagler@oeamtc.at | www.oeamtc.at | ÖAMTC ZVR 730335108 | DVR 0048801
—
Wolfgang Kremser
Neilreichgasse 99/9/12
1100 Wien
Österreich / Austria
E-Mail: wolfgang.kremser@gmx.at
Tel. Festnetz: +43 1 604 13 58 (Anrufbeantworter)
Tel. Mobil: +43 664 25 45 999
Skype: Verkehrswolferl
Facebook: https://www.facebook.com/wolfgang.kremser.735
Wien, Samstag, 31. Juli 2021
Anmerkung (Wolfgang Kremser):
In Wien gelten strengere Regeln für das Abstellen von Leih-Fahrrädern und Leih-E-Skootern als in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt, die Gehsteige müssen in Wien mindestens 4 m (vier Meter) breit sein.
Da in Wien der Großteil der Gehsteige nicht 4 m breit ist, ist das Abstellen der Leih-Fahrzeuge auf den meisten Gehsteigen gar nicht gestattet!
Zitat:
Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend stationslose Mietfahrräder und elektrisch betriebene Klein und Miniroller
Datum 28.06.2018
…
§ 5. (1) Soferne keine besonders gekennzeichneten Abstellflächen vorliegen, dürfen stationslose Mietfahrräder oder stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller nur auf Gehsteigen abgestellt werden, die eine Breite von mindestens 4,00 m aufweisen. Die Aufstellung hat fahrbahnseitig zu erfolgen, und zwar im rechten Winkel zum fahrbahnseitigen Gehsteigrand. Stationslose Mietfahrräder oder stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller dürfen in folgenden Bereichen nicht abgestellt werden:
1. im Bereich rund um die Oper (äußere Gehsteigkante Opernring ONr. 2, äußere Gehsteigkante Operngasse ONr. 1, äußere Gehsteigkante Philharmonikerstraße ONr. 1 und äußere Gehsteigkante Herbert von Karajan Platz),
Ende Zitat.
In der Verordnung werden noch weitere Stellen genannt, wo das Abstellen nicht gestattet ist.
Vollständige Verordnung siehe Link weiter unten.
Möglicherweise weitere Verschärfungen bezüglich des Abstellens der Leih-Fahrzeuge sind für wien im Gespräch.
Von Herrn Dipl.-Ing. MATTHIAS NAGLER, Rechtsdienste, Verkehrspolitik | Konsumentenschutz & Mitgliederinteressen des ÖAMTC habe ich folgende Informationen zur Weitergabe erhalten.
Sehr geehrter Herr Kremser,
Die Zuordnung der Fahrzeuge bereitet angesichts der verschiedenen Bauarten und Kreationen der Industrie auch in der Praxis häufig Probleme. Rein rechtlich wird man sich voraussichtlich nur über bestimmte technische Parameter Orientierung verschaffen. Das macht es natürlich gerade für den Nutzer nicht unbedingt einfacher.
Leider ist die Zuordnung der jeweiligen Geräte oft nicht einfach bzw. eindeutig.
Wir haben auf unserer Website versucht, eine halbwegs übersichtliche Zusammenstellung der unterschiedlichen Kategorien und Verhaltensregeln vorzunehmen:
https://www.oeamtc.at/thema/kindersicherheit/kleinfahrzeuge-im-strassenverkehr/
Die Scooter am Gehsteig stellen in der Tat ein Problem dar. Immerhin hat die Stadt Wien erst im Vorjahr eine durchaus strenge Verordnung erlassen, die auch das Abstellen regelt. (
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Gemeinderecht/GEMRE_WI_90101_W500_400_2020/GEMRE_WI_90101_W500_400_2020.html
).
Gemeldet werden können widerrechtlich abgestellte E-Scooter beim Wiener Stadtservice unter
Tel. +43 1 4000-4001
oder unter
anliegen@sts.wien.gv.at
oder in der Sag’s Wien-App.
Der Betreiber wird dann zur Entfernung aufgefordert.
Vielleicht wollen Sie diese Information ebenfalls über Facebook bekanntmachen?
Fragen und Antworten zum thema:
Gibt es definierte Anforderungen für die Nutzer von rollenden Fortbewegungsmitteln, wie z.B. Fahrräder und Scooter?
z.B. an das Sehvermögen
Welche sind das?
> Gemäß § 58 StVO darf ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften befolgen kann.
Eine pauschale Aussage kann diesbezüglich nicht getroffen werden, vielmehr wird stets eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen sein. Ein Mangel an einer solchen Verfassung kann grundsätzlich bereits bei starker Ermüdung, hohem Fieber oder Verletzungen vorliegen und wird wohl auch bei einer Sehbehinderung zutreffen, wenn der Lenker nicht mehr in der Lage ist, das Verkehrsgeschehen rechtzeitig und richtig zu erfassen. Dabei wird es vermutlich auch auf die Fahrgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs ankommen.
Wie Verhält es sich mit der Haftung von Lenkern, die eigentlich nicht in der Lage sind, ein Fahrrad oder einen Scooter zu lenken?
> Sofern die übrigen Voraussetzungen für Schadenersatz oder Mitverschulden vorliegen (Kausalität, Schuldfähigkeit etc.), wird bei Inbetriebnahme eines Fahrzeuges trotz entsprechender körperlicher Einschränkungen in der Regel zumindest von leichter Fahrlässigkeit auszugehen sein, sodass eine Haftung prinzipiell besteht.
Wie verhält es sich mit der Haftung bei einem Unfall, wenn der gehsteig statt der Fahrbahn benutzt wird?
> Auch hier kommt es auf die konkreten Umstände im Einzelfall an, unter anderem inwiefern auf Grund des Fehlverhaltens ein Schaden entstanden ist, bzw. Mitverschulden besteht. Wird beispielsweise ein Sehbehinderter von einem E-Scooter-Fahrer am Gehsteig angefahren und verletzt, wird in der Praxis zumeist eine entsprechende Ersatzpflicht seitens des Schädigers bestehen.
Sind die Lenker von Scootern überhaupt versichert?
> Für die Verwendung eines E-Scooters ist in Österreich keine Haftpflichtversicherung erforderlich. Häufig ist eine solche jedoch automatisch in der herkömmlichen Haushaltsversicherung enthalten.
In jedem Fall ist bei einem Unfall mit Personenschaden zwischen Rad-/Scooterfahrer und Fußgänger die Polizei zu verständigen. Optimalerweise sollte diese auch hinzugezogen werden, wenn auf den ersten Blick keine Verletzungen ersichtlich sind, aber auf Grund des Unfallmechanismus damit zu rechnen ist, da sich Schmerzen häufig erst ein wenig später bemerkbar machen.
Matthias Nagler
Dipl.-Ing. MATTHIAS NAGLER
Rechtsdienste, Verkehrspolitik | Konsumentenschutz & Mitgliederinteressen
ÖAMTC | Baumgasse 129 | A-1030 Wien
T + 43 (0)1 71199 21284 | H +43 664 613 1284
matthias.nagler@oeamtc.at | www.oeamtc.at | ÖAMTC ZVR 730335108 | DVR 0048801
—
Wolfgang Kremser
Neilreichgasse 99/9/12
1100 Wien
Österreich / Austria
E-Mail: wolfgang.kremser@gmx.at
Tel. Festnetz: +43 1 604 13 58 (Anrufbeantworter)
Tel. Mobil: +43 664 25 45 999
Skype: Verkehrswolferl
Facebook: https://www.facebook.com/wolfgang.kremser.735
31.07.2021, 10:52 aktualisiert
Mistkübel unterbrechen tastbares Leitsystem in U-Bahn-Station U2 Wien Stadion
Wien 2., Halle der U2 Station Wien Stadion, Ausgang Olympiaplatz
2021 08 03
siehe 2021 05 04
Seit Mai 2021 hat sich nichts verändert!
13-jähriges Jubiläum!
In dem Aufnahmegebäude der U2 Station Wien Stadion, Ausgang Olympiaplatz, gibt es ein tastbares Leitsystem, das außen weiter in Richtung Bus Stationen und Stadioncenter führt.
Diese Station wurde knapp vor der Fußballeuropameisterschaft 2008 in Wien am 10. Mai 2008, also vor 13 Jahren eröffnet.
Im Verlauf des tastbaren Leitsystems das von bzw. zu den Stiegen Richtung Bahnsteige führt stehen seit der Eröffnung größere, viereckige Mistkübel mit Behältern zur Mülltrennung, die das tastbare Leitsystem unterbrechen und damit direkt im Weg stehen.
Im Bereich der Mistkübel gibt es kein tastbares Leitsystem.
Die Wiener Linien haben sicherlich eine Erklärung für diese gestalterische Maßnahme. Hindernisfrei begehbar wird das tastbare Leitsystem durch diese Erklärung dennoch nicht.
Tastbare Leitsysteme dienen zur geleiteten möglichst sicheren und
hindernisfreien Fortbewegung seheingeschränkter Menschen.
Deshalb ist in der ÖNORM V 2102-1 Ausgabe 2003 (Diese war zum Zeitpunkt der Eröffnung gültig) ein bevorzugter Abstand eines tastbaren Leitsystems von 50 cm und Mindestabstand von 40 cm zu Hindernissen angegeben.
Am 19. September 2018 ist die Novelle der Straßenbahnverordnung in Kraft getreten. Sie enthält folgenden neuen Paragraphen:
Barrierefreiheit
§ 5a. Zu den baulichen und betrieblichen Anforderungen gehören auch Maßnahmen, welche es ermöglichen die Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge durch ältere Personen, Menschen mit Behinderung, Schwangere, Kinder und Fahrgäste mit kleinen Kindern sowie sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005 zu machen.
Um zumindest zukünftig seheingeschränkten Fahrgästen eine hindernisfreie Fortbewegung auf dem durch das tastbare Leitsystem vorgezeichneten Weg zu ermöglichen, sind die Mistkübel entsprechend weit vom tastbaren Leitsystem aufzustellen und das Leitsystem zu ergänzen.
Es ist noch sehr sehr weit bis zur Barrierefreiheit!
—
Wien 2., Halle der U2 Station Wien Stadion, Ausgang Olympiaplatz
2021 08 03
siehe 2021 05 04
Seit Mai 2021 hat sich nichts verändert!
13-jähriges Jubiläum!
In dem Aufnahmegebäude der U2 Station Wien Stadion, Ausgang Olympiaplatz, gibt es ein tastbares Leitsystem, das außen weiter in Richtung Bus Stationen und Stadioncenter führt.
Diese Station wurde knapp vor der Fußballeuropameisterschaft 2008 in Wien am 10. Mai 2008, also vor 13 Jahren eröffnet.
Im Verlauf des tastbaren Leitsystems das von bzw. zu den Stiegen Richtung Bahnsteige führt stehen seit der Eröffnung größere, viereckige Mistkübel mit Behältern zur Mülltrennung, die das tastbare Leitsystem unterbrechen und damit direkt im Weg stehen.
Im Bereich der Mistkübel gibt es kein tastbares Leitsystem.
Die Wiener Linien haben sicherlich eine Erklärung für diese gestalterische Maßnahme. Hindernisfrei begehbar wird das tastbare Leitsystem durch diese Erklärung dennoch nicht.
Tastbare Leitsysteme dienen zur geleiteten möglichst sicheren und
hindernisfreien Fortbewegung seheingeschränkter Menschen.
Deshalb ist in der ÖNORM V 2102-1 Ausgabe 2003 (Diese war zum Zeitpunkt der Eröffnung gültig) ein bevorzugter Abstand eines tastbaren Leitsystems von 50 cm und Mindestabstand von 40 cm zu Hindernissen angegeben.
Am 19. September 2018 ist die Novelle der Straßenbahnverordnung in Kraft getreten. Sie enthält folgenden neuen Paragraphen:
Barrierefreiheit
§ 5a. Zu den baulichen und betrieblichen Anforderungen gehören auch Maßnahmen, welche es ermöglichen die Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge durch ältere Personen, Menschen mit Behinderung, Schwangere, Kinder und Fahrgäste mit kleinen Kindern sowie sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005 zu machen.
Um zumindest zukünftig seheingeschränkten Fahrgästen eine hindernisfreie Fortbewegung auf dem durch das tastbare Leitsystem vorgezeichneten Weg zu ermöglichen, sind die Mistkübel entsprechend weit vom tastbaren Leitsystem aufzustellen und das Leitsystem zu ergänzen.
Es ist noch sehr sehr weit bis zur Barrierefreiheit!
—
Nicht normgerechter Handlauf – Verletzungsgefahr!
Wien 2., ÖBB Station Praterkai (Ostbahn)
2021 08 03
Wann der letzte Umbau der Station erfolgte bzw. wann der Handlauf montiert wurde ist nicht bekannt.
Möglicherweise stammt der Handlauf noch aus der Zeit des Neubaues der Station, die durch den Bau des Donaukraftwerkes Freudenau erforderlich war (1995).
Jedenfalls ist der Handlauf nicht im Sinne der Nutzungssicherheit ausgeführt und bedeutet durch seine Montageelemente über das Handlaufrohr vor allem für sehbeeinträchtigte Menschen erhebliche Verletzungsgefahr.
Befestigungselemente über das Handlaufrohr waren in der Neuzeit nie in der ausgeführten Form im Sinne einer Verletzungsvermeidung zulässig!
Neben der Stiegenanlage befindet sich eine Kinderwagenrampe im selben Steigungsverhältnis wie die Stiegen. Derartig steile Rampen sind ebenfalls gefährlich.
Weiters gibt es zumindest an einer Stelle Pflanzenwuchs über das Handlaufrohr.
In den ÖNORMen
ÖNORM B 5371 – Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen – Grundlagen für die Planung und Ausführung
Ausgabedatum
2021-03-01
ÖNORM B 1600
Barrierefreies Bauen
Planungsgrundlagen
Ausgabe: 2017-04-01
und ihren früheren (zur Zeit der Errichtung des Handlaufes gültigen Ausgaben finden sich Hinweise, wie ein barrierefreier Handlauf ausgeführt werden muss.
Die Texte lauten für die Ausführung von barrierefreien Handläufen auf Treppen im öffentlichen Raum sinngemäß folgendermaßen:
Treppen sind in ihrer ganzen Länge beidseitig mit je einem Handlauf in einer Höhe von 85 cm bis 90 cm (Oberkante) auszustatten.
Bei Anordnung des Handlaufes über 90 cm Höhe ist ein zweiter Handlauf in einer Höhe von 75 cm anzubringen.
Die Handläufe sind über die Zwischenpodeste weiter zu führen.
…
– Der Handlauf muss mit einem gerundeten Querschnitt ausgeführt sein.
Die Kontur des gerundeten Querschnitts muss zwischen zwei konzentrischen Kreisen von 30 mm und 45 mm Durchmesser liegen und mit Krümmungsradien von mindestens 5 mm abgerundet sein.
– Der Abstand des Handlaufrohres zur Wand muss mindestens 4 cm betragen.
– Die Befestigung des Handlaufrohres muss mindestens 8 cm, gemessen von der Oberkante des Handlaufes, vertikal nach unten geführt werden.
…
Die Enden der Handläufe müssen beim An- und Austritt mindestens 30 cm über die Stufenkante weitergeführt werden.
Frei in den Raum ragende Handlaufenden dürfen nur mit einer Rundung nach unten oder seitlich weiter geführt werden und sind gegen das Unterlaufen mit dem Blinden-Langstock zu sichern.
Der Handlauf entlang des Treppenauges (Spindelraumes) ist durchlaufend auszuführen und darf nicht außerhalb des betretbaren Bereiches der Treppe liegen.
—
Wien 2., ÖBB Station Praterkai (Ostbahn)
2021 08 03
Wann der letzte Umbau der Station erfolgte bzw. wann der Handlauf montiert wurde ist nicht bekannt.
Möglicherweise stammt der Handlauf noch aus der Zeit des Neubaues der Station, die durch den Bau des Donaukraftwerkes Freudenau erforderlich war (1995).
Jedenfalls ist der Handlauf nicht im Sinne der Nutzungssicherheit ausgeführt und bedeutet durch seine Montageelemente über das Handlaufrohr vor allem für sehbeeinträchtigte Menschen erhebliche Verletzungsgefahr.
Befestigungselemente über das Handlaufrohr waren in der Neuzeit nie in der ausgeführten Form im Sinne einer Verletzungsvermeidung zulässig!
Neben der Stiegenanlage befindet sich eine Kinderwagenrampe im selben Steigungsverhältnis wie die Stiegen. Derartig steile Rampen sind ebenfalls gefährlich.
Weiters gibt es zumindest an einer Stelle Pflanzenwuchs über das Handlaufrohr.
In den ÖNORMen
ÖNORM B 5371 – Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen – Grundlagen für die Planung und Ausführung
Ausgabedatum
2021-03-01
ÖNORM B 1600
Barrierefreies Bauen
Planungsgrundlagen
Ausgabe: 2017-04-01
und ihren früheren (zur Zeit der Errichtung des Handlaufes gültigen Ausgaben finden sich Hinweise, wie ein barrierefreier Handlauf ausgeführt werden muss.
Die Texte lauten für die Ausführung von barrierefreien Handläufen auf Treppen im öffentlichen Raum sinngemäß folgendermaßen:
Treppen sind in ihrer ganzen Länge beidseitig mit je einem Handlauf in einer Höhe von 85 cm bis 90 cm (Oberkante) auszustatten.
Bei Anordnung des Handlaufes über 90 cm Höhe ist ein zweiter Handlauf in einer Höhe von 75 cm anzubringen.
Die Handläufe sind über die Zwischenpodeste weiter zu führen.
…
– Der Handlauf muss mit einem gerundeten Querschnitt ausgeführt sein.
Die Kontur des gerundeten Querschnitts muss zwischen zwei konzentrischen Kreisen von 30 mm und 45 mm Durchmesser liegen und mit Krümmungsradien von mindestens 5 mm abgerundet sein.
– Der Abstand des Handlaufrohres zur Wand muss mindestens 4 cm betragen.
– Die Befestigung des Handlaufrohres muss mindestens 8 cm, gemessen von der Oberkante des Handlaufes, vertikal nach unten geführt werden.
…
Die Enden der Handläufe müssen beim An- und Austritt mindestens 30 cm über die Stufenkante weitergeführt werden.
Frei in den Raum ragende Handlaufenden dürfen nur mit einer Rundung nach unten oder seitlich weiter geführt werden und sind gegen das Unterlaufen mit dem Blinden-Langstock zu sichern.
Der Handlauf entlang des Treppenauges (Spindelraumes) ist durchlaufend auszuführen und darf nicht außerhalb des betretbaren Bereiches der Treppe liegen.
—
Zwei Schutzwege einer Kreuzung wegen Bauarbeiten nicht nutzbar
Wien 10., Kreuzung Neilreichgasse – Raxstraße
2021 08 10
Wegen Bauarbeiten ist der östliche und nördliche Schutzweg der Kreuzung Wien 10., Neilreichgasse – Raxstraße abgesperrt bzw. für sehbeeinträchtigte Menschen nicht nutzbar.
Die Situation ist gegenüber dem letzten Mal leicht verändert, keinesfalls jedoch verbessert.
Die FußgängerInnen werden auf die andere Straßenseite verwiesen!
Für sehbeeinträchtigte Menschen ist die Kreuzung nicht nutzbar und damit die Erreichbarkeit der beiden Straßenbahnstationen der Linie 11 und die beiden Busstationen der Linie 15A von den geraden Nummern der Raxstraße östlich der Kreuzung und den ungeraden Nummern der Neilreichgasse nördlich der Kreuzung nicht gegeben.
Verwirrende Situation für sehbeeinträchtigte Menschen.
Auf der Kreuzung herrscht durch die Bauarbeiten sehr starker bis extremer Lärm, da immer wieder ein großer fahrbarer Schremmhammer eingesetzt wird um den Straßenbelag aufzubrechen.
Zum Abtransport des Materials wird ein Bagger eingesetzt.
Derzeit wird in der Mitte der Fahrbahn der Raxstraße der Straßenbelag aufgebrochen und entfernt.
Die Sockel der Baugitter stehen teilweise über diese hinaus in den Gehbereich, Tastleisten für den Langstock sind nicht vorhanden.
Wien 10., Kreuzung Neilreichgasse – Raxstraße
2021 08 10
Wegen Bauarbeiten ist der östliche und nördliche Schutzweg der Kreuzung Wien 10., Neilreichgasse – Raxstraße abgesperrt bzw. für sehbeeinträchtigte Menschen nicht nutzbar.
Die Situation ist gegenüber dem letzten Mal leicht verändert, keinesfalls jedoch verbessert.
Die FußgängerInnen werden auf die andere Straßenseite verwiesen!
Für sehbeeinträchtigte Menschen ist die Kreuzung nicht nutzbar und damit die Erreichbarkeit der beiden Straßenbahnstationen der Linie 11 und die beiden Busstationen der Linie 15A von den geraden Nummern der Raxstraße östlich der Kreuzung und den ungeraden Nummern der Neilreichgasse nördlich der Kreuzung nicht gegeben.
Verwirrende Situation für sehbeeinträchtigte Menschen.
Auf der Kreuzung herrscht durch die Bauarbeiten sehr starker bis extremer Lärm, da immer wieder ein großer fahrbarer Schremmhammer eingesetzt wird um den Straßenbelag aufzubrechen.
Zum Abtransport des Materials wird ein Bagger eingesetzt.
Derzeit wird in der Mitte der Fahrbahn der Raxstraße der Straßenbelag aufgebrochen und entfernt.
Die Sockel der Baugitter stehen teilweise über diese hinaus in den Gehbereich, Tastleisten für den Langstock sind nicht vorhanden.
Ein Anmeldekästchen für ATAS auf falscher Mastseite und ein anderes auf einem Ausleger montiert
Niederösterreich, Wr. Neustadt, Pottendorfer Straße – Stadionstraße
2021 07 24
An der stark befahrenen Kreuzung Pottendorfer Straße – Stadionstraße in Wr. Neustadt ist die Ampelanlage vor einigen Monaten mit akustischen und tastbaren Signalen ausgestattet worden.
Tastbare Leitsysteme sind keine vorhanden.
Im Bereich der Zebrastreifen sind die Gehsteigkanten unterschiedlich hoch.
An mehreren Stellen ist die Grenze zwischen Gehsteig und der Fahrbahn mit dem Blinden-Langstock nur schlecht bis gar nicht ertastbar.
An einem Mast ist das Anmeldekästchen für die akustischen und tastbaren Signale (ATAS) an einen frei tragenden Ausleger montiert. Der Ausleger kann mit dem Blinden-Langstock unterlaufen werden, ein Dagegenstoßen kann die Folge sein.
Unter 3.4 Anmeldetableau der ÖNORM V2101 aus 2015 werden wichtige Hinweise zur richtigen Anbringung des Anmeldetableaus angeführt, u.a.
„Der Zugang zu den Bedienelementen und den taktilen Informationen darf nicht durch Hindernisse (z. B. durch am selben Mast montierte oder in der unmittelbaren Umgebung befindliche Objekte) eingeschränkt sein. Die Montage des Anmeldetableaus muss auf einem gemäß ÖNORM V 2104 gegen Unterlaufen abgesicherten Tragwerk erfolgen.“
Die Montage von Ampelkästchen auf frei tragenden Auslegern wird von den Sehbehinderten- und Blindenorganisationen aus Sicherheitsgründen abgelehnt.
Eine Lösung könnte die Montage des Anmeldekästchens am Mast bei gleichzeitiger Verbreiterung des Zebrastreifens sein oder die normgerechte Aufstellung eines Kurzstehers etwa 1 m vom Mast entfernt, auf dem das Anmeldekästchen montiert wird.
An einem anderen Mast ist das Anmeldekästchen für die akustischen und tastbaren Signale falsch auf der kreuzungszugewandten Seite des Mastes außerhalb des Schutzwegbereiches montiert.
Die Montage des Ampelkästchens kann unter Umständen zu Orientierungsproblemen für sehbeeinträchtigte Menschen bei der Fahrbahnquerung führen.
Um ein geradliniges Queren der Fahrbahn am kürzesten Weg zu ermöglichen, ist in diesem Fall bei der Nachrüstung der Ampel mit ATAS ein zusätzlicher Kurzsteher auf der kreuzungsabgewandten Seite des Schutzweges erforderlich (siehe ÖNORM V2101 aus 2015).
Bei der Ausstattung dieser Kreuzung fehlte anscheinend eine überlegte Planung für die Montage der ATAS.
Aufgrund der teilweise problematischen Ertastbarkeit der Gehsteigkanten in den Querungsbereichen sind tastbare Bodeninformationen erforderlich.
Niederösterreich, Wr. Neustadt, Pottendorfer Straße – Stadionstraße
2021 07 24
An der stark befahrenen Kreuzung Pottendorfer Straße – Stadionstraße in Wr. Neustadt ist die Ampelanlage vor einigen Monaten mit akustischen und tastbaren Signalen ausgestattet worden.
Tastbare Leitsysteme sind keine vorhanden.
Im Bereich der Zebrastreifen sind die Gehsteigkanten unterschiedlich hoch.
An mehreren Stellen ist die Grenze zwischen Gehsteig und der Fahrbahn mit dem Blinden-Langstock nur schlecht bis gar nicht ertastbar.
An einem Mast ist das Anmeldekästchen für die akustischen und tastbaren Signale (ATAS) an einen frei tragenden Ausleger montiert. Der Ausleger kann mit dem Blinden-Langstock unterlaufen werden, ein Dagegenstoßen kann die Folge sein.
Unter 3.4 Anmeldetableau der ÖNORM V2101 aus 2015 werden wichtige Hinweise zur richtigen Anbringung des Anmeldetableaus angeführt, u.a.
„Der Zugang zu den Bedienelementen und den taktilen Informationen darf nicht durch Hindernisse (z. B. durch am selben Mast montierte oder in der unmittelbaren Umgebung befindliche Objekte) eingeschränkt sein. Die Montage des Anmeldetableaus muss auf einem gemäß ÖNORM V 2104 gegen Unterlaufen abgesicherten Tragwerk erfolgen.“
Die Montage von Ampelkästchen auf frei tragenden Auslegern wird von den Sehbehinderten- und Blindenorganisationen aus Sicherheitsgründen abgelehnt.
Eine Lösung könnte die Montage des Anmeldekästchens am Mast bei gleichzeitiger Verbreiterung des Zebrastreifens sein oder die normgerechte Aufstellung eines Kurzstehers etwa 1 m vom Mast entfernt, auf dem das Anmeldekästchen montiert wird.
An einem anderen Mast ist das Anmeldekästchen für die akustischen und tastbaren Signale falsch auf der kreuzungszugewandten Seite des Mastes außerhalb des Schutzwegbereiches montiert.
Die Montage des Ampelkästchens kann unter Umständen zu Orientierungsproblemen für sehbeeinträchtigte Menschen bei der Fahrbahnquerung führen.
Um ein geradliniges Queren der Fahrbahn am kürzesten Weg zu ermöglichen, ist in diesem Fall bei der Nachrüstung der Ampel mit ATAS ein zusätzlicher Kurzsteher auf der kreuzungsabgewandten Seite des Schutzweges erforderlich (siehe ÖNORM V2101 aus 2015).
Bei der Ausstattung dieser Kreuzung fehlte anscheinend eine überlegte Planung für die Montage der ATAS.
Aufgrund der teilweise problematischen Ertastbarkeit der Gehsteigkanten in den Querungsbereichen sind tastbare Bodeninformationen erforderlich.
Tastbares Leitsystem mit Hindernissen
Niederösterreich, Wr. Neustadt, Fußgängerzone Wiener Straße
2021 07 24
Im September 2018 wurde die neu gestaltete Fußgängerzone in der Wiener Straße in Wr. Neustadt eröffnet (siehe APA-OTS-Meldung).
Durch die gesamte Fußgängerzone führt ein tastbares Leitsystem.
Das tastbare Leitsystem wurde in der Straßenmitte am tiefsten Punkt verlegt und dient anscheinend gleichzeitig als Entwässerung.
In regelmäßigen Abständen finden sich im tastbaren Leitsystem Kanalgitter.
Zumindest ein Kanalgitter liegt merkbar tiefer als das umgebende Pflaster, Stolper- und Sturzgefahr.
Die Verlegung von tastbaren Leitsystemen am tiefsten Punkt von Straßen oder Plätzen hat sich nicht bewährt, da sich im Leitsystem immer Schmutz sammelt und bei Regen die NutzerInnen des tastbaren Leitsystems zwangsläufig im Wasser gehen.
In der kalten Jahreszeit kann sich zumindest stellenweise Schmelzwasser im Leitsystem sammeln und vereisen, Rutsch- und Sturzgefahr.
Zahlreiche Sitzbänke stehen zu knapp am Leitsystem. Sitzen Personen auf den Bänken, so haben sie die Füße am tastbaren Leitsystem.
Gehen blinde Menschen mit einem Langstock vorbei, so ist das Anschlagen des Langstockes an den Füßen der sitzenden Personen unvermeidlich.
Werden die Bänke in diesem Fall quer zum tastbaren Leitsystem mit einem ausreichenden Abstand der Schmalseite zum tastbaren Leitsystem im Bereich der Bäume aufgestellt, so gibt es das vorher beschriebene Problem nicht.
Bänke und andere Sitzgelegenheiten sind mit ihrer Sitzkante in einem ausreichenden Abstand zum tastbaren Leitsystem aufzustellen.
Der Abstand der Bänke war zur zeit der Planung des tastbaren Leitsystems in der ÖNORM V2102-1 aus 2003 nicht definiert, sollte aber als erforderlich angenommen werden.
In der aktuellen Fassung der ÖNORM V2102 aus August 2018 sind entsprechende Abstände definiert.
An einer Stelle steht in der Fußgängerzone ein Bücherkasten in der Nähe des tastbaren Leitsystems.
Ein größerer Abstand des Bücherkastens zum tastbaren Leitsystem würde Konfliktsituationen zwischen Nutzern des Bücherkastens und Nutzern des tastbaren Leitsystems ausschließen.
An mehreren Stellen stehen Schanigartenmöbel am tastbaren Leitsystem.
Schanigarten-Abgrenzungen fehlen einerseits, andererseits findet sich eine Abgrenzung mit Holztrögen, die direkt an das tastbare Leitsystem angrenzen. Die darin befindlichen Pflanzen reichen in das Lichtraumprofil des tastbaren Leitsystems.
In der Fußgängerzone gibt es mehrere, durch einen niedrigen Mauersockel eingefasste Baumscheiben.
Das tastbare Leitsystem ist direkt anschließend an den Mauersockel der Baumscheiben verlegt. Der Mindestabstand eines tastbaren Leitsystems zu Hindernissen von mindestens 40 cm, besser 50 cm, ist in diesem Fall nicht eingehalten.
Niederösterreich, Wr. Neustadt, Fußgängerzone Wiener Straße
2021 07 24
Im September 2018 wurde die neu gestaltete Fußgängerzone in der Wiener Straße in Wr. Neustadt eröffnet (siehe APA-OTS-Meldung).
Durch die gesamte Fußgängerzone führt ein tastbares Leitsystem.
Das tastbare Leitsystem wurde in der Straßenmitte am tiefsten Punkt verlegt und dient anscheinend gleichzeitig als Entwässerung.
In regelmäßigen Abständen finden sich im tastbaren Leitsystem Kanalgitter.
Zumindest ein Kanalgitter liegt merkbar tiefer als das umgebende Pflaster, Stolper- und Sturzgefahr.
Die Verlegung von tastbaren Leitsystemen am tiefsten Punkt von Straßen oder Plätzen hat sich nicht bewährt, da sich im Leitsystem immer Schmutz sammelt und bei Regen die NutzerInnen des tastbaren Leitsystems zwangsläufig im Wasser gehen.
In der kalten Jahreszeit kann sich zumindest stellenweise Schmelzwasser im Leitsystem sammeln und vereisen, Rutsch- und Sturzgefahr.
Zahlreiche Sitzbänke stehen zu knapp am Leitsystem. Sitzen Personen auf den Bänken, so haben sie die Füße am tastbaren Leitsystem.
Gehen blinde Menschen mit einem Langstock vorbei, so ist das Anschlagen des Langstockes an den Füßen der sitzenden Personen unvermeidlich.
Werden die Bänke in diesem Fall quer zum tastbaren Leitsystem mit einem ausreichenden Abstand der Schmalseite zum tastbaren Leitsystem im Bereich der Bäume aufgestellt, so gibt es das vorher beschriebene Problem nicht.
Bänke und andere Sitzgelegenheiten sind mit ihrer Sitzkante in einem ausreichenden Abstand zum tastbaren Leitsystem aufzustellen.
Der Abstand der Bänke war zur zeit der Planung des tastbaren Leitsystems in der ÖNORM V2102-1 aus 2003 nicht definiert, sollte aber als erforderlich angenommen werden.
In der aktuellen Fassung der ÖNORM V2102 aus August 2018 sind entsprechende Abstände definiert.
An einer Stelle steht in der Fußgängerzone ein Bücherkasten in der Nähe des tastbaren Leitsystems.
Ein größerer Abstand des Bücherkastens zum tastbaren Leitsystem würde Konfliktsituationen zwischen Nutzern des Bücherkastens und Nutzern des tastbaren Leitsystems ausschließen.
An mehreren Stellen stehen Schanigartenmöbel am tastbaren Leitsystem.
Schanigarten-Abgrenzungen fehlen einerseits, andererseits findet sich eine Abgrenzung mit Holztrögen, die direkt an das tastbare Leitsystem angrenzen. Die darin befindlichen Pflanzen reichen in das Lichtraumprofil des tastbaren Leitsystems.
In der Fußgängerzone gibt es mehrere, durch einen niedrigen Mauersockel eingefasste Baumscheiben.
Das tastbare Leitsystem ist direkt anschließend an den Mauersockel der Baumscheiben verlegt. Der Mindestabstand eines tastbaren Leitsystems zu Hindernissen von mindestens 40 cm, besser 50 cm, ist in diesem Fall nicht eingehalten.
Zwei Schutzwege einer Kreuzung wegen Bauarbeiten nicht nutzbar
Wien 10., Kreuzung Neilreichgasse – Raxstraße
2021 08 17
Eine weitere Woche ist vergangen.
Wegen Bauarbeiten ist der östliche und nördliche Schutzweg der Kreuzung Wien 10., Neilreichgasse – Raxstraße abgesperrt bzw. für sehbeeinträchtigte Menschen nicht nutzbar.
Anscheinend sind die akustischen Signale der nicht benutzbaren Schutzwege nach wie vor eingeschaltet.
Die Erreichbarkeit der beiden Straßenbahnstationen der Linie 11 und die beiden Busstationen der Linie 15A von den geraden Nummern der Raxstraße östlich der Kreuzung und den ungeraden Nummern der Neilreichgasse nördlich der Kreuzung ist nicht gegeben.
An einem Ampelmast mit akustischen und tastbaren Signalen steht ein Scooter.
Ja, das ist Barrierefreiheit in Wien!
Wien 10., Kreuzung Neilreichgasse – Raxstraße
2021 08 17
Eine weitere Woche ist vergangen.
Wegen Bauarbeiten ist der östliche und nördliche Schutzweg der Kreuzung Wien 10., Neilreichgasse – Raxstraße abgesperrt bzw. für sehbeeinträchtigte Menschen nicht nutzbar.
Anscheinend sind die akustischen Signale der nicht benutzbaren Schutzwege nach wie vor eingeschaltet.
Die Erreichbarkeit der beiden Straßenbahnstationen der Linie 11 und die beiden Busstationen der Linie 15A von den geraden Nummern der Raxstraße östlich der Kreuzung und den ungeraden Nummern der Neilreichgasse nördlich der Kreuzung ist nicht gegeben.
An einem Ampelmast mit akustischen und tastbaren Signalen steht ein Scooter.
Ja, das ist Barrierefreiheit in Wien!
Einladung zu einer Ausstellung von Wolfgang Kremser:
Alltag eines blinden Menschen im öffentlichen Raum
Ausstellung von Wolfgang Kremser
Wo:
BewohnerInnen-Zentrum Karl-Wrba-Hof
Neilreichgasse 113/38/R1
1100 Wien
Wann:
Samstag, 4. September 2021 / 11-13 Uhr
Samstag, 11. September 2021 / 10:30 – 13 Uhr
Erreichbar mit der Straßenbahnlinie 11 bis Station Sahulkastraße
Wolfgang Kremser setzt sich seit 1991 für die besonderen Bedürfnisse seheingeschränkter und blinder Menschen in Wien ein.
Herr Kremser dokumentiert seinen Alltag als blinder Mensch seit über 20 Jahren fotografisch. Er knipst Fotos von Barrieren im öffentlichen Raum.
Sein fotodokumentarisches Archiv umfasst mittlerweile tausende Aufnahmen. Seine Ausstellung unSICHTBAR präsentiert eine ausgewählte Sammlung seiner Fotos.
„Die Ausstellung soll zum Nachdenken anregen, wie verschiedene Situationen im öffentlichen Raum für mich und andere sehbehinderte Menschen problematisch sein können.“
Kontakt:
Daniel Sommerbichler
wohnpartner Gebiet 13-23
Tel.: 0676/8118-23088
Wichtige Information:
Bitte beachten Sie die aktuellen Verordnungen bezüglich des Coronavirus, insbesondere, was den Aufenthalt in Innenräumen betrifft.
Daniel Sommerbichler
—
Wolfgang Kremser
Neilreichgasse 99/9/12
1100 Wien
Österreich / Austria
E-Mail: wolfgang.kremser@gmx.at
Tel. Festnetz: +43 1 604 13 58 (Anrufbeantworter)
Tel. Mobil: +43 664 25 45 999
Skype: Verkehrswolferl
Facebook: https://www.facebook.com/wolfgang.kremser.735
Alltag eines blinden Menschen im öffentlichen Raum
Ausstellung von Wolfgang Kremser
Wo:
BewohnerInnen-Zentrum Karl-Wrba-Hof
Neilreichgasse 113/38/R1
1100 Wien
Wann:
Samstag, 4. September 2021 / 11-13 Uhr
Samstag, 11. September 2021 / 10:30 – 13 Uhr
Erreichbar mit der Straßenbahnlinie 11 bis Station Sahulkastraße
Wolfgang Kremser setzt sich seit 1991 für die besonderen Bedürfnisse seheingeschränkter und blinder Menschen in Wien ein.
Herr Kremser dokumentiert seinen Alltag als blinder Mensch seit über 20 Jahren fotografisch. Er knipst Fotos von Barrieren im öffentlichen Raum.
Sein fotodokumentarisches Archiv umfasst mittlerweile tausende Aufnahmen. Seine Ausstellung unSICHTBAR präsentiert eine ausgewählte Sammlung seiner Fotos.
„Die Ausstellung soll zum Nachdenken anregen, wie verschiedene Situationen im öffentlichen Raum für mich und andere sehbehinderte Menschen problematisch sein können.“
Kontakt:
Daniel Sommerbichler
wohnpartner Gebiet 13-23
Tel.: 0676/8118-23088
Wichtige Information:
Bitte beachten Sie die aktuellen Verordnungen bezüglich des Coronavirus, insbesondere, was den Aufenthalt in Innenräumen betrifft.
Daniel Sommerbichler
—
Wolfgang Kremser
Neilreichgasse 99/9/12
1100 Wien
Österreich / Austria
E-Mail: wolfgang.kremser@gmx.at
Tel. Festnetz: +43 1 604 13 58 (Anrufbeantworter)
Tel. Mobil: +43 664 25 45 999
Skype: Verkehrswolferl
Facebook: https://www.facebook.com/wolfgang.kremser.735
Scooter steht auf einem Hauszugang
Wien 10., Herzgasse 110, Stiege 9, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 08 23
siehe auch
2021 07 24 Scooter steht am Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
2021 06 18 Scooter steht entlang einer Hauswand eines Hauszuganges
2021 07 09 Scooter steht an Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
2021 07 16 Scooter-Hindernisparcour im Häuserblock
Ich verlasse das Wohnhaus und was steht da! – Ein Scooter!!!
Hurraaaa!!!
Ein Scooter stand auf einem Hauszugang der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen.
Ich bin am Scooter angestreift und er ist umgefallen.
Der Scooter lag danach am Weg.
Ein Mitbewohner stellte den Scooter wieder auf.
Fotos sowohl vom umgefallenen als auch vom aufgestellten Scooter.
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Scooter nicht in der Grünfläche neben dem Zugangsweg abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Ende Zitat.
In Wien dürfen Leihscooter nur auf Gehsteigen abgestellt werden, die mindestens 4 m breit sind!
Der Zugangsweg ist schmäler als 2,50 m!
Wien 10., Herzgasse 110, Stiege 9, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 08 23
siehe auch
2021 07 24 Scooter steht am Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
2021 06 18 Scooter steht entlang einer Hauswand eines Hauszuganges
2021 07 09 Scooter steht an Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
2021 07 16 Scooter-Hindernisparcour im Häuserblock
Ich verlasse das Wohnhaus und was steht da! – Ein Scooter!!!
Hurraaaa!!!
Ein Scooter stand auf einem Hauszugang der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen.
Ich bin am Scooter angestreift und er ist umgefallen.
Der Scooter lag danach am Weg.
Ein Mitbewohner stellte den Scooter wieder auf.
Fotos sowohl vom umgefallenen als auch vom aufgestellten Scooter.
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Weshalb wurde der Scooter nicht in der Grünfläche neben dem Zugangsweg abgestellt, dort stellt er kein Hindernis dar?
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Ende Zitat.
In Wien dürfen Leihscooter nur auf Gehsteigen abgestellt werden, die mindestens 4 m breit sind!
Der Zugangsweg ist schmäler als 2,50 m!
Beschädigtes Anmeldekästchen einer Ampel mit akustischen und tastbaren Signalen
17., Heigerleinstraße 84 bis 86 Ecke Hernalser Hauptstraße unmittelbar bei
der Schnellbahnbrücke
2021 08 25
Immer wieder werden die Anmeldekästchen an Verkehrslichtsignalanlagen von Personen mit einem enormen Zerstörungstrieb beschädigt.
Die Anmeldetaster an der Unterseite der Anmeldekästchen fallen nicht von selbst heraus, sie müssen mit Gewalt entfernt werden.
Die für sehbeeinträchtigte Menschen äußerst wichtigen Anmeldetasten an der Unterseite der Anmeldekästchen dienen zur Aktivierung des akustischen Grünsignals und vibrieren bei optischem Grün der Ampel.
Diese Einrichtung ist sehr wichtig für die Orientierung sehbeeinträchtigter Menschen, die am Geräusch des akustischen Signalgebers bzw. der Vibration der Taste erkennen können, ob der Schutzweg auf grün geschaltet wurde.
Eine Beschädigung des Anmeldekästchens hat meist den Funktionsausfall der akustischen und tastbaren Signale zur Folge und sehbeeinträchtigte Menschen wissen dadurch nicht mehr, ob die Ampel auf rot oder grün geschaltet ist.
Beschädigtes Anmeldekästchen einer Ampel mit akustischen und tastbaren Signalen
17., Heigerleinstraße 84 bis 86 Ecke Hernalser Hauptstraße unmittelbar bei
der Schnellbahnbrücke
2021 08 25
Immer wieder werden die Anmeldekästchen an Verkehrslichtsignalanlagen von Personen mit einem enormen Zerstörungstrieb beschädigt.
Die Anmeldetaster an der Unterseite der Anmeldekästchen fallen nicht von selbst heraus, sie müssen mit Gewalt entfernt werden.
Die für sehbeeinträchtigte Menschen äußerst wichtigen Anmeldetasten an der Unterseite der Anmeldekästchen dienen zur Aktivierung des akustischen Grünsignals und vibrieren bei optischem Grün der Ampel.
Diese Einrichtung ist sehr wichtig für die Orientierung sehbeeinträchtigter Menschen, die am Geräusch des akustischen Signalgebers bzw. der Vibration der Taste erkennen können, ob der Schutzweg auf grün geschaltet wurde.
Eine Beschädigung des Anmeldekästchens hat meist den Funktionsausfall der akustischen und tastbaren Signale zur Folge und sehbeeinträchtigte Menschen wissen dadurch nicht mehr, ob die Ampel auf rot oder grün geschaltet ist.
17., Heigerleinstraße 84 bis 86 Ecke Hernalser Hauptstraße unmittelbar bei
der Schnellbahnbrücke
2021 08 25
Immer wieder werden die Anmeldekästchen an Verkehrslichtsignalanlagen von Personen mit einem enormen Zerstörungstrieb beschädigt.
Die Anmeldetaster an der Unterseite der Anmeldekästchen fallen nicht von selbst heraus, sie müssen mit Gewalt entfernt werden.
Die für sehbeeinträchtigte Menschen äußerst wichtigen Anmeldetasten an der Unterseite der Anmeldekästchen dienen zur Aktivierung des akustischen Grünsignals und vibrieren bei optischem Grün der Ampel.
Diese Einrichtung ist sehr wichtig für die Orientierung sehbeeinträchtigter Menschen, die am Geräusch des akustischen Signalgebers bzw. der Vibration der Taste erkennen können, ob der Schutzweg auf grün geschaltet wurde.
Eine Beschädigung des Anmeldekästchens hat meist den Funktionsausfall der akustischen und tastbaren Signale zur Folge und sehbeeinträchtigte Menschen wissen dadurch nicht mehr, ob die Ampel auf rot oder grün geschaltet ist.
Mistkübel steht am tastbaren Leitsystem
Wien 10., Bahnhofsvorplatz Wien Hauptbahnhof, Am Hauptbahnhof 1
2021 09 04
Am tastbaren Leitsystem, das von den Busstationen über den Vorplatz zum Haupteingang des Hauptbahnhofes Wien führt, steht ein Mistkübel.
Tastbare Leitsysteme sind gemäß Straßenverkehrsordnung frei zu halten.
Seitlich eines tastbaren Leitsystems sind gemäß ÖNORM V2102 mindestens 40 cm, besser mehr, frei zu halten.
Beim Entleeren der Mistkübel sollte die Aufstellung beachtet und bei Bedarf korrigiert werden um tastbare Leitsysteme frei zu halten und Behinderungen zu vermeiden.
Wien 10., Bahnhofsvorplatz Wien Hauptbahnhof, Am Hauptbahnhof 1
2021 09 04
Am tastbaren Leitsystem, das von den Busstationen über den Vorplatz zum Haupteingang des Hauptbahnhofes Wien führt, steht ein Mistkübel.
Tastbare Leitsysteme sind gemäß Straßenverkehrsordnung frei zu halten.
Seitlich eines tastbaren Leitsystems sind gemäß ÖNORM V2102 mindestens 40 cm, besser mehr, frei zu halten.
Beim Entleeren der Mistkübel sollte die Aufstellung beachtet und bei Bedarf korrigiert werden um tastbare Leitsysteme frei zu halten und Behinderungen zu vermeiden.
Fahrräder stehen am tastbaren Leitsystem
Wien 3., Landstraßer Hauptstraße, gegenüber Bahnhof Wien Mitte, Bereich Hotel Hilton und Busstation Linie 74A Richtung St. Marx
2021 09 07
In der Landstraßer Hauptstraße verläuft entlang der Hausfront des Kinocenters und des Hotel Hilton ein tastbares Leitsystem aus Stein bis zur Bushaltestelle der Linie 74A.
Entlang des tastbaren Leitsystems gibt es Radabstellplätze.
Die abgestellten Fahrräder stehen oftmals am tastbaren Leitsystem und beeinträchtigen bis verunmöglichen die Nutzung des tastbaren Leitsystems für seheingeschränkte Menschen.
Stolper- und Sturzgefahr!
Tastbare Leitsysteme sind gemäß Straßenverkehrsordnung frei zu halten!
Geht der zu erwartende Platzbedarf aufgrund der Nutzung über die
Abmessungen eines Hindernisses hinaus (z.B. Sitzmöbel, Kassenautomaten, Monitore oder Verkaufspulte), so wird gemäß ÖNORM V2102 aus 2018 ein Mindestabstand von 150 cm, gemessen von der Außenkante der TBI zu den Hindernissen, bei denen eine Nutzung durch Personen vorgesehen ist empfohlen.
Es macht nicht viel Sinn, wenn von der Stadt Wien tastbare Leitsysteme für die Orientierung sehbeeinträchtigter Menschen errichtet werden, die in der Realität dann nicht nutzbar sind.
Zwischen Radabstellplätzen und tastbaren Leitsystemen muss ausreichend Platz sein, damit die Nutzung der tastbaren Leitsysteme nicht durch abgestellte Fahrräder beeinträchtigt wird.
Wien 3., Landstraßer Hauptstraße, gegenüber Bahnhof Wien Mitte, Bereich Hotel Hilton und Busstation Linie 74A Richtung St. Marx
2021 09 07
In der Landstraßer Hauptstraße verläuft entlang der Hausfront des Kinocenters und des Hotel Hilton ein tastbares Leitsystem aus Stein bis zur Bushaltestelle der Linie 74A.
Entlang des tastbaren Leitsystems gibt es Radabstellplätze.
Die abgestellten Fahrräder stehen oftmals am tastbaren Leitsystem und beeinträchtigen bis verunmöglichen die Nutzung des tastbaren Leitsystems für seheingeschränkte Menschen.
Stolper- und Sturzgefahr!
Tastbare Leitsysteme sind gemäß Straßenverkehrsordnung frei zu halten!
Geht der zu erwartende Platzbedarf aufgrund der Nutzung über die
Abmessungen eines Hindernisses hinaus (z.B. Sitzmöbel, Kassenautomaten, Monitore oder Verkaufspulte), so wird gemäß ÖNORM V2102 aus 2018 ein Mindestabstand von 150 cm, gemessen von der Außenkante der TBI zu den Hindernissen, bei denen eine Nutzung durch Personen vorgesehen ist empfohlen.
Es macht nicht viel Sinn, wenn von der Stadt Wien tastbare Leitsysteme für die Orientierung sehbeeinträchtigter Menschen errichtet werden, die in der Realität dann nicht nutzbar sind.
Zwischen Radabstellplätzen und tastbaren Leitsystemen muss ausreichend Platz sein, damit die Nutzung der tastbaren Leitsysteme nicht durch abgestellte Fahrräder beeinträchtigt wird.
Scooter steht auf tastbarem Leitsystem unmittelbar neben Ampelmast
Wien 10., Kreuzung Raxstraße – Neilreichgasse, südwestliche Ecke
2021 09 10
Am tastbaren Leitsystem, das von der Rasensteinkante zum Ampelmast führt, steht etwa in der Mitte des Gehsteiges ein Scooter.
Vor allem für einen blinden Menschen, der von der Fahrbahn kommend auf den Gehsteig tritt und dann weitergehen will, bedeutet der Scooter erhebliche stolper- und Sturzgefahr!
Wien 10., Kreuzung Raxstraße – Neilreichgasse, südwestliche Ecke
2021 09 10
Am tastbaren Leitsystem, das von der Rasensteinkante zum Ampelmast führt, steht etwa in der Mitte des Gehsteiges ein Scooter.
Vor allem für einen blinden Menschen, der von der Fahrbahn kommend auf den Gehsteig tritt und dann weitergehen will, bedeutet der Scooter erhebliche stolper- und Sturzgefahr!
Scooter steht am Gehsteig entlang einer Grünfläche
Wien 10., Neilreichgasse – Migerkastraße
2021 09 29
Entlang der Rasensteinkante, die von der Neilreichgasse in die Migerkastraße verläuft, steht ein Scooter.
Der Scooter steht etwa 50 cm von der Rasensteinkante entfernt.
Stolper- und Sturzgefahr.
In Wien dürfen Scooter nur auf Gehsteigen abgestellt werden, die mindestens 4 m breit sind!
Wien 10., Neilreichgasse – Migerkastraße
2021 09 29
Entlang der Rasensteinkante, die von der Neilreichgasse in die Migerkastraße verläuft, steht ein Scooter.
Der Scooter steht etwa 50 cm von der Rasensteinkante entfernt.
Stolper- und Sturzgefahr.
In Wien dürfen Scooter nur auf Gehsteigen abgestellt werden, die mindestens 4 m breit sind!
Tastbares Leitsystem neben kantigen Stahlträgern mit geringem optischen Kontrast ohne Schutzleiste
Wien 4./10., Haltestelle der Linie O, Südtiroler Platz – Wien Hauptbahnhof in Richtung Praterstern
2021 09 27
In der Station der Linie O Wien Südtiroler Platz- Wien Hauptbahnhof ist ein tastbares Leitsystem aus weißer Bodenmarkierungsfarbe aufgebracht.
Das tastbare Leitsystem führt im Mindestabstand an den eckigen Stahlträgern der Dachkonstruktion vorbei.
Die Dachträger sind optisch nicht kontrastierend markiert und
haben keine Schutzleisten an den Kanten.
Verletzungsgefahr!
Wien 4./10., Haltestelle der Linie O, Südtiroler Platz – Wien Hauptbahnhof in Richtung Praterstern
2021 09 27
In der Station der Linie O Wien Südtiroler Platz- Wien Hauptbahnhof ist ein tastbares Leitsystem aus weißer Bodenmarkierungsfarbe aufgebracht.
Das tastbare Leitsystem führt im Mindestabstand an den eckigen Stahlträgern der Dachkonstruktion vorbei.
Die Dachträger sind optisch nicht kontrastierend markiert und
haben keine Schutzleisten an den Kanten.
Verletzungsgefahr!
Schanigartenabgrenzung mit Blumentrögen steht zu knapp neben tastbaren Leitsystem
Niederösterreich, Wr. Neustadt, Fußgängerzone Wienerstraße,
Nähe Busstation Johannes-von-Nepomuk-Platz, St. Peter an der Sperr
2021 09 25
Die Schanigartenabgrenzung mit Blumentrögen reicht bis knapp an das tastbare Leitsystem heran.
Die Pflanzen überragen die Blumentröge.
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Ein seitlicher Abstand von Hindernissen zum tastbaren Leitsystem von mindestens 40 cm, besser mehr, ist einzuhalten.
Niederösterreich, Wr. Neustadt, Fußgängerzone Wienerstraße,
Nähe Busstation Johannes-von-Nepomuk-Platz, St. Peter an der Sperr
2021 09 25
Die Schanigartenabgrenzung mit Blumentrögen reicht bis knapp an das tastbare Leitsystem heran.
Die Pflanzen überragen die Blumentröge.
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Ein seitlicher Abstand von Hindernissen zum tastbaren Leitsystem von mindestens 40 cm, besser mehr, ist einzuhalten.
Fahrräder stehen zu knapp am tastbaren Leitsystem
Niederösterreich, Wr. Neustadt, Fußgängerzone Hauptplatz 13,
Bereich Alte Kronen Apotheke
2021 09 25
Die im Bereich eines Radabstellplatzes aufgestellten Fahrräder reichen bis knapp an das tastbare Leitsystem heran.
Stolper- und Sturzgefahr für sehbeeinträchtigte Menschen.
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Gemäß ÖNORM V2102 Taktile Bodeninformationen müssen zwischen einem tastbaren Leitsystem und Hindernissen mindestens 40 cm , besser 50 cm frei gehalten werden.
Niederösterreich, Wr. Neustadt, Fußgängerzone Hauptplatz 13,
Bereich Alte Kronen Apotheke
2021 09 25
Die im Bereich eines Radabstellplatzes aufgestellten Fahrräder reichen bis knapp an das tastbare Leitsystem heran.
Stolper- und Sturzgefahr für sehbeeinträchtigte Menschen.
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Gemäß ÖNORM V2102 Taktile Bodeninformationen müssen zwischen einem tastbaren Leitsystem und Hindernissen mindestens 40 cm , besser 50 cm frei gehalten werden.
Anmeldekästchen auf Ausleger montiert
Niederösterreich, Wr. Neustadt, Eyerspergring – Grazerstraße B17, nähe Krankenhaus
2021 09 25
An der Kreuzung Eyerspergring – Grazerstraße in Wr. Neustadt ist die Ampelanlage vor einigen Monaten mit akustischen und tastbaren Signalen ausgestattet worden.
Tastbare Leitsysteme sind keine vorhanden.
An einem Mast ist das Anmeldekästchen für die akustischen und tastbaren Signale (ATAS) an einen frei tragenden Ausleger montiert. Der Ausleger kann mit dem Blinden-Langstock unterlaufen werden, ein Dagegenstoßen kann die Folge sein.
Unter 3.4 Anmeldetableau der ÖNORM V2101 aus 2015 werden wichtige Hinweise zur richtigen Anbringung des Anmeldetableaus angeführt, u.a.
„Der Zugang zu den Bedienelementen und den taktilen Informationen darf nicht durch Hindernisse (z. B. durch am selben Mast montierte oder in der unmittelbaren Umgebung befindliche Objekte) eingeschränkt sein. Die Montage des Anmeldetableaus muss auf einem gemäß ÖNORM V 2104 gegen Unterlaufen abgesicherten Tragwerk erfolgen.“
Die Montage von Ampelkästchen auf frei tragenden Auslegern wird von den Sehbehinderten- und Blindenorganisationen aus Sicherheitsgründen abgelehnt.
Die Montage des Anmeldekästchens am Mast bei gleichzeitiger Verbreiterung des Zebrastreifens ist in diesem Fall wahrscheinlich die sinnvollere Lösung (siehe Fotomontage).
Die normgerechte Aufstellung eines Kurzstehers auf dem das Anmeldekästchen montiert wird kann fallweise ebenso umgesetzt werden.
Die Sensibilität für die Gefahren, die durch die Montage von Anmeldekästchen auf Auslegern entsteht, fehlt anscheinend ebenso den Auftraggebern und ausführenden Firmen wie die Kenntnis der ÖNORM.
Dies ist die zweite bekannte Montage eines Anmeldekästchens auf einem Ausleger in Wr. Neustadt.
Niederösterreich, Wr. Neustadt, Eyerspergring – Grazerstraße B17, nähe Krankenhaus
2021 09 25
An der Kreuzung Eyerspergring – Grazerstraße in Wr. Neustadt ist die Ampelanlage vor einigen Monaten mit akustischen und tastbaren Signalen ausgestattet worden.
Tastbare Leitsysteme sind keine vorhanden.
An einem Mast ist das Anmeldekästchen für die akustischen und tastbaren Signale (ATAS) an einen frei tragenden Ausleger montiert. Der Ausleger kann mit dem Blinden-Langstock unterlaufen werden, ein Dagegenstoßen kann die Folge sein.
Unter 3.4 Anmeldetableau der ÖNORM V2101 aus 2015 werden wichtige Hinweise zur richtigen Anbringung des Anmeldetableaus angeführt, u.a.
„Der Zugang zu den Bedienelementen und den taktilen Informationen darf nicht durch Hindernisse (z. B. durch am selben Mast montierte oder in der unmittelbaren Umgebung befindliche Objekte) eingeschränkt sein. Die Montage des Anmeldetableaus muss auf einem gemäß ÖNORM V 2104 gegen Unterlaufen abgesicherten Tragwerk erfolgen.“
Die Montage von Ampelkästchen auf frei tragenden Auslegern wird von den Sehbehinderten- und Blindenorganisationen aus Sicherheitsgründen abgelehnt.
Die Montage des Anmeldekästchens am Mast bei gleichzeitiger Verbreiterung des Zebrastreifens ist in diesem Fall wahrscheinlich die sinnvollere Lösung (siehe Fotomontage).
Die normgerechte Aufstellung eines Kurzstehers auf dem das Anmeldekästchen montiert wird kann fallweise ebenso umgesetzt werden.
Die Sensibilität für die Gefahren, die durch die Montage von Anmeldekästchen auf Auslegern entsteht, fehlt anscheinend ebenso den Auftraggebern und ausführenden Firmen wie die Kenntnis der ÖNORM.
Dies ist die zweite bekannte Montage eines Anmeldekästchens auf einem Ausleger in Wr. Neustadt.
Elektro-Scooter steht auf tastbaren Leitsystem
Wien 3., Wien Mitte – Landstraße, Bahnhofsvorplatz -Abgang zur Tiefgarage
2021 10 07
Ein Elektroscooter der Firma Tier steht am tastbaren Leitsystem an der Wand des Abganges zur Tiefgarage.
Diese Örtlichkeit ist ein sehr beliebter Abstellplatz für Fahrräder und Scooter.
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Wien 3., Wien Mitte – Landstraße, Bahnhofsvorplatz -Abgang zur Tiefgarage
2021 10 07
Ein Elektroscooter der Firma Tier steht am tastbaren Leitsystem an der Wand des Abganges zur Tiefgarage.
Diese Örtlichkeit ist ein sehr beliebter Abstellplatz für Fahrräder und Scooter.
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Scooter steht auf einem Hauszugang direkt vor dem Haustor
Wien 10., Herzgasse 110, Stiege 9, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 10 16
siehe auch
2021 08 23 Scooter steht auf einem Hauszugang
2021 07 24 Scooter steht am Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
2021 07 09 Scooter steht an Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
2021 06 18 Scooter steht entlang einer Hauswand eines Hauszuganges
2021 07 16 Scooter-Hindernisparcour im Häuserblock
Ich verlasse das Wohnhaus und was steht da! – wieder einmal Ein Scooter direkt vor dem Haustor!!!
Hurraaaa!!!
Ein Scooter stand auf einem Hauszugang der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen direkt vor dem Haustor.
Das behindernde Abstellen im Zugangsbereich findet zum wiederholten Mal von unbelehrbaren Scootterbenutzern statt.
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Hauseingänge und Hauszugänge sind frei zu halten!!!
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Ende Zitat.
In Wien dürfen Leihskooter nur auf Gehsteigen abgestellt werden, die mindestens 4 m breit sind!
Der Zugangsweg ist schmäler als 2,50 m!
Das Ersuchen an die Verleihfirmen der Scooter diese zu entfernen hilft nichts.
Das behindernde Abstellen der Scooter muss generell verhindert werden.
Wien 10., Herzgasse 110, Stiege 9, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 10 16
siehe auch
2021 08 23 Scooter steht auf einem Hauszugang
2021 07 24 Scooter steht am Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
2021 07 09 Scooter steht an Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
2021 06 18 Scooter steht entlang einer Hauswand eines Hauszuganges
2021 07 16 Scooter-Hindernisparcour im Häuserblock
Ich verlasse das Wohnhaus und was steht da! – wieder einmal Ein Scooter direkt vor dem Haustor!!!
Hurraaaa!!!
Ein Scooter stand auf einem Hauszugang der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen direkt vor dem Haustor.
Das behindernde Abstellen im Zugangsbereich findet zum wiederholten Mal von unbelehrbaren Scootterbenutzern statt.
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Hauseingänge und Hauszugänge sind frei zu halten!!!
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Ende Zitat.
In Wien dürfen Leihskooter nur auf Gehsteigen abgestellt werden, die mindestens 4 m breit sind!
Der Zugangsweg ist schmäler als 2,50 m!
Das Ersuchen an die Verleihfirmen der Scooter diese zu entfernen hilft nichts.
Das behindernde Abstellen der Scooter muss generell verhindert werden.
Zigarettenautomaten mit der Schmalseite an der Hausmauer und von dieser weit abstehend montiert
Wien 21., Kürschnergasse 9
2021 10 19
An einer Hausmauer einer Trafik wurden zwei Rücken-an-Rücken montierte
Zigarettenautomaten mit der Schmalseite angebracht und stehen in den
Gehbereich weit hinein.
Die kantigen Zigarettenautomaten stehen circa 1,20m von der Hauswand ab, die Breite der beiden Automaten beträgt circa 70cm.
Die Unterkante der Zigarettenautomaten befindet sich ca. 1 m über Gehsteigniveau.
Unterhalb der von der Hauswand weit abstehenden Automaten gibt es kein Tasthindernis für den Blinden-Langstock (siehe ÖNORM V2104, Baustellen- und Gefahrenbereichsabsicherungen).
Verletzungsgefahr an den Kanten der Automaten wegen Unterlaufen und Dagegen laufen!
Sehbehinderte und blinde Menschen verwenden Hausmauern als Orientierungshilfe.
Die montierten Automaten stellen ein erhebliches Hindernis im Gehverlauf dar.
Wurde die Montage der Automaten in dieser Form genehmigt?
Wien 21., Kürschnergasse 9
2021 10 19
An einer Hausmauer einer Trafik wurden zwei Rücken-an-Rücken montierte
Zigarettenautomaten mit der Schmalseite angebracht und stehen in den
Gehbereich weit hinein.
Die kantigen Zigarettenautomaten stehen circa 1,20m von der Hauswand ab, die Breite der beiden Automaten beträgt circa 70cm.
Die Unterkante der Zigarettenautomaten befindet sich ca. 1 m über Gehsteigniveau.
Unterhalb der von der Hauswand weit abstehenden Automaten gibt es kein Tasthindernis für den Blinden-Langstock (siehe ÖNORM V2104, Baustellen- und Gefahrenbereichsabsicherungen).
Verletzungsgefahr an den Kanten der Automaten wegen Unterlaufen und Dagegen laufen!
Sehbehinderte und blinde Menschen verwenden Hausmauern als Orientierungshilfe.
Die montierten Automaten stellen ein erhebliches Hindernis im Gehverlauf dar.
Wurde die Montage der Automaten in dieser Form genehmigt?
Elektro-Scooter steht auf tastbaren Leitsystem
Wien 3., Wien Mitte – Landstraße, Bahnhofsvorplatz
2021 10 24
Ein Elektro-Scooter der Firma Kiwi steht am tastbaren Leitsystem.
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Stolper- und Sturzgefahr für sehbeeinträchtigte Menschen.
Wien 3., Wien Mitte – Landstraße, Bahnhofsvorplatz
2021 10 24
Ein Elektro-Scooter der Firma Kiwi steht am tastbaren Leitsystem.
Tastbare Leitsysteme müssen gemäß Straßenverkehrsordnung frei gehalten werden.
Stolper- und Sturzgefahr für sehbeeinträchtigte Menschen.
Lieferfahrrad steht am tastbaren Leitsystem Wien Mitte
Wien 3., Bereich der Busstation 74A in Richtung St. Marx
2021 10 26
Am tastbaren Leitsystem, das zur Busstation der Linie 74A in Richtung St. Marx führt, steht ein Lieferfahrrad.
Auf beiden Seiten der Landstraßer Hauptstraße im Bereich des Bahnhofes Wien Mitte – Landstraße werden die tastbaren Leitsysteme sehr häufig durch Scooter und Fahrräder verstellt.
Tastbare Leitsysteme sind gemäß Straßenverkehrsordnung frei zu halten!
Ebenso ist ein mindestens 40 cm breiter Streifen seitlich des etwa ebenfalls 40 cm breiten tastbaren Leitstreifens frei zu halten.
Wien 3., Bereich der Busstation 74A in Richtung St. Marx
2021 10 26
Am tastbaren Leitsystem, das zur Busstation der Linie 74A in Richtung St. Marx führt, steht ein Lieferfahrrad.
Auf beiden Seiten der Landstraßer Hauptstraße im Bereich des Bahnhofes Wien Mitte – Landstraße werden die tastbaren Leitsysteme sehr häufig durch Scooter und Fahrräder verstellt.
Tastbare Leitsysteme sind gemäß Straßenverkehrsordnung frei zu halten!
Ebenso ist ein mindestens 40 cm breiter Streifen seitlich des etwa ebenfalls 40 cm breiten tastbaren Leitstreifens frei zu halten.
Scooter steht auf einem Hauszugang direkt vor dem Haustor
Wien 10., Herzgasse 110, Stiege 8, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 10 27
Siehe auch
2021 10 16 Scooter steht auf einem Hauszugang direkt vor dem Haustor
2021 08 23 Scooter steht auf einem Hauszugang
2021 07 24 Scooter steht am Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
2021 07 16 Scooter-Hindernisparcour im Häuserblock
2021 07 09 Scooter steht an Gehsteig an einer Hausecke zu einem
Hauszugang
2021 06 18 Scooter steht entlang einer Hauswand eines Hauszuganges
Ich verlasse das Wohnhaus und was steht daein Stück weiter beim nächsten Haustor!! – wieder einmal Ein Scooter direkt vor dem Haustor der Stiege 8!!!
Hurraaaa!!!
Ein Scooter der Firma Link stand auf einem Hauszugang der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen direkt vor dem Haustor.
Das behindernde Abstellen im Zugangsbereich findet zum wiederholten Mal von unbelehrbaren Scootterbenutzern statt.
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Hauseingänge und Hauszugänge sind frei zu halten!!!
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Ende Zitat.
In Wien dürfen Leihskooter nur auf Gehsteigen abgestellt werden, die mindestens 4 m breit sind!
Der Zugangsweg ist schmäler als 2,50 m!
Das Ersuchen an die Verleihfirmen der Scooter diese zu entfernen hilft nichts.
Das behindernde Abstellen der Scooter muss generell verhindert werden.
Wien 10., Herzgasse 110, Stiege 8, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 10 27
Siehe auch
2021 10 16 Scooter steht auf einem Hauszugang direkt vor dem Haustor
2021 08 23 Scooter steht auf einem Hauszugang
2021 07 24 Scooter steht am Gehsteig an einer Hausecke zu einem Hauszugang
2021 07 16 Scooter-Hindernisparcour im Häuserblock
2021 07 09 Scooter steht an Gehsteig an einer Hausecke zu einem
Hauszugang
2021 06 18 Scooter steht entlang einer Hauswand eines Hauszuganges
Ich verlasse das Wohnhaus und was steht daein Stück weiter beim nächsten Haustor!! – wieder einmal Ein Scooter direkt vor dem Haustor der Stiege 8!!!
Hurraaaa!!!
Ein Scooter der Firma Link stand auf einem Hauszugang der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen direkt vor dem Haustor.
Das behindernde Abstellen im Zugangsbereich findet zum wiederholten Mal von unbelehrbaren Scootterbenutzern statt.
Hausmauern, Brüstungen, Rasensteinkanten usw. dienen sehbehinderten und blinden Menschen als Orientierungsmöglichkeit.
Auf Gehsteigen abgestellte Gegenstände stellen für sehbeeinträchtigte Menschen Hindernisse dar.
Hauseingänge und Hauszugänge sind frei zu halten!!!
Auszug aus der gültigen Straßenverkehrsordnung:
§ 68. Verhalten der Radfahrer.
…
(4) Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Ende Zitat.
In Wien dürfen Leihskooter nur auf Gehsteigen abgestellt werden, die mindestens 4 m breit sind!
Der Zugangsweg ist schmäler als 2,50 m!
Das Ersuchen an die Verleihfirmen der Scooter diese zu entfernen hilft nichts.
Das behindernde Abstellen der Scooter muss generell verhindert werden.
Nicht ertastbare Abgrenzung mit Absperrband vor Testcontainer
Wien 10., Reumannplatz 16, Apotheke
2021 10 22
Vor der Apotheke steht ein Container für Covid19-Tests.
Der Container steht direkt an der Hauswand. FußgängerInnen müssen den Container umgehen.
Um ein ordnungsgemäßes Anstellen der wartenden Menschen zu gewährleisten, ist ein rot-weiß-rotes Textilband auf Stehern in einer Höhe von ca. 1 m angebracht.
Das Absperrband ist mit dem Blinden-Langstock nicht ertastbar, ein Dagegenlaufen kann die Folge sein.
Wien 10., Reumannplatz 16, Apotheke
2021 10 22
Vor der Apotheke steht ein Container für Covid19-Tests.
Der Container steht direkt an der Hauswand. FußgängerInnen müssen den Container umgehen.
Um ein ordnungsgemäßes Anstellen der wartenden Menschen zu gewährleisten, ist ein rot-weiß-rotes Textilband auf Stehern in einer Höhe von ca. 1 m angebracht.
Das Absperrband ist mit dem Blinden-Langstock nicht ertastbar, ein Dagegenlaufen kann die Folge sein.
Leih-Fahrrad steht auf Gehsteig neben Ausgang einer Bank
Wien 11., Simmeringer Hauptstraße 96, Eingang in der Grillgasse
2021 10 19
Ein Leih-Fahrrad der Firma Lime-Uber steht entlang der Fassade der Erste Bank neben dem Ausgang in der Grillgasse.
Das Fahrrad steht leicht geneigt in Richtung Gehsteigmitte etwa 50 cm von der Hauswand entfernt.
Das Fahrrad stand mindestens von Donnerstag, 28. Oktober 2021 ca. 14 h bis Freitag, 29. Oktober 2021 ca. 13 h am selben Ort.
Verlässt ein Kunde die Erste Bank über den Ausgang in der Grillgasse nach rechts, so steht er unmittelbar danach vor dem abgestellten Leihrad!
Durch das abgestellte Fahrrad wird die verfügbare Gehsteig breite wesentlich vermindert.
Stolper- und Sturzgefahr für sehbeeinträchtigte Personen.
Wien 11., Simmeringer Hauptstraße 96, Eingang in der Grillgasse
2021 10 19
Ein Leih-Fahrrad der Firma Lime-Uber steht entlang der Fassade der Erste Bank neben dem Ausgang in der Grillgasse.
Das Fahrrad steht leicht geneigt in Richtung Gehsteigmitte etwa 50 cm von der Hauswand entfernt.
Das Fahrrad stand mindestens von Donnerstag, 28. Oktober 2021 ca. 14 h bis Freitag, 29. Oktober 2021 ca. 13 h am selben Ort.
Verlässt ein Kunde die Erste Bank über den Ausgang in der Grillgasse nach rechts, so steht er unmittelbar danach vor dem abgestellten Leihrad!
Durch das abgestellte Fahrrad wird die verfügbare Gehsteig breite wesentlich vermindert.
Stolper- und Sturzgefahr für sehbeeinträchtigte Personen.
Zahlreiche Fahrplanaushänge auf Haltestellenstangen
Wien 10., Haltestelle Triester Straße – Altdorferstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts in der Triester Straße
2021 11 16
Auf den beiden Haltestellenstangen befinden sich zahlreiche Fahrplanaushänge.
Die Fahrplanaushänge aus kantigem Blech stehen ca. 15 cm von der Haltestellenstange ab und sind teilweise im rechten Winkel zum Gehsteig montiert.
Verletzungsgefahr!
Auf einer Stange (VOR) sind drei Fahrplanaushänge übereinander angebracht, auf der zweiten Stange (Dr. Richard) sind vier Fahrplanaushänge übereinander montiert.
Auf der Stationsstange von Dr. Richard ist die Unterkante des untersten Fahrplanaushanges 60 cm über Grund und die Oberkante des obersten Fahrplanaushanges liegt bei 200 cm.
Auf der Haltestellenstange des VOR ist die Unterkante des untersten Fahrplanaushanges 80 cm und die Oberkante des obersten Fahrplanaushanges liegt bei 180 cm.
Für seheingeschränkte Menschen sind die extrem tief und extrem hoch angebrachten Fahrplanaushänge nicht lesbar.
Für das Lesen der Fahrplanaushänge sind wohl gewisse Verrenkungen erforderlich.
Ist nach wie vor noch keine sinnvollere Anbringung von Fahrplanaushängen entwickelt worden???
Wien 10., Haltestelle Triester Straße – Altdorferstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts in der Triester Straße
2021 11 16
Auf den beiden Haltestellenstangen befinden sich zahlreiche Fahrplanaushänge.
Die Fahrplanaushänge aus kantigem Blech stehen ca. 15 cm von der Haltestellenstange ab und sind teilweise im rechten Winkel zum Gehsteig montiert.
Verletzungsgefahr!
Auf einer Stange (VOR) sind drei Fahrplanaushänge übereinander angebracht, auf der zweiten Stange (Dr. Richard) sind vier Fahrplanaushänge übereinander montiert.
Auf der Stationsstange von Dr. Richard ist die Unterkante des untersten Fahrplanaushanges 60 cm über Grund und die Oberkante des obersten Fahrplanaushanges liegt bei 200 cm.
Auf der Haltestellenstange des VOR ist die Unterkante des untersten Fahrplanaushanges 80 cm und die Oberkante des obersten Fahrplanaushanges liegt bei 180 cm.
Für seheingeschränkte Menschen sind die extrem tief und extrem hoch angebrachten Fahrplanaushänge nicht lesbar.
Für das Lesen der Fahrplanaushänge sind wohl gewisse Verrenkungen erforderlich.
Ist nach wie vor noch keine sinnvollere Anbringung von Fahrplanaushängen entwickelt worden???
Mangelhafte Schneeräumung im Bereich von Ampelmasten mit akustischen und tastbaren Signalen
Wien 10., Kreuzung Neilreichgasse – Raxstraße
2021 11 27 Samstag ca. 9:40 h
Die Bereiche direkt neben den Ampelmasten mit akustischen und tastbaren Signalen sind mangelhaft winterlich betreut.
Schnee liegt unmittelbar neben den Ampelmasten.
Die Ampelmasten müssen frei zugänglich sein, damit sehbeeinträchtigte Menschen die Anmeldekästchen an den Ampelmasten ungehindert erreichen können, um die akustischen Signale auslösen und die tastbaren Signale an der Unterseite des Anmeldekästchens auslösen bzw. die tastbaren Symbole abgreifen können.
Teilweise liegt auf den tastbaren Aufmerksamkeitsfeldern neben den Ampelmasten und auf den tastbaren Leitsystemen zu den Ampelmasten Schnee.
Rutsch- und Sturzgefahr.
Ampelmasten und tastbare Leitsysteme sind von Schnee frei zu halten!
Selbst bei wenig Schnee machen sich die mangelhaften Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen Winterdienst deutlich bemerkbar.
Eine Schulung des für die Schneeräumung zuständigen Personals scheint erforderlich zu sein!
Wien 10., Kreuzung Neilreichgasse – Raxstraße
2021 11 27 Samstag ca. 9:40 h
Die Bereiche direkt neben den Ampelmasten mit akustischen und tastbaren Signalen sind mangelhaft winterlich betreut.
Schnee liegt unmittelbar neben den Ampelmasten.
Die Ampelmasten müssen frei zugänglich sein, damit sehbeeinträchtigte Menschen die Anmeldekästchen an den Ampelmasten ungehindert erreichen können, um die akustischen Signale auslösen und die tastbaren Signale an der Unterseite des Anmeldekästchens auslösen bzw. die tastbaren Symbole abgreifen können.
Teilweise liegt auf den tastbaren Aufmerksamkeitsfeldern neben den Ampelmasten und auf den tastbaren Leitsystemen zu den Ampelmasten Schnee.
Rutsch- und Sturzgefahr.
Ampelmasten und tastbare Leitsysteme sind von Schnee frei zu halten!
Selbst bei wenig Schnee machen sich die mangelhaften Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen Winterdienst deutlich bemerkbar.
Eine Schulung des für die Schneeräumung zuständigen Personals scheint erforderlich zu sein!
Mangelhafte Schneeräumung im Bereich Straßenbahnstation der Linie O
Wien 10., Haltestelle der Linie O, Raxstraße – Rudolfshügelgasse in der Migerkastraße
2021 11 27 Samstag, ca. 9:40 h
Der Bereich der Straßenbahnstation ist äußerst mangelhaft winterlich betreut.
Schneereste liegen im Stationsbereich.
Rutsch- und Sturzgefahr.
Selbst bei wenig Schnee machen sich die mangelhaften Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen Winterdienst deutlich bemerkbar.
Wien 10., Haltestelle der Linie O, Raxstraße – Rudolfshügelgasse in der Migerkastraße
2021 11 27 Samstag, ca. 9:40 h
Der Bereich der Straßenbahnstation ist äußerst mangelhaft winterlich betreut.
Schneereste liegen im Stationsbereich.
Rutsch- und Sturzgefahr.
Selbst bei wenig Schnee machen sich die mangelhaften Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen Winterdienst deutlich bemerkbar.
Mangelhafte Schneeräumung auf Gehsteig und Hauszugang zur Wohnhausanlage
Wien 10., Wohnhausanlage von Wiener Wohnen,
Neilreichgasse 99, Stiege 7 bis 9
2021 11 27 Samstag, ca. 9:40 h
Die Gehsteige im Bereich der Einmündung des Zugangsweges zu den Stiegen der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen, Neilreichgasse 99,bzw. Herzgasse 110, Stiege 7 bis 9, sind äußerst mangelhaft von Schneeresten geräumt.
Im Bereich des Zugangsweges zu den Stiegen ist die Schneeräumung ebenfalls teilweise mangelhaft.
Der Weg vom Zugangsweg zu den Stiegen zum Mistplatz ist ebenfalls äußerst mangelhaft geräumt.
Rutsch- und Sturzgefahr.
Selbst bei wenig Schnee machen sich die mangelhaften Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen Winterdienst deutlich bemerkbar.
Die Gebühren werden verrechnet, die Leistung jedoch nicht erbracht.
Für mich als blinder Mieter sind derartige mangelhaft geräumte Gehsteige und Zugangswege eine Zumutung.
Wien 10., Wohnhausanlage von Wiener Wohnen,
Neilreichgasse 99, Stiege 7 bis 9
2021 11 27 Samstag, ca. 9:40 h
Die Gehsteige im Bereich der Einmündung des Zugangsweges zu den Stiegen der Wohnhausanlage von Wiener Wohnen, Neilreichgasse 99,bzw. Herzgasse 110, Stiege 7 bis 9, sind äußerst mangelhaft von Schneeresten geräumt.
Im Bereich des Zugangsweges zu den Stiegen ist die Schneeräumung ebenfalls teilweise mangelhaft.
Der Weg vom Zugangsweg zu den Stiegen zum Mistplatz ist ebenfalls äußerst mangelhaft geräumt.
Rutsch- und Sturzgefahr.
Selbst bei wenig Schnee machen sich die mangelhaften Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen Winterdienst deutlich bemerkbar.
Die Gebühren werden verrechnet, die Leistung jedoch nicht erbracht.
Für mich als blinder Mieter sind derartige mangelhaft geräumte Gehsteige und Zugangswege eine Zumutung.
Scooter steht am Gehsteig nahe einer Fahrbahnquerung
Wien 10., Neilreichgasse an der Einmündung der Fritz Pregl-Gasse, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 12 15
Am Gehsteig in unmittelbarer Nähe der Fahrbahnquerung über die Fritz Pregl-Gasse ist ein Scooter der Firma Link abgestellt.
Stolper- und Sturzgefahr für sehbeeinträchtigte Menschen.
Wien 10., Neilreichgasse an der Einmündung der Fritz Pregl-Gasse, Wohnhausanlage Wiener Wohnen
2021 12 15
Am Gehsteig in unmittelbarer Nähe der Fahrbahnquerung über die Fritz Pregl-Gasse ist ein Scooter der Firma Link abgestellt.
Stolper- und Sturzgefahr für sehbeeinträchtigte Menschen.
Christbaumverkaufsstand auf tastbarem Leitsystem für seheingeschränkte Menschen
Niederösterreich, Baden bei Wien, nähe Rathaus, Vorplatz zur Passage neben der Volksbank
2021 12 19
siehe auch
2019 12 17 Christbaumverkaufsstand auf tastbarem Leitsystem für seheingeschränkte Menschen
Ein Bekannter von mir war am 19. Dezember 2021 zu Besuch in Baden bei Wien und kam bei einem Christbaumverkaufsstand vorbei.
Die Christbäume befanden sich im Verkaufsbereich direkt auf dem tastbaren Leitsystem für seheingeschränkte Menschen.
Mein Bekannter hat mir das Fotomaterial und die Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Situation war gleich wie am 17. Dezember 2019.
Tastbare Leiteinrichtungen (tastbare Leitsysteme) für seheingeschränkte Menschen müssen gemäß Straßenverkehrsordnung (siehe 27. Novelle vom 5. Oktober 2015) frei gehalten werden:
Auszug aus StVO:
§ 24. Halte- und Parkverbote.
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:
…
l. vor Rampen zur barrierefreien Erschließung von Verkehrsflächen
oder wenn Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung nicht
bestimmungsgemäß genutzt werden können,
…
IV. ABSCHNITT. Regelung und Sicherung des Verkehrs.
A. Gemeinsame Bestimmungen.
§ 31. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.
(1) Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs
(insbesondere Verkehrsampeln, Signalscheiben, Straßenverkehrszeichen, Verkehrsleiteinrichtungen, Leiteinrichtungen für Menschen mit
Sehbehinderung, Sockel für Verkehrsposten, Verkehrstürme, Schutzinseln,
Sperrketten, Geländer, Begrenzungspfeiler, Randsteine, radableitende Randbegrenzungen, Straßenbeleuchtungseinrichtungen, Schneegatter, Verkehrsspiegel und das allenfalls mit solchen Einrichtungen verbundene
Rückstrahlmaterial) dürfen nicht beschädigt oder unbefugt angebracht,
entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert werden.
…
Ende Zitat.
Es macht keinen Sinn, wenn tastbare Leitsysteme für sehbeeinträchtigte Menschen errichtet und dann wieder durch Hindernisse verstellt werden, gleichgültig ob sie sich auf öffentlichem oder privatem Grund befinden.
Sollte es aufrechte Bewilligungen für Warenausräumungen, Schanigärten oder Verkaufsstände und dergleichen auf tastbaren Leitsystemen geben, wo deren Freihaltung nicht vorgesehen ist, so sind diese Bewilligungen als eindeutig mangelhaft anzusehen.
Das tastbare Leitsystem (Regelbreite 40 cm) muss einschließlich links und rechts von der Außenkante in einer Breite von mindestens! 40 cm, bevorzugt 50 cm (also insgesamt mindestens 120 cm) bis zu einer Höhe von 220 cm frei von Hindernissen bleiben!
Die Verkäufer des Christbaumstandes waren anscheinend über den Nutzen des tastbaren Leitsystems für seheingeschränkte Menschen (Rillen im Boden) und die erforderliche Freihaltung gemäß Straßenverkehrsordnung nicht informiert oder haben die Regelungen einfach nicht beachtet.
Die Rillen im Boden dienen in diesem Fall nicht zur Entwässerung, auch wenn sie Planer immer wieder „gut gemeint“, jedoch nicht sinnvoll, im tiefsten Bereich der Gehfläche verlegen und dadurch sehbeeinträchtigte Menschen, die das Leitsystem nutzen, bei Regen dort im Wasser und Schmutz gehen müssen.
Niederösterreich, Baden bei Wien, nähe Rathaus, Vorplatz zur Passage neben der Volksbank
2021 12 19
siehe auch
2019 12 17 Christbaumverkaufsstand auf tastbarem Leitsystem für seheingeschränkte Menschen
Ein Bekannter von mir war am 19. Dezember 2021 zu Besuch in Baden bei Wien und kam bei einem Christbaumverkaufsstand vorbei.
Die Christbäume befanden sich im Verkaufsbereich direkt auf dem tastbaren Leitsystem für seheingeschränkte Menschen.
Mein Bekannter hat mir das Fotomaterial und die Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Situation war gleich wie am 17. Dezember 2019.
Tastbare Leiteinrichtungen (tastbare Leitsysteme) für seheingeschränkte Menschen müssen gemäß Straßenverkehrsordnung (siehe 27. Novelle vom 5. Oktober 2015) frei gehalten werden:
Auszug aus StVO:
§ 24. Halte- und Parkverbote.
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:
…
l. vor Rampen zur barrierefreien Erschließung von Verkehrsflächen
oder wenn Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung nicht
bestimmungsgemäß genutzt werden können,
…
IV. ABSCHNITT. Regelung und Sicherung des Verkehrs.
A. Gemeinsame Bestimmungen.
§ 31. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.
(1) Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs
(insbesondere Verkehrsampeln, Signalscheiben, Straßenverkehrszeichen, Verkehrsleiteinrichtungen, Leiteinrichtungen für Menschen mit
Sehbehinderung, Sockel für Verkehrsposten, Verkehrstürme, Schutzinseln,
Sperrketten, Geländer, Begrenzungspfeiler, Randsteine, radableitende Randbegrenzungen, Straßenbeleuchtungseinrichtungen, Schneegatter, Verkehrsspiegel und das allenfalls mit solchen Einrichtungen verbundene
Rückstrahlmaterial) dürfen nicht beschädigt oder unbefugt angebracht,
entfernt, verdeckt oder in ihrer Lage oder Bedeutung verändert werden.
…
Ende Zitat.
Es macht keinen Sinn, wenn tastbare Leitsysteme für sehbeeinträchtigte Menschen errichtet und dann wieder durch Hindernisse verstellt werden, gleichgültig ob sie sich auf öffentlichem oder privatem Grund befinden.
Sollte es aufrechte Bewilligungen für Warenausräumungen, Schanigärten oder Verkaufsstände und dergleichen auf tastbaren Leitsystemen geben, wo deren Freihaltung nicht vorgesehen ist, so sind diese Bewilligungen als eindeutig mangelhaft anzusehen.
Das tastbare Leitsystem (Regelbreite 40 cm) muss einschließlich links und rechts von der Außenkante in einer Breite von mindestens! 40 cm, bevorzugt 50 cm (also insgesamt mindestens 120 cm) bis zu einer Höhe von 220 cm frei von Hindernissen bleiben!
Die Verkäufer des Christbaumstandes waren anscheinend über den Nutzen des tastbaren Leitsystems für seheingeschränkte Menschen (Rillen im Boden) und die erforderliche Freihaltung gemäß Straßenverkehrsordnung nicht informiert oder haben die Regelungen einfach nicht beachtet.
Die Rillen im Boden dienen in diesem Fall nicht zur Entwässerung, auch wenn sie Planer immer wieder „gut gemeint“, jedoch nicht sinnvoll, im tiefsten Bereich der Gehfläche verlegen und dadurch sehbeeinträchtigte Menschen, die das Leitsystem nutzen, bei Regen dort im Wasser und Schmutz gehen müssen.
Scooter steht unmittelbar neben einem tastbaren Leitsystem, einem
Schutzweg und einer Busstation
Wien 10., Busstation der Linie 66A Reumannplatz, Nähe der Kreuzung Ettenreichgasse – Davidgasse
2021 12 29
Unmittelbar neben dem tastbaren Leitsystem und dem Schutzweg über die Davidgasse nahe der Busstation der Linie 66a Reumannplatz steht ein Scooter.
Der Abstellort ist wirklich genial gewählt!
Noch mehr Hindernis geht nicht mehr!
Schutzweg und einer Busstation
Wien 10., Busstation der Linie 66A Reumannplatz, Nähe der Kreuzung Ettenreichgasse – Davidgasse
2021 12 29
Unmittelbar neben dem tastbaren Leitsystem und dem Schutzweg über die Davidgasse nahe der Busstation der Linie 66a Reumannplatz steht ein Scooter.
Der Abstellort ist wirklich genial gewählt!
Noch mehr Hindernis geht nicht mehr!
Von Wolfgang Kremser am Mittwoch, 5. Januar 2022 um 10:23 UTC+01:00 erstellt
Enthält Daten von 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Von Wolfgang Kremser am Montag, 2. August 2021 um 11:03 UTC+02:00 erstellt
Enthält Daten von 1. Januar 2021 bis 1. August 2021