Die gelbe Armbinde mit den drei im Dreieck angeordneten schwarzen Punkten war seit Jahrzehnten als Verkehrsschutzzeichen für sehbehinderte und blinde Menschen in Österreich und in geringerem Ausmaß in den angrenzenden deutschsprachigen Ländern gebräuchlich. Die traditionelle Anordnung der Punkte und die damit verbundene Zuordnung des Trägers „zwei Punkte oben, ein Punkt unten“ = „sehbehindert oder blind“, die umgekehrte Anordnung der Punkte „ein Punkt oben, zwei Punkte unten“ = „hörbehindert oder gehörlos “ ist – soweit bisher recherchierbar – in keinem Regelwerk neueren Datums festgeschrieben.
Bereits seit längerer Zeit bestand der Wunsch von zahlreichen sehbehinderten und blinden Menschen in Österreich, eine Armbinde in neuem Design und modernen Stoffqualitäten zu entwickeln, die auch bei Dunkelheit besser erkennbar ist. Zugleich sollten die stigmatisierenden drei schwarzen Punkte durch ein anderes, eindeutiges und international möglichst gleichartiges Symbol ersetzt werden.
Vor allem in Südwesteuropa wurde seit einiger Zeit als Symbol für sehbehinderte und blinde Menschen ein „Mensch mit Langstock“ verwendet.
Dazu eine Information des Bundesministeriums für Verkehr vom September 1999 (Mag. Christian Kainzmeier):
Zitat:
Genauere Beschreibungen über das Aussehen der Armbinde oder des Stocks enthält die StVO nicht. Insbesondere bei der Armbinde ist in Österreich bei Blinden das Symbol aus drei im Dreieck angeordneten schwarzen Punkten üblich; dieses Symbol ist auch international am weitesten verbreitet. Vorgeschrieben ist es weder national noch international, es hat lediglich „Gebrauchsgeltung“ erlangt (praktisch jeder weiß, was es bedeutet).
Daher würde auch eine Änderung des Symbols in Richtung der schematischen Darstellung eines Blinden aus Sicht der StVO keine Probleme bereiten und insbesondere keine Gesetzesänderung notwendig machen; anders wäre es lediglich, wenn die Armbinde eine andere Farbe als gelb erhalten sollte. Lediglich aus Sicherheitsgründen (um Verständnisprobleme zu vermeiden) sollte ein neues Symbol durch entsprechende Kampagnen bekannt gemacht werden.
Ende Zitat.
Die Anforderungen an eine neue gelbe Armbinde wurden in der ÖNORM V 2106 (Ausgabedatum: 2002-08-01), „Gelbe Armbinden für blinde und sehbehinderte
Menschen – Gestaltung und Abmessungen“ festgelegt.
In den Vorbemerkungen zur ÖNORM V 2106 ist u.a. folgendes zu lesen:
Zitat:
Die StVO 1960 § 3 (1) nimmt u.a. hörbehinderte und sehbehinderte Menschen, die sich mit einem weißen Stock oder einer gelben Armbinde kennzeichnen, vom Vertrauensgrundsatz aus. Da aber diese Menschen besonderer Aufmerksamkeit durch andere Verkehrsteilnehmer bedürfen, sollten spezielle Piktogramme auf der gelben Armbinde auf die Art ihres Handicaps im Straßenverkehr hinweisen. Lenker eines Fahrzeuges können sich dann insbesondere durch Verminderung ihrer Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.
Um die Erkennbarkeit blinder Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, sollte an beiden Oberarmen je eine Armbinde getragen werden.
Ende Zitat.
Um den Regelungen in der österreichischen Straßenverkehrsordnung § 3 Abs. 1 zu entsprechen sowie die gute Sichtbarkeit zu erhalten, wurde die gelbe Farbe der Armbinde beibehalten. Silbrig reflektierende Aufdrucke als Streifen am oberen und unteren Rand der Schleife sowie in Form von taktilen Bodeninformationen sollen zusätzlich die Sichtbarkeit bei Dunkelheit erhöhen und dadurch die Verkehrssicherheit des Trägers verbessern. Als Symbol ist auf der gelb fluoreszierenden Schleife in schwarz ein „Mensch mit Langstock“ abgebildet. Um eine neutrale und unverwechselbare sowie auch keinem anderen Symbol ähnliche Darstellung zu verwenden, geht der geschlechtsneutrale Mensch mit Langstock auf der Schleife von rechts nach links.
Ausführlichere Informationen über die Kennzeichnung von Seh-/hörbehinderten und blinden Menschen im Straßenverkehr finden sie in dem Artikel von Wolfgang Kremser