Frage: (15. Juli 2005) Immer wieder laufen Blindenleitlinien in Mauern, besteht dabei keine Verletzungsgefahr für blinde Fußgänger?
Antwort: (Günther Ertl, Wolfgang Kremser, Marianne Kern) Blindenleitstreifen sind nur dort erforderlich, wo sich sehbehinderte oder blinde Menschen nicht an vorhandenen Orientierungsmöglichkeiten (Häusern, Mauern und Mauerbrüstungen, Randsteine, Geländer, Handläufe, Rasenkanten, Rasenkantensteine, Rigolegitter, u. a.) oder durch Schallreflexion ausrichten und zu recht finden können.
Da Wände eine vorhandene Orientierungsmöglichkeit darstellen, übernehmen diese die Funktion eines Leitstreifens.
Bei entsprechender „Langstocktechnik“ (gehen mit dem langen Blindenstock) besteht für blinde Menschen beim Auftreffen eines Blindenleitstreifens auf eine Mauer oder ein anderes, senkrecht bis zum Boden reichendes Hindernis kein Problem, da mit dem Langstock vorher das Hindernis wahrgenommen werden kann und an diesem eine weitere Orientierung möglich ist.
Wolfgang Kremser